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Feiertagszuschlag berechnen: Aktuelle Regeln & Beispiele 2026

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 17 Dezember 2025
Team bei einer Besprechung über Feiertagsplanung im Büro

Feiertagsarbeit bedeutet für viele Unternehmen eine erhöhte organisatorische und finanzielle Belastung. Gleichzeitig erwarten Arbeitnehmern eine faire Vergütung für eingeschränkte Freizeit und besondere Arbeitszeiten. Eine fehlerhafte Berechnung von Feiertagszuschlägen kann schnell zu Nachzahlungen, Unzufriedenheit im Team oder rechtlichen Risiken führen

Was ist ein Feiertagszuschlag?

Ein Feiertagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmern erhalten, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten. Ziel ist es, die besondere Belastung und den Verzicht auf Freizeit auszugleichen. Feiertagszuschläge werden üblicherweise als prozentualer Aufschlag auf den Grundstundenlohn gezahlt.

Zentrale Merkmale eines Feiertagszuschlags

Gesetzliche Grundlagen in Deutschland

--> Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge?

Nein. Das Arbeitszeitgesetz schreibt keine konkreten Zuschlagshöhen für Feiertagsarbeit vor. Gesetzlich geregelt ist lediglich:

  • Der grundsätzliche Schutz von Sonn- und Feiertagen als arbeitsfreie Tage
  • Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Pflege, Gastronomie, Sicherheit oder Energieversorgung

--> Woher ergibt sich dann der Anspruch?

Ein Anspruch auf Feiertagszuschläge entsteht ausschließlich aus vertraglichen oder kollektivrechtlichen Regelungen:

Steuerliche Behandlung von Feiertagszuschlägen

Nach § 3b EStG können Feiertagszuschläge steuerfrei sein, wenn sie:

  • zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden
  • einen bestimmten Prozentsatz nicht überschreiten
  • für tatsächlich geleistete Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag gezahlt werden

Relevante Entwicklungen und Trends bis 2026

Für die kommenden Jahre zeichnen sich mehrere Entwicklungen ab, die für Arbeitgeber relevant sind:

  • Stärkere Prüfungen durch Finanzämter und Deutsche Rentenversicherung bei steuerfreien Zuschlägen
  • Wachsende Dokumentationspflichten bei variablen Vergütungsbestandteilen
  • Diskussionen über einheitlichere Zuschlagsmodelle im Gesundheits- und Pflegebereich

Unternehmen sollten ihre Regelungen regelmäßig überprüfen und an neue Vorgaben anpassen.

Feiertagszuschlag berechnen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Grundformel: Grundstundenlohn × Zuschlagssatz (%) × Feiertagsstunden = Zuschlagsbetrag

1️⃣ Grundstundenlohn ermitteln

Beispiel: 3.000 € Monatsgehalt ÷ 160 Arbeitsstunden = 18,75 € Stundenlohn

2️⃣ Zuschlagssatz festlegen

Der Zuschlagssatz ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

  • Gastronomie: 50–100 %
  • Pflege & Gesundheit: 25–150 %
  • Einzelhandel: 50–100 %
  • Produktion & Industrie: häufig 100 %

3️⃣ Konkrete Beispielrechnung

  • Stundenlohn: 18,75 €
  • Zuschlag: 100 %
  • Arbeitszeit am Feiertag: 6 Stunden

Rechnung: 18,75 € × 1,0 × 6 = 112,50 € Feiertagszuschlag

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Typische Feiertagszuschläge nach Branche

Übliche Feiertagszuschläge in verschiedenen Branchen
Branche Üblicher Zuschlag Besonderheiten
Gastronomie 50–100 % Abhängig von Öffnungszeiten und Region
Einzelhandel 50–100 % Stark tarifabhängig
Pflege & Kliniken 25–150 % Viele Sonderregelungen
Produktion & Industrie bis 100 % Oft abhängig vom Schichtmodell


Häufige Fehler bei der Berechnung von Feiertagszuschlägen

  • Unvollständige oder manuelle Zeiterfassung
  • Verwechslung von Sonntags- und Feiertagsarbeit
  • Unklare oder veraltete Tarifregelungen
  • Fehlende Dokumentation für steuerfreie Zuschläge
  • Falsche Kombination von Schicht- und Feiertagszulagen

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Vor dem Feiertag

Nach dem Feiertag

Hinweis:
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Fazit

Die Berechnung von Feiertagszuschlägen erfordert klare Regeln, saubere Daten und eine nachvollziehbare Dokumentation. Besonders mit Blick auf 2026 gewinnen Transparenz, Automatisierung und Rechtssicherheit weiter an Bedeutung.



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Häufig gestellte Fragen

  • Nur wenn dies im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

  • Es gibt keine gesetzliche Höhe. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vereinbarungen.

  • Ja, unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 3b EStG.

  • Je nach Tarifvertrag können Feiertags- und Sonntagszuschläge kombiniert werden.

  • Durch digitale Zeiterfassung, klare Regelwerke und automatisierte Systeme wie Shiftbase.

Payroll

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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