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Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft und im Mutterschutz

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 14 Mai 2025
Lohnfortzahlung Schwangerschaft und Mutterschutzlohn: Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Viele Arbeitgeber fragen sich, wie es mit der Lohnfortzahlung während der Schwangerschaft aussieht – vor allem bei Mutterschutz oder einem ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbot. In diesem Artikel erfährst du, wann eine Lohnfortzahlung verpflichtend ist, wer zahlt, und wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.

Was bedeuet Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft?

Die Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft ist ein zentrales Thema für Arbeitgeber, die werdende Mütter im Unternehmen beschäftigen. Sie beschreibt die gesetzlich geregelte Zahlung des Gehalts bzw. Entgelts, wenn eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten darf – sei es durch den Mutterschutz, ein ärztliches Beschäftigungsverbot oder bestimmte gesetzliche Vorschriften.

Wer zahlt was?

Zeitraum Zahlung durch Bemerkung
Beschäftigungsverbot Arbeitgeber Lohnfortzahlung in voller Höhe → Erstattung über Umlage U2
Mutterschutzfrist Krankenkasse + Arbeitgeber Mutterschaftsgeld (13 €/Tag) + Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Krankheit Arbeitgeber (6 Wochen), danach Krankenkasse Entgeltfortzahlung bei ärztlicher Arbeitsunfähigkeit
 

👩‍⚕️ Beschäftigungsverbot vs. Mutterschutz

  • Beschäftigungsverbot: Wird individuell durch den Arzt ausgesprochen, z. B. bei gesundheitlichen Risiken für Mutter oder Kind oder bestimmten Bedingungen am Arbeitsplatz (z. B. Nachtarbeit, Gefahrstoffe).

  • Mutterschutz: Allgemein gültige Schutzphase rund um die Geburt – geregelt durch das Mutterschutzgesetz.

Beide Fälle verpflichten den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung, allerdings mit der Möglichkeit zur vollständigen Erstattung über die gesetzliche Umlage.

Mutterschutz: Lohnfortzahlung im gesetzlichen Schutzzeitraum

Werdende Mütter unterliegen in Deutschland einem besonderen gesetzlichen Schutz, dem sogenannten Mutterschutz. Dieser beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt – bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder einer Behinderung des Kindes verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Geburt.

📆 Der geschützte Zeitraum nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Zeitraum Dauer Besondere Regelung
Vor der Geburt 6 Wochen Freistellung auf Wunsch der Mutter möglich
Nach der Geburt 8 Wochen (12 bei Sonderfällen) Arbeitsverbot gilt zwingend
 

Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf eine schwangere Mitarbeiterin in dieser Zeit nicht beschäftigt werden – selbst dann nicht, wenn sie arbeiten möchte.

Voraussetzungen für den Anspruch

  • Die Mitarbeiterin ist gesetzlich krankenversichert

  • Es besteht ein bestehendes Arbeitsverhältnis

  • Die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin liegt vor

🧮 Beispiel zur Berechnung

Wenn der durchschnittliche Nettolohn einer schwangeren Mitarbeiterin bei 80 € pro Tag liegt, zahlt die Krankenkasse 13 €. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt dann 67 €. Dieses Geld bekommt das Unternehmen durch die U2-Umlage erstattet.

Vorteile für Arbeitgeber

✔ Rechtssicherheit durch Einhaltung des Mutterschutzgesetzes
✔ Finanzielle Entlastung durch Erstattungsverfahren
✔ Wertschätzung gegenüber Mitarbeiterinnen
✔ Besseres Image als arbeitgeberfreundliches Unternehmen

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Nicht jede werdende Mutter kann während der gesamten Schwangerschaft wie gewohnt arbeiten. In bestimmten Fällen greift ein Beschäftigungsverbot, das die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auslöst – und zwar in voller Höhe des zuletzt gezahlten Nettolohns.

Arten des Beschäftigungsverbots

Art Wer stellt aus? Beispielhafte Umstände
Individuell Ärztin/Arzt Komplikationen, Risiko-Schwangerschaft
Gesetzlich Per Gesetz geregelt Nachtarbeit, Gefahrstoffe, Infektionsrisiken
Betriebsbedingt Arbeitgeber prüft Bedingungen Kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden
 

Tipp für Arbeitgeber: Prüfe zuerst eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb, bevor ein vollständiges Verbot greift – besonders bei Ausbildung oder jungen Mitarbeiterinnen.

Unterschiede: Beschäftigungsverbot vs. Krankheit

Kriterium Beschäftigungsverbot Krankheit
Grund Schwangerschaftsbedingte Einschränkungen, gesetzliche Schutzvorschriften Erkrankung, unabhängig von Schwangerschaft
Nachweis Ärztliches Attest oder gesetzliche Regelung Ärztliches Attest
Lohnfortzahlung Vollständig durch Arbeitgeber (Erstattung über U2) 6 Wochen Lohn, danach Krankengeld
Erstattung Ja (U2-Umlage) Nein (außer freiwillige Zusatzversicherung)
Zielgruppe Schwangere Frauen Alle Arbeitnehmer
 

Beschäftigung und Mutterschaft: Zeigt den gesetzlichen Ablauf von Beschäftigungsverbot über Mutterschutz bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz. Erklärt, wann ein Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen muss und welche Pflichten während der Mutterschaft bestehen.

Arbeitgeberpflichten: Was Sie beachten müssen

Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft meldet, stehen Arbeitgebern in der Pflicht, bestimmte gesetzliche Vorschriften zu erfüllen. Diese reichen von Meldungen an Institutionen über die Lohnfortzahlung bis hin zur Anpassung des Arbeitsplatzes.

🧾 Meldepflichten und Dokumentation

  • Mitteilungspflicht an die Aufsichtsbehörde gemäß § 27 MuSchG

  • Schriftliche Dokumentation bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot

  • Meldung an die Krankenkasse, wenn ein Mutterschutz oder ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht

  • Festhalten des voraussichtlichen Geburtstermins für die Berechnung der Schutzfristen

Tipp: Dokumentieren Sie alle Fristen, Nachweise und Zuschüsse zentral, um gegenüber Krankenkassen und Behörden rechtlich abgesichert zu sein.

📅 Fristen und Schutzfristen einhalten

  • 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt der gesetzliche Mutterschutz

  • 8 Wochen nach der Geburt endet die reguläre Schutzfrist (bei Mehrlingsgeburten oder Behinderung des Kindes: 12 Wochen)

  • Fristgerechte Berechnung und Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld

💵 Lohnfortzahlung korrekt abwickeln

Situation Zahlungspflicht Erstattungsmöglichkeit
Beschäftigungsverbot Volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber über U2-Umlage
Mutterschutz Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss Zuschuss wird erstattet
Krankheit Entgeltfortzahlung (6 Wochen), dann Krankengeld keine Erstattung über U2
 

Achten Sie auf die korrekte Berechnung des Gehalts, des Nettoverdienstes und des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.

🛠 Arbeitsplatzgestaltung und Schutzmaßnahmen

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen (Pflicht nach § 10 MuSchG)

  • Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeiten bei Bedarf

  • Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten prüfen, bevor ein vollständiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird

Beispiel: Eine schwangere Arbeitnehmerin, die bisher in der Produktion tätig war, kann vorübergehend in die Verwaltung versetzt werden.

🏢 U2-Umlage beantragen

Die Erstattung der Lohnfortzahlungskosten erfolgt über die U2-Umlage:

  • Beantragung bei der zuständigen Krankenkasse

  • Einreichung der Gehaltsnachweise, Atteste und Beschäftigungsverbotsbescheinigungen

  • Volle Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschutz und Beschäftigungsverboten

Steuerliche & finanzielle Aspekte für Arbeitgeber

Auch wenn die Themen Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Lohnfortzahlung zunächst nach hohen Kosten klingen, bedeutet dies für Arbeitgeber in der Praxis meist keine finanzielle Belastung. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Umlageverfahren U2 ein System geschaffen, das die Kosten nahezu vollständig ausgleicht.

Umlageverfahren U2: Ihre Entlastung als Arbeitgeber

Das U2-Verfahren ist für alle Unternehmen verpflichtend. Es dient der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Mutterschutz und dem Beschäftigungsverbot entstehen. Die Erstattung erfolgt über die gesetzliche Krankenkasse.

📌 Erstattet werden:

  • der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

  • die Lohnfortzahlung bei ärztlichem Beschäftigungsverbot

Erstattungshöhe: In der Regel 100 %, abhängig von der Krankenkasse und dem vereinbarten Erstattungssatz.

Auch Kleinunternehmen und Betriebe mit Azubis profitieren davon, denn sie erhalten selbst bei längerer Abwesenheit einer Mitarbeiterin den vollen Ausgleich.

Steuerliche Abwicklung und Dokumentation

Alle Zuschüsse, die Sie im Rahmen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) leisten, gelten als steuerfreier Arbeitslohn, sofern sie korrekt dokumentiert und abgewickelt werden. Sie müssen:

  • die Zahlungen exakt dokumentieren, inkl. Gehaltsberechnung (Netto vs. Brutto)

  • Bescheinigungen über die Schutzfristen, den Geburtstermin und ggf. ein Beschäftigungsverbot einholen

  • diese Unterlagen bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen

Tipp: Nutzen Sie digitale Tools oder Lohnbuchhaltungsprogramme, die speziell auf das Thema Mutterschutz und Lohnfortzahlung vorbereitet sind.

Mutterschutz & Beschäftigungsverbot   Was gilt wann -  Shiftbase

Fazit: Lohnfortzahlung in der Schwangerschaft rechtssicher und fair gestalten

Für Arbeitgeber ist die Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft, Mutterschutz und Beschäftigungsverbot keine Last, sondern eine gut geregelte Verpflichtung – rechtlich klar verankert im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und finanziell vollständig abgesichert durch das Umlageverfahren U2.

Indem Sie als Unternehmen die gesetzlichen Pflichten frühzeitig kennen und umsetzen, sorgen Sie nicht nur für Rechtssicherheit, sondern zeigen auch Verantwortung gegenüber Ihren Arbeitnehmerinnen. Ob es um die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld, die Einhaltung der Fristen oder die Erstattung über die Krankenkasse geht – mit einer strukturierten Vorgehensweise behalten Sie den Überblick.

➡️ Die Investition in ein faires und gesetzeskonformes Vorgehen zahlt sich doppelt aus: Sie schützen nicht nur Ihre schwangeren Mitarbeiterinnen, sondern stärken auch die Position Ihres Unternehmens als verlässlicher und mitarbeiterfreundlicher Arbeitgeber.

Häufig gestellte Fragen

  • Der Arbeitgeber zahlt weiterhin das Gehalt, bekommt die Kosten jedoch über die U2-Umlage vollständig von der Krankenkasse erstattet.

  • Bei einem Beschäftigungsverbot bis zur Geburt. Während des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt) gibt es Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss.

    • Meldung der Schwangerschaft & Erfassung des Geburtstermins

    • Prüfung und ggf. Umsetzung eines Beschäftigungsverbots

    • Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld

    • Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Vorschriften gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG)

    • Beantragung der U2-Erstattung bei der Krankenkasse

    So stellen Arbeitgeber sicher, dass sie sowohl rechtlich als auch finanziell abgesichert handeln – und gleichzeitig die Gesundheit und Rechte ihrer Arbeitnehmerinnen schützen.

Human Resource
Topic: Lohn
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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