Bezahlter Urlaub ist kein freiwilliger Benefit, sondern ein zwingender Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Fehler bei Berechnung, Gewährung oder Dokumentation können nicht nur zu Unzufriedenheit im Team führen, sondern auch zu rechtlichen und finanziellen Risiken. Besonders komplex wird das Thema bei Teilzeit, Schichtarbeit, Minijobs, Krankheit oder Kündigung.
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- Bezahlter Urlaub ist gesetzlich vorgeschrieben und im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
- Der Mindesturlaubsanspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche.
- Teilzeitkräfte, Minijobber und Schichtarbeitende sind gleichgestellt.
- Urlaub muss bezahlt, geplant und dokumentiert werden.
- Nicht genommener Urlaub kann unter bestimmten Bedingungen übertragen werden.
Was bedeutet bezahlter Urlaub?
Bezahlter Urlaub bezeichnet die gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Während des Urlaubs entfällt die Arbeitspflicht, der Anspruch auf Vergütung bleibt jedoch bestehen.
Ziel des bezahlten Urlaubs ist die Erholung der Beschäftigten. Deshalb darf Urlaub nicht ausgezahlt werden, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
Warum ist bezahlter Urlaub verpflichtend?
Der Anspruch auf bezahlten Urlaub dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und ist zwingendes Recht. Arbeitgeber dürfen weder vollständig auf Urlaub verzichten lassen noch ihn durch Geldzahlungen ersetzen.
- Urlaub ist kein Bonus oder Incentive.
- Er dient der langfristigen Leistungsfähigkeit.
- Ein Verzicht ist rechtlich unwirksam.
Gesetzliche Grundlagen zum bezahlten Urlaub
--> Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Es regelt unter anderem:
- den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch
- die Berechnung von Urlaubstagen
- das Urlaubsentgelt während des Urlaubs
- die Übertragung und den Verfall von Urlaub
--> Gesetzlicher Mindesturlaub
- 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche
- 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche
Entscheidend sind die tatsächlichen Arbeitstage pro Woche, nicht die tägliche oder wöchentliche Stundenzahl.
Wer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub – unabhängig von Vertragsart oder Arbeitszeitmodell.
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Vollzeitkräfte haben Anspruch auf den vollen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Urlaub.
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Teilzeitkräfte erhalten Urlaub anteilig, berechnet anhand ihrer regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Eine Benachteiligung gegenüber Vollzeitkräften ist unzulässig.
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Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Höhe richtet sich ausschließlich nach den Arbeitstagen.
Beispiel:
- 2 Arbeitstage pro Woche
- Gesetzlicher Urlaub: 2 × 4 = 8 Urlaubstage pro Jahr
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Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Vorher besteht ein Teilurlaubsanspruch von einem Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat.
Wie wird bezahlter Urlaub berechnet?
Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen
Die gesetzliche Berechnungsformel lautet:
Arbeitstage pro Woche × 4 = Mindesturlaubstage pro Jahr
| Arbeitstage/Woche | Gesetzlicher Urlaubsanspruch |
|---|---|
| 5 Tage | 20 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage |
| 2 Tage | 8 Tage |
| 1 Tag | 4 Tage |
Berechnung des Urlaubsentgelts
Während des Urlaubs erhalten Arbeitnehmer ihr durchschnittliches Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn.
Einbezogen werden:
- regelmäßiges Grundgehalt
- laufende Zuschläge (z. B. Nacht- oder Schichtzulagen)
Nicht einbezogen werden:
- Überstundenvergütungen
- einmalige Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)
🗓️ Urlaubsrechner: bezahlter & unbezahlter Urlaub
Berechnet den Auszahlungsbetrag bei bezahltem Urlaub oder den Verdienstausfall bei unbezahltem Urlaub auf Basis des durchschnittlichen Wochenverdiensts (ohne Überstunden).
1) Eingaben
2) Ergebnis
Urlaub, Krankheit und Übertragung
--> Krankheit während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und weist dies durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach, zählen diese Tage nicht als Urlaub.
--> Übertragung von Resturlaub
Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist nur zulässig, wenn:
- dringende betriebliche Gründe vorliegen oder
- persönliche Gründe (z. B. Krankheit) dies erforderlich machen
Bezahlter Urlaub in der betrieblichen Praxis
Für Arbeitgeber ergeben sich besondere Herausforderungen bei:
- Schicht- und Wechseldiensten
- saisonalen Auftragsspitzen
- gleichzeitigen Urlaubsanträgen
- kurzfristigen Krankheitsausfällen
Urlaub und Dienstplanung
Genehmigter Urlaub ist verbindlich und darf nur in absoluten Ausnahmefällen widerrufen werden. Arbeitgeber müssen Urlaub bei der Dienstplanung fest einplanen.
Digitale Urlaubsverwaltung für Arbeitgeber
Digitale Systeme wie Shiftbase unterstützen Arbeitgeber dabei, Urlaubsansprüche transparent zu verwalten, rechtssicher zu dokumentieren und direkt mit Dienstplanung und Zeiterfassung zu verknüpfen.
Fazit: Bezahlter Urlaub rechtssicher umsetzen
Bezahlter Urlaub ist ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Arbeitgeber müssen Urlaubsansprüche korrekt berechnen, rechtzeitig gewähren und sauber dokumentieren. Klare Prozesse und digitale Unterstützung reduzieren Risiken und sorgen für Planungssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
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Ja. Bezahlter Urlaub ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und im Bundesurlaubsgesetz geregelt.
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Ja, Arbeitgeber können den Zeitpunkt des Urlaubs festlegen, müssen dabei jedoch die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen, soweit betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen.
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Ja, Minijobber haben denselben gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub wie Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte. Der Urlaubsanspruch wird auf Grundlage der regelmäßigen Arbeitstage berechnet.
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Ja, in der Regel kann Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Danach verfällt er, es sei denn, besondere Umstände liegen vor.
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Ja, der Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte wird anteilig zur Arbeitszeit berechnet, jedoch darf ihnen kein Nachteil gegenüber Vollzeitkräften entstehen.
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Ja, wenn ein Arbeitnehmer bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses seinen Urlaub nicht vollständig nehmen konnte, muss der Resturlaub in Geld abgegolten werden.
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Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, werden die Urlaubstage nicht angerechnet.

