Feiertagsarbeit bedeutet für viele Unternehmen eine erhöhte organisatorische und finanzielle Belastung. Gleichzeitig erwarten Arbeitnehmern eine faire Vergütung für eingeschränkte Freizeit und besondere Arbeitszeiten. Eine fehlerhafte Berechnung von Feiertagszuschlägen kann schnell zu Nachzahlungen, Unzufriedenheit im Team oder rechtlichen Risiken führen
Was ist ein Feiertagszuschlag?
Ein Feiertagszuschlag ist eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitnehmern erhalten, wenn sie an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten. Ziel ist es, die besondere Belastung und den Verzicht auf Freizeit auszugleichen. Feiertagszuschläge werden üblicherweise als prozentualer Aufschlag auf den Grundstundenlohn gezahlt.
Zentrale Merkmale eines Feiertagszuschlags
- Wird zusätzlich zum regulären Stundenlohn gezahlt
- Gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden am Feiertag
- Kann steuerfrei sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Gesetzliche Grundlagen in Deutschland
--> Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge?
Nein. Das Arbeitszeitgesetz schreibt keine konkreten Zuschlagshöhen für Feiertagsarbeit vor. Gesetzlich geregelt ist lediglich:
- Der grundsätzliche Schutz von Sonn- und Feiertagen als arbeitsfreie Tage
- Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Pflege, Gastronomie, Sicherheit oder Energieversorgung
--> Woher ergibt sich dann der Anspruch?
Ein Anspruch auf Feiertagszuschläge entsteht ausschließlich aus vertraglichen oder kollektivrechtlichen Regelungen:
- Tarifverträge (z. B. TVöD, Tarifverträge im Einzelhandel oder Gastgewerbe)
- Individuelle Arbeitsverträge
- Betriebsvereinbarungen
Steuerliche Behandlung von Feiertagszuschlägen
Nach § 3b EStG können Feiertagszuschläge steuerfrei sein, wenn sie:
- zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden
- einen bestimmten Prozentsatz nicht überschreiten
- für tatsächlich geleistete Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag gezahlt werden
Relevante Entwicklungen und Trends bis 2026
Für die kommenden Jahre zeichnen sich mehrere Entwicklungen ab, die für Arbeitgeber relevant sind:
- Stärkere Prüfungen durch Finanzämter und Deutsche Rentenversicherung bei steuerfreien Zuschlägen
- Wachsende Dokumentationspflichten bei variablen Vergütungsbestandteilen
- Diskussionen über einheitlichere Zuschlagsmodelle im Gesundheits- und Pflegebereich
Unternehmen sollten ihre Regelungen regelmäßig überprüfen und an neue Vorgaben anpassen.
Feiertagszuschlag berechnen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
1️⃣ Grundstundenlohn ermitteln
Beispiel: 3.000 € Monatsgehalt ÷ 160 Arbeitsstunden = 18,75 € Stundenlohn
2️⃣ Zuschlagssatz festlegen
Der Zuschlagssatz ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
- Gastronomie: 50–100 %
- Pflege & Gesundheit: 25–150 %
- Einzelhandel: 50–100 %
- Produktion & Industrie: häufig 100 %
3️⃣ Konkrete Beispielrechnung
- Stundenlohn: 18,75 €
- Zuschlag: 100 %
- Arbeitszeit am Feiertag: 6 Stunden
Rechnung: 18,75 € × 1,0 × 6 = 112,50 € Feiertagszuschlag
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Typische Feiertagszuschläge nach Branche
| Branche | Üblicher Zuschlag | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Gastronomie | 50–100 % | Abhängig von Öffnungszeiten und Region |
| Einzelhandel | 50–100 % | Stark tarifabhängig |
| Pflege & Kliniken | 25–150 % | Viele Sonderregelungen |
| Produktion & Industrie | bis 100 % | Oft abhängig vom Schichtmodell |
Häufige Fehler bei der Berechnung von Feiertagszuschlägen
- Unvollständige oder manuelle Zeiterfassung
- Verwechslung von Sonntags- und Feiertagsarbeit
- Unklare oder veraltete Tarifregelungen
- Fehlende Dokumentation für steuerfreie Zuschläge
- Falsche Kombination von Schicht- und Feiertagszulagen
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Fazit
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Häufig gestellte Fragen
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Nur wenn dies im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
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Es gibt keine gesetzliche Höhe. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vereinbarungen.
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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 3b EStG.
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Je nach Tarifvertrag können Feiertags- und Sonntagszuschläge kombiniert werden.
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Durch digitale Zeiterfassung, klare Regelwerke und automatisierte Systeme wie Shiftbase.

