Regelungen zum Krankengeldzuschuss im Überblick

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 14 März 2024
Dauer und Bedingungen des Krankengeldzuschusses

Die Fürsorge für das Wohlergehen der Arbeitnehmer in Krankheitszeiten stellt einen essenziellen Aspekt für verantwortungsbewusste Arbeitgeber dar. Arbeitgeber können ihre Unterstützung ausweiten, indem sie einen Krankengeldzuschuss anbieten. Diese freiwillige Leistung geht über die reguläre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hinaus und kann für Arbeitnehmer, die mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, eine erhebliche Hilfe sein. Obwohl sie keinen gesetzlichen Rechtsanspruch darstellt, wird sie häufig in Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen definiert, in denen die Höhe und Dauer der Zahlung festgelegt sind.

In diesem Artikel werden die wichtigsten Überlegungen für Arbeitgeber im Zusammenhang mit dieser wertvollen Unterstützungsleistung dargelegt.

Bedeutung und Anspruch auf Krankengeldzuschuss nach TVÖD

Im Rahmen des TVÖD haben bestimmte Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss. Dies ist eine zusätzliche Leistung, die von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes unter bestimmten Voraussetzungen an ihre Arbeitnehmer gezahlt wird. Der Krankengeldzuschuss soll dazu beitragen, die Differenz zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung und dem bisherigen Nettoeinkommen auszugleichen.

In den ersten sechs Wochen einer Krankheitsphase ist der Arbeitgeber verpflichtet, das normale Gehalt des Arbeitnehmers fortzuzahlen. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) festgelegt. Dieses Gesetz regelt auch, wie der Lohn während besonderer Situationen, wie der Corona-Pandemie, gehandhabt wird.

Nach Ablauf dieser sechs Wochen kann das Krankengeld bis zu 90 Prozent des Nettogehalts betragen, das der Arbeitnehmer vor der Erkrankung erhalten hat. Arbeitgeber können in dieser Phase einen Krankengeldzuschuss leisten, um ihren Arbeitnehmern in gesundheitlich schwierigen Zeiten zusätzliche Unterstützung zu bieten.

Wie lange Krankengeldzuschuss?

Die Dauer, für die der Krankengeldzuschuss gezahlt wird, kann variieren und ist oftmals in den entsprechenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt.

Krankengeldzuschuss : Regeln und Gesetze

Wenn Sie als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst Ihren Mitarbeitern Krankengeld zahlen, müssen Sie bestimmte Regeln und Gesetze beachten. Hier erläutern wir diese Regeln in einfachen Worten:

Einkommensteuer

Wenn Ihr Mitarbeiter Krankengeld erhält, muss er möglicherweise Einkommensteuer darauf zahlen. Dies ist in § 8 Absatz 1 EStG festgelegt.

Was gehört dazu?

Zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nicht selbständigen Tätigkeiten gehören regelmäßige Löhne und Gehälter sowie Vergütungen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Auch Sachbezüge, wie beispielsweise Vorteile aus Firmenveranstaltungen, sind zu berücksichtigen. Diese Regelung ist in § 19 Abs. 1 EStG nachzulesen.

Sondervergütungen

Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen nicht nur das reguläre Gehalt Ihres Mitarbeiters, sondern auch Sonderzahlungen. Dazu gehören Gefahrenzulagen, Abgeltungen für nicht genutzte Urlaubstage und sogar Trinkgelder, die der Mitarbeiter möglicherweise erhält.

Sozialversicherung

Gemäß § 23c SGB IV existiert eine Grenze, bis zu welcher das Einkommen des Mitarbeiters beitragsfrei in der Sozialversicherung bleibt. Diese Grenze entspricht dem Nettolohn des Mitarbeiters zuzüglich 50 Euro pro Monat.

Beitragsfreies Einkommen

Wenn das Einkommen des Mitarbeiters nicht zur Sozialversicherung beiträgt, gilt dieselbe Regel: Der Nettolohn plus 50 Euro pro Monat ist die Grenze für die Beitragsfreiheit, wie in § 23c SGB IV festgelegt.

Diese Regeln sollten Ihnen als Arbeitgeber Klarheit verschaffen, wie sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf das Krankengeld und den möglichen Krankengeldzuschuss nach TVÖD auswirken können.

Wann ist das Krankengeld des Arbeitgebers verpflichtend?

Dokumente zur Beantragung des Krankengeldzuschusses

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall. Es legt fest, dass Arbeitnehmer, die infolge von Krankheit arbeitsunfähig sind, für die Dauer von bis zu sechs Wochen ihr Gehalt (Entgeltfortzahlung) weiterhin von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dies ist keine Zahlung von Krankengeld durch den Arbeitgeber, sondern die Fortzahlung des regulären Lohns oder Gehalts.

Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber tritt die gesetzliche Krankenversicherung ein und zahlt das Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, aber höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Der Arbeitgeber ist im Allgemeinen nicht gesetzlich verpflichtet, nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung ein zusätzliches Krankengeld zu zahlen. Dies kann jedoch anders geregelt sein, wenn es spezielle Vereinbarungen gibt:

  • Tarifvertrag: In einigen Branchen regeln Tarifverträge, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld zahlen muss. Dieser Zuschuss wird oft als "Krankengeldzuschuss" bezeichnet.

  • Betriebs- oder Dienstvereinbarung: Einige Unternehmen haben mit dem Betriebsrat Vereinbarungen getroffen, die einen Krankengeldzuschuss regeln.

  • Arbeitsvertrag: In Einzelfällen kann auch der individuelle Arbeitsvertrag eine Regelung über die Zahlung eines Krankengeldzuschusses enthalten.

  • Gesonderte Vereinbarungen: Manche Unternehmen entscheiden sich aus eigenen Stücken dafür, einen Krankengeldzuschuss zu zahlen, um beispielsweise als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Diese Vereinbarungen sind dann oft Teil der betrieblichen Sozialleistungen.

In diesen Fällen legt die jeweilige Vereinbarung fest, ob, in welcher Höhe und wie lange der Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Es ist wichtig zu betonen, dass in Abwesenheit einer solchen Vereinbarung der Arbeitgeber in Deutschland nicht zur Zahlung eines Krankengeldzuschusses verpflichtet ist.

Steuerliche Behandlung des Krankengeldzuschusses

Arbeitgeber berechnet den Krankengeldzuschuss für einen Angestellten

Lohnfortzahlung und Krankengeldzuschuss
Wenn Arbeitnehmer krank sind, erhalten sie in der Regel für die ersten sechs Wochen ihres Arbeitsausfalls eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. In Zeiten der COVID-19-Pandemie hat diese Regelung eine besondere Bedeutung erlangt.

Nach diesen sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. In einigen Fällen entscheiden sich Arbeitgeber dazu, einen Krankengeldzuschuss zu leisten, um die Differenz zwischen dem Krankengeld und dem bisherigen Nettolohn des Arbeitnehmers auszugleichen.

Steuerliche Behandlung des Krankengeldzuschusses
Der Krankengeldzuschuss, den der Arbeitgeber zahlt, ist grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass dieser Zuschuss bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Arbeitnehmers berücksichtigt wird.

Freigrenze von 50 Euro
Wenn der Krankengeldzuschuss in Kombination mit dem Krankengeld den Betrag des letzten Nettolohns des Arbeitnehmers nicht um mehr als 50 Euro übersteigt, sind diese Zahlungen in der Sozialversicherung beitragsfrei. Dies bedeutet, dass auf diese Beträge keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Behandlung des Krankengeldes der Krankenkasse
Das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld bei der Ermittlung des Steuersatzes für das übrige Einkommen des Arbeitnehmers berücksichtigt wird, obwohl darauf selbst keine Steuern zu zahlen sind.

Dokumentationspflicht
Es ist essenziell, dass Arbeitgeber den Krankengeldzuschuss korrekt in den Lohnunterlagen dokumentieren. Arbeitnehmer müssen ihrerseits das von der Krankenkasse erhaltene Krankengeld in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Wichtiger Hinweis
Es ist von höchster Wichtigkeit, sich streng an die gesetzlichen Regelungen zu halten und alle erforderlichen Meldungen und Dokumentationen sorgfältig zu erledigen. Dies gewährleistet Transparenz und Vertrauen und schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Wie berechnet der Arbeitgeber den Krankengeldzuschlag?

1. Berechnung des Nettoentgelts:

  • Arbeitsentgelt: Der gesamte Verdienst des Arbeitnehmers, einschließlich Grundgehalt, Überstunden, Zuschläge, etc.
  • Abzüge: Hierunter fallen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
  • = Nettoentgelt: Das Ergebnis nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitsentgelt.

2. Ermittlung des Krankengeldes:

  • Das Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird, beträgt in der Regel 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts.

3. Berechnung des Krankengeldzuschusses:

  • Arbeitsentgelt: Das vereinbarte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers.
  • Krankengeld: Das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld.
  • = Krankengeldzuschuss: Die Differenz zwischen dem Nettoentgelt (Punkt 1) und dem Krankengeld (Punkt 2).

4. Berücksichtigung von Sonderzahlungen:

  • Bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses werden auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt. Diese fließen in die Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ein.

5. Beachtung der gesetzlichen Obergrenzen:

  • Der Krankengeldzuschuss darf, zusammen mit dem Krankengeld, nicht höher sein als das Nettoentgelt. Es gelten zudem Obergrenzen nach dem Sozialversicherungsrecht, die beachtet werden müssen.

Beispielrechnung:

  • Arbeitsentgelt: 3.000 Euro
  • Nettoentgelt nach Abzügen: 2.250 Euro
  • Krankengeld (70 % von 3.000 Euro): 2.100 Euro
  • Krankengeldzuschuss (2.250 Euro - 2.100 Euro): 150 Euro

Krankengeldzuschuss und Sozialversicherung: Was ist zu beachten?

Dokumente zur Beantragung des Krankengeldzuschusses

Wenn Sie krank sind und Ihr Arbeitgeber Ihnen Geld zur Verfügung stellt, zählt dieses Geld normalerweise nicht als Verdienst für die Sozialversicherung. Manche Arbeitgeber stellen auch zusätzliches Geld zur Verfügung, zum Beispiel für Ersparnisse. Der Gesamtbetrag, den Sie durch die Krankheit und Ihr reguläres Gehalt erhalten, sollte jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Monat betragen. Liegt der Betrag darüber, wird das zusätzliche Geld als Verdienst für die Sozialversicherung betrachtet.

Beispiel für den Zuschuss zum Krankengeld 1: Überschreitung des Freibetrags

Stellen Sie sich vor, ein Arbeitnehmer verletzt sich am Bein und kann für einige Wochen nicht arbeiten. Der Arbeitgeber möchte ihm in dieser schwierigen Zeit finanziell unter die Arme greifen. Deshalb entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, dem Arbeitnehmer während seiner Krankheit zusätzliches Geld zu geben.

Vor dem Unfall hat der Arbeitnehmer bereits einige Leistungen vom Arbeitgeber erhalten:

  • Einen Sparplan, bei dem der Arbeitgeber einen Beitrag leistet
  • Geld für den Fall, dass der Angestellte seine Arbeit aufgeben muss (Rentengeld)
  • Eine kostenlose Wohnung als Teil des Arbeitsvertrags

Nun, während der Arbeitnehmer krank ist, gibt der Arbeitgeber ihm zusätzliches Geld, um die finanzielle Belastung zu verringern:

  • Ein Zuschuss zum Krankengeld

Ist das zusätzliche Geld vom Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei?

Im Moment kann der Arbeitgeber jeden Monat bis zu 50 Euro zusätzlich geben, ohne dass darauf Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Wenn der zusätzliche Betrag diesen Freibetrag von 50 Euro übersteigt, könnten für den Arbeitnehmer zusätzliche Abgaben anfallen.

Beispiel für Krankengeldzuschuss 2: Überschreitung des Freibetrags

Ein anderer Arbeitnehmer kann nicht arbeiten, weil er krank ist. Seine Krankenkasse zahlt ihm für diese Zeit Krankengeld. Im letzten Monat, in dem er gearbeitet hat, erhielt er 4.000 Euro vor Steuern. Außerdem hat er eine Sonderzulage von 1.200 Euro bekommen. Er wohnt in einer Wohnung, die sein Arbeitgeber zur Verfügung stellt und die 700 Euro im Monat kostet.

Rechnen wir mal aus, wie viel Geld der Arbeitgeber zusätzlich aufwenden muss, um den kranken Arbeitnehmer finanziell zu unterstützen:

Nettoeinkommen des Arbeitnehmers: 2.504,17 Euro

Abzüglich des Krankengeldes: 1.800 Euro

Der benötigte Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers beträgt also: 704,17 Euro

Der Arbeitgeber kann bis zu 50 Euro zusätzlich geben, ohne darauf Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Da der Arbeitnehmer jedoch bereits erhebliche Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält (700 Euro für die Wohnung), muss der Arbeitgeber nur für die zusätzlichen 50 Euro keine weiteren Abgaben entrichten, nicht für den Gesamtbetrag des Zuschusses.

Ist der zusätzliche Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers steuer- und abgabenfrei?

Ja, nur die ersten 50 Euro des zusätzlichen Krankengeldzuschusses sind steuer- und abgabenfrei. Für den Betrag, der diesen Freibetrag übersteigt, könnten für den Arbeitnehmer zusätzliche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Wer zahlt den Krankengeldzuschlag für Langzeitkranke?

Wer zahlt den Krankengeldzuschlag für Langzeitkranke?

Für die ersten sechs Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Nach diesem Zeitraum zahlt die Krankenkasse das Krankengeld.

Weniger als ein Jahr Beschäftigung: ein zusätzliches Krankengeld über die reguläre Regelung hinaus.

Zwischen 1 und 3 Jahren Beschäftigung: Der Arbeitgeber zahlt Krankengeld bis zum Ende der 13. Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dies schließt die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung ein.

Mehr als drei Jahre Beschäftigung: Das Krankengeld wird bis zum Ende der 39. Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt. Die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung sind ebenfalls in diesem Zeitraum enthalten.

Diese Leitlinien gewährleisten eine faire Unterstützung der Arbeitnehmer während des Krankheitsurlaubs.

Wie hoch ist der Zuschuss zum Krankengeld im öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst regelt der Tarifvertrag TVöD den Krankengeldzuschuss. Wenn Beschäftigte krank sind und Lohnausfall haben, erhalten sie eine Aufstockung. Dieser Zuschuss ist die Differenz zwischen dem letzten Nettoarbeitsentgelt und dem Krankengeld. Für privat Versicherte gilt die Differenz bis zum Höchstbetrag, der bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt würde.

 

Gehaltsabrechnung
Topic: Krank
Diana Tran

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Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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