Festgehalt
Festgehalt einfach erklärt: Berechnung, Überstunden, Mindestlohn & Vergleich zum Stundenlohn – praxisnah für Arbeitgeber.
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Ein Festgehalt, auch Festlohn, Fixgehalt oder Monatsgehalt genannt, ist ein fester Betrag pro Monat, der unabhängig davon gezahlt wird, wie viele Stunden im Monat tatsächlich gearbeitet wurden. Für Arbeitgeber bringt das Planungssicherheit, verlangt aber eine klare Regel für Überstunden, eine Zeiterfassung und einen Blick auf den Mindestlohn. Hinter 3.000 € bei 40 Wochenstunden stehen im Schnitt 173,33 Stunden im Monat, also ein effektiver Stundenlohn von 17,31 €.
Was bedeutet Festgehalt?
Ein Festgehalt ist ein im Arbeitsvertrag vereinbarter, gleichbleibender Betrag pro Monat (§ 611a BGB). Der Mitarbeiter bekommt ihn auch dann, wenn ein Monat mehr oder weniger Arbeitstage hat. Im Handwerk und bei gewerblichen Mitarbeitenden heißt es oft Festlohn, gemeint ist dasselbe. Zuschläge und Einmalzahlungen sind andere Lohnarten und kommen getrennt dazu.
Neben dem Arbeitsvertrag gelten das Mindestlohngesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Nachweisgesetz, das verlangt, dass Höhe und Zusammensetzung des Gehalts schriftlich festgehalten werden. Gilt ein Tarifvertrag, gibt er oft die Gehaltsgruppen vor.
Wie viele Stunden im Monat stehen hinter einem Festgehalt?
Ein Festgehalt bezahlt die im Vertrag vereinbarte Arbeitszeit. Steht dort eine 40-Stunden-Woche, sind das im Schnitt 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden im Monat, bei 38,5 Stunden 166,83 und bei 35 Stunden 151,67. Ein Monat mit 23 Arbeitstagen hat mehr Stunden als einer mit 20, das Gehalt bleibt trotzdem gleich. Das gleicht sich über das Jahr aus.
Stundenlohn bei Festgehalt berechnen
Effektiver Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12)
Bei 3.000 € und 40 Stunden pro Woche sind das 3.000 ÷ 173,33 = 17,31 € pro Stunde. Arbeitet der Mitarbeiter tatsächlich 45 Stunden pro Woche, sind es 195 Stunden im Monat und nur noch 3.000 ÷ 195 = 15,38 € pro Stunde. Jede Stunde, die ohne Ausgleich dazukommt, senkt den effektiven Stundenlohn. Den Rechner dafür gibt es unter Stundenlohn berechnen.
Mindestlohnprüfung bei Festgehalt
Auch ein Festgehalt muss für jede tatsächlich gearbeitete Stunde mindestens den Mindestlohn ergeben. 2026 sind das 13,90 € pro Stunde, bei 40 Stunden mindestens 2.409,33 € im Monat. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €, bei 40 Stunden also auf 2.530,67 €. Festgehälter, die knapp über der Grenze liegen, müssen dann angepasst werden.
Gefährlich wird es bei regelmäßigen Überstunden: Ein Festgehalt von 2.500 € liegt bei 40 Stunden über dem Mindestlohn, bei 45 Stunden pro Woche aber darunter. Deshalb gehört zu jedem Festgehalt eine Zeiterfassung, die zeigt, wie viele Stunden wirklich gearbeitet werden. Bei Minijobbern ist sie ohnehin Pflicht (§ 17 MiLoG).
Überstunden bei Festgehalt
Überstunden sind nicht automatisch mit dem Festgehalt abgegolten. Eine Klausel im Vertrag ist nur wirksam, wenn sie klar sagt, wie viele Überstunden abgegolten sind, und wenn der Mindestlohn trotzdem eingehalten wird. Ein Satz wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ohne Grenze ist in der Regel unwirksam, mehr dazu unter Überstunden mit Gehalt abgegolten.
Eine transparente Klausel lautet etwa: „Mit dem Monatsgehalt sind bis zu zehn Überstunden pro Monat abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden mit dem anteiligen Stundenlohn vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen."
Eine Ausnahme machen die Gerichte bei hohen Gehältern: Liegt das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, kann ein Mitarbeiter oft nicht erwarten, dass jede Überstunde extra bezahlt wird (BAG, 22.2.2012, 5 AZR 765/10).
Krankheit, Urlaub und Feiertage
Bei einem Festgehalt ändert sich durch Krankheit, Urlaub oder einen Feiertag nichts: Der Mitarbeiter bekommt sein Gehalt weiter, als hätte er gearbeitet. Bei Krankheit gilt die Lohnfortzahlung für sechs Wochen, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Ein Feiertag erzeugt keine Minusstunden.
Minusstunden bei Festgehalt
Arbeitet ein Mitarbeiter weniger als vereinbart, weil der Arbeitgeber ihn nicht einplant, etwa in einer ruhigen Woche, darf das Gehalt nicht gekürzt werden. Der Arbeitgeber trägt das Risiko, wenn er die angebotene Arbeit nicht annimmt (§ 615 BGB). Minusstunden kann er nur verrechnen, wenn ein Arbeitszeitkonto vereinbart ist, in dem sie später ausgeglichen werden.
Festgehalt bei Ein- und Austritt im Monat
Fängt jemand mitten im Monat an oder hört auf, wird das Festgehalt anteilig gezahlt. Ob nach Arbeitstagen, Kalendertagen oder der 30-Tage-Methode gerechnet wird, steht im Vertrag oder Tarifvertrag. Alle drei vergleicht der Rechner unter Gehalt anteilig berechnen.
Festgehalt oder Stundenlohn?
Festgehalt | Stundenlohn | |
|---|---|---|
Bezahlung | fester Betrag pro Monat | pro gearbeitete Stunde |
Schwankung von Monat zu Monat | keine | je nach Stunden |
Überstunden | nur mit klarer Klausel abgegolten | werden einzeln bezahlt |
ruhige Wochen | Risiko beim Arbeitgeber | Risiko beim Mitarbeiter |
Planbarkeit der Personalkosten | hoch | mittel |
Verwaltung | gering, solange die Stunden stimmen | Stunden müssen jeden Monat abgerechnet werden |
Festgehalt passt bei planbaren Stunden, für Führungskräfte, Verwaltung und Fachkräfte, die man langfristig binden will. Stundenlohn passt bei schwankender Auslastung, für Aushilfen, Saisonkräfte und Abrufarbeit. In Gastronomie und Handel arbeiten viele Betriebe mit beidem: Festgehalt für das Stammteam, Stundenlohn für Aushilfen.
Vorteile und Nachteile
Für den Betrieb: Die Personalkosten sind planbar, und die Abrechnung ist einfach. Dafür trägt der Betrieb das Risiko ruhiger Wochen, und ohne Zeiterfassung sieht er nicht, ob Überstunden den effektiven Stundenlohn unter den Mindestlohn drücken.
Für den Mitarbeiter: Das Einkommen ist sicher, auch in ruhigen Monaten. Dafür werden Überstunden je nach Vertrag nicht oder nur teilweise bezahlt.
Festgehalt in Teilzeit, Minijob und Vertrieb
Teilzeit: Ein Festgehalt geht auch bei Teilzeitbeschäftigung. Die Wochenstunden müssen im Vertrag stehen, damit klar ist, was das Gehalt bezahlt.
Minijob: Beim Minijob ist ein Festgehalt möglich, solange die Verdienstgrenze eingehalten wird und für jede Stunde der Mindestlohn herauskommt. Die Arbeitszeit muss erfasst werden.
Vertrieb: Üblich ist ein Fixum plus Provision. Die Ziele dafür müssen klar, messbar und erreichbar sein.
Typische Fehler
Am riskantesten ist die Klausel, mit dem Gehalt seien alle Überstunden abgegolten, ohne Grenze: Sie ist meist unwirksam. Ebenso oft wird der effektive Stundenlohn nie nachgerechnet und nach einer Mindestlohnerhöhung nicht angepasst. Wer Mitarbeitende in ruhigen Wochen nicht einplant und dafür das Gehalt kürzt, trägt ein Risiko, das eigentlich beim Betrieb liegt. Und "das Gehalt ist ja fest" ist kein Grund, auf die Zeiterfassung zu verzichten.
Festgehalt und Arbeitszeit mit Shiftbase
Bei der Zeiterfassung in Shiftbase stempelt das Team per App, und Shiftbase berechnet die Stunden aus den Stempelzeiten, mit Pausen, Zuschlägen und Plus-Minus-Stunden. So siehst du, wenn jemand mit Festgehalt Woche für Woche mehr arbeitet als vereinbart. Für die Lohnkosten legst du pro Abteilung ein Ziel fest, zum Beispiel einen durchschnittlichen Stundenlohn, und der Dienstplan zeigt dir schon beim Planen, ob die Woche passt.
Häufig gestellte Fragen
Ein Festgehalt ist ein im Arbeitsvertrag vereinbarter, gleichbleibender Betrag pro Monat. Er wird unabhängig davon gezahlt, wie viele Arbeitstage ein Monat hat. Festlohn und Fixgehalt meinen dasselbe.
Ein Festgehalt bezahlt die im Vertrag vereinbarte Arbeitszeit. Bei 40 Stunden pro Woche sind das im Schnitt 173,33 Stunden im Monat, bei 35 Stunden 151,67.
Ob Festgehalt oder Stundenlohn besser ist, hängt von der Auslastung ab. Ein Festgehalt passt bei planbaren Stunden und bringt beiden Seiten Sicherheit, ein Stundenlohn passt bei schwankender Arbeit, etwa für Aushilfen.
Den Stundenlohn bei einem Festgehalt berechnest du mit Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Bei 3.000 € und 40 Stunden pro Woche sind das 17,31 € pro Stunde.
Überstunden sind nicht automatisch mit dem Festgehalt abgegolten. Das gilt nur, wenn der Vertrag klar regelt, wie viele Überstunden abgegolten sind, und der Mindestlohn trotzdem eingehalten wird.
Ein Festgehalt kann rechnerisch unter den Mindestlohn fallen, wenn regelmäßig deutlich mehr Stunden gearbeitet werden als vereinbart. Deshalb sollte der effektive Stundenlohn regelmäßig nachgerechnet werden.
Der Arbeitgeber darf das Festgehalt nicht kürzen, wenn er den Mitarbeiter mangels Arbeit nicht einplant. Das Risiko trägt der Arbeitgeber. Minusstunden kann er nur über ein vereinbartes Arbeitszeitkonto verrechnen.
Ein Festgehalt ist bei Teilzeit möglich, wenn die Wochenarbeitszeit im Vertrag eindeutig vereinbart ist. Das Gehalt richtet sich dann nach diesen Stunden.
Alle Begriffe ansehen
- 48-Stunden-WocheDie 48-Stunden-Woche ist die Obergrenze für die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach § 3 ArbZG. In einzelnen Wochen sind bis zu 60 Stunden möglich, wenn der Schnitt im Ausgleichszeitraum stimmt.
- Direktionsrecht (§ 106 GewO)Das Direktionsrecht nach § 106 GewO erlaubt dem Arbeitgeber, Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit festzulegen, soweit Vertrag, Tarif, Betriebsvereinbarung und Gesetz Raum lassen und die Weisung billigem Ermessen entspricht.
- ElternzeitElternzeit ist eine unbezahlte Freistellung bis zum dritten Geburtstag, die Mütter und Väter sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Mit Rechner für Beginn, Ende und Antragsfrist.
- ErsatzruhetagDer Ersatzruhetag ist der freie Werktag nach Sonntags- oder Feiertagsarbeit (§ 11 Abs. 3 ArbZG): innerhalb von zwei Wochen nach einem Sonntag, acht Wochen nach einem Feiertag, ein ganzer Kalendertag.
- FluktuationFluktuation ist der Wechsel des Personals in einem Betrieb, die Fluktuationsrate der Anteil der Beschäftigten, die in einem Zeitraum gegangen sind.
- ProbearbeitenProbearbeiten ist ein kurzes, unverbindliches Kennenlernen im Betrieb vor dem Arbeitsvertrag: unbezahlt, solange die Person nur mitläuft, und ein Arbeitsverhältnis mit Mindestlohn, sobald sie richtig mitarbeitet.
- RuhezeitZwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wann sie kürzer sein darf, was sie unterbricht und Beispiele aus dem Schichtplan.
- Trinkgeld versteuernTrinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, wenn Gäste es freiwillig geben, auch per Karte und aus der Trinkgeldkasse. Steuerpflichtig sind feste Bedienungszuschläge und Trinkgeld an den Inhaber.
- Urlaubsanspruch in der ElternzeitIn der Elternzeit entsteht Urlaub weiter. Der Arbeitgeber darf ihn pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt, aber nicht bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub verfällt nicht.
- VerdienstbescheinigungDie Verdienstbescheinigung ist der Vordruck, auf dem du einem Amt den Verdienst bestätigst. Welcher Zeitraum zählt und wohin Zuschläge gehören.
- Weiterbeschäftigung nach RenteneintrittWeiterbeschäftigung nach Renteneintritt: wie der Vertrag weiterläuft, was für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt und wann die Aktivrente greift.
- WerkstudentWerkstudenten sind Studierende, die in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten und dafür nur in die Rentenversicherung einzahlen.
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