Der demografische Wandel trifft besonders Branchen mit Schichtarbeit und Fachkräftemangel – etwa den Einzelhandel, die Pflege und die Gastronomie. Viele erfahrene Mitarbeitende erreichen das Rentenalter, während Nachwuchs fehlt. Altersteilzeit bietet Arbeitgebern einen rechtssicheren Weg, den Übergang in den Ruhestand planbar zu gestalten, Wissen zu sichern und Arbeitsbelastung sozialverträglich zu reduzieren.
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- Altersteilzeit ermöglicht älteren Beschäftigten (ab 55 Jahren) einen gleitenden Übergang in den Ruhestand mit reduzierter Arbeitszeit und teilweisem Lohnausgleich.
- Sie ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern beruht auf freiwilligen Vereinbarungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) – oft ergänzt durch branchenspezifische Tarifverträge.
- Für Arbeitgeber ist Altersteilzeit ein strategisches Personalinstrument, um Fachkräfte länger zu halten, Wissen zu sichern und Fluktuation zu reduzieren.
- Rechtliche Basis: AltTZG, Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und ggf. Tarifverträge (HDE, TVöD‑K, DEHOGA).
- Modelle: Blockmodell (Arbeitsphase + Freistellung) oder Gleichverteilungsmodell (kontinuierliche Stundenreduzierung).
- Kosten: Arbeitgeber zahlt Aufstockungsbeträge (mind. 20 %) plus zusätzliche Rentenbeiträge; teilweise Förderung über die Bundesagentur für Arbeit möglich.
- Zukunftsrelevanz: Besonders wichtig in Branchen mit Fachkräftemangel – z. B. Einzelhandel, Pflege, Gastronomie.
Was ist Altersteilzeit?
Altersteilzeit ist ein arbeitsrechtliches Modell nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Es ermöglicht Beschäftigten ab 55 Jahren, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und dennoch eine teilweise Lohnaufstockung zu erhalten. Für Unternehmen bietet sie die Chance, Fachkräfte schrittweise zu entlasten, ohne abrupten Personalverlust zu riskieren.
Warum Altersteilzeit in diesen Branchen wichtig ist
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Laut Statista arbeiten über 3 Millionen Menschen im deutschen Einzelhandel – viele davon in Teilzeit. In Zeiten hoher Kundenfrequenz oder Filialeröffnungen hilft Altersteilzeit, erfahrene Verkäufer schrittweise zu entlasten und gleichzeitig Nachwuchskräfte einzuarbeiten.
--> Praxisbeispiel: Eine Filialleiterin im Modehandel arbeitet im Blockmodell – zwei Jahre Vollzeit, dann zwei Jahre Freistellung – wodurch die Nachfolge rechtzeitig aufgebaut wird.
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Im Gesundheitswesen ist der Fachkräftemangel besonders akut. Laut Bundesagentur für Arbeit sind rund 30 % der Pflegekräfte älter als 50. Mit Altersteilzeit können Einrichtungen körperlich belastete Mitarbeitende entlasten und gleichzeitig Versorgungsqualität sichern.
--> Tarifkontext: Viele Kliniken nutzen hierfür den TVöD‑K, der Sonderregelungen zu Aufstockungsbeträgen und Laufzeiten enthält.
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Lange Arbeitszeiten und saisonale Spitzen belasten das Personal. Nach Angaben des DEHOGA‑Verbands arbeiten etwa 60 % der Beschäftigten im Gastgewerbe in Teilzeit. Durch Altersteilzeit können erfahrene Service‑ und Küchenkräfte schrittweise ausscheiden, ohne das Team plötzlich zu schwächen.
--> Praxisbeispiel: Ein Hotelbetrieb führt das Gleichverteilungsmodell ein – ältere Mitarbeitende reduzieren gleichmäßig ihre Stunden, während neue Aushilfen eingearbeitet werden.
Wie funktioniert Altersteilzeit?
Altersteilzeit basiert auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Modelle: Blockmodell (Arbeits‑ + Freistellungsphase) oder Gleichverteilungsmodell (kontinuierliche Reduzierung).
- Vergütung: Das Gehalt wird entsprechend reduziert, der Arbeitgeber stockt um mindestens 20 % auf und zahlt zusätzliche Rentenbeiträge.
- Ziel: Einen gleitenden Übergang in den Ruhestand schaffen, ohne abrupten Know‑how‑Verlust im Unternehmen.
Lohnt sich Altersteilzeit?
--> Für Mitarbeitende:
- Schonender Übergang in den Ruhestand
- Erhalt sozialer Sicherheit
- Vermeidung hoher Rentenabschläge
--> Für Arbeitgeber:
- Planbare Nachfolge und Wissenstransfer
- Positive Außenwirkung durch soziale Verantwortung
- Flexiblere Einsatzplanung dank digitaler Tools wie Shiftbase
Unternehmen mit aktiven Altersteilzeit‑Programmen reduzierten ihre Fluktuation im Schnitt um 12 % und steigerten die Mitarbeiterbindung um 10 % (basierend auf anonymisierten Branchenkennzahlen).
Altersteilzeit oder Rente mit 63 – was ist besser?
Viele Mitarbeitende fragen sich, ob sich der Schritt in die Rente mit 63 oder die Altersteilzeit eher lohnt.
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Die Rente mit 63 ermöglicht einen vorzeitigen Ruhestand, führt jedoch häufig zu Rentenabschlägen von bis zu 14,4 %, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.
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Die Altersteilzeit erlaubt dagegen, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten und Rentenabschläge zu vermeiden – bei gleichzeitig reduzierter Arbeitsbelastung.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Statt plötzlichem Personalabgang entsteht ein planbarer, sozialverträglicher Übergang. Besonders in personalintensiven Branchen wie Pflege, Gastronomie oder Handel ist das wirtschaftlich und organisatorisch vorteilhafter.
Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?
Während der Altersteilzeit bleiben Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig.
- Beiträge zur Rentenversicherung werden auf Basis des Teilzeitgehalts plus Aufstockung gezahlt.
- Dadurch entstehen kaum Einbußen im Rentenanspruch, weil weiterhin Beitragsjahre gesammelt werden.
- Für viele Beschäftigte rechnet sich Altersteilzeit langfristig besser als ein vorzeitiger Ruhestand mit Abschlägen.
Modelle der Altersteilzeit
| Modell | Beschreibung | Geeignet für | Vorteile |
|---|---|---|---|
| Blockmodell | Erste Hälfte Vollzeitarbeit, zweite Hälfte Freistellung | Gastronomie, Einzelhandel | Planbare Nachfolge, klare Übergangsphase |
| Gleichverteilungsmodell | Gleichmäßige Arbeitszeitreduzierung über gesamte Laufzeit | Pflege, Verwaltung | Kontinuität, weniger Umplanung |
| Individuelles Modell | Kombination aus Teilzeit und Freistellung | alle Branchen | Flexibel, anpassbar an Personalbedarf |
| Modell | Gehalt & Aufstockung | Rentenbeitrag & Rente |
|---|---|---|
| Gleichverteilungsmodell | Laufend Arbeitszeit halbiert, Arbeitgeber stockt um mindestens 20 % auf | Rentenbeiträge entfallen nicht – meist nur geringe Renteneinbußen |
| Blockmodell | Zunächst Vollzeitarbeit mit 50 % Gehalt + Aufstockung, anschließend Freistellung unter Auszahlung von Wertguthaben | Arbeitgeber zahlt mindestens 80 % der bisherigen Rentenbeiträge; durch Aufstockung bleiben Altersrenteneinbußen gering |
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Mindestalter: 55 Jahre
- Beschäftigungsdauer: mind. 5 Jahre sozialversicherungspflichtig
- Förderung: Arbeitgeber zahlt Aufstockungsbetrag (mind. 20 %) und zusätzliche Rentenbeiträge
- Tarifverträge:
- Einzelhandel: HDE‑Tarifverträge
- Gesundheitswesen: TVöD‑K
- Gastronomie: DEHOGA‑Tarifvertrag
- Gesetzliche Grundlage: Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
Chancen & Herausforderungen für Arbeitgeber
✅ Vorteile
- Wissenstransfer und Nachfolgeplanung
- Reduzierung von Krankenständen
- Erhalt von Motivation und Loyalität
- Soziale Verantwortung & Employer Branding
⚠️ Herausforderungen
- Verwaltungsaufwand (Vertragsanpassungen)
- Kosten durch Aufstockungsbeträge
- Personalengpässe bei hoher Nachfrage
Altersteilzeit ist mehr als ein gesetzliches Instrument – sie ist ein strategisches Werkzeug der Personalplanung. Wer sie frühzeitig in seine Workforce‑Strategie integriert, profitiert von höherer Planungssicherheit, zufriedenen Mitarbeitenden und einem stabilen Generationenwechsel.
Mit Shiftbase können Sie Ihre Schichtplanung, Zeiterfassung und Abwesenheitsverwaltung digital abbilden – ideal für Unternehmen im Handel, Gesundheitswesen und Gastgewerbe.
Häufig gestellte Fragen
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Altersteilzeit hilft Handelsbetrieben, erfahrene Mitarbeitende schrittweise in den Ruhestand zu begleiten, ohne plötzliche Personalengpässe. Besonders in umsatzstarken Phasen bleibt die Einsatzplanung flexibel.
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Beschäftigte müssen mindestens 55 Jahre alt sein und die letzten 5 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Krankenhäuser mit TVöD-K können spezielle Aufstockungsmodelle nutzen.
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Im Blockmodell arbeitet die Fachkraft zunächst voll, danach folgt eine Freistellungsphase. Ideal, um saisonale Schwankungen auszugleichen und Nachfolger rechtzeitig einzuarbeiten.
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Sie verändert die Einsatzzeiten und erfordert vorausschauende Planung. Mit Shiftbase können HR-Verantwortliche reduzierte Arbeitszeiten direkt im Dienstplan berücksichtigen und Vertretungen automatisiert berechnen.
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Der Arbeitgeber trägt die Aufstockungsbeträge und Rentenversicherungsbeiträge. Fördermöglichkeiten bestehen über die Bundesagentur für Arbeit bei Erfüllung der AltTZG-Kriterien.
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Ja – etwa HDE im Handel, TVöD-K im Gesundheitswesen und DEHOGA im Gastgewerbe. Sie regeln Vergütung, Laufzeit und Aufstockung individuell.
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Unternehmen stärken ihre Arbeitgebermarke, sichern Wissen und reduzieren Fluktuation. Laut Analyse steigt die Mitarbeiterbindung in Betrieben mit Altersteilzeit-Modellen im Schnitt um 10 %.

