Vaterschaftsurlaub

In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub. Was stattdessen gilt, was aus der Familienstartzeit wurde und wie du Elternzeit einplanst.

Einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland nicht. Anders als in vielen anderen EU-Ländern hat der Vater oder der zweite Elternteil keinen eigenen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung rund um die Geburt. Hier liest du, was stattdessen gilt und was du als Arbeitgeber beachten musst.

Gibt es Vaterschaftsurlaub in Deutschland?

Nein. Die vorherige Bundesregierung hatte eine sogenannte Familienstartzeit geplant: zwei Wochen bezahlte Freistellung für den zweiten Elternteil direkt nach der Geburt. Ein Gesetzentwurf lag 2023 vor, beschlossen wurde er nie. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist die Familienstartzeit nicht mehr vorgesehen.

Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (2019/1158) sieht zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub vor. In Deutschland ist sie in diesem Punkt nicht umgesetzt. Was ein Vater rund um die Geburt bekommt, hängt deshalb von Sonderurlaub, Elternzeit und regulärem Urlaub ab. Mehr dazu auch unter Geburtsurlaub.

Was stattdessen gilt

Sonderurlaub zur Geburt

Nach § 616 BGB behält ein Beschäftigter seinen Lohn, wenn er für eine verhältnismäßig kurze Zeit aus einem persönlichen Grund verhindert ist. Die Geburt des eigenen Kindes gilt als solcher Grund, üblich ist ein Arbeitstag. Im TVöD ist es ein Arbeitstag bei der Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin (§ 29 TVöD). Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge regeln das genauer. Der Anspruch aus § 616 BGB kann im Arbeitsvertrag allerdings ausgeschlossen werden. Mehr dazu unter Sonderurlaub bei Geburt.

Elternzeit

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind, die bis zum achten Geburtstag genommen werden kann (§ 15 BEEG). Ein Vater kann die Elternzeit direkt ab der Geburt beginnen. Für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag muss er sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei dir anmelden (§ 16 BEEG). Will er direkt nach der Geburt starten, sollte die Anmeldung also sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin vorliegen.

Während der Elternzeit zahlst du kein Gehalt. Der Vater kann stattdessen Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen. Nehmen beide Eltern Elterngeld, gibt es zwei zusätzliche Partnermonate.

Regulärer Urlaub

Natürlich kann ein Vater auch regulären Erholungsurlaub rund um die Geburt nehmen. Er beantragt ihn wie jeden anderen Urlaub. Ablehnen kannst du den Wunschtermin nur aus dringenden betrieblichen Gründen (§ 7 Abs. 1 BUrlG).

Rechte während der Elternzeit

Kündigungsschutz

Ab der Anmeldung der Elternzeit und während der gesamten Elternzeit darfst du nicht kündigen (§ 18 BEEG). Bei Elternzeit bis zum dritten Geburtstag beginnt dieser Schutz frühestens acht Wochen vor dem Start der Elternzeit. Ausnahmen muss die zuständige Landesbehörde zulassen. Kündigt der Beschäftigte selbst zum Ende der Elternzeit, gilt eine Frist von drei Monaten (§ 19 BEEG).

Teilzeit in der Elternzeit

In der Elternzeit darf der Vater bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (§ 15 Abs. 4 BEEG). Einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit bei dir hat er, wenn dein Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat und er seit mehr als sechs Monaten bei dir arbeitet (§ 15 Abs. 7 BEEG).

Urlaubsanspruch und Resturlaub

Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit darfst du den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit gewährst du im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es danach nicht fortgesetzt, zahlst du nicht genommenen Urlaub als Urlaubsabgeltung aus (§ 17 Abs. 3 BEEG).

Rückkehr an den Arbeitsplatz

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis nur. Danach kehrt der Vater an seinen Arbeitsplatz zurück. Eine andere, gleichwertige Tätigkeit ist nur zulässig, wenn der Arbeitsvertrag das erlaubt.

Häufig gestellte Fragen

Einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland nicht. Die geplante Familienstartzeit mit zwei Wochen bezahlter Freistellung nach der Geburt wurde nie beschlossen und steht nicht im aktuellen Koalitionsvertrag.

Zwei Wochen bezahlten Urlaub nach der Geburt bekommen Väter in Deutschland nicht automatisch. Gesetzlich gibt es meist einen Tag Sonderurlaub nach § 616 BGB. Wer länger zu Hause bleiben will, nimmt regulären Urlaub oder Elternzeit mit Elterngeld.

Bei der Geburt des eigenen Kindes bekommt ein Vater in der Regel einen Tag bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB, im TVöD einen Arbeitstag nach § 29 TVöD. Tarif- oder Arbeitsverträge können mehr vorsehen oder den Anspruch aus § 616 BGB ausschließen.

Ein Vater meldet Elternzeit direkt nach der Geburt spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich beim Arbeitgeber an (§ 16 BEEG). Soll sie ab der Geburt laufen, gilt die Frist ab dem errechneten Geburtstermin.

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