Stundenabrechnung

Stundenabrechnung korrekt umsetzen: Pflichten, Berechnung & Software für Arbeitgeber. Jetzt kostenlos testen!

Du erfasst die Arbeitsstunden deiner Mitarbeitenden, prüfst sie, rechnest Zuschläge und Abwesenheiten ein und überführst das Ergebnis in die Lohnabrechnung. Gesetzlich bist du zur Dokumentation verpflichtet. Digitale Tools wie Shiftbase automatisieren diesen Prozess und reduzieren Fehler erheblich.

Was ist Stundenabrechnung?

Die Stundenabrechnung ist ein zentraler Bestandteil der Personalabrechnung und Arbeitszeiterfassung. Du nutzt sie, um die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden deiner Mitarbeitenden systematisch zu dokumentieren und für die Lohnzahlung zu verwenden. Die Abrechnung kann sowohl tätigkeitsbezogen als auch projektbezogen erfolgen, zum Beispiel in Handwerksbetrieben, Agenturen oder Dienstleistungsunternehmen.

In der Praxis funktioniert die Zeiterfassung entweder digital über eine App oder ein Terminal, oder manuell über Stundenzettel. Die so gesammelten Daten werden anschließend von der Personalabteilung geprüft und in die Lohnbuchhaltung übernommen. Eine rechtssichere Stundenabrechnung schafft Transparenz, vermeidet Lohnfehler und schützt dich vor Bußgeldern.

Stundenabrechnung vs. Lohnabrechnung: Der Unterschied

Viele verwechseln die beiden Begriffe. So unterscheiden sie sich:

  • Stundenabrechnung: Erfassung und Berechnung der geleisteten Arbeitsstunden je Mitarbeitendem.

  • Lohnabrechnung: Das fertige Abrechnungsdokument inklusive Bruttolohn, Abzügen, Steuern und Sozialabgaben.

Die Stundenabrechnung ist also der Input, die Lohnabrechnung der Output.

Stundenabrechnung: Schritt-für-Schritt-Anleitung

So läuft eine rechtssichere Stundenabrechnung in der Praxis ab:

Schritt 1: Arbeitszeiten erfassen

Deine Mitarbeitenden dokumentieren ihre geleisteten Stunden über:

  • Digitale Zeiterfassungs-Apps oder Terminals

  • Manuelle Stundenzettel (Papier oder Excel)

  • Automatische Erfassung über ein Workforce-Management-System

Hinweis: Seit dem EuGH-Urteil 2019 bist du als Arbeitgeber verpflichtet, ein objektives und verlässliches System zur Arbeitszeiterfassung bereitzustellen.

Schritt 2: Zeiten prüfen und freigeben

Die Führungskraft oder die HR-Abteilung kontrolliert die erfassten Stunden auf:

  • Vollständigkeit und rechnerische Korrektheit

  • Einhaltung der gesetzlichen Pausenregelungen

  • Korrekte Erfassung von Überstunden und Abwesenheiten

Schritt 3: Vergütung berechnen

Nach der Freigabe berechnest du das Arbeitsentgelt:

Schritt 4: In die Lohnabrechnung überführen

Die geprüften Stunden fließen in die monatliche Lohnabrechnung ein, inklusive:

Schritt 5: Archivieren und auswerten

Abgeschlossene Stundenabrechnungen werden archiviert und für Controlling sowie Personalplanung genutzt. Beachte die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen: nach MiLoG mindestens 2 Jahre, nach HGB 6 bis 10 Jahre je nach Dokumententyp.


Stundenabrechnung berechnen: Formel und Beispiele

Grundformel: Bruttolohn berechnen
Bruttolohn = Geleistete Stunden × Stundenlohn + Zuschläge – Abzüge

Rechenbeispiel: Vollzeitkraft

  • Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden

  • Monat: Oktober (23 Arbeitstage)

  • Tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden

  • Stundenlohn: 18 Euro

Berechnung: 23 Arbeitstage × 8 Stunden = 184 Stunden 184 Stunden × 18 Euro = 3.312 Euro Bruttogehalt

Rechenbeispiel: Minijob

  • Stundenanzahl im Monat: 43 Stunden

  • Stundenlohn: 13,00 Euro (aktueller Mindestlohn 2025)

Berechnung: 43 Stunden × 13,00 Euro = 559 Euro Brutto

Wichtig: Der Minijob-Verdienstgrenze muss eingehalten werden. Bei Überschreitung ändert sich der Sozialversicherungsstatus.

Zuschläge richtig einrechnen

Zuschlagsart

Typischer Satz

Nachtarbeit (23:00–6:00 Uhr)

25%

Sonntagsarbeit

50%

Feiertagsarbeit

100%

Überstunden

25–50% (je nach Tarifvertrag)

Die genauen Sätze richten sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.

Gesetzliche Grundlagen der Stundenabrechnung

Die Erstellung und Dokumentation von Stundenabrechnungen unterliegt in Deutschland mehreren Gesetzen. Hier die wichtigsten im Überblick.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das ArbZG regelt die Höchstgrenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsregelungen. Überstunden und Sonn-/Feiertagsarbeit musst du zwingend dokumentieren.

Mindestlohngesetz (MiLoG): Wer ist zur Zeiterfassung verpflichtet?

Für folgende Beschäftigtengruppen bist du zur lückenlosen Zeiterfassung verpflichtet:

  • Minijobber

  • Werkstudenten

  • Beschäftigte in Branchen mit erhöhtem Kontrolldruck (Gastronomie, Gebäudereinigung, Logistik, Baugewerbe)

Die Aufzeichnungen musst du mindestens 2 Jahre aufbewahren.

EuGH-Urteil 2019 und Arbeitszeitreform 2026

Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass alle EU-Mitgliedstaaten Systeme einführen müssen, mit denen die tägliche Arbeitszeit objektiv, verlässlich und zugänglich erfasst wird. In Deutschland wird diese Pflicht aktuell durch die Arbeitszeitreform 2026 im nationalen Recht konkretisiert. Du solltest jetzt handeln, um bei Inkrafttreten der Reform sofort gesetzeskonform zu sein.

DSGVO: Datenschutz bei der Zeiterfassung

Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Das bedeutet für dich:

  • Zweckbindung: Daten nur für die Lohnabrechnung und Personalplanung nutzen

  • Zugriffsbeschränkung: Nur berechtigte Personen dürfen die Daten einsehen

  • Aufbewahrungsfristen korrekt einhalten

Aufbewahrungsfristen für Stundenabrechnungen

Dokumententyp

Aufbewahrungsfrist

Zeiterfassungsbelege (MiLoG)

2 Jahre

Lohnabrechnungsunterlagen (HGB)

6 Jahre

Buchungsbelege inkl. Gehaltsunterlagen

10 Jahre


Feiertage und Urlaub in der Stundenabrechnung

Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Gesetzliche Feiertage gelten als bezahlte Abwesenheit. Dein Mitarbeitender erhält Lohnfortzahlung, wenn der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt und er arbeitsfähig und arbeitsbereit gewesen wäre (§ 2 EFZG). In der Stundenabrechnung buchst du den Feiertag mit der vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitszeit des Tages.

Beispiel: Der 3. Oktober fällt auf einen Dienstag. Ein Mitarbeitender mit 8 Stunden Soll-Arbeitszeit erhält 8 Stunden als bezahlten Feiertag gebucht, ohne tatsächlich gearbeitet zu haben.

Feiertagsarbeit und Zuschläge
Muss jemand an einem Feiertag arbeiten, gilt:

  • Anspruch auf einen Ersatzruhetag (§ 11 ArbZG)

  • Feiertagszuschläge nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (üblich: 100%)

Sonderfall: Teilzeit und Schichtarbeit
Bei Teilzeitmodellen oder Schichtarbeit empfiehlt sich ein Durchschnittswertverfahren, um die Stunden pro Feiertag fair zu berechnen, ohne Mitarbeitende zu benachteiligen.

Stundenabrechnung Vorlage: Excel oder Software?

Excel-Vorlage: Vor- und Nachteile

Eine Excel-Vorlage zur Stundenabrechnung eignet sich nur bedingt für den dauerhaften Einsatz:

Vorteile:

  • Kostenlos und schnell verfügbar

  • Einfacher Einstieg für sehr kleine Teams

Nachteile:

  • Keine automatische Feiertagserkennung

  • Fehleranfällig und nicht manipulationssicher

  • Keine DSGVO-sichere Speicherung

  • Hoher manueller Aufwand bei Prüfung und Abrechnung

Stundenabrechnung Software: Wann lohnt sich der Wechsel?

Ab spätestens 5 Mitarbeitenden oder bei variablen Arbeitszeiten lohnt sich eine digitale Lösung. Sie erfasst Arbeitszeiten automatisch, erkennt Feiertage, berechnet Zuschläge und exportiert die Daten direkt in dein Lohnabrechnungssystem.

Vergleich: Manuell vs. Digital

Kriterium

Excel/Manuell

Software (z. B. Shiftbase)

Zeitaufwand

Hoch

Gering

Fehlerquote

Hoch

Sehr gering

Rechtssicherheit

Eingeschränkt

Hoch

Skalierbarkeit

Gering

Hoch

DSGVO-Konformität

Aufwändig

Integriert

Kosten

Niedrig

Ab ca. 3–5 Euro/Mitarbeitendem


Häufige Fehler bei der Stundenabrechnung und wie du sie vermeidest

  1. Pausen nicht korrekt abgezogen. Pausen sind keine Arbeitszeit. Trage sie systematisch ein und nutze automatische Pausenregeln in deiner Software.

  2. Zuschläge vergessen. Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge werden häufig übersehen. Eine Software berechnet sie automatisch auf Basis der Schichtzeiten.

  3. Feiertage als reguläre Arbeitstage gebucht. Das führt zu Unter- oder Überzahlungen. Nutze ein System mit integriertem Feiertagskalender.

  4. Aufbewahrungsfristen ignoriert. Fehlende Dokumentation kann bei Prüfungen teuer werden. Archiviere alle Unterlagen digital und revisionssicher.

  5. Minijob-Verdienstgrenze überschritten. Kontrolliere monatlich, ob die kumulierten Stunden die Verdienstgrenze nicht überschreiten.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 bist du als Arbeitgeber verpflichtet, ein objektives und verlässliches System zur Arbeitszeiterfassung bereitzustellen. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt darüber hinaus eine lückenlose Zeiterfassung für Minijobber und bestimmte Branchen vor. Die Arbeitszeitreform 2026 wird diese Pflicht für alle Arbeitnehmergruppen in Deutschland weiter konkretisieren.

Die Grundformel lautet: Bruttolohn = Geleistete Stunden × Stundenlohn + Zuschläge – Abzüge. Du erfasst zuerst alle Arbeitsstunden, prüfst sie auf Vollständigkeit, rechnest Zuschläge (z. B. für Nacht- oder Feiertagsarbeit) sowie Abwesenheiten ein und überträgst das Ergebnis in die Lohnabrechnung.

Für kleine und mittlere Unternehmen (10–500 Mitarbeitende) eignen sich All-in-One-Lösungen wie Shiftbase besonders gut. Sie verbinden digitale Zeiterfassung, automatisierte Stundenabrechnung, Schichtplanung und gesetzeskonforme Dokumentation in einem System. Excel-Vorlagen reichen nur für sehr kleine Teams und bieten keine rechtliche Absicherung.

Gesetzliche Feiertage, die auf einen regulären Arbeitstag fallen, werden als bezahlte Abwesenheit mit der vertraglichen Soll-Arbeitszeit des Tages gebucht. Muss ein Mitarbeitender an einem Feiertag arbeiten, hat er Anspruch auf einen Ersatzruhetag und Feiertagszuschläge (üblicherweise 100%). Die genauen Sätze richten sich nach dem geltenden Tarifvertrag.

Zeiterfassungsbelege nach MiLoG musst du mindestens 2 Jahre aufbewahren. Lohnabrechnungsunterlagen nach HGB 6 Jahre, Buchungsbelege inklusive Gehaltsunterlagen sogar 10 Jahre. Eine digitale, revisionssichere Archivierung erleichtert dir die Einhaltung dieser Fristen erheblich.

Die Stundenabrechnung dokumentiert die geleisteten Arbeitsstunden und berechnet den Bruttolohn. Die Lohnabrechnung ist das vollständige Abrechnungsdokument inklusive aller Abzüge (Lohnsteuer, Sozialabgaben) und wird dem Mitarbeitenden als Gehaltsnachweis ausgehändigt. Die Stundenabrechnung ist also die Grundlage für die Lohnabrechnung.

Ja. Jeder Mitarbeitende braucht eine individuelle Stundenabrechnung, die seine persönlichen Arbeitszeiten, Abwesenheiten und Zuschläge widerspiegelt. In einer Zeiterfassungssoftware erfolgt das automatisch für alle Mitarbeitenden gleichzeitig, ohne manuellen Mehraufwand.

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