Teilkrankschreibung ab 2028 im Dienstplan
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Ab dem 1. Januar 2028 dürfen gesetzlich Versicherte während einer längeren Krankheit teilweise arbeiten. Die Ärztin oder der Arzt stellt dann eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen Wochenarbeitszeit fest, und du als Arbeitgeber entscheidest innerhalb von sieben Kalendertagen, ob du zustimmst. Die gearbeiteten Stunden bezahlst du anteilig, für den Rest gibt es anteilige Lohnfortzahlung und danach teilweises Krankengeld der Krankenkasse.
Geregelt ist das im neuen § 44c SGB V, eingeführt mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026. In Restaurant und Laden können damit eine Köchin oder ein Verkäufer, die bisher wochenlang ganz ausgefallen wären, mit festen Stunden zurück in den Dienstplan. Vorbereiten musst du vor allem, wer im Betrieb ihre Anzeige innerhalb der sieben Tage beantwortet.
Die Regeln der Teilkrankschreibung im Überblick
Was | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
Gilt ab | 1. Januar 2028 | Art. 8 Abs. 3 des Gesetzes |
Für wen | gesetzlich Versicherte, die voraussichtlich länger als vier Wochen arbeitsunfähig sind | § 44c Abs. 1 SGB V |
Umfang | Teilarbeitsunfähigkeit von 25 %, 50 % oder 75 % der regelmäßigen Wochenarbeitszeit | § 44c Abs. 1 SGB V |
Wer entscheidet | die Ärztin oder der Arzt mit Einwilligung der Beschäftigten, dazu deine Zustimmung | § 44c Abs. 1 und 2 SGB V |
Deine Frist | sieben Kalendertage nach Zugang der Anzeige | § 44c Abs. 2 SGB V |
Keine Antwort oder Nein | voll arbeitsunfähig für den ganzen attestierten Zeitraum | § 44c Abs. 3 SGB V |
Lohn | anteiliges Arbeitsentgelt für die gearbeitete Zeit | § 44c Abs. 4 SGB V |
Ausfallende Stunden | anteilige Entgeltfortzahlung, insgesamt höchstens sechs Wochen, danach teilweises Krankengeld | § 44c Abs. 7, § 44 Abs. 1a SGB V |
Arbeitsplatz | kein Anspruch auf Einrichtung oder Anpassung | § 44c Abs. 5 SGB V |
Wann genau eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent vorliegt, soll der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum 1. Januar 2027 in seiner Richtlinie festlegen (§ 44c Abs. 6 SGB V). Bis Ende 2027 bleibt es dabei, dass eine Krankschreibung ganz gilt oder gar nicht.
25, 50 oder 75 Prozent: wie viele Stunden bleiben
Die Prozentzahl beschreibt den Teil der Woche, in dem jemand krank ist, nicht den Teil, in dem er arbeitet. Bei 75 Prozent Teilarbeitsunfähigkeit arbeitet eine Kraft also noch ein Viertel ihrer Stunden. Gerechnet wird mit ihrer regelmäßigen Wochenarbeitszeit, bei Teilzeit also mit ihren Stunden und nicht mit einer Vollzeitwoche.
Regelmäßige Wochenarbeitszeit | 25 % Teilarbeitsunfähigkeit | 50 % Teilarbeitsunfähigkeit | 75 % Teilarbeitsunfähigkeit |
|---|---|---|---|
20 Stunden | 15 Stunden Arbeit | 10 Stunden Arbeit | 5 Stunden Arbeit |
30 Stunden | 22,5 Stunden Arbeit | 15 Stunden Arbeit | 7,5 Stunden Arbeit |
40 Stunden | 30 Stunden Arbeit | 20 Stunden Arbeit | 10 Stunden Arbeit |
Wie sich diese Stunden auf die Tage verteilen, regelt § 44c nicht. Das legst du gemeinsam mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter fest.
Ablauf: von der Anzeige bis zur ersten Schicht
Ärztliche Feststellung. Die Ärztin stellt die Teilarbeitsunfähigkeit fest, aber nur mit Einwilligung der Mitarbeiterin. Verlangen kannst du sie als Arbeitgeber nicht.
Anzeige an dich. Die Mitarbeiterin teilt dir mit, dass sie teilweise arbeiten möchte, mit dem festgestellten Umfang und dem attestierten Zeitraum.
Deine Antwort binnen sieben Kalendertagen. Du stimmst zu oder lehnst ab. Antwortest du nicht rechtzeitig, gilt sie für den ganzen attestierten Zeitraum als voll arbeitsunfähig.
Arbeitsbeginn in Textform. Stimmst du zu, teilst du ihr den Tag der Arbeitsaufnahme in Textform mit, zum Beispiel per E-Mail. Bis zu diesem Tag gilt sie weiter als voll arbeitsunfähig.
Vorzeitiges Ende. Beide Seiten können die Teilkrankschreibung vor Ablauf des Zeitraums beenden, ebenfalls in Textform. Ab dann gilt wieder die volle Arbeitsunfähigkeit.
Sieben Kalendertage heißt, dass Wochenenden und Feiertage mitzählen. Leg deshalb noch vor 2028 fest, wer im Betrieb diese Anzeigen bekommt und beantwortet, in einer Filiale etwa die Filialleitung, mit einer Vertretung für ihren Urlaub. Ab dem 1. Juli 2028 läuft der Austausch mit der Krankenkasse elektronisch: Du rufst die Daten zur Teilarbeitsunfähigkeit ab und meldest deine Zustimmung, den Arbeitsbeginn und ein vorzeitiges Ende (§ 109 Abs. 2 SGB IV).
Was du bei einer Teilkrankschreibung zahlst
Für die gearbeiteten Stunden zahlst du anteiligen Lohn (§ 44c Abs. 4 SGB V). Für die Stunden, die wegen der Krankheit ausfallen, gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall anteilig. Die sechs Wochen zählen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, und die Teilkrankschreibung verlängert sie nicht (§ 44c Abs. 7 SGB V). Danach zahlt die Krankenkasse für den kranken Teil teilweises Krankengeld, das sie aus dem um deinen anteiligen Lohn verringerten Regelentgelt berechnet (§ 47 Abs. 1a SGB V).
Ein Beispiel aus dem Einzelhandel: Eine Verkäuferin arbeitet 30 Stunden pro Woche für 16 € brutto pro Stunde, also 480 € pro Woche. Nach einem Bandscheibenvorfall ist sie zwei Wochen voll krankgeschrieben. Dann stellt die Ärztin für sechs Wochen 50 Prozent Teilarbeitsunfähigkeit fest, und du stimmst zu.
Woche | Status | Arbeit | Lohn von dir | Lohnfortzahlung | Krankenkasse |
|---|---|---|---|---|---|
1-2 | voll krank | 0 h | 0 € | 480 € | 0 € |
3-6 | 50 % Teilarbeitsunfähigkeit | 15 h | 240 € | 240 € | 0 € |
7-8 | 50 % Teilarbeitsunfähigkeit | 15 h | 240 € | 0 € | teilweises Krankengeld |
Bis zum Ende der sechsten Woche kostet dich die Teilkrankschreibung also genauso viel wie eine volle Krankschreibung, nur bekommst du dafür 15 Stunden Arbeit pro Woche. Ab Woche 7 zahlst du nur noch die 240 € für die gearbeiteten Stunden, für den Rest zahlt die Krankenkasse.
Teilkrankschreibung im Dienstplan der Gastronomie
Im Restaurant entscheidet die Lage der Stunden darüber, ob die Teilkrankschreibung hilft. Ein Koch mit 40 Wochenstunden in fünf Schichten zu je 8 Stunden kommt bei 75 Prozent Teilarbeitsunfähigkeit noch auf 10 Stunden. Zwei Mittagsschichten zu je 5 Stunden an ruhigen Tagen bringen ihn zurück in die Küche, ohne dass er am Freitagabend im vollen Service steht. Die übrigen 30 Stunden besetzt du weiter mit Aushilfen, Mehrstunden im Team oder offenen Schichten.
Plane nicht mehr Stunden ein, als die Feststellung hergibt, auch wenn er sich gut fühlt. Und rechne damit, dass die Teilkrankschreibung früher endet: Beendet er sie in Textform, weil es noch nicht geht, ist er ab diesem Tag wieder voll krank, und seine zwei Mittagsschichten sind wieder offen.
Teilkrankschreibung oder Hamburger Modell?
Die stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V gibt es weiter. Beide Wege bringen Kranke mit weniger Stunden zurück an die Arbeit, beim Geld und bei der Form unterscheiden sie sich aber deutlich.
Hamburger Modell | Teilkrankschreibung | |
|---|---|---|
Grundlage | § 74 SGB V | § 44c SGB V, ab 2028 |
Stunden | nach Stufenplan, meist Woche für Woche mehr | fest 25 %, 50 % oder 75 % Teilarbeitsunfähigkeit für den attestierten Zeitraum |
Geld | in der Regel Krankengeld der Krankenkasse | anteiliger Lohn von dir, für den Rest Lohnfortzahlung oder teilweises Krankengeld |
Deine Antwort | keine gesetzliche Frist | sieben Kalendertage |
Wie die beiden Wege im Vergleich wirken, soll das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. Juli 2029 auswerten (§ 44c Abs. 9 SGB V).
Teilkrankschreibung in Shiftbase planen
In Shiftbase stehen Krankmeldungen und andere Abwesenheiten im selben Dienstplan wie die Schichten. Eine Krankmeldung trägst du ohne Enddatum ein, und eine Abwesenheit geht auch für einen Teil des Tages. So siehst du in der Woche des Kochs seine zwei Mittagsschichten neben den Stunden, die fehlen. Die Schichten, die er nicht arbeitet, veröffentlichst du als offene Schicht, und jemand aus dem Team übernimmt sie in der App.
Die gearbeiteten Stunden erfasst er per App, im Browser oder am Tablet mit eigener PIN. Du gibst die Woche frei und exportierst die Stunden für die Lohnabrechnung als Datei, DATEV-kompatibel. So steht der anteilige Lohn auf den Stunden, die wirklich gearbeitet wurden.
Probier es mit deinem echten Dienstplan aus: 14 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten.
Häufig gestellte Fragen
Die Teilkrankschreibung gilt ab dem 1. Januar 2028, so steht es in Artikel 8 des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Ab dem 1. Juli 2028 rufen Arbeitgeber die Daten zur Teilarbeitsunfähigkeit elektronisch bei der Krankenkasse ab und melden dort ihre Zustimmung und den Arbeitsbeginn.
Eine Teilkrankschreibung ist die ärztliche Feststellung, dass jemand zu 25, 50 oder 75 Prozent seiner regelmäßigen Wochenarbeitszeit arbeitsunfähig ist und den Rest arbeiten kann. Rechtlich heißt sie Teilarbeitsunfähigkeit (§ 44c SGB V). Möglich ist sie nur bei einer Erkrankung, bei der voraussichtlich mehr als vier Wochen Arbeitsunfähigkeit zu erwarten sind.
Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gibt es keine Teilkrankschreibung. Der Arbeitgeber muss innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Anzeige antworten. Lehnt er ab oder schweigt er, gilt der Mitarbeiter für den ganzen attestierten Zeitraum als voll arbeitsunfähig (§ 44c Abs. 3 SGB V).
Eine Teilkrankschreibung kann der Arbeitgeber nicht verlangen. Die Ärztin oder der Arzt stellt sie nur mit Einwilligung des Mitarbeiters fest, und die Anzeige, teilweise arbeiten zu wollen, kommt vom Mitarbeiter (§ 44c Abs. 1 und 2 SGB V).
Bei einer Teilkrankschreibung zahlt der Arbeitgeber anteiligen Lohn für die gearbeiteten Stunden. Für die ausfallenden Stunden gilt in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung anteilig, danach zahlt die Krankenkasse teilweises Krankengeld. Die sechs Wochen werden durch die Teilkrankschreibung nicht länger.
Eine Krankschreibung für einen halben Tag gibt es auch ab 2028 nicht. Die Teilkrankschreibung bemisst sich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit, und wie sich die verbleibenden Stunden auf die Tage verteilen, legen Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam fest.
Beim Hamburger Modell nach § 74 SGB V steigen die Stunden nach einem Stufenplan, und der Mitarbeiter bekommt in der Regel Krankengeld. Bei der Teilkrankschreibung nach § 44c SGB V ist der Umfang mit 25, 50 oder 75 Prozent fest, der Arbeitgeber zahlt anteiligen Lohn und muss binnen sieben Kalendertagen zustimmen oder ablehnen.
Beke schreibt für Shiftbase über Dienstplanung, Zeiterfassung und alles, was die Personalplanung leichter macht. Sie übersetzt den Alltag von Teamleitern in praktische Tipps, die sofort weiterhelfen.
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