Befristeter Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 10 Mai 2023
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Befristete Arbeitsverträge sind in der heutigen Arbeitswelt ein weit verbreitetes Instrument. Arbeitgeber können durch befristete Verträge flexibel auf Auftragsschwankungen und saisonale Veränderungen reagieren. Für Arbeitnehmer sind sie jedoch oft eine unsichere Angelegenheit, da sie nur für einen bestimmten Zeitraum beschäftigt werden und danach vor der Frage der Weiterbeschäftigung stehen.

In diesem Artikel werden wir uns mit den verschiedenen Aspekten von befristeten Arbeitsverträgen auseinandersetzen und uns mit den Vor- und Nachteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschäftigen. Wir werden uns auch mit den möglichen Verlängerungen von befristeten Verträgen, den Voraussetzungen für eine Verlängerung und den potenziellen Änderungen von Vertragsdetails befassen.

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist eine Art von Arbeitsvertrag, bei dem die Beschäftigungsdauer zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vorher festgelegt wurde. Im Gegensatz zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag endet ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder nach Erreichen eines bestimmten Ereignisses, wie zum Beispiel dem Ende einer Vertretungszeit oder einem abgeschlossenen Projekt. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch dann abgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber nur vorübergehend eine Arbeitskraft benötigt.

Gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen befristete Arbeitsverträge nicht unbegrenzt verlängert werden. Es gibt sowohl die Möglichkeit der Befristung mit als auch ohne Sachgrund. Im Falle einer Befristung ohne Sachgrund muss der Arbeitgeber den Grund für die Befristung im Arbeitsvertrag explizit benennen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer eine sachgrundlose Befristung ablehnen oder später eine Entfristung des Arbeitsvertrags fordern.

Wie lange darf ein befristeter Arbeitsvertrag andauern?

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Ein befristeter Arbeitsvertrag hat ein festgelegtes Ende und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Doch wie lange darf ein solcher Vertrag eigentlich andauern? Grundsätzlich ist die maximale Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Demnach darf ein befristeter Arbeitsvertrag in der Regel nicht länger als zwei Jahre dauern. Allerdings können Arbeitgeber von dieser Regel abweichen und den Vertrag bis zu maximal vier Jahren befristen, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt.

Zu beachten ist auch, dass eine Befristung ohne sachlichen Grund in der Regel nur für maximal 2 Jahre zulässig ist, es sei denn, es handelt sich um eine Vorbeschäftigung des Arbeitnehmers oder die Befristung wird durch Tarifvertrag erlaubt. Auch eine Verlängerung der Befristung darf nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. So darf ein befristeter Arbeitsvertrag in der Regel nur einmal verlängert werden, es sei denn, es gibt hierfür einen sachlichen Grund.

Befristung mit und ohne Sachgrund

Mit Sachgrund

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann entweder mit oder ohne Sachgrund geschlossen werden. Eine Befristung mit Sachgrund liegt vor, wenn ein bestimmter Grund vorliegt, der eine zeitliche Befristung des Arbeitsvertrags rechtfertigt. Dazu zählen beispielsweise die Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters, die Durchführung eines Projekts oder die Erprobung eines Mitarbeiters. Hier darf die Befristung in der Regel bis zu zwei Jahren dauern und bis zu drei Mal verlängert werden.

Ohne Sachgrund

Eine Befristung ohne Sachgrund liegt hingegen vor, wenn kein bestimmter Grund für die Befristung vorliegt. Hier darf die Befristung in der Regel maximal zwei Jahre betragen und nur einmal verlängert werden. Zudem muss der Arbeitgeber bei einer Befristung ohne Sachgrund einen sachlichen Grund für die Befristung angeben und diesen im Arbeitsvertrag begründen. Ohne diesen Grund kann eine Befristung ohne Sachgrund unwirksam sein.

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Schwangerschaft im befristeten Arbeitsverhältnis

Eine Schwangerschaft kann für Frauen im befristeten Arbeitsverhältnis eine besondere Situation darstellen. Hierbei gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Grundsätzlich gilt, dass eine Schwangerschaft kein Grund für eine Kündigung oder das Nichtverlängern des befristeten Arbeitsvertrags darstellt.

Wird der Vertrag während der Schwangerschaft beendet, ohne dass es dafür einen rechtmäßigen Grund gibt, handelt es sich um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Schwangerschaft. Frauen haben in diesem Fall das Recht, Schadensersatz und gegebenenfalls eine Wiedereinstellung einzufordern.

Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: Wenn der befristete Arbeitsvertrag aufgrund einer Vertretungskraft geschlossen wurde, deren Stelle nur vorübergehend besetzt werden sollte, kann der Vertrag bei Vorliegen eines sachlichen Grundes trotz Schwangerschaft beendet werden. Eine erneute Einstellung nach der Schwangerschaft ist dann jedoch wieder möglich.

Es ist ratsam, dass schwangere Arbeitnehmerinnen ihre Arbeitgeber frühzeitig über ihre Schwangerschaft informieren und gegebenenfalls auch einen Nachweis darüber vorlegen. So kann der Arbeitgeber frühzeitig planen und gegebenenfalls auch geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der schwangeren Arbeitnehmerin zu gewährleisten.

Muss ein befristetes Arbeitsverhältnis schriftlich vereinbart werden?

Ja, ein befristetes Arbeitsverhältnis muss schriftlich vereinbart werden. Gemäß § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den befristeten Arbeitsvertrag spätestens am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses in schriftlicher Form aushändigen. In diesem Vertrag müssen die genaue Dauer der Befristung sowie der Sachgrund für die Befristung angegeben werden. Andernfalls gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Eine mündliche Vereinbarung oder eine Vereinbarung per E-Mail reicht nicht aus.

Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer den befristeten Arbeitsvertrag genau liest und sich über seine Rechte und Pflichten im Klaren ist. Insbesondere sollte er darauf achten, dass alle wichtigen Klauseln wie Urlaubsanspruch, Arbeitszeit und Kündigungsfristen enthalten sind. Falls der Arbeitnehmer den Vertrag nicht versteht oder unsicher ist, kann er sich an einen Anwalt oder eine Gewerkschaft wenden, um Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Worauf muss geachtet werden, wenn der befristete Arbeitsvertrag verlängert wird?

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Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden soll, müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einige Dinge beachten. Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob eine erneute Befristung überhaupt rechtlich zulässig ist. Denn es gibt bestimmte Höchstgrenzen, wie oft ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden kann.

Darüber hinaus sollten beide Parteien die Gelegenheit nutzen, um den Arbeitsvertrag erneut zu überprüfen und eventuelle Änderungswünsche anzusprechen. Dabei können zum Beispiel das Gehalt, die Arbeitszeiten oder auch die Tätigkeitsbeschreibung Gegenstand von Verhandlungen sein.

Wichtig ist auch, dass die Verlängerung des Arbeitsvertrags schriftlich festgehalten wird. Denn nur so sind die genauen Bedingungen des Vertrags nachvollziehbar und können im Streitfall als Nachweis dienen.

Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann grundsätzlich mehrmals verlängert werden, jedoch gibt es hierbei bestimmte Einschränkungen. Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) darf die Gesamtdauer der Befristung maximal zwei Jahre betragen. Innerhalb dieser Zeit können Arbeitgeber den befristeten Vertrag bis zu drei Mal verlängern. Die Verlängerungen müssen jedoch vor Ablauf des jeweiligen befristeten Arbeitsvertrags schriftlich vereinbart werden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen der befristete Vertrag auch länger als zwei Jahre andauern darf. Wenn ein sachlicher Grund vorliegt, beispielsweise eine Vertretung oder ein Projekt, das noch nicht abgeschlossen ist, kann der befristete Arbeitsvertrag bis zu einer Dauer von vier Jahren verlängert werden.

Wichtig zu beachten ist, dass es hierbei keine automatische Verlängerung gibt und der Arbeitgeber die Verlängerung aktiv mit dem Arbeitnehmer vereinbaren muss. Andernfalls geht das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes über.

Können bei Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages Vertragsdetails geändert werden?

Bei einer Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages kann es durchaus sein, dass Vertragsdetails geändert werden. Hierbei sollte jedoch unbedingt beachtet werden, dass die Änderungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zumutbar sein müssen. Es dürfen keine unverhältnismäßigen Einschränkungen oder Nachteile für den Arbeitnehmer entstehen.

Zudem sollten alle Änderungen schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Der neue Vertrag sollte alle Bedingungen enthalten, die für das befristete Arbeitsverhältnis gelten. Hierzu zählen unter anderem die genaue Dauer der Verlängerung, die Arbeitszeit, die Vergütung sowie eventuelle Zusatzleistungen.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer bei Vertragsverlängerungen aufmerksam sind und die Bedingungen sorgfältig prüfen. Im Zweifelsfall sollte man sich an einen Arbeitsrechtler wenden, um sicherzustellen, dass der neue Vertrag den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Befristeter Arbeitsvertrag: Wann muss der Arbeitgeber Bescheid geben?

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Die Frage, wann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mitteilen muss, ob ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert wird oder nicht, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Hierbei kommt es darauf an, ob es sich um eine Befristung mit oder ohne Sachgrund handelt.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Regel spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags mitteilen, ob eine Verlängerung geplant ist oder nicht. Diese Frist kann jedoch auch im Arbeitsvertrag anders geregelt sein.

Anders sieht es bei einem befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund aus. Hier gibt es keine gesetzliche Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitteilen muss, ob eine Verlängerung geplant ist oder nicht. Jedoch sollte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine angemessene Frist einräumen, damit dieser sich auf eine eventuelle Arbeitslosigkeit einstellen kann.

Es empfiehlt sich, im Arbeitsvertrag eine Frist für die Mitteilung der Verlängerung oder des Endes des befristeten Arbeitsvertrags zu vereinbaren, um Klarheit für beide Seiten zu schaffen.

Vor- und Nachteile eines befristeten Arbeitsvertrags für Arbeitgeber

Ein befristeter Arbeitsvertrag bringt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vor- und Nachteile mit sich.

Vorteile

Im Hinblick auf Arbeitgeber sind die Vorteile von befristeten Arbeitsverträgen vielfältig. So können Arbeitgeber auf kurzfristige Auftragsspitzen oder saisonale Schwankungen reagieren, indem sie gezielt befristete Arbeitsverträge abschließen. Auch bei Projekten mit einem definierten Endzeitpunkt kann es sinnvoll sein, Mitarbeiter befristet zu beschäftigen.

Ein weiterer Vorteil aus Arbeitgebersicht ist die Flexibilität bei der Personalauswahl. Mit befristeten Arbeitsverträgen können Arbeitgeber neue Mitarbeiter vorerst auf Probe einstellen, ohne langfristige Bindungen einzugehen. Auf diese Weise können Arbeitgeber herausfinden, ob der Mitarbeiter zur Firma und zum Team passt und gegebenenfalls eine Verlängerung oder Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbieten.

Nachteile

Allerdings bringt die Befristung von Arbeitsverträgen auch Nachteile für Arbeitgeber mit sich. So kann die Fluktuation durch wiederkehrende Neueinstellungen erhöht werden, was eine zusätzliche Belastung für die Personalabteilung darstellt. Auch kann es sein, dass Arbeitnehmer aufgrund der Unsicherheit eines befristeten Arbeitsvertrags nicht ihre volle Leistung erbringen oder sich langfristig binden möchten. Zudem besteht das Risiko, dass bei wiederholter Befristung die Arbeitsgerichte die Rechtmäßigkeit des Arbeitsverhältnisses in Frage stellen.

Insgesamt können befristete Arbeitsverträge für Arbeitgeber eine Möglichkeit darstellen, schnell und flexibel auf kurzfristige Bedarfe zu reagieren, aber es gilt auch, die möglichen Nachteile und Risiken abzuwägen.

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Checkliste: Was sollten Arbeitnehmer bei einem befristeten Arbeitsvertrag beachten?

Für Arbeitnehmer kann es schwierig sein, mit einem befristeten Arbeitsvertrag umzugehen, da es im Vergleich zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag zusätzliche Faktoren zu beachten gibt. Um sicherzustellen, dass man als Arbeitnehmer die wichtigsten Aspekte eines befristeten Arbeitsvertrags nicht übersieht, kann es hilfreich sein, eine Checkliste zu erstellen.

Zunächst ist es wichtig, den befristeten Arbeitsvertrag sorgfältig zu lesen und sicherzustellen, dass man alle Klauseln und Bedingungen versteht. Wenn es Unklarheiten gibt, sollten diese mit dem Arbeitgeber besprochen werden, bevor der Vertrag unterzeichnet wird. Es ist auch wichtig zu überprüfen, ob der Arbeitgeber die im Vertrag vereinbarte Vergütung und Arbeitsbedingungen einhält.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Möglichkeit einer Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags. Arbeitnehmer sollten wissen, wie oft der Vertrag verlängert werden kann und unter welchen Bedingungen dies möglich ist. Es ist auch ratsam, eine schriftliche Bestätigung über die Verlängerung zu erhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Arbeitnehmer sollten auch darauf achten, ob sie während des befristeten Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder andere Leistungen haben. Diese sollten im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Schließlich sollten Arbeitnehmer bedenken, dass ein befristeter Arbeitsvertrag möglicherweise keine langfristige Jobperspektive bietet. Daher sollten sie sich während der Laufzeit des Vertrags weiterbilden und nach neuen Karrieremöglichkeiten Ausschau halten, um ihre berufliche Zukunft zu sichern.

 

Mitarbeiter Management
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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