9 Februar 2022

Urlaubsanspruch – das musst du dazu wissen

Urlaubsanspruch

Es ist die Zeit, auf die sich die meisten Arbeitnehmer das ganze Jahr freuen – der wohlverdiente Urlaub. Aber wieviel Urlaubsanspruch hast du als Arbeitnehmer eigentlich? Das soll dieser Beitrag behandeln.

Was beinhaltet das Urlaubsrecht?

Du könntest denken, dass Urlaub ein Thema ist, das während der normalen Arbeit nebenbei abläuft. Das Gegenteil ist der Fall: Mit den Themen Urlaub, Urlaubsanspruch und wie viele Urlaubstage normal sind und wie viele das Minimum darstellen, beschäftigten sich Gerichte in Deutschland bereits auf höchster Ebene. So besagt das daraus resultierende Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dass "jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub hat".

Das Urlaubsrecht regelt über diesen generellen Anspruch hinaus auch, wieviel der Mindestanspruch für Mitarbeiter ist. Das Urlaubsrecht gilt für Angestellte, Arbeiter, Auszubildende und sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen. Laut Bundesurlaubsgesetz soll dieser Urlaub tatsächlich der Erholung dienen. Spontane Arbeitseinsätze sind während dieser Zeit nicht durch den Arbeitgeber einzufordern.

Urlaubsanspruch berechnen

Um deinen Urlaubsanspruch berechnen zu können, gibt es ein paar Grundzahlen, die du wissen musst:

  • Arbeitest du in einem Geschäft mit einer 5 Tage Woche oder einer 6 Tage Woche? Dementsprechend verändert sich dein Anspruch und dementsprechend verändert sich auch deine Urlaubsberechnung.
  • Arbeitest du Vollzeit oder Teilzeit?
  • Wenn du Teilzeit arbeitest – bist du jeden Tag im Geschäft anwesend oder wie viele Arbeitstage pro Woche hast du? Dementsprechend verändert sich auch wieder die Urlaubsberechnung.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber mindestens 24 Tage Urlaub gewähren. Dieser Anspruch bezieht sich auf eine sechs Tage Woche. Bei einer fünf Tage Woche muss dieser Urlaubsanspruch wieder umgerechnet werden.

Die Formel, mit der dein gesetzlicher Urlaubsanspruch berechnet werden kann, lautet: Nominaler Urlaubsanspruch / Anzahl der Arbeitstage pro Woche * tatsächliche Arbeitstage.

Das bedeutet: Wenn du 5 Tage in der Woche arbeitest, rechnest du: 24 / 6 * 5 = 20 Urlaubstage.

Neben dieser grundsätzlichen Regelung gibt es für jeden Arbeitgeber die Möglichkeit, zusätzlichen Erholungsurlaub in seine Regelungen im Arbeitsvertrag aufzunehmen, sprich seinen Mitarbeitern mehr Urlaub zuzugestehen. Dabei handelt es sich aber um freiwillige Leistungen, die dein Arbeitgeber nicht zwangsläufig leisten muss. Unter den Mindesturlaub darf kein Arbeitsvertrag gehen.

Sonderregelungen gibt es für Schwerbehinderte, die zusätzliche Urlaubstage haben. Das Thema Sonderurlaub erstreckt sich auf noch viele weitere Anlässe wie beispielsweise Hochzeiten, Todesfälle, Umzüge, die Pflege von Angehörigen und noch weitere.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit / Minijob

Grundsätzlich richten sich die 24 Tage Urlaubsanspruch auf eine Vollzeitstelle aus. Bei einer Teilzeitkraft muss der Arbeitgeber diese 24 Tage nicht geben, es sei denn, der Arbeitnehmer ist tatsächlich 5 Tage in der Woche anwesend. Bei Anwesenheiten unter dieser Zeit berechnet sich der Mindesturlaub nach den Tagen, die du als Arbeitnehmer anwesend bist.

Rechne in diesem Fall die Urlaubswochen mal deine tatsächlichen Arbeitstage pro Woche. Pro Arbeitstag ergibt das also 4 Tage und bei vier Tagen pro Woche kannst du dementsprechend von 16 Urlaubstagen ausgehen.

Urlaubsanspruch bei Vollzeit

Wenn du in Vollzeit arbeitest, hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Hier kann sich die Zahl deiner Urlaubstage nur noch nach oben verändern, denn unter die 24 Tage, sprich 4 Wochen darf kein Arbeitgeber gehen.

Urlaubsanspruch bei Auszubildenden

Grundsätzlich gilt: Auch ein Auszubildender ist in erster Linie Arbeitnehmer, nur dass er eben noch lernt. Deshalb haben volljährige Azubis auch die vollen 24 Urlaubstage Anspruch auf Urlaub, so will es das Bundesurlaubsgesetz. Wenn ein Auszubildender also 18 Jahre alt ist, wird er urlaubstechnisch wie ein volljähriger Arbeitnehmer behandelt.

Anders sieht das bei minderjährigen, also jugendlichen Arbeitnehmern in der Ausbildung aus. Hier gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch nach dem Alter des Jugendlichen zu Beginn des Kalenderjahres. Die Urlaubsansprüche für Jugendliche unter 16 Jahren betragen 30 Tage, für Jugendliche unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage und bei Jugendlichen unter 18 Jahren zu Jahresbeginn sieht das Arbeitsrecht einen Mindesturlaubsanspruch von 25 Werktagen vor.

Urlaubsanspruch bei unterjährigen Arbeitsverhältnissen

Wer im laufenden Kalenderjahr in einem neuen Unternehmen anfängt, erwirbt den vollen Urlaubsanspruch im neuen Unternehmen erst nach 6 Monaten. Auch während dieser Zeit kann er Urlaub nehmen. Allerdings ist das Unternehmen nicht verpflichtet, den Urlaub zu gewähren. Unter Umständen und je nach Firmengröße kann es aber durchaus anzuraten sein, dass der Mitarbeiter schon während der Probezeit Urlaub nehmen darf. Denn anderenfalls fallen alle gesammelten Urlaubstage in die Zeit nach der Probezeit und das kann durchaus ein Thema bei der Besetzung des Geschäfts für die anderen Mitarbeiter ergeben.

Was gilt bei Elternzeit und Mutterschutz?

Mutterschutz und Elternzeit sind zwei unterschiedliche Fälle, die das Thema Urlaubsrecht behandelt. Der Mutterschutz hat keinerlei Einfluss auf die Urlaubsberechnung. In dieser Zeit wird keine Zeit vom gesetzlichen Urlaubsanspruch abgezogen.

Anders ist das während der Elternzeit. Auch in dieser Zeit sammelt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht, den Urlaub pro vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Mütter im Mutterschutz ganz normal ihr Recht auf Urlaub behalten, während die Elternzeit den Urlaubsanspruch kürzen kann.

Mutterschutz und Elternzeit

Beschäftigungsverbot während Mutterschutz

Der Mutterschutz darf nicht als Urlaubstage gezählt werden. Rein rechtlich ist die Mitarbeiterin in dieser Zeit freigestellt. Diese Zeit gilt als Beschäftigungsverbot. Von dieser Regelung sollte keine Ausnahmeregelung getroffen werden. Das Arbeitsverhältnis ist in dieser Zeit ebenfalls besonders geschützt. Eine Kündigung darf in dieser Zeit nicht ausgesprochen werden.

Wann verfällt tariflicher Urlaubsanspruch bei Krankheit?

Das Arbeitsrecht räumt Mitarbeitenden großzügige Rechte während einer Krankheitsphase ein. Andersherum stehen die Chancen bei Arbeitgebern eher schlecht, einem Mitarbeiter Urlaubstage krankheitsbedingt einzukürzen. Tatsächlich verlängern die Urlaubstage den Urlaubsanspruch einfach nur. Urlaub, der wegen einer Krankheitsphase nicht genommen werden konnte, wird einfach übertragen, gegebenenfalls auch in ein neues Jahr hinein.

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Der Urlaubsanspruch verfällt wegen Krankheit erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres. So lange kann er aber genommen werden.

Fazit

Grundsätzlich kann man sagen, dass hierzulande sehr großzügige Regelungen gelten, was den Jahresurlaub angeht. Die Formeln mögen auf den ersten Blick verwirrend erscheinen, aber nach wie vor gilt auch der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Urlaub. Sprich – Urlaub will auch verdient werden. Denn wer ständig abwesend ist, lastet seine Arbeit den anderen Mitarbeitenden auf, die dadurch schneller urlaubsreif werden. Wer hingegen seine Arbeitszeit ganz regulär leistet, sollte auch keine Einschränkungen seines Urlaubs hinnehmen müssen.

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