Festgehalt

Festgehalt einfach erklärt: Berechnung, Überstunden, Mindestlohn & Vergleich zum Stundenlohn – praxisnah für Arbeitgeber.

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Ein Festgehalt, auch Festlohn, Fixgehalt oder Monatsgehalt genannt, ist ein fester Betrag pro Monat, der unabhängig davon gezahlt wird, wie viele Stunden im Monat tatsächlich gearbeitet wurden. Für Arbeitgeber bringt das Planungssicherheit, verlangt aber eine klare Regel für Überstunden, eine Zeiterfassung und einen Blick auf den Mindestlohn. Hinter 3.000 € bei 40 Wochenstunden stehen im Schnitt 173,33 Stunden im Monat, also ein effektiver Stundenlohn von 17,31 €.

Was bedeutet Festgehalt?

Ein Festgehalt ist ein im Arbeitsvertrag vereinbarter, gleichbleibender Betrag pro Monat (§ 611a BGB). Der Mitarbeiter bekommt ihn auch dann, wenn ein Monat mehr oder weniger Arbeitstage hat. Im Handwerk und bei gewerblichen Mitarbeitenden heißt es oft Festlohn, gemeint ist dasselbe. Zuschläge und Einmalzahlungen sind andere Lohnarten und kommen getrennt dazu.

Neben dem Arbeitsvertrag gelten das Mindestlohngesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Nachweisgesetz, das verlangt, dass Höhe und Zusammensetzung des Gehalts schriftlich festgehalten werden. Gilt ein Tarifvertrag, gibt er oft die Gehaltsgruppen vor.

Wie viele Stunden im Monat stehen hinter einem Festgehalt?

Ein Festgehalt bezahlt die im Vertrag vereinbarte Arbeitszeit. Steht dort eine 40-Stunden-Woche, sind das im Schnitt 40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden im Monat, bei 38,5 Stunden 166,83 und bei 35 Stunden 151,67. Ein Monat mit 23 Arbeitstagen hat mehr Stunden als einer mit 20, das Gehalt bleibt trotzdem gleich. Das gleicht sich über das Jahr aus.

Stundenlohn bei Festgehalt berechnen

Effektiver Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12)
Bei 3.000 € und 40 Stunden pro Woche sind das 3.000 ÷ 173,33 = 17,31 € pro Stunde. Arbeitet der Mitarbeiter tatsächlich 45 Stunden pro Woche, sind es 195 Stunden im Monat und nur noch 3.000 ÷ 195 = 15,38 € pro Stunde. Jede Stunde, die ohne Ausgleich dazukommt, senkt den effektiven Stundenlohn. Den Rechner dafür gibt es unter Stundenlohn berechnen.

Mindestlohnprüfung bei Festgehalt

Auch ein Festgehalt muss für jede tatsächlich gearbeitete Stunde mindestens den Mindestlohn ergeben. 2026 sind das 13,90 € pro Stunde, bei 40 Stunden mindestens 2.409,33 € im Monat. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €, bei 40 Stunden also auf 2.530,67 €. Festgehälter, die knapp über der Grenze liegen, müssen dann angepasst werden.

Gefährlich wird es bei regelmäßigen Überstunden: Ein Festgehalt von 2.500 € liegt bei 40 Stunden über dem Mindestlohn, bei 45 Stunden pro Woche aber darunter. Deshalb gehört zu jedem Festgehalt eine Zeiterfassung, die zeigt, wie viele Stunden wirklich gearbeitet werden. Bei Minijobbern ist sie ohnehin Pflicht (§ 17 MiLoG).

Überstunden bei Festgehalt

Überstunden sind nicht automatisch mit dem Festgehalt abgegolten. Eine Klausel im Vertrag ist nur wirksam, wenn sie klar sagt, wie viele Überstunden abgegolten sind, und wenn der Mindestlohn trotzdem eingehalten wird. Ein Satz wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ohne Grenze ist in der Regel unwirksam, mehr dazu unter Überstunden mit Gehalt abgegolten.

Eine transparente Klausel lautet etwa: „Mit dem Monatsgehalt sind bis zu zehn Überstunden pro Monat abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden mit dem anteiligen Stundenlohn vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen."

Eine Ausnahme machen die Gerichte bei hohen Gehältern: Liegt das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, kann ein Mitarbeiter oft nicht erwarten, dass jede Überstunde extra bezahlt wird (BAG, 22.2.2012, 5 AZR 765/10).

Krankheit, Urlaub und Feiertage

Bei einem Festgehalt ändert sich durch Krankheit, Urlaub oder einen Feiertag nichts: Der Mitarbeiter bekommt sein Gehalt weiter, als hätte er gearbeitet. Bei Krankheit gilt die Lohnfortzahlung für sechs Wochen, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Ein Feiertag erzeugt keine Minusstunden.

Minusstunden bei Festgehalt

Arbeitet ein Mitarbeiter weniger als vereinbart, weil der Arbeitgeber ihn nicht einplant, etwa in einer ruhigen Woche, darf das Gehalt nicht gekürzt werden. Der Arbeitgeber trägt das Risiko, wenn er die angebotene Arbeit nicht annimmt (§ 615 BGB). Minusstunden kann er nur verrechnen, wenn ein Arbeitszeitkonto vereinbart ist, in dem sie später ausgeglichen werden.

Festgehalt bei Ein- und Austritt im Monat

Fängt jemand mitten im Monat an oder hört auf, wird das Festgehalt anteilig gezahlt. Ob nach Arbeitstagen, Kalendertagen oder der 30-Tage-Methode gerechnet wird, steht im Vertrag oder Tarifvertrag. Alle drei vergleicht der Rechner unter Gehalt anteilig berechnen.

Festgehalt oder Stundenlohn?

Festgehalt

Stundenlohn

Bezahlung

fester Betrag pro Monat

pro gearbeitete Stunde

Schwankung von Monat zu Monat

keine

je nach Stunden

Überstunden

nur mit klarer Klausel abgegolten

werden einzeln bezahlt

ruhige Wochen

Risiko beim Arbeitgeber

Risiko beim Mitarbeiter

Planbarkeit der Personalkosten

hoch

mittel

Verwaltung

gering, solange die Stunden stimmen

Stunden müssen jeden Monat abgerechnet werden

Festgehalt passt bei planbaren Stunden, für Führungskräfte, Verwaltung und Fachkräfte, die man langfristig binden will. Stundenlohn passt bei schwankender Auslastung, für Aushilfen, Saisonkräfte und Abrufarbeit. In Gastronomie und Handel arbeiten viele Betriebe mit beidem: Festgehalt für das Stammteam, Stundenlohn für Aushilfen.

Vorteile und Nachteile

Für den Betrieb: Die Personalkosten sind planbar, und die Abrechnung ist einfach. Dafür trägt der Betrieb das Risiko ruhiger Wochen, und ohne Zeiterfassung sieht er nicht, ob Überstunden den effektiven Stundenlohn unter den Mindestlohn drücken.

Für den Mitarbeiter: Das Einkommen ist sicher, auch in ruhigen Monaten. Dafür werden Überstunden je nach Vertrag nicht oder nur teilweise bezahlt.

Festgehalt in Teilzeit, Minijob und Vertrieb

Teilzeit: Ein Festgehalt geht auch bei Teilzeitbeschäftigung. Die Wochenstunden müssen im Vertrag stehen, damit klar ist, was das Gehalt bezahlt.

Minijob: Beim Minijob ist ein Festgehalt möglich, solange die Verdienstgrenze eingehalten wird und für jede Stunde der Mindestlohn herauskommt. Die Arbeitszeit muss erfasst werden.

Vertrieb: Üblich ist ein Fixum plus Provision. Die Ziele dafür müssen klar, messbar und erreichbar sein.

Typische Fehler

Am riskantesten ist die Klausel, mit dem Gehalt seien alle Überstunden abgegolten, ohne Grenze: Sie ist meist unwirksam. Ebenso oft wird der effektive Stundenlohn nie nachgerechnet und nach einer Mindestlohnerhöhung nicht angepasst. Wer Mitarbeitende in ruhigen Wochen nicht einplant und dafür das Gehalt kürzt, trägt ein Risiko, das eigentlich beim Betrieb liegt. Und "das Gehalt ist ja fest" ist kein Grund, auf die Zeiterfassung zu verzichten.

Festgehalt und Arbeitszeit mit Shiftbase

Bei der Zeiterfassung in Shiftbase stempelt das Team per App, und Shiftbase berechnet die Stunden aus den Stempelzeiten, mit Pausen, Zuschlägen und Plus-Minus-Stunden. So siehst du, wenn jemand mit Festgehalt Woche für Woche mehr arbeitet als vereinbart. Für die Lohnkosten legst du pro Abteilung ein Ziel fest, zum Beispiel einen durchschnittlichen Stundenlohn, und der Dienstplan zeigt dir schon beim Planen, ob die Woche passt.

Häufig gestellte Fragen

Ein Festgehalt ist ein im Arbeitsvertrag vereinbarter, gleichbleibender Betrag pro Monat. Er wird unabhängig davon gezahlt, wie viele Arbeitstage ein Monat hat. Festlohn und Fixgehalt meinen dasselbe.

Ein Festgehalt bezahlt die im Vertrag vereinbarte Arbeitszeit. Bei 40 Stunden pro Woche sind das im Schnitt 173,33 Stunden im Monat, bei 35 Stunden 151,67.

Ob Festgehalt oder Stundenlohn besser ist, hängt von der Auslastung ab. Ein Festgehalt passt bei planbaren Stunden und bringt beiden Seiten Sicherheit, ein Stundenlohn passt bei schwankender Arbeit, etwa für Aushilfen.

Den Stundenlohn bei einem Festgehalt berechnest du mit Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Bei 3.000 € und 40 Stunden pro Woche sind das 17,31 € pro Stunde.

Überstunden sind nicht automatisch mit dem Festgehalt abgegolten. Das gilt nur, wenn der Vertrag klar regelt, wie viele Überstunden abgegolten sind, und der Mindestlohn trotzdem eingehalten wird.

Ein Festgehalt kann rechnerisch unter den Mindestlohn fallen, wenn regelmäßig deutlich mehr Stunden gearbeitet werden als vereinbart. Deshalb sollte der effektive Stundenlohn regelmäßig nachgerechnet werden.

Der Arbeitgeber darf das Festgehalt nicht kürzen, wenn er den Mitarbeiter mangels Arbeit nicht einplant. Das Risiko trägt der Arbeitgeber. Minusstunden kann er nur über ein vereinbartes Arbeitszeitkonto verrechnen.

Ein Festgehalt ist bei Teilzeit möglich, wenn die Wochenarbeitszeit im Vertrag eindeutig vereinbart ist. Das Gehalt richtet sich dann nach diesen Stunden.

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