40-Stunden-Woche
Die 40-Stunden-Woche ist in Deutschland üblich, aber nicht gesetzlich fix. Was das Arbeitszeitgesetz vorgibt und welche Modelle davon abweichen.
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Die 40-Stunden-Woche ist in Deutschland das übliche Vollzeitmodell: fünf Tage mit je acht Stunden. Festgelegt wird sie im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, das Arbeitszeitgesetz setzt nur die Obergrenze. Im Monat sind das im Schnitt 173,33 Stunden, nicht 160.
Was ist die 40-Stunden-Woche?
Bei einer 40-Stunden-Woche arbeitet ein Mitarbeiter 40 Stunden pro Woche, meistens verteilt auf fünf Tage mit je acht Stunden. Das ist die Grenze, die das Arbeitszeitgesetz als Regel vorsieht: höchstens 8 Stunden pro Werktag (§ 3 ArbZG). Weil das Gesetz mit sechs Werktagen rechnet, wären sogar 48 Stunden pro Woche erlaubt. Die 40 Stunden ergeben sich aus der 5-Tage-Woche, nicht aus dem Gesetz.
Ist eine 40-Stunden-Woche Vollzeit?
Ja, 40 Stunden gelten als Vollzeit. Eine gesetzliche Definition gibt es aber nicht: Vollzeit ist, was im Betrieb für eine volle Stelle üblich ist. Viele Tarifverträge setzen die Vollzeit niedriger an, häufig zwischen 37 und 39 Stunden, in Teilen der Metall- und Elektroindustrie bei der 35-Stunden-Woche. Wer weniger arbeitet als die übliche Vollzeitbeschäftigung im Betrieb, ist in Teilzeit.
Wie viele Stunden sind das im Monat und im Jahr?
40-Stunden-Woche im Monat: 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden
Ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen. Mit vier Wochen zu rechnen, also mit 160 Stunden, ist zu wenig. Für andere Wochenstunden rechnet der Rechner beim Stundenlohn die Monatsstunden aus.
Im Jahr sind es 40 × 52 = 2.080 Stunden brutto. Nach 30 Urlaubstagen und den Feiertagen bleiben 2026 je nach Bundesland rund 1.780 Stunden, die tatsächlich gearbeitet werden sollen. Die genauen Zahlen je Bundesland zeigen die Arbeitsstunden pro Jahr.
Pausen und Anwesenheit
Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als neun Stunden auf 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Ein Achtstundentag mit 30 Minuten Pause bedeutet also achteinhalb Stunden im Betrieb, etwa von 8 bis 16:30 Uhr. Zwischen zwei Arbeitstagen liegen mindestens 11 Stunden Ruhezeit, auch das gehört zu den Regeln über Ruhepausen.
40 Stunden auf andere Tage verteilen
Die 40 Stunden müssen nicht auf fünf Tage verteilt sein. Neben der 5-Tage-Woche gibt es die 4-Tage-Woche und die 6-Tage-Woche:
Modell | Verteilung | Hinweis |
|---|---|---|
5-Tage-Woche | 5 × 8 Stunden | Standard, siehe 5-Tage-Woche |
4-Tage-Woche | 4 × 10 Stunden | erlaubt, 10 Stunden ist die Tagesgrenze |
6-Tage-Woche | 6 × 6,67 Stunden | üblich in Handel und Gastronomie |
ungleich verteilt | z. B. 9 + 9 + 8 + 8 + 6 | erlaubt, solange kein Tag über 10 Stunden liegt |
Mehr als 40 Stunden: Überstunden
Arbeitet jemand mehr als die vereinbarten 40 Stunden, sind das Überstunden. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt vorübergehend bis zu 10 Stunden am Tag und damit bis zu 60 Stunden pro Woche, wenn im Schnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen wieder 8 Stunden pro Werktag herauskommen. Wann und wie der Ausgleich erfolgen muss, regelt die Höchstarbeitszeit.
Ein gesetzlicher Zuschlag für Überstunden existiert nicht. Ob es einen Überstundenzuschlag gibt, regelt der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Viele Betriebe gleichen Plusstunden lieber mit Freizeit aus, über ein Jahresarbeitszeitkonto oder Freizeitausgleich.
Gehalt bei einer 40-Stunden-Woche
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Bei 40 Stunden sind das mindestens 2.409,33 € brutto im Monat. Wie man von einem Monatsgehalt auf den Stundenlohn kommt, rechnet der Rechner unter Stundenlohn berechnen aus.
Die 40-Stunden-Woche in der Praxis
Einzelhandel: Lange Öffnungszeiten und starke Samstage verlangen Schichten, die nicht immer von 8 bis 16:30 Uhr gehen. Die 40 Stunden werden oft auf sechs Tage oder ungleiche Tage verteilt.
Gastronomie: Die Gästezahlen schwanken von Tag zu Tag. Wochen mit 45 Stunden wechseln mit ruhigen Wochen, ausgeglichen über ein Arbeitszeitkonto.
Pflege: Rund-um-die-Uhr-Betrieb mit Schichtsystemen und Rufbereitschaften. Hier gilt oft ein Tarifvertrag mit weniger als 40 Stunden.
Produktion: Saisonale Spitzen können die Woche zeitweise auf 45 Stunden bringen, solange die Mehrarbeit später ausgeglichen wird.
Arbeitszeit erfassen
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen. Das Arbeitszeitgesetz selbst verlangt nur, die Zeit über acht Stunden am Tag aufzuschreiben (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 gilt aber die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Beginn, Ende und Dauer der gesamten Arbeitszeit.
Das Arbeitszeitprotokoll in Shiftbase zeigt pro Mitarbeiter, wann er angefangen, Pause gemacht und aufgehört hat. Das ist die Grundlage für die Abrechnung und der Nachweis, falls jemand danach fragt.
Häufige Fehler
Der häufigste Rechenfehler sind 160 statt 173,33 Stunden im Monat, wodurch der Stundenlohn zu hoch ausfällt. Oft werden auch Pausen zur Arbeitszeit gezählt oder ein Zuschlag für Überstunden angenommen, den kein Gesetz vorschreibt. Und wer Plusstunden über Monate auflaufen lässt oder nur die Zeit über acht Stunden erfasst, bekommt Probleme, sobald jemand nachrechnet.
40-Stunden-Woche mit Shiftbase planen
Bei der Zeiterfassung in Shiftbase stempelt das Team per App, und Shiftbase berechnet die Stunden aus den Stempelzeiten, mit Pausen, Zuschlägen und Plus-Minus-Stunden. Wenn du den Dienstplan erstellst, siehst du sofort, wenn sich eine Schicht mit Urlaub überschneidet oder jemand die Vertragsstunden überschreitet. Die Stunden gehen abrechnungsfertig an die Lohnabrechnung.
Häufig gestellte Fragen
Eine 40-Stunden-Woche gilt in Deutschland als Vollzeit. Eine gesetzliche Grenze für Vollzeit gibt es aber nicht, und viele Tarifverträge setzen sie niedriger an, oft zwischen 37 und 39 Stunden.
Ein Monat hat bei einer 40-Stunden-Woche im Schnitt 173,33 Stunden, gerechnet mit 52 Wochen ÷ 12 Monate = 4,33 Wochen pro Monat.
Ein Jahr hat bei einer 40-Stunden-Woche brutto 2.080 Stunden. Nach 30 Urlaubstagen und den Feiertagen bleiben 2026 je nach Bundesland rund 1.780 Stunden Soll-Arbeitszeit.
Pausen zählen nicht zur 40-Stunden-Woche. Bei acht Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, die Anwesenheit beträgt also achteinhalb Stunden pro Tag.
Mehr als 40 Stunden pro Woche sind erlaubt, wenn der Vertrag Überstunden zulässt. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt bis zu 48 Stunden regulär und vorübergehend bis zu 60 Stunden, wenn das innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen wird.
Für Teilzeitbeschäftigte gilt die 40-Stunden-Woche nicht. Sie arbeiten die Wochenstunden, die im Vertrag stehen, und bekommen ihr Gehalt im Verhältnis dazu.
Bei Krankheit oder Urlaub gelten die vereinbarten Stunden als erfüllt. Ein Urlaubstag zählt bei einer 5-Tage-Woche mit acht Stunden, es entstehen also keine Minusstunden.
Alle Begriffe ansehen
- 48-Stunden-WocheDie 48-Stunden-Woche ist die Obergrenze für die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach § 3 ArbZG. In einzelnen Wochen sind bis zu 60 Stunden möglich, wenn der Schnitt im Ausgleichszeitraum stimmt.
- Direktionsrecht (§ 106 GewO)Das Direktionsrecht nach § 106 GewO erlaubt dem Arbeitgeber, Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit festzulegen, soweit Vertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung und Gesetz Raum lassen und die Weisung billigem Ermessen entspricht.
- ElternzeitElternzeit ist eine unbezahlte Freistellung bis zum dritten Geburtstag, die Mütter und Väter sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Mit Rechner für Beginn, Ende und Antragsfrist.
- ErsatzruhetagDer Ersatzruhetag ist der freie Werktag nach Sonntags- oder Feiertagsarbeit (§ 11 Abs. 3 ArbZG): innerhalb von zwei Wochen nach einem Sonntag, acht Wochen nach einem Feiertag, ein ganzer Kalendertag.
- FluktuationFluktuation ist der Wechsel des Personals in einem Betrieb, die Fluktuationsrate der Anteil der Beschäftigten, die in einem Zeitraum gegangen sind.
- ProbearbeitenProbearbeiten ist ein kurzes, unverbindliches Kennenlernen im Betrieb vor dem Arbeitsvertrag: unbezahlt, solange die Person nur mitläuft, und ein Arbeitsverhältnis mit Mindestlohn, sobald sie richtig mitarbeitet.
- RuhezeitZwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wann sie kürzer sein darf, was sie unterbricht und Beispiele aus dem Schichtplan.
- Trinkgeld versteuernTrinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, wenn Gäste es freiwillig geben, auch per Karte und aus der Trinkgeldkasse. Steuerpflichtig sind feste Bedienungszuschläge und Trinkgeld an den Inhaber.
- Urlaubsanspruch in der ElternzeitIn der Elternzeit entsteht Urlaub weiter. Der Arbeitgeber darf ihn pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt, aber nicht bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub verfällt nicht.
- VerdienstbescheinigungDie Verdienstbescheinigung ist der Vordruck, auf dem du einem Amt den Verdienst bestätigst. Welcher Zeitraum zählt und wohin Zuschläge gehören.
- Weiterbeschäftigung nach RenteneintrittWeiterbeschäftigung nach Renteneintritt: wie der Vertrag weiterläuft, was für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt und wann die Aktivrente greift.
- WerkstudentWerkstudenten sind Studierende, die in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten und dafür nur in die Rentenversicherung einzahlen.
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