Die Sonne brennt, das Thermometer klettert – und im Büro wird die Luft zum Stehen gebracht. Spätestens jetzt stellen sich viele die Frage: „Gibt es eigentlich Hitzefrei im Job?“
Ob im Großraumbüro, im Homeoffice oder in der Werkstatt: Ab einer bestimmten Temperatur gelten klare gesetzliche Regeln – und die solltest du als Arbeitgeber kennen.
In diesem Artikel erfährst du:
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ab wann Hitzefrei möglich ist,
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welche Pflichten du als Arbeitgeber hast,
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und welche Schutzmaßnahmen bei Hitze vorgeschrieben sind.
💡 Plus: Wir zeigen dir, wie du mit Shiftbase auch bei 35 Grad einen kühlen Kopf bewahrst – dank flexibler Schichtplanung und rechtssicherer Umsetzung.
Haben Arbeitnehmer bei Hitze eigentlich Anspruch auf Hitzefrei – so wie in der Schule?
Klingt verlockend, oder? Einfach ab nach Hause, sobald das Thermometer 30 °C zeigt. Doch ganz so läuft’s im Arbeitsrecht leider nicht. „Hitzefrei“ gibt es offiziell nicht im Gesetz – zumindest nicht in der Form, wie du es vielleicht aus der Schulzeit kennst.
Aber: Du als Arbeitgeber kommst trotzdem nicht aus der Verantwortung!
Denn laut Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsschutzgesetz bist du verpflichtet, bei hohen Temperaturen aktiv zu werden. Spätestens ab 30 Grad Raumtemperatur musst du Schutzmaßnahmen für dein Team ergreifen – ganz gleich, ob im Büro oder in der Produktion.
Ab wann gilt Hitzefrei bei der Arbeit?
Die magische Grenze liegt bei 26 °C Raumtemperatur. Ab dann beginnt laut der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) die Empfehlung zur Prüfung von Schutzmaßnahmen. Spätestens ab 30 °C sind Maßnahmen Pflicht, und ab 35 °C ist ein Raum ohne Gegenmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Ein paar Beispiele für Maßnahmen:
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Bereitstellung von Trinkwasser
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Lockerung der Kleidungsvorschriften
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Nutzung von Ventilatoren oder mobilen Klimageräten
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Verschiebung der Arbeitszeit in die kühleren Morgenstunden
Arbeitsstättenverordnung und ihre Bedeutung bei Hitze
Wenn im Sommer die Temperaturen steigen, rückt eine rechtliche Grundlage besonders in den Fokus: die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie verpflichtet dich als Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbedingungen deiner Mitarbeitenden keine gesundheitlichen Risiken bergen – und das gilt selbstverständlich auch bei Hitze.
Konkret wird es in der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“, die zur Arbeitsstättenverordnung gehört. Sie liefert klare Orientierungswerte:
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Ab 26 °C Raumtemperatur: Du solltest erste Maßnahmen prüfen (z. B. Wasser, Pausen, Bekleidungsregeln).
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Ab 30 °C: Du musst aktiv werden – Schutzmaßnahmen sind nun verpflichtend.
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Ab 35 °C: Der Arbeitsplatz gilt ohne zusätzliche technische Maßnahmen (z. B. Kühlung) nicht mehr als geeignet.
Diese Regelung betrifft alle Innenräume, in denen gearbeitet wird – vom klassischen Büro über Werkstätten bis hin zu Lagern oder Verkaufsflächen.
Was heißt das für dich konkret? Du musst:
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regelmäßig prüfen, ob die Temperaturgrenzen überschritten werden,
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angemessene Maßnahmen ergreifen,
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und dies im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.

Hitzefrei im Home Office: Gelten da andere Regeln?
Gute Frage! Denn viele denken: „Zu Hause ist ja mein Ding – da muss sich mein Arbeitgeber nicht kümmern.“ Aber ganz so einfach ist es nicht.
Grundsätzlich gelten im Homeoffice ähnliche Schutzregeln wie im Büro – zum Beispiel was ergonomische Arbeitsplätze oder Pausen betrifft. Aber:
Die Verantwortung für ein hitzetaugliches Arbeitsumfeld liegt zu Hause primär beim Mitarbeitenden selbst.
Als Arbeitgeber bist du trotzdem nicht ganz raus aus der Pflicht. Du solltest:
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auf Risiken durch Hitze hinweisen,
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Tipps zur Arbeitsplatzgestaltung geben,
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und gemeinsam mit dem Team flexible Lösungen finden, z. B.:
💡 Wichtig: Auch im Homeoffice können technische Maßnahmen wie Ventilatoren oder mobile Klimageräte sinnvoll sein – diese organisiert der Mitarbeitende in der Regel selbst.
Gibt es besondere Hitzeschutz-Regeln für gewerbliche Arbeitnehmer?
Ja - und diese solltest du als Arbeitgeber besonders ernst nehmen. Denn wer körperlich arbeitet, ist der Hitze stärker ausgesetzt als Büroangestellte.
Gewerbliche Mitarbeitende in Bereichen wie Bau, Produktion, Lager oder Gastronomie sind oft direkter Sonneneinstrahlung, heißer Umgebungsluft oder körperlicher Belastung ausgesetzt. Hier greifen die allgemeinen Schutzregeln noch strenger.
Wichtig für dich als Arbeitgeber:
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Gefährdungsbeurteilung anpassen: Bei Hitzewellen musst du die Arbeitsbedingungen neu bewerten und dokumentieren.
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Zusätzliche Pausen einplanen: Erholungszeiten im Schatten oder klimatisierten Räumen sind ein Muss.
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Kühlende Schutzkleidung bereitstellen: z. B. atmungsaktive Arbeitskleidung oder Kopfbedeckungen
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Trinkwasserversorgung sicherstellen: am besten kostenlos und unbegrenzt
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Schichtverlagerung prüfen: Frühschichten können extreme Temperaturen umgehen
Hitze am Arbeitsplatz: Eine ernsthafte Gefahr für Gesundheit und Produktivität
Hohe Temperaturen im Arbeitsumfeld sind mehr als nur unangenehm – sie stellen ein echtes Risiko dar. Gerade in schlecht belüfteten Räumen oder ohne geeignete Kühlmaßnahmen kann die Hitze schnell zur Belastung werden – körperlich wie geistig.
Was passiert also bei Hitze mit dem Körper?
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Konzentration und Reaktionsvermögen lassen nach
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Kopfschmerzen, Schwindel oder Kreislaufprobleme nehmen zu
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Das Risiko für Fehler und Unfälle steigt deutlich
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Müdigkeit und Leistungseinbrüche sind vorprogrammiert
Das betrifft nicht nur gewerbliche Tätigkeiten, sondern auch Büroarbeit. Wer dauerhaft in überhitzten Räumen arbeitet, gefährdet seine Gesundheit, Motivation und langfristige Leistungsfähigkeit.

Welche Maßnahmen musst du ergreifen?
Als Arbeitgeber bist du nicht nur ethisch, sondern auch rechtlich verpflichtet, für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen – auch bei Hitze.
Laut Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsschutzgesetz musst du ab bestimmten Temperaturwerten aktiv werden und geeignete Maßnahmen ergreifen – von Lüftung und Wasserbereitstellung bis hin zu Schichtverlagerung oder Homeoffice.
Sobald die Raumtemperatur über 26 °C steigt, bist du als Arbeitgeber gefragt. Denn ab hier greift die Technische Regel ASR A3.5, die dir konkrete Maßnahmen vorschlägt – und ab 30 °C werden sie zur Pflicht.
Das kannst (und musst) du tun:
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Kostenlos Trinkwasser bereitstellen
💧 Am besten gut zugänglich, gekühlt und in ausreichender Menge.
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Kleiderordnung lockern
👕 Luftige, körpergerechte Kleidung zulassen – z. B. T-Shirts statt Hemd & Sakko.
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Schichtzeiten anpassen
⏰ Frühschichten oder Arbeitszeitverlagerung in kühlere Tageszeiten.
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Arbeitsplatz lüften und verschatten
🪟 Jalousien, Ventilatoren oder Klimageräte einsetzen.
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Mehr Pausen ermöglichen
🧘♀️ Am besten in kühlen, schattigen Räumen.
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Technische Ausstattung schützen
💻 Laptops, Server oder Maschinen vor Überhitzung bewahren.
Tipp für deine Praxis: Mit dem Schichtplanungstool von Shiftbase kannst du hitzefreundliche Arbeitszeiten, längere Pausen oder Homeoffice-Optionen ganz einfach hinterlegen – rechtskonform und transparent dokumentiert.
Gibt es Sanktionen, wenn du als Arbeitgeber nichts unternimmst?
Ja und die solltest du nicht unterschätzen.
Als Arbeitgeber bist du gesetzlich verpflichtet, deine Mitarbeitenden vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Dazu zählt auch die Belastung durch hohe Temperaturen. Wenn du keine Schutzmaßnahmen bei Hitze ergreifst, kann das ernste Konsequenzen haben:
🛑 Mögliche Folgen für dich als Arbeitgeber:
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Bußgelder bis zu 5.000 € (nach § 25 ArbSchG)
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Abmahnungen durch Aufsichtsbehörden (z. B. Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutzamt)
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Haftungsrisiken bei Hitzeschäden oder gesundheitlichen Folgen
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Schlechtere Arbeitgebermarke durch unzureichenden Arbeitsschutz
Was wird kontrolliert?
Inspektoren prüfen zum Beispiel:
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ob eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde
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ob Schutzmaßnahmen (z. B. Lüftung, Pausenregelung, Trinkwasser) getroffen wurden
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ob du deine Mitarbeitenden über Hitzeschutz informiert hast

Rechtsanspruch auf Hitzefrei: Mythos oder Realität?
Ein direkter Rechtsanspruch auf Hitzefrei existiert in Deutschland nicht, weder im Büro noch in anderen Arbeitsumgebungen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer bei extremen Temperaturen nicht automatisch das Recht haben, ihre Arbeit niederzulegen. Die Arbeitsstättenverordnung gibt jedoch klare Richtlinien vor, die Arbeitgeber verpflichten, bei hohen Temperaturen Maßnahmen zu ergreifen. Wenn die Temperatur im Büro oder am Arbeitsplatz über 26 Grad Celsius steigt, müssen Arbeitgeber, wie bereits angesprochen, reagieren. Ab 30 Grad Celsius sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen erträglicher zu machen.
Wenn trotz Maßnahmen die Temperaturen über 35 °C klettern und kein Schutz gewährleistet ist, könnte der Arbeitsplatz unzumutbar werden – in solchen Fällen kann das Recht auf Arbeitsverweigerung greifen. Aber: Das ist immer ein Einzelfall und sollte in Absprache mit dir als Arbeitgeber erfolgen. Ein „freier Nachmittag wegen Hitze“ ohne Kommunikation? Nicht erlaubt.
Was bedeutet das für dich?
Du musst nicht gleich hitzefrei geben, aber du solltest:
Proaktiver Schutz bei Hitze ist entscheidend
Es ist unerlässlich, dass Unternehmen proaktive Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bei hohen Temperaturen zu schützen. Eine effektive Personalplanung und die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen sind dabei entscheidend. Hier kann Shiftbase unterstützen. Mit der Software behältst du die Einsatzplanung und Arbeitszeiterfassung deiner Mitarbeiter im Blick, selbst bei außergewöhnlichen Bedingungen.
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