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Bezahlter Urlaub: Anspruch, Regeln & Berechnung erklärt

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 15 Januar 2026
In ChatGPT zusammenfassen
Bezahlter Urlaub im Arbeitsalltag – HR-Team koordiniert Urlaubsplanung für Mitarbeiter

Inhaltsverzeichnis

Bezahlter Urlaub ist kein freiwilliger Benefit, sondern ein zwingender Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Fehler bei Berechnung, Gewährung oder Dokumentation können nicht nur zu Unzufriedenheit im Team führen, sondern auch zu rechtlichen und finanziellen Risiken. Besonders komplex wird das Thema bei Teilzeit, Schichtarbeit, Minijobs, Krankheit oder Kündigung.

    • Bezahlter Urlaub ist gesetzlich vorgeschrieben und im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
    • Der Mindesturlaubsanspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche.
    • Teilzeitkräfte, Minijobber und Schichtarbeitende sind gleichgestellt.
    • Urlaub muss bezahlt, geplant und dokumentiert werden.
    • Nicht genommener Urlaub kann unter bestimmten Bedingungen übertragen werden.

Was bedeutet bezahlter Urlaub?

Bezahlter Urlaub bezeichnet die gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Während des Urlaubs entfällt die Arbeitspflicht, der Anspruch auf Vergütung bleibt jedoch bestehen.

Ziel des bezahlten Urlaubs ist die Erholung der Beschäftigten. Deshalb darf Urlaub nicht ausgezahlt werden, solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Warum ist bezahlter Urlaub verpflichtend?

Der Anspruch auf bezahlten Urlaub dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und ist zwingendes Recht. Arbeitgeber dürfen weder vollständig auf Urlaub verzichten lassen noch ihn durch Geldzahlungen ersetzen.

  • Urlaub ist kein Bonus oder Incentive.
  • Er dient der langfristigen Leistungsfähigkeit.
  • Ein Verzicht ist rechtlich unwirksam.

Gesetzliche Grundlagen zum bezahlten Urlaub

--> Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Es regelt unter anderem:

  • den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch
  • die Berechnung von Urlaubstagen
  • das Urlaubsentgelt während des Urlaubs
  • die Übertragung und den Verfall von Urlaub

--> Gesetzlicher Mindesturlaub

Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche, nicht die tägliche oder wöchentliche Stundenzahl.

Wichtig: Tarifverträge oder Arbeitsverträge dürfen den Urlaubsanspruch erhöhen, aber niemals unterschreiten.

Wer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub – unabhängig von Vertragsart oder Arbeitszeitmodell.

  • Vollzeitkräfte haben Anspruch auf den vollen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Urlaub.

  • Teilzeitkräfte erhalten Urlaub anteilig, berechnet anhand ihrer regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Eine Benachteiligung gegenüber Vollzeitkräften ist unzulässig.

  • Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Höhe richtet sich ausschließlich nach den Arbeitstagen.

    Beispiel:

    • 2 Arbeitstage pro Woche
    • Gesetzlicher Urlaub: 2 × 4 = 8 Urlaubstage pro Jahr
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Vorher besteht ein Teilurlaubsanspruch von einem Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat.

Wie wird bezahlter Urlaub berechnet?

Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen

Die gesetzliche Berechnungsformel lautet:
Arbeitstage pro Woche × 4 = Mindesturlaubstage pro Jahr

Arbeitstage/Woche Gesetzlicher Urlaubsanspruch
5 Tage 20 Tage
4 Tage 16 Tage
3 Tage 12 Tage
2 Tage 8 Tage
1 Tag 4 Tage

Berechnung des Urlaubsentgelts

Während des Urlaubs erhalten Arbeitnehmer ihr durchschnittliches Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn.

Einbezogen werden:

Nicht einbezogen werden:

🗓️ Urlaubsrechner: bezahlter & unbezahlter Urlaub

Berechnet den Auszahlungsbetrag bei bezahltem Urlaub oder den Verdienstausfall bei unbezahltem Urlaub auf Basis des durchschnittlichen Wochenverdiensts (ohne Überstunden).

1) Eingaben

Wähle, ob der Urlaub bezahlt oder unbezahlt ist.
Ohne Überstunden. Monatslohn kann grob umgerechnet werden (× 12 ÷ 52).

2) Ergebnis

Urlaub, Krankheit und Übertragung

--> Krankheit während des Urlaubs

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und weist dies durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach, zählen diese Tage nicht als Urlaub.

--> Übertragung von Resturlaub

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist nur zulässig, wenn:

  • dringende betriebliche Gründe vorliegen oder
  • persönliche Gründe (z. B. Krankheit) dies erforderlich machen

Bezahlter Urlaub in der betrieblichen Praxis

Für Arbeitgeber ergeben sich besondere Herausforderungen bei:

  • Schicht- und Wechseldiensten
  • saisonalen Auftragsspitzen
  • gleichzeitigen Urlaubsanträgen
  • kurzfristigen Krankheitsausfällen

Urlaub und Dienstplanung

Genehmigter Urlaub ist verbindlich und darf nur in absoluten Ausnahmefällen widerrufen werden. Arbeitgeber müssen Urlaub bei der Dienstplanung fest einplanen.

Digitale Urlaubsverwaltung für Arbeitgeber

Digitale Systeme wie Shiftbase unterstützen Arbeitgeber dabei, Urlaubsansprüche transparent zu verwalten, rechtssicher zu dokumentieren und direkt mit Dienstplanung und Zeiterfassung zu verknüpfen.


Fazit: Bezahlter Urlaub rechtssicher umsetzen

Bezahlter Urlaub ist ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Arbeitgeber müssen Urlaubsansprüche korrekt berechnen, rechtzeitig gewähren und sauber dokumentieren. Klare Prozesse und digitale Unterstützung reduzieren Risiken und sorgen für Planungssicherheit.

Häufig gestellte Fragen

  • Ja. Bezahlter Urlaub ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

  • Ja, Arbeitgeber können den Zeitpunkt des Urlaubs festlegen, müssen dabei jedoch die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen, soweit betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen.

  • Ja, Minijobber haben denselben gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub wie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte. Der Urlaubsanspruch wird auf Grundlage der regelmäßigen Arbeitstage berechnet.

  • Ja, in der Regel kann Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Danach verfällt er, es sei denn, besondere Umstände liegen vor.

  • Ja, der Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte wird anteilig zur Arbeitszeit berechnet, jedoch darf ihnen kein Nachteil gegenüber Vollzeitkräften entstehen.

  • Ja, wenn ein Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses seinen Urlaub nicht vollständig nehmen konnte, muss der Resturlaub in Geld abgegolten werden.

  • Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, werden die Urlaubstage nicht angerechnet.

Abwesenheits- und Urlaubsplaner

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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