23 November 2022

Wie berechne ich das Gehalt für Feiertage?

 berechne das Gehalt für Feiertage

Feiertage stellen in der Gehaltsabrechnung einen Sonderfall dar. Wenn deine Mitarbeiter also beispielsweise an Christi Himmelfahrt, an Pfingsten oder einem der anderen Feiertage arbeiten, dann steht ihnen in der Regel eine andere, nämlich eine höhere Bezahlung als sonst zu.

Was ist mit nicht bundeseinheitlichen Feiertagen?

Jedes Bundesland hat seine eigenen Feiertage. In manchen Bundesländern gibt es besondere Feiertage, die andere Bundesländer nicht haben. Beispielsweise in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gelten katholische Feiertage wie Mariä Himmelfahrt oder auch Fronleichnam als anerkannte Feiertage, die dann auch gesondert berechnet werden. Bundesländer wie Rheinland Pfalz, Baden Württemberg, das Saarland und Bayern haben, da sie viele Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung haben, auch oft gemeinsame Feiertage.

Ist der Anteil evangelischer Menschen in einem Bundesland höher, fallen solche Feiertage weg. Bundesländer wie Schleswig Holstein, Sachsen Anhalt, Mecklenburg Vorpommern, Nordrhein Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen dürften sich beim Betrachten der anderen Bundesländer immer ein wenig benachteiligt fühlen, denn hier gibt es kaum katholische Feiertage. Eine Ausnahme bildet noch Augsburg mit dem Augsburger Friedensfest. Dieses bildet einen Sonderfall, denn es ist kein gesetzlicher Feiertag. Dennoch müssen Augsburger am Augsburger Friedensfest nicht arbeiten.

Wie werden Feiertage in der Stundenabrechnung behandelt?

Unabhängig von der Arbeit und der Bedeutung der Feiertage soll dieser Artikel dich darüber informieren, wie mit der Bezahlung von Feiertagen umgegangen wird. Welche Termine musst du dir gesondert merken?

Generell ist die Vergütung von Arbeit an Feiertagen im sogenannten Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Immer wieder kommt es jedoch zu den Fällen, in denen eine Firma die Gehaltszahlung für Feiertage verweigert und die Mitarbeiter sich gezwungen fühlen, für die Bezahlung der Arbeit an Christi Himmelfahrt, Fronleichnam oder sogar gesetzlichen Feiertagen zu klagen.

Welche Mitarbeiter musst du an Feiertagen bezahlen?

Generell muss nicht jeder Mitarbeiter, der an einem Feiertag gearbeitet hat, auch gesondert bezahlt werden. So sind es beispielsweise die Mitarbeiter mit einem Fixgehalt, die eine monatlich gleichbleibende Vergütung im Vertrag stehen haben. Diese müssen für Feiertage nicht gesondert bezahlt werden, denn ihr Verdienst ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit. Das sind üblicherweise Mitarbeiter in der Verwaltung, aber auch in der Bildungs- und Gesundheitsbranche. Auch Mitarbeiter im Handel haben oft Sonderregelungen, die über die Tarifverträge eine Bezahlung für Feiertage vorsehen.

Von Feiertagsgesetzen sind ausschließlich die Mitarbeiter betroffen, die auf Stundenbasis bezahlt werden. Aber auch hier gelten, unabhängig vom Bundesland, in dem gearbeitet wird, unterschiedliche Regeln, je nachdem, wie der einzelne Vertrag aussieht. Generell betroffene Branchen sind hier große Industriebetriebe, Bau und Landwirtschaft. Auch in der Gastronomie werden viele Mitarbeiter auf Stundenbasis bezahlt. Hier gilt allerdings als Regelung, dass, wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, keine gesonderte Bezahlung getätigt wird.

Allgemeine Lohnfortzahlung an Feiertagen

Grundsätzlich sind zwei Arten der Gehaltszahlung zu betrachten. Da sind einerseits die Sonderzuschläge für Feiertage , an denen gearbeitet wurde. Darüber hinaus soll es hier aber um die normale Lohnzahlung gehen.

Generell sagt das Lohnfortzahlungsgesetz, dass es, sowie es ein gesetzlicher Feiertag ist, von denen es insgesamt neun Stück gibt, dann auch eine Bezahlung geben soll. Das gilt für alle Angestellten, also nicht nur für Festangestellte, sondern auch für Teilzeitmitarbeiter, für Aushilfen und Auszubildende. Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach der Höhe des Lohns, den der Lohnempfänger normalerweise an einem Arbeitstag erzielt hätte. Wenn ein Teilzeitmitarbeiter also sonst 6 Arbeitsstunden gehabt hätte, er aber wegen des Feiertags nicht arbeiten konnte, bekommt er dennoch Entgelt für 6 Stunden, als ob er gearbeitet hätte.

Besonderheiten in der Lohnfortzahlung

Feiertagsarbeit soll nur in Ausnahmen stattfinden. Das sind Branchen, in denen der Betrieb sichergestellt werden muss und in denen Feiertagsarbeit üblich ist, etwa Gastronomie oder Gesundheitswesen. Wenn solche Mitarbeiter dann aber auch an einem Feiertag arbeiten, der ein gesetzlicher Feiertag oder ein Feiertag für Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ist, dann steht die Frage im Raum, ob jetzt eine Bezahlung getätigt werden muss.

Auf der einen Seite sollen Mitarbeiter nicht benachteiligt werden, sollten sie an einem Feiertag arbeiten müssen und nicht wie ihr Umfeld im gleichen Bundesland frei haben. Andererseits muss der normale Betrieb aufrecht erhalten bleiben. Arbeitet also jemand in einem rollierenden Schichtsystem und der Feiertag fällt auf einen Werktag, an dem die Person sonst nicht gearbeitet hätte, bekommt sie natürlich für diesen Feiertag kein Geld. Fällt genau dieser Feiertag dann auf einen für sie üblichen Arbeitstag, muss der Lohn bezahlt werden.

Kurzarbeitergeld muss für Feiertage nicht gezahlt werden, denn diese Lohnfortzahlung soll nur dann getätigt werden, wenn der Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hätte. Wer einen Tag vor oder nach einem Feiertag unentschuldigt fehlt, verliert seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sogar auch für den Feiertag.

Lohnabrechnung an Weihnachten und Silvester

Die Lohnfortzahlung für Feiertage stellt Firmen und immer häufiger leider auch Arbeitsgerichte vor immer neue Herausforderungen. Tatsächlich gelten weder der 24. Dezember noch der 31. Dezember als bundeseinheitlicher Feiertag. Arbeitnehmer müssen an diesem Tag also normal arbeiten, auch wenn die Regelung in vielen Betrieben ist, dass diese Tage nicht als Arbeitstage gelten. Anders sieht es mit dem 1. und 2. Weihnachtsfeiertag und Neujahr aus. Diese Tage gelten für alle Bundesländer als Feiertag, der bezahlt werden muss.

Kirchlicher oder gesetzlicher Feiertag – welche Feiertage müssen bezahlt werden?Wie sollte der Dienst an einem Feiertag wie Mariä Himmelfahrt bezahlt werden?

Generell gilt die Lohnfortzahlung ausschließlich für gesetzliche Feiertage, nicht aber für kirchliche. Dennoch sollen Mitarbeiter, egal in welchem Bundesland sie arbeiten, die Möglichkeit haben, ihre Religion auszuüben. Dafür müssen sie aber nicht bezahlt, sondern lediglich freigestellt werden. Ein normaler Betrieb muss dennoch gewährleistet werden. Denken wir also wieder an die Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, muss genau geplant werden, wer beispielsweise an Christi Himmelfahrt, Fronleichnam oder Mariä Himmelfahrt freigestellt wird und wer eben nicht.

Üblicherweise werden Feiertage erst einmal normal bezahlt. Dann gibt es aber auch genügend Beispiele für Branchen, in denen Feiertagszuschläge gezahlt werden. Dazu haben wir einen separaten Artikel.

Ob ein Tag als Feiertag gilt, richtet sich danach, wo gearbeitet wird, also nach dem Arbeitsort. Gerade in sogenannten Grenzgängergebieten kann das durchaus relevant sein. Ist ein Tag in einem Bundesland ein Feiertag, in einem anderen aber nicht, muss an diesem Tag nicht gearbeitet werden. Besonders häufig passiert das im Dreiländer-Eck, also im Eck aus Rheinland Pfalz, Baden Württemberg und Hessen. Hier hat Baden Württemberg deutlich mehr Feiertage als die anderen beiden Länder.

Wie werden Feiertage bei geringfügig Beschäftigten bezahlt?

Das Lohnfortzahlungsgesetz erstreckt sich auf alle Mitarbeiter, unabhängig davon, in welchem Umfang sie arbeiten. Also müssen auch geringfügig Beschäftigte an einem Tag, an dem sie normalerweise gearbeitet hätten, wenn dieser auf einen Feiertag fällt, normal bezahlt werden.

Anders sieht es hingegen mit freien Mitarbeitern, Freelancern und Selbstständigen aus. Diese haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn sie an einem Feiertag arbeiten.

Was tun, wenn Feiertage nicht bezahlt werden?

Die Lohnfortzahlung für Feiertage ist gesetzlich festgeschrieben, entsprechende Informationen sind für alle Firmen frei zugänglich. Weigert sich der Arbeitgeber, dieses Gesetz zu erfüllen, bleibt Mitarbeitern normalerweise zunächst einmal das Gespräch. Denn die Lohnfortzahlung ist ein Recht der Arbeitnehmer. Sollte dieses Gespräch zu nichts führen, bleibt meistens nur der Weg zum Anwalt und dann geht es auch schnell vor Gericht. Die Rechtsprechung ist hier allerdings eindeutig. Unabhängig von Gemeinden und Bundesländern besteht eine Verpflichtung zur Zahlung für Feiertage.

Wer führt den Nachweis?

Gerade Mitarbeiter mit Stundenlohn sollten sich eine Übersicht anlegen, an welchen Tagen sie gearbeitet haben und an welchen sie nicht für die Arbeit eingeteilt waren. In diese Auflistung gehören dann auch die Feiertage, die dann normal gezahlt werden müssen, auch wenn nicht gearbeitet wurde. Diese Erfassung muss einerseits von der Abrechnung geführt werden und andererseits auch von den Mitarbeitern.

Hast du noch Fragen?

Wir beschäftigen uns jeden Tag mit Fragen um Gehaltszahlung und Stundenzettel, Lohnabrechnung und Co. Du tust das nicht und deshalb stehen wir dir gerne mit Rat und Tat bei, wenn du Fragen hast, welche Regelungen für unterschiedliche Bundesländer gelten und wie du am besten den Überblick behältst. Wir beraten und beantworten dir deine Fragen. Nimm dazu einfach Kontakt auf. Wir freuen uns auf dich.

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