Neustart? So klappt die Wiedereinstellung!

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 11 März 2024
Mitarbeiter unterschreibt Vertrag zur Wiedereinstellung

In den dynamischen Fluss des Berufslebens kehrt manchmal das Unerwartete zurück: die Wiedereinstellung. Wir beleuchten in diesem Artikel die verschiedenen Facetten der erneuten Anstellung und bieten einen Einblick, wie Vergangenheit und Zukunft auf dem Arbeitsmarkt eine neue Verbindung eingehen können.

Was bedeutet Wiedereinstellung?

Wiedereinstellung bezieht sich auf den Prozess, bei dem ein früherer Mitarbeiter wieder in das Unternehmen aufgenommen und in seine frühere Rolle oder in eine neue Position eingestellt wird. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. die Erkenntnis, dass der frühere Mitarbeiter über einzigartige Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügt, die für das Unternehmen wertvoll sind, oder eine Veränderung in den Geschäftsanforderungen, die die Rückkehr des Mitarbeiters begünstigt. Wiedereinstellungen können auch eine effektive Strategie sein, um die Einarbeitungszeit zu verkürzen und schnell produktiv zu werden, da der zurückkehrende Mitarbeiter bereits mit den Unternehmensabläufen und -kulturen vertraut ist.

Unterschied: Wiedereinstellung vs. Arbeitsfortbestand

Es ist wichtig zu verstehen, dass es einen Unterschied gibt zwischen der Wiedereinstellung nach einer Kündigung, die bereits vollzogen wurde, und dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage. Wenn ein Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt, so wird damit festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nie wirksam beendet wurde. Das bedeutet, dass es sich nicht um eine Wiedereinstellung, sondern um einen Fortbestand des bestehenden Arbeitsverhältnisses handelt. In solch einem Fall hat der Arbeitnehmer im Prinzip das Recht, seine Arbeit fortzuführen, als hätte es keine Unterbrechung gegeben.

Macht eine Wiedereinstellung nach der Entlassung immer Sinn?

Handshake zwischen Arbeitgeber und wiedereingestelltem Mitarbeiter

Eine Wiedereinstellung nach der Entlassung kann unter bestimmten Umständen durchaus sinnvoll sein. Eine Kündigung, sei sie nun vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgegangen, bedeutet nicht zwingend das endgültige Ende der Zusammenarbeit. Im Folgenden betrachten wir einige Situationen, in denen eine Wiedereinstellung angebracht sein könnte:

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Mitarbeiter könnten aus verschiedenen Gründen kündigen, wie etwa wegen begrenzter Entwicklungsmöglichkeiten oder aus strategischen Überlegungen. Manche möchten vielleicht einfach eine Auszeit nehmen oder ein Studium aufnehmen, das sich nicht mit ihrer Arbeit vereinbaren lässt. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Arbeitsverhältnis vorübergehend zu beenden und dies in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten. Diese Vereinbarung kann den Mitarbeiter und den Arbeitgeber dazu verpflichten, das Arbeitsverhältnis nach einem bestimmten Zeitraum wieder aufzunehmen und ist manchmal Teil eines Aufhebungsvertrages.

Ein solches Vorgehen ist für beide Seiten von Vorteil. Die Arbeitnehmer können ihren Job mit der Sicherheit verlassen, dass eine Rückkehr möglich ist, während der Arbeitgeber auf einen bewährten und vertrauten Mitarbeiter zurückgreifen kann. Diese Regelung bietet Planungssicherheit und erspart dem Arbeitgeber potenziell den Aufwand und die Kosten einer Neubesetzung und Einarbeitung.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Ob ein Arbeitnehmer entlassen wird, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Eine Studie von ONE LOGIC und der Kanzlei RATIS, die Entlassungsfälle im Jahr 2018 untersucht hat, zeigte, dass die meisten Kündigungen (68 Prozent) aus rationalen Gründen erfolgten. Nur in 23 Prozent der Fälle lagen persönliche Gründe vor und in 9 Prozent waren es verhaltensbedingte Probleme. Einvernehmliche Trennungen gelten meist als letztes Mittel bei Unstimmigkeiten. Daher ist es oft schwierig, insbesondere aus Arbeitgebersicht, triftige Gründe für ein neues Arbeitsangebot an entlassene Mitarbeiter zu finden.

Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
Diese Form der Kündigung kann aufgrund von Auftragsmangel, finanziellen Einbußen oder Umstrukturierungen stattfinden. Sollte sich die wirtschaftliche Lage jedoch überraschend verbessern oder die Umstrukturierung nicht die erhofften Vorteile bringen, kann es für den Arbeitgeber attraktiv sein, bewährte Mitarbeiter wieder einzustellen. Dies betrifft auch das Recht auf eine erneute Feststellung der Eignung des betroffenen Mitarbeiters.

Kündigung wegen Krankheit
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Arbeitnehmers so stark, dass er seine Arbeit nicht mehr verrichten kann, kann das eine Kündigung rechtfertigen. Ist die Krankheitsdauer jedoch ungewiss und bestätigt ein ärztliches Attest bis zum Ende der Kündigungsfrist die vollständige Arbeitsfähigkeit, kann eine Weiterbeschäftigung oder Wiedereinstellung in Betracht gezogen werden. Geschieht die Genesung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist der Mitarbeiter wieder voll einsatzfähig, sollte der Arbeitgeber prüfen, ob die alte Stelle noch frei und der ehemalige Mitarbeiter noch geeignet ist.

Verdachtskündigung
Wenn einem Mitarbeiter ein Fehlverhalten unterstellt wird (z. B. Diebstahl von Firmeneigentum) und er später seine Unschuld beweisen kann, kann eine Kündigung revidiert werden, selbst über die Kündigungsfrist hinaus. Es kann zwar Vertrauensprobleme geben, aber wenn der Arbeitgeber entschlossen ist oder der Arbeitsmarkt eine Neubesetzung erschwert, kann eine Wiedereinstellung vorteilhaft sein.

In jedem Fall sollte die Entscheidung für eine Wiedereinstellung sorgfältig abgewogen werden und im besten Interesse beider Parteien liegen.

Das Verfahren für die Wiedereinstellung nach Kündigung

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Das Verfahren für eine Wiedereinstellung nach einer Kündigung kann je nach den jeweiligen Umständen variieren und sollte im Idealfall einige klare Schritte umfassen:

1. Prüfung der Rechtslage
Zuerst sollte der rechtliche Rahmen geprüft werden. Liegt eine rechtskräftige Kündigung vor und unter welchen Bedingungen kann eine Wiedereinstellung erfolgen? Ist eine Wiedereinstellung im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung erforderlich oder besteht eine vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer?

2. Bewertung der Betriebssituation
Es muss geprüft werden, ob der ursprüngliche Arbeitsplatz noch vorhanden ist oder ob eine vergleichbare Position angeboten werden kann. In manchen Fällen, insbesondere nach einer wirtschaftlich bedingten Kündigung, kann sich die Situation des Unternehmens geändert haben.

3. Klärung der Konditionen
Die Bedingungen der Wiedereinstellung sollten klar definiert sein. Dies beinhaltet die Position, das Gehalt, die Arbeitszeit und andere Arbeitsbedingungen. Auch die Anerkennung der vorherigen Beschäftigungsdauer für Betriebszugehörigkeit und ähnliche Rechte sollte geklärt werden.

4. Vertragliche Vereinbarung|
Die Einzelheiten der Wiedereinstellung sollten schriftlich festgehalten werden. Dabei ist zu klären, ob eine neue Probezeit angeordnet wird oder die bisherige Beschäftigungsdauer anerkannt wird.

5. Kommunikation mit dem Betriebsrat
Sofern ein Betriebsrat existiert, muss dieser in den Prozess eingebunden werden, da ihm bei Einstellungen, Umgruppierungen und Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht zusteht.

6. Umsetzung und Integration
Nach erfolgter rechtlicher und vertraglicher Klärung erfolgt die praktische Umsetzung der Wiedereinstellung. Hierzu gehört auch die Integration oder Reintegration des Mitarbeiters in das Unternehmen und das Team.

Fristen für die Erhebung von Ansprüchen

Büroarbeitsplatz bereit für Wiedereinstellung, anspruch auf wiedereinstellung

Für die Geltendmachung von Ansprüchen nach einer Kündigung sind bestimmte Fristen zu beachten. Hier einige allgemeine Fristen, die in Deutschland im Zusammenhang mit Kündigungen und Wiedereinstellungen relevant sein können:

Kündigungsschutzklage

Arbeitnehmer, die gegen ihre Kündigung vorgehen möchten, müssen in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Anspruch auf Wiedereinstellung

Die Fristen für Wiedereinstellungsansprüche können variieren, insbesondere wenn sich die Umstände, die zur Kündigung geführt haben, ändern. Ist beispielsweise eine Kündigung aus betrieblichen Gründen nicht mehr haltbar, weil sich die Lage des Betriebs verbessert hat, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmer darüber informieren. Diese haben dann eine bestimmte Frist (oft vier Wochen) Zeit, um ihren Anspruch auf Wiedereinstellung geltend zu machen.

Weiterbeschäftigungsanspruch nach einer Kündigungsschutzklage

Hat das Arbeitsgericht entschieden, dass die Kündigung unwirksam ist, besteht der Arbeitsplatz weiter. Der Arbeitnehmer hat dann ein Recht auf Weiterbeschäftigung.

Wiedereinstellungsanspruch nach einer Betriebsänderung

Sofern es zu einer Betriebsänderung kommt, kann unter Umständen ein Wiedereinstellungsanspruch entstehen. Die genauen Fristen und Bedingungen sollten im Sozialplan oder in der Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber festgelegt sein.

In allen Fällen ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die individuellen Fristen und Voraussetzungen für eine mögliche Wiedereinstellung zu klären. Besondere Aufmerksamkeit sollte darauf gelegt werden, keine Fristen zu versäumen, da dies den Verlust von Rechtsansprüchen bedeuten kann.

Richtlinien zur Wiedereinstellung von Mitarbeitern

Wiedereinstellungsgespräch im Büro

Wiedereinstellung innerhalb von 3 Monaten

Eine Wiedereinstellung innerhalb von drei Monaten tritt in der Regel auf, wenn ein Mitarbeiter aus bestimmten Gründen das Unternehmen verlässt und innerhalb dieser kurzen Zeitspanne wieder eingestellt wird. Dies kann aufgrund eines geänderten Personalbedarfs des Unternehmens oder auf Wunsch des Mitarbeiters geschehen, falls er feststellt, dass die neue Position oder das neue Umfeld nicht seinen Erwartungen entspricht. In solchen Fällen müssen Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, insbesondere im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.

Probezeit nach Wiedereinstellung

Die Probezeit ist eine Phase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, die es beiden Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ermöglicht, sich gegenseitig kennenzulernen und zu entscheiden, ob das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden soll. Die Probezeit dauert in Deutschland in der Regel sechs Monate, kann aber auch vertraglich anders geregelt werden.

Bei einer Wiedereinstellung stellt sich oft die Frage, ob eine erneute Probezeit erforderlich oder zulässig ist. Grundsätzlich gilt:

  • Bereits bekanntes Arbeitsverhältnis: Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung in derselben Position wiedereingestellt wird, ist eine erneute Probezeit meist nicht notwendig, da der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bereits bekannt ist und seine Eignung für die Tätigkeit bereits unter Beweis gestellt hat.

  • Neue Position oder längerer Zeitraum seit der Kündigung: Nimmt der Arbeitnehmer jedoch eine neue Position innerhalb des Unternehmens ein oder liegt die vorherige Beschäftigung schon eine längere Zeit zurück, kann eine neue Probezeit vereinbart werden. Dies dient dazu, die Eignung für die neue Position zu überprüfen.

  • Vertragliche Regelungen: Es ist wichtig, dass die Einzelheiten zur Probezeit klar im Wiedereinstellungsvertrag festgelegt werden. Fehlen solche Vereinbarungen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Wiedereinstellung nach Aufhebungsvertrag

Die Wiedereinstellung nach einem Aufhebungsvertrag bezieht sich auf die Situation, in der ein Mitarbeiter und der Arbeitgeber sich einvernehmlich darauf geeinigt haben, das Arbeitsverhältnis zu beenden, und der Mitarbeiter später wieder für das Unternehmen tätig wird. Dies kann vorteilhaft sein, um flexibel auf Veränderungen im Unternehmen oder auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren. Dabei ist es wichtig, die Bedingungen der Wiedereinstellung klar zu definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wiedereinstellung nach Elternzeit

Wiedereinstellung nach Elternzeit

Die Wiedereinstellung nach der Elternzeit ist in Deutschland durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Arbeitnehmer haben das Recht, nach der Elternzeit zu ihrem Arbeitgeber zurückzukehren:

  • Anspruch auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz: Nach der Rückkehr aus der Elternzeit steht dem Arbeitnehmer der gleiche Arbeitsplatz oder ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu. Die Bedingungen dürfen nicht schlechter sein als vor der Elternzeit.

  • Keine erneute Probezeit: In der Regel ist nach der Rückkehr aus der Elternzeit keine neue Probezeit zu absolvieren, da das Arbeitsverhältnis nur unterbrochen war und nicht neu begründet wird.

  • Anmeldung der Rückkehr: Arbeitnehmer müssen ihre Rückkehr aus der Elternzeit rechtzeitig ankündigen. Je nach Dauer der Elternzeit sind unterschiedliche Ankündigungsfristen einzuhalten.

  • Teilzeitarbeit: Es besteht auch die Möglichkeit, nach der Elternzeit in Teilzeit zurückzukehren, falls der Arbeitnehmer dies wünscht und der Arbeitgeber zustimmt. Bei Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit.

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In beiden Fällen – sowohl bei der Probezeit als auch bei der Rückkehr aus der Elternzeit – ist es wichtig, sich über die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen und die individuellen vertraglichen Regelungen zu informieren, um die Rechte und Pflichten beider Seiten zu wahren.

Witterungsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung

Besonders in Branchen, die stark von saisonalen oder witterungsbedingten Einflüssen abhängig sind, wie dem Bauwesen oder der Landwirtschaft, kann es zu witterungsbedingten Kündigungen kommen. Arbeitnehmer werden in solchen Fällen temporär entlassen und bei Besserung der Witterungsbedingungen oder zu Beginn der nächsten Saison wieder eingestellt. Diese Praxis erfordert eine sorgfältige Planung und klare Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um die Kontinuität der Beschäftigung und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten.

Büroteam begrüßt wiedereingestellten Kollegen

Fazit

Die Praxis der Wiedereinstellung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bedeutende Vorteile und Herausforderungen. Für Unternehmen ermöglicht die Wiedereinstellung von ehemaligen Mitarbeitern eine effiziente Nutzung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten, die Integration in das bestehende Team und oft eine schnellere Einarbeitungszeit im Vergleich zu völlig neuen Angestellten. Auf der anderen Seite müssen sich Arbeitgeber mit den rechtlichen und sozialversicherungstechnischen Aspekten der Wiedereinstellung auseinandersetzen, um Compliance zu gewährleisten und potenzielle Risiken zu minimieren.

Für Arbeitnehmer bietet die Möglichkeit einer Wiedereinstellung eine Form der beruflichen Sicherheit und Flexibilität, insbesondere in unsicheren Zeiten oder bei persönlichen Veränderungen, die eine vorübergehende Auszeit vom Arbeitsmarkt erfordern. Dennoch ist es wichtig, dass sie die Bedingungen einer möglichen Wiedereinstellung klar verstehen und mögliche Auswirkungen auf ihre berufliche Laufbahn und soziale Sicherheit bedenken.

Insgesamt erfordert die Wiedereinstellung eine sorgfältige Planung, klare Vereinbarungen und eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Sie stellt eine wertvolle Strategie dar, um auf die dynamischen Anforderungen des Arbeitsmarktes und die individuellen Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern effektiv zu reagieren.

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Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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