Eine außerordentliche Kündigung ermöglicht es Ihnen, Ihre Kündigungsfrist sofort zu beginnen. Es gibt zwei Arten von fristlosen Kündigungen: formelle und informelle.
Im Geschäftsleben und im Beruf gibt es viele unangenehme und schwierige Situationen, darunter auch die Ankündigung einer Kündigung. Wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis sofort beendet wird, müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlreiche arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. Eine bemerkenswerte Kündigung erfordert angemessenes Handeln, um arbeitsrechtliche Fallstricke zu vermeiden. Dieser Artikel bietet Ihnen Tipps zur Definition des Arbeitsrechts und den entsprechenden Anforderungen.
Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Wenn ein Arbeitnehmer aus wichtigem Grund und ohne Kündigungsfrist entlassen wird, spricht man von einer außerordentlichen Kündigung. Der Kündigungsschutz wird teilweise außer Kraft gesetzt. Es gibt eine Regelung in § 626 Abs. 1 BGB. Es kommt häufig vor, dass Arbeitnehmer wegen eines angespannten Arbeitsverhältnisses das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist fortsetzen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen, allerdings nicht fristlos. Dies ist dann der Fall, wenn die Kündigung nicht durch einen Tarifvertrag oder gesetzliche Bestimmungen erlaubt war. Bei einer solchen betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber die (hypothetische) Kündigungsfrist einhalten, die ohne die Unkündbarkeit gelten würde. Eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bezeichnet.
Grund für eine außerordentliche Kündigung

Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist die Regelung, dass die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB wirksam sein muss. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis erheblich belastet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) kennt drei Arten von wichtigen Gründen:
Betriebsbedingte Gründe
Eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ist nur in wenigen Fällen zulässig. Ein Beispiel für einen betrieblichen Grund ist der Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber muss in einer solchen Situation nachweisen, dass er den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen kann - es erübrigt sich, darauf hinzuweisen, dass ein insolventes Unternehmen in der Regel keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt.
Verhaltensbedingte Gründe
Die zweite Art der außerordentlichen Kündigung ist auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen. Ein wichtiger Grund ist in diesem Zusammenhang, wenn der Arbeitnehmer eine wichtige Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verletzt. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn ein Arbeitnehmer Betriebsgeheimnisse verrät.
Persönliche Gründe
Die dritte und letzte Art des wichtigen Grundes ist die personenbedingte außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber muss darlegen, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zumutbar ist. Das BAG hat entschieden, dass die folgenden Fälle als personenbedingte Gründe eingestuft werden können, wenn ein Arbeitnehmer:
- wegen Krankheit nicht in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen
- falsche Angaben gemacht hat, um seinen Arbeitsplatz zu erhalten
- wiederholt unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist
Wann ist eine außerordentliche Kündigung unwirksam?
Die außerordentliche Kündigung hebt den Kündigungsschutz nicht vollständig auf. Auch bei dieser Form der Kündigung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:
Mitglied des Betriebsrats
Den Betriebsratsmitgliedern kann nur in Ausnahmefällen mit ihrer Zustimmung gekündigt werden (§ 103 BetrVG).
Mutterschutz
Nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist es verboten, einer Schwangeren während der Schwangerschaft die Kündigung auszusprechen.
Elternzeit
Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz (§ 18 BEEG). Die Eltern beantragen die Elternzeit spätestens acht Wochen vor deren Beginn.
Schwerbehinderung
Die Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich (§ 174 SGB IX). Auch die Schwerbehindertenvertretung muss beteiligt werden.
Abmahnung als Voraussetzung für außerordentliche Kündigung

Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer, dessen Fehlverhalten der Grund für eine Kündigung ist, abmahnen. Sie hat zum einen eine Warnfunktion, zum anderen kann sie den Weg für eine außerordentliche Kündigung ebnen. Damit eine Abmahnung rechtskräftig wird, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Abmahnung muss das Fehlverhalten genau beschreiben und zudem das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls angeben. Beispielsweise sollte die Beschreibung der häufigen Verspätungen klarer und detaillierter sein.
Eine Vertragsverletzung muss aufgrund des abgemahnten Fehlverhaltens eindeutig und klar festgestellt werden. Das Abmahnverfahren soll den Arbeitnehmer dazu bringen, sein Fehlverhalten nach einer Abmahnung einzustellen.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung riskiert. Dadurch sendet er die klare Botschaft, dass er vertragswidriges Verhalten nicht toleriert.
Rechtsgrundlage für Abmahnungen ist in Deutschland § 314 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Haben Arbeitnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Die Antwort lautet: Ja. Der Arbeitgeber ist einer von vielen Personen, die eine außerordentliche Kündigung aussprechen können, wenn es dafür Gründe gibt. Auch Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen, auch wenn dies selten vorkommt. Zu diesem letzten Schritt greifen Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber seine Pflichten verletzt und eine Verhaltensänderung unmöglich ist.
Kommt es aufgrund einer außerordentlichen Kündigung zu einem Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, muss das Arbeitsgericht entscheiden, ob eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Folgende Umstände können in der Regel zu einer fristlosen Kündigung führen:
- Nicht rechtzeitige oder verspätete Lohnzahlung
- Regelmäßige Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge
- Rassistische Beleidigung und Diskriminierung
- Sexuelle Belästigung und Stalking am Arbeitsplatz
- Schwere Verstöße gegen die Arbeitssicherheit
- Angriffe und Schädigung der Mitarbeiter seitens des Arbeitgebers.
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Wer ein Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen möchte, muss die geltende Rechtsprechung beachten. Im Arbeitsrecht geht es um die Frage, unter welchen Umständen ein Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden kann, welche Fristen einzuhalten sind und welche Interessen beide Parteien haben. Im Folgenden finden Sie einige Richtlinien, die beachtet werden sollten.
Wer ist berechtigt, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können eine außerordentliche Kündigung aussprechen. In beiden Fällen muss ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegen. In der Praxis wird eine außerordentliche Kündigung jedoch in der Regel vom Arbeitgeber ausgesprochen.