3 November 2022

Als 1888 die Stechuhr als systematische Arbeitszeiterfassung patentiert wurde, konnte niemand ahnen, dass es etwa 150 Jahre später nötig sein könnte, sie wieder mehr oder weniger einzuführen. Denn der Trend hat sich immer weiter weg entwickelt von statischen Arbeitszeitmodellen. Arbeiten auf Vertrauensarbeitszeit war angesagt und gerade die Digitalisierung und der Hang zum Home Office haben diese Entwicklungen nur immer weiter befeuert.
Wer im Home Office arbeitete, unterlag kaum einer Kontrolle und er konnte mobil arbeiten und dann, wann es ihm passte. Solange die Arbeit erledigt war, war alles in Ordnung. Das aktuelle Urteil der höchsten Arbeitsrichter vom Bundesarbeitsgericht legt jetzt die Stechuhr im Homeoffice wieder nahe. Eine genaue Urteilsbegründung steht noch aus, doch in Fachkreisen ist jetzt schon klar: Das Arbeitsrecht wird mal wieder revolutioniert.
Welche Folgen hat dieses Urteil?
Die Folgen könnten sogar gravierend sein. Denn nicht nur Mehrarbeit muss aufgezeichnet werden. Vielmehr geht es darum, wirklich alle Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Es geht um regelmäßige Arbeitszeiten und eventuell sogar um Minderzeiten. Dabei soll es sogar keine Ausnahmen geben. Wie das genau ausgestaltet wird, das gilt es noch zu regeln. Eine standardmäßige Montage von Stechuhren in allen Betrieben soll aber nicht die Folge sein. Eventuell soll es sogar möglich werden, dass Aufzeichnungen der Arbeitnehmer als Basis gewertet werden. Ob und inwieweit das möglich ist oder ob zumindest Zeiterfassungs-Apps verpflichtend werden, ist noch völlig unklar.
Auf die Vergütung soll sich die Regelung jedoch nicht auswirken. Zwar muss der Arbeitgeber weiterhin nur tatsächlich geleistete Arbeit vergüten. Überstunden sind weiterhin vom Arbeitnehmer zu belegen und ein Überstundenprozess muss definiert werden.
Das bisher umgesetzte Modell der Vertrauensarbeitszeit wird damit allerdings mehr oder weniger gekippt. So ist es dann nur noch möglich, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten frei gestaltet. Eine Arbeit rein auf Zuruf ist dann nicht mehr möglich. Fraglich ist noch, inwieweit Verstöße gegen die Gesetzesgrundlage geahndet werden. Denn klare Sanktionen sind nicht festgesetzt. Das könnte aber noch kommen.
Woher kommen solche Regelungen?
Das Bundesarbeitsgericht machte klar: Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitszeiten umfassend zu erfassen. Diese Verpflichtung gebe es schon aus den bisher geltenden Vorschriften. Übergangsfristen soll es daher nicht geben. Vielmehr zeigt ein Blick über den Tellerrand ins europäische Ausland, dass ein Mangel derartiger Gesetze sich nur negativ für Mitarbeiter auswirkt. Hier wurde sich vielfach systematisch überarbeitet.
Wie wirkt sich all das auf das Home Office aus?
Deine Mitarbeiter arbeiten vorwiegend im Home Office und nun fragst du dich, wie sie das umsetzen sollen? Dafür gibt es technische Lösungen, die du einsetzen kannst. Überlege dir aber immer: Es muss Regelungen für jedes Szenario geben, sei es nun der Postbote, der klingelt, die WC Pause oder auch die Raucherpause. Es geht aber auch um E-Mails während des Feierabends oder den kurzen Anruf, um den nächsten Tag zu klären.
Überlege dir auch: Je größer und komplexer die Technik, desto komfortabler könnte es werden. Aber auch die Kosten können dann explodieren und das Ganze muss am Laufen gehalten werden. Wirklich praktikabel erscheinen die Zeiterfassungs-Apps, die mit einem Chip, einem Klick oder einem Chat Bot funktionieren.
Wenn du das System komplett deinen Mitarbeitern überlässt, besteht immer die Gefahr der Falscherfassung oder des Systemmissbrauchs. Denn niemand kann kontrollieren, ob nur der Laptop aufgeklappt wurde und ob tatsächlich gearbeitet wird. Wenn du von vornherein auch immer Ziele festlegst und den Rahmen feststeckst, was als Arbeit gilt und was nicht, bist du auf der sichereren Seite.
Ist das Gesetz radikal?
Tatsächlich bezeichnen Fachleute das Gesetz als Paukenschlag, denn bisher waren nur Überstundenarbeit und Sonntagsarbeit von der Verpflichtung zur Aufzeichnung betroffen. Dass es nun keine Branchen und Betriebsgrößen gibt, die noch auf Vertrauensbasis arbeiten dürfen, ist revolutionär. Auch die Forderung nach einer systematischen Erfassung ist neu. Bisher war diese Vorschrift lediglich dem Betriebsrat zugeordnet. Dieser konnte die Aufzeichnungen fordern und auch verhindern. Durch das jetzige Gesetz gilt die Regel für alle und kein Betriebsrat kann es verneinen.
Letztlich soll es sich ausschließlich um den Schutz der Arbeitnehmer handeln, die sich nicht überarbeiten sollen. Das Bundesarbeitsgericht fühlt sich von dem europäischen Vorstoß etwas vorgeführt. Denn es wird lediglich zum Erfüllungsgehilfen und ist in der Pflicht, etwas umzusetzen, wozu hierzulande noch niemand wirklich bereit war. Arbeitsrechtler führen sogar an, die Gewaltenteilung würde damit leicht in Frage gestellt.
Was können wir im Bereich der systematischen Arbeitszeiterfassung für dich tun?
Du hast noch Fragen? Du weißt nicht, wie du das Thema systematische Arbeitszeiterfassung, besonders im Homeoffice, für dich und deinen Betrieb umsetzen kannst? Wir beschäftigen uns seit Jahren mit Zeiterfassung und praktikablen sowie bezahlbaren Lösungen. Nimm doch einfach Kontakt auf und wir werden dich gerne beraten.

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