Probearbeiten

Probearbeiten ist ein kurzes, unverbindliches Kennenlernen im Betrieb vor dem Arbeitsvertrag: unbezahlt, solange die Person nur mitläuft, und ein Arbeitsverhältnis mit Mindestlohn, sobald sie richtig mitarbeitet.

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Was ist Probearbeiten?

Probearbeiten ist ein kurzes, unverbindliches Kennenlernen im Betrieb vor dem Arbeitsvertrag: Eine Bewerberin oder ein Bewerber läuft ein paar Stunden mit, probiert einzelne Handgriffe aus und lernt das Team kennen. Juristisch heißt das Einfühlungsverhältnis. Im Gesetz steht der Begriff nicht, die Arbeitsgerichte haben ihn entwickelt.

Beim Einfühlungsverhältnis schuldet keine Seite der anderen etwas. Die Person muss nicht arbeiten, du gibst ihr keine Anweisungen wie einem Mitarbeiter, und Lohn ist nicht fällig. Sie kann jederzeit gehen, und du kannst den Tag jederzeit beenden. Im Alltag heißt das Probetag, Probearbeitstag, Probeschicht oder Schnuppertag.

Mit der Probezeit hat Probearbeiten nichts zu tun. Die Probezeit beginnt erst mit dem Arbeitsvertrag, ist voll bezahlt und dauert höchstens sechs Monate. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).

Einfühlungsverhältnis oder Probearbeitsverhältnis

Welcher Fall vorliegt, entscheidet sich an dem, was am Probetag tatsächlich passiert. Wie ihr den Tag vorher genannt habt, spielt dafür keine Rolle. Arbeitet die Person wie eine Kollegin mit, ist aus dem Kennenlernen ein Arbeitsverhältnis geworden, auch ohne Vertrag und ohne Unterschrift.

Einfühlungsverhältnis (Probetag)

Probearbeitsverhältnis

Was die Person tut

mitlaufen, zuschauen, einzelne Handgriffe ausprobieren

arbeitet wie eine Kollegin, oft allein an einer Station

Anweisungen

keine

wie bei jedem Mitarbeiter

Dienstplan

nicht fest eingeplant

feste Zeiten, zählt zur Besetzung

Bezahlung

keine Pflicht

mindestens Mindestlohn (§ 1 MiLoG)

Vertrag

keiner nötig, kurze schriftliche Absprache sinnvoll

Befristung nur schriftlich vor Beginn (§ 14 Abs. 4 TzBfG)

Meldung

keine

Anmeldung, in der Gastronomie Sofortmeldung (§ 28a Abs. 4 SGB IV)

Die Grenze verläuft beim Direktionsrecht. Legst du fest, wann die Person kommt, wo sie steht und was sie bis wann erledigt, übst du das Weisungsrecht eines Arbeitgebers aus. Ein Probearbeitsverhältnis kann auch gewollt sein: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz nennt die Erprobung ausdrücklich als Grund für einen befristeten Vertrag (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG). Dann ist es aber ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit allen Pflichten.

Muss Probearbeiten bezahlt werden?

Ein Probetag als Einfühlungsverhältnis muss nicht bezahlt werden. Erstattest du freiwillig die Fahrtkosten, ist das eine Geste. Ein fester Betrag für die Stunden spricht dagegen eher für ein Arbeitsverhältnis.

Arbeitet die Person mit, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, weil man solche Arbeit nur gegen Lohn erwarten kann (§ 612 Abs. 1 BGB). Die Untergrenze setzt das Mindestlohngesetz: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn (§ 1 Abs. 1 MiLoG), auch für vier Stunden an einem Freitagabend.

An diesen Punkten erkennt ein Gericht, dass aus dem Probetag Arbeit geworden ist:

  • Die Person steht mit festen Zeiten im Dienstplan.

  • Sie übernimmt allein eine Station, einen Bereich oder die Kasse.

  • Sie bedient Gäste oder Kunden, ohne dass jemand neben ihr steht.

  • Ohne sie wäre die Schicht unterbesetzt.

  • Sie trägt Dienstkleidung und hält feste Pausen ein.

Beispiel: eine Probeschicht im Café

Ein Café sucht eine Servicekraft. Die Bewerberin kommt am Freitag von 17 bis 21 Uhr. Bis 18 Uhr läuft sie mit der Schichtleitung mit, lernt Kasse und Tischplan kennen und trägt ein paar Teller hinaus. So weit ist es ein Einfühlungsverhältnis.

Um 18 Uhr meldet sich eine Kollegin krank, und die Bewerberin übernimmt bis Feierabend allein die Terrasse. Ab diesem Moment arbeitet sie. Für die drei Stunden schuldet das Café ihr mindestens den Mindestlohn. Weil es zum Gaststättengewerbe gehört, hätte es sie spätestens bei Arbeitsbeginn per Sofortmeldung anmelden müssen. War mündlich nur dieser eine Abend vereinbart, ist die Befristung mangels Schriftform unwirksam, und der Vertrag gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 16 TzBfG). Stellt das Café die Bewerberin danach nicht ein, muss es ordentlich kündigen, ohne vereinbarte Probezeit mit der Frist von vier Wochen aus § 622 Abs. 1 BGB.

Hätte eine andere Kraft die Terrasse übernommen, wäre es beim unbezahlten Probetag geblieben. Soll die Bewerberin von Anfang an richtig mitarbeiten, macht ihr vorher einen schriftlichen, befristeten Vertrag für die Probeschicht, und das Café meldet sie an.

Wie lange darf Probearbeiten dauern?

Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Je länger die Person bleibt und je mehr sie dabei leistet, desto eher sieht ein Gericht ein Arbeitsverhältnis. Üblich sind ein paar Stunden bis ein Tag. Für eine Servicekraft, eine Aushilfe an der Kasse oder einen Koch zeigt sich das Wesentliche meist schon in einer halben Schicht.

Mehrere Probetage hintereinander planst du am besten nur mit Vertrag und Lohn. Wer eine Woche lang mitläuft, erledigt fast zwangsläufig Arbeit, die der Betrieb sonst bezahlen würde.

Muss Probearbeiten angemeldet werden?

Ein Einfühlungsverhältnis meldest du nirgends an, weil es kein Beschäftigungsverhältnis ist. Wird daraus bezahlte Probearbeit, gelten die normalen Meldepflichten. In einigen Branchen kommt die Sofortmeldung hinzu: Betriebe im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in der Gebäudereinigung, in Spedition, Transport und Logistik und in weiteren Branchen melden den Beginn spätestens bei Arbeitsaufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung (§ 28a Abs. 4 SGB IV).

In denselben Branchen muss die Person bei der Arbeit ihren Ausweis dabeihaben, und du musst sie vorher nachweislich und schriftlich darauf hinweisen (§ 2a SchwarzArbG). Die wesentlichen Vertragsbedingungen bekommt sie dort unterschrieben auf Papier, denn die Textform ist für diese Branchen ausgeschlossen (§ 2 Abs. 1 NachwG).

Ist man beim Probearbeiten versichert?

Wer am Probetag mitarbeitet und sich verletzt, kann gesetzlich unfallversichert sein, auch ohne Lohn und Vertrag. Das Bundessozialgericht hat 2019 einen Bewerber, der sich bei einem unbezahlten Probetag in einem Entsorgungsbetrieb verletzt hatte, als Wie-Beschäftigten eingestuft (§ 2 Abs. 2 SGB VII; BSG, Urteil vom 20. August 2019, B 2 U 1/18 R). Der Probetag hatte für den Betrieb einen wirtschaftlichen Wert, weil er ihm bei der Auswahl half.

Für jeden Probetag gilt das nicht automatisch. Es hängt davon ab, was die Person tut. Wer nur zuschaut, ist nicht ohne Weiteres versichert.

Bewerber mit Arbeitslosengeld oder mit festem Job

Bezieht die Person Arbeitslosengeld, stimmt sie den Probetag am besten vorher mit ihrer Agentur für Arbeit ab. Die Agentur kann ein Probearbeiten als Maßnahme bei einem Arbeitgeber fördern, höchstens sechs Wochen lang (§ 45 Abs. 2 SGB III). Dann ist die Person über die Agentur abgesichert.

Hat die Person noch einen Job, nimmt sie für den Probetag Urlaub oder einen freien Tag. Bleibt es beim unbezahlten Kennenlernen, entsteht bei dir kein zweites Arbeitsverhältnis neben dem bisherigen.

Den Probetag vorbereiten

Eine kurze schriftliche Absprache vorab schützt beide Seiten vor Missverständnissen. Darin steht:

  • Datum, Beginn und Ende des Probetags

  • dass es ein unbezahltes Kennenlernen ohne Arbeitspflicht ist

  • wer die Person begleitet und was sie ausprobieren darf

  • ob du Fahrtkosten erstattest

Plane die Person nicht als eigene Schicht ein. Stell sie neben eine erfahrene Kraft, die an dem Tag ohnehin im Dienstplan steht, und plane die Besetzung so, dass der Betrieb auch ohne die Bewerberin läuft. Fällt dann jemand aus, springt eine Kollegin ein und nicht die Person auf Probe.

Nach dem Probetag: zusagen und einstellen

Gib innerhalb weniger Tage Bescheid, auch bei einer Absage, und sag bei einer Absage in einem Satz, woran es lag.

Sagst du zu, beginnt der Papierkram. In der Personalverwaltung von Shiftbase erstellst du den Arbeitsvertrag aus deiner eigenen Vorlage, und die neue Person trägt Daten, Ausweis und Bankverbindung über einen Link selbst ein. Ihre Akte liegt neben dem Dienstplan, sodass du die erste Schicht gleich danach planst und die ersten Wochen mit einem Einarbeitungsplan begleitest. Einen befristeten Vertrag unterschreibt ihr weiterhin auf Papier, das verlangt § 14 Abs. 4 TzBfG.

Häufig gestellte Fragen

Probearbeiten ist ein kurzes, unverbindliches Kennenlernen im Betrieb vor dem Arbeitsvertrag. Rechtlich heißt es Einfühlungsverhältnis: Die Bewerberin muss nicht arbeiten, der Betrieb gibt keine Anweisungen und zahlt keinen Lohn.

Probearbeiten muss nicht bezahlt werden, solange die Person nur mitläuft und ausprobiert. Arbeitet sie wie eine Kollegin mit, etwa allein an einer Station, entsteht ein Arbeitsverhältnis, und dann ist mindestens der Mindestlohn fällig (§ 612 BGB, § 1 MiLoG).

Für Probearbeiten gibt es keine gesetzliche Höchstdauer. Üblich sind ein paar Stunden bis ein Tag. Je länger und produktiver der Einsatz, desto eher wertet ein Gericht ihn als Arbeitsverhältnis.

Ein unbezahltes Probearbeiten als Einfühlungsverhältnis muss nicht angemeldet werden. Wird daraus bezahlte Probearbeit, gelten die normalen Meldepflichten, und in Gastronomie, Gebäudereinigung oder Logistik ist die Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn nötig (§ 28a Abs. 4 SGB IV).

Beim Probearbeiten kann gesetzlicher Unfallschutz bestehen, wenn die Person mitarbeitet. Das Bundessozialgericht hat 2019 einen verletzten Bewerber als Wie-Beschäftigten eingestuft (B 2 U 1/18 R). Wer nur zuschaut, ist nicht automatisch versichert.

Probearbeiten findet vor dem Arbeitsvertrag statt und ist in der Regel unbezahlt. Die Probezeit beginnt mit dem Arbeitsvertrag, ist voll bezahlt und dauert höchstens sechs Monate; in ihr gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).

Ein Bewerber mit festem Job kann bei dir probearbeiten, meist nimmt er dafür Urlaub oder einen freien Tag. Bleibt es beim unbezahlten Kennenlernen, entsteht in deinem Betrieb kein zweites Arbeitsverhältnis.

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