Urlaubsanspruch im Mutterschutz - ein Thema, das für werdende Mütter und frischgebackene Eltern von immenser Bedeutung ist. Kurz gesagt: Auch während des Mutterschutzes bleibt der Urlaubsanspruch bestehen. Für Arbeitgeber bedeutet das: Eine präzise Planung und rechtssichere Umsetzung sind entscheidend.
Erwerbstätige Mütter & Urlaubsanspruch: Warum das Thema aktueller denn je ist
Die Erwerbstätigkeit von Müttern in Deutschland ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2022 mwaren rund 69 % der Mütter mit minderjährigen Kindern erwerbstätig – ein Zuwachs von 9 Prozentpunkten im Vergleich zu 2005. Besonders bemerkenswert: Auch bei Müttern mit Kindern unter drei Jahren stieg die Erwerbstätigenquote auf 39,7 %, ganze 9 Prozentpunkte mehr als 2008.
Diese Entwicklung unterstreicht, wie wichtig es ist, rechtliche Regelungen wie den Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes zu kennen. Denn Arbeitgeber sind zunehmend gefordert, familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen – ohne dabei die rechtliche Absicherung zu vernachlässigen.
Mutterschutz ≠ Urlaub – Was Arbeitgeber wissen sollten
Mutterschutz und Elternzeit sind gesetzlich geschützte Auszeiten – kein Erholungsurlaub. Sie ermöglichen es werdenden Müttern und jungen Eltern, sich auf die Geburt und die erste Zeit mit dem Kind zu konzentrieren:
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Mutterschutz dient dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind rund um die Geburt.
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Elternzeit bietet Eltern die Möglichkeit, sich ohne berufliche Verpflichtungen auf die Kinderbetreuung zu konzentrieren.
In dieser Phase stellen sich oft Fragen wie:
Als Arbeitgeber musst du hier gut informiert sein – denn Unsicherheiten können zu rechtlichen Fehlern und Unzufriedenheit führen.
Was bedeutet eigentlich Mutterschutz?
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist ein fundamentaler Pfeiler des deutschen Arbeitsrechts, der den Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit gewährleistet. Durch dieses Gesetz wird ein sicherer Rahmen für werdende und junge Mütter am Arbeitsplatz geschaffen, indem es ihnen besondere Rechte gewährt und sie vor gesundheitlichen Risiken schützt.
Neben Regelungen zu Beschäftigungsverboten, Pausen für stillende Mütter und Schutz vor Kündigung umfasst das Mutterschutzgesetz auch den Urlaubsanspruch. Das Gesetz zeichnet ein äußerst positives Bild für schwangere Arbeitnehmer.
Eine bedeutende Aktualisierung erfuhr das Gesetz im Jahr 2018, als die bis dato eigenständige Mutterschutzarbeitsplatz-Verordnung (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz integriert wurde. Diese Integration hat das Gesetz gestärkt und vereinfacht den Zugang zu Informationen und den Schutz der Rechte von schwangeren Frauen und jungen Müttern im Berufsleben.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mutter und Kind oberste Priorität im Arbeitsumfeld haben, ohne dass die berufliche Stellung oder der Urlaubsanspruch der Frau negativ beeinflusst werden.

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Dein Urlaubsanspruch im Mutterschutz und in der Elternzeit
Mutterschutz und Elternzeit - zwei Phasen im Leben werdender Mütter und junger Eltern, die mit zahlreichen Regelungen und Rechten verbunden sind. Besonders der Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber in diesen Zeiten wirft oft Fragen auf. Grundsätzlich gilt:
Während des Mutterschutzes sammelst du weiterhin Urlaubstage, die sich aus dem Jahresurlaub pro Monat des Mutterschutzes berechnen. Diese Tage verfallen nicht und können nach der Schutzfrist oder der Elternzeit in Anspruch genommen werden.
Während der Elternzeit bleibt der Urlaubsanspruch ebenfalls bestehen, wobei der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, den Urlaub pro vollmonatiger Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen. Allerdings ist diese Kürzung bei einer Teilzeittätigkeit in der Elternzeit nicht gestattet. Nicht genommener Urlaub aus der Zeit vor Mutterschutz und Elternzeit bleibt erhalten und kann flexibel nachgeholt werden.
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Diese Bestimmungen schützen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und ermöglichen eine anpassungsfähige Handhabung des Urlaubsanspruchs, was für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen von großer Bedeutung ist, um den Anforderungen beider Seiten gerecht zu werden.
Elternzeit und Urlaub: Wann darf gekürzt werden?
Während der Elternzeit kann der Urlaubsanspruch gekürzt werden, nicht jedoch während des Mutterschutzes. Diese Kürzung ist nur rechtlich wirksam, wenn:
Wichtig: Wird keine Kürzung erklärt, bleibt der gesamte Urlaubsanspruch bestehen – auch nach mehreren Jahren Elternzeit.

Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch bei Mutterschutz aus?
Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes ist ein wichtiges Thema, das für Klarheit und Sicherheit bei werdenden und jungen Müttern sorgt. Entgegen häufiger Annahmen bleibt der Anspruch auf Urlaub auch während des Mutterschutzes bestehen. Dieser Zeitraum wird nicht als Unterbrechung gesehen, sondern als Fortführung des Arbeitsverhältnisses, wodurch die Ansammlung von Urlaubstagen unverändert weitergeht.
Ein wesentlicher Vorteil ist die Flexibilität im Umgang mit dem Urlaubsanspruch nach der Mutterschutzzeit. Der gesammelte Urlaub verfällt nicht und kann nach dem Mutterschutz sowie der Elternzeit in Anspruch genommen werden. Hierdurch wird den Müttern ermöglicht, ihre Auszeit flexibel zu gestalten und zu einem späteren Zeitpunkt für eine wohlverdiente Erholung zu nutzen.
Es gibt keine verpflichtende Frist, innerhalb derer der Urlaub während oder unmittelbar nach dem Mutterschutz genommen werden muss. Jedoch ist es üblich, dass nach der Rückkehr ins Berufsleben der aufgestaute Urlaub noch im laufenden Kalenderjahr genommen wird.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen ihren wohlverdienten Urlaub erhalten, ohne dass es zu einer ungewollten Anhäufung von Urlaubstagen kommt, die letztendlich nicht genommen werden können.
Welche Regeln gelten bei Beschäftigungsverboten im Mutterschutz?
Das Beschäftigungsverbot während des Mutterschutzes zielt darauf ab, die Gesundheit von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern am Arbeitsplatz zu schützen. Kern dieser Regelung ist, dass schwangere Arbeitnehmerinnen von bestimmten Tätigkeiten ausgenommen sind, um potenzielle Risiken zu minimieren. Dazu gehören Einschränkungen wie das Verbot von Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie die Arbeit unter bestimmten gefährlichen Bedingungen, wie dem Umgang mit gefährlichen Substanzen oder schwerem Heben.
Auch Tätigkeiten, die vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr stattfinden, sind untersagt. Spezifische Branchen, in denen der Kontakt mit rohem Fleisch oder die Betreuung kleiner Kinder erforderlich ist, fallen ebenso unter das Beschäftigungsverbot. Während dieser Zeit gilt jede Auszeit aufgrund des Beschäftigungsverbots als Arbeitszeit, sodass kein Urlaub für diese Tage angerechnet wird.
Nur außerhalb dieser speziellen Schutzfristen muss regulärer Urlaub für freie Tage beantragt werden. Der Urlaubsanspruch kann in dieser Zeit weder durch einen Arbeitsvertrag noch durch den Arbeitgeber allgemein ausgenommen werden.
📖 Gesetzliche Grundlage: Mutterschutzgesetz & Bundesurlaubsgesetz
Laut § 24 Mutterschutzgesetz (MuSchG) wird die Zeit des Mutterschutzes nicht als Fehlzeit gewertet. Das bedeutet:
- • Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt erhalten.
Auch im Bundesurlaubsgesetz wird deutlich: Mutterschutzzeiten dürfen nicht zur Kürzung von Urlaub herangezogen werden.
Berechnung des Urlaubsanspruchs im Mutterschutz
Der Mutterschutz selbst beeinflusst die Berechnung des Urlaubsanspruchs nicht. Das heißt: Die Mitarbeiterin sammelt während des Mutterschutzes ganz normal ihren gesetzlichen (und ggf. vertraglichen) Urlaubsanspruch weiter – so, als wäre sie regulär im Betrieb tätig.
🔧 Beispiel zur Berechnung:
Angenommen, eine Mitarbeiterin hat Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr (Vollzeit, 5-Tage-Woche) und geht vom 1. Juli bis 30. September in Mutterschutz. Ihr Urlaubsanspruch wird dennoch für das gesamte Jahr auf Basis ihrer vertraglichen Wochenarbeitszeit berechnet:
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Kein anteiliger Abzug wegen Mutterschutz!
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Die vollen 30 Urlaubstage bleiben bestehen – unabhängig davon, ob und wie lange Mutterschutz besteht.
📌 Wichtig für Arbeitgeber:
Tipp: Nutze ein digitales Zeiterfassungssystem wie Shiftbase, um Urlaubsansprüche auch bei Abwesenheiten wie Mutterschutz präzise und transparent zu verwalten.

Es wird praktisch: Wieviel Urlaubsanspruch hast du in Mutterschutz und Elternzeit wirklich?
Praktische Fallbeispiele veranschaulichen, wie der Urlaubsanspruch im Kontext von Mutterschutz und Elternzeit gehandhabt wird.
Beispiel 1 - Mit anschließender Elternzeit: Eine Arbeitnehmerin geht nach dem Mutterschutz direkt in Elternzeit. Während der Elternzeit pausiert die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen, allerdings bleibt der Anspruch erhalten. Der Resturlaub vor Beginn des Mutterschutzes kann nach der Rückkehr genutzt werden, und zwar bis zum Ende des Kalenderjahres der Rückkehr oder des darauf folgenden Jahres.
Beispiel 2 - Ohne anschließende Elternzeit: Kehrt eine Mutter nach dem Mutterschutz ohne Elternzeit in den Beruf zurück, bleibt ihr Resturlaub geschützt. Sie hat die Möglichkeit, diesen Urlaub im laufenden oder im nächsten Kalenderjahr einzusetzen, was eine flexible Handhabung ermöglicht.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass unabhängig vom individuellen Weg der Rückkehr in das Berufsleben, der Urlaubsanspruch gewahrt bleibt und flexibel genutzt werden kann.
Wie steht es mit Arbeiten in der Elternzeit?
Arbeiten während der Elternzeit bietet die Flexibilität, Beruf und Familie optimal miteinander zu vereinbaren. Entscheidest du dich, in dieser Zeit teilweise zu arbeiten, bleibt deine Elternzeit bestehen. Die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, beeinflusst deinen Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer deinem Arbeitgeber gegenüber nicht negativ.
Die während dieser Phase geleistete Arbeit berechtigt dich zum Urlaub, genau wie in regulären Arbeitsverhältnissen. Wichtig ist, dass der Urlaubsanspruch, der vor dem Mutterschutz und der Elternzeit angesammelt wurde, erhalten bleibt. Diese Regelung ermöglicht es dir, auch während der Elternzeit beruflich aktiv zu bleiben, ohne dass du dabei auf wertvolle Erholungszeiten verzichten musst.

Fazit Urlaubsanspruch im Mutterschutz und Elternzeit
Das Fazit zum Urlaubsanspruch während Mutterschutz und Elternzeit unterstreicht die Wichtigkeit eines umfassenden Verständnisses der gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmerinnen.
Während des Mutterschutzes bleibt der Urlaubsanspruch vollständig bestehen, ein wichtiger Aspekt, der den Schutz und die Erholung der Mutter gewährleistet. In der Elternzeit könnte der Eindruck entstehen, dass kein Urlaubsanspruch besteht, da keine Arbeitsleistung erbracht wird. Doch das Gesetz sieht vor, dass der Urlaubsanspruch auch in dieser Zeit erhalten bleibt.
Der Gesetzgeber hat mit dem Mutterschutzgesetz klare Rahmenbedingungen geschaffen, die den Schutz von Mutter und Kind in den Vordergrund stellen und durch die Regelungen zum Urlaubsanspruch ergänzt werden. Das Ziel ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen Berufs- und Familienleben zu ermöglichen, wobei der Urlaubsanspruch eine zentrale Rolle spielt. Somit können Mütter nach der Mutterschutzfrist oder der Elternzeit ihren Urlaub flexibel nehmen, ohne Verluste zu befürchten.
Die Handhabung des Urlaubsanspruchs nach der Elternzeit variiert je nach Arbeitgeber, wobei einige eine großzügigere Regelung bevorzugen. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Schutzbestimmungen eine solide Basis für die Rechte der Arbeitnehmerinnen bieten und deren Umsetzung im Arbeitsalltag fördern.
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