Die Entfristung eines Arbeitsvertrags tritt ein, wenn eine Befristung rechtlich unwirksam ist oder formale Vorgaben nicht eingehalten werden. Häufige Ursachen sind fehlerhafte Verlängerungen, Überschreitung gesetzlicher Befristungsgrenzen oder Änderungen zentraler Arbeitsbedingungen. Für Arbeitgeber und HR-Verantwortliche stellt die Entfristung ein erhebliches arbeitsrechtliches und wirtschaftliches Risiko dar.
Was bedeutet die Entfristung eines Arbeitsvertrags?
Die Entfristung eines Arbeitsvertrags beschreibt den automatischen Übergang eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Sie erfolgt nicht durch eine bewusste Entscheidung des Arbeitgebers, sondern kraft Gesetzes, wenn die Befristung gegen arbeitsrechtliche Vorgaben verstößt. In diesem Fall gilt der Arbeitsvertrag rechtlich so, als wäre er von Anfang an unbefristet abgeschlossen worden.
Rechtlicher Hintergrund der Entfristung
Das Befristungsrecht unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Arbeitgeber tragen die volle Verantwortung für die korrekte Umsetzung.
Typische rechtliche Grundsätze:
- Befristungen müssen klar, transparent und rechtzeitig vereinbart werden
- Verlängerungen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig
- Formfehler gehen stets zulasten des Arbeitgebers
Bereits kleine Abweichungen von den gesetzlichen Anforderungen können dazu führen, dass die Befristung insgesamt unwirksam ist.
Wann kommt es zur Entfristung eines befristeten Arbeitsvertrags?
--> Entfristung durch Weiterbeschäftigung nach Zeitablauf
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.
Wird der Mitarbeitende danach weiterbeschäftigt, ohne dass vor Vertragsende eine neue wirksame Vereinbarung getroffen wurde, gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als entfristet.
Typische Risikosituation:
- Der Vertrag ist abgelaufen
- Der Mitarbeitende arbeitet weiterhin regulär
- Eine schriftliche Verlängerung fehlt oder erfolgt zu spät
--> Entfristung durch fehlerhafte Verlängerung
Eine Vertragsverlängerung ist nur wirksam, wenn sie:
- vor Ablauf des bestehenden Vertrags vereinbart wird
- inhaltlich vollständig unverändert bleibt
Änderungen an Vergütung, Arbeitszeit, Tätigkeitsbereich oder Arbeitsort führen regelmäßig dazu, dass keine wirksame Verlängerung mehr vorliegt. In der Praxis wird dies häufig übersehen.
--> Entfristung bei sachgrundloser Befristung
Sachgrundlose Befristungen sind gesetzlich streng begrenzt:
- Maximale Gesamtdauer: 2 Jahre
- Maximal 3 Verlängerungen innerhalb dieses Zeitraums
Wird eine dieser Grenzen überschritten, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis – unabhängig von der ursprünglichen Absicht des Arbeitgebers.
Entfristung Arbeitsvertrag – Risiken für Arbeitgeber
Eine unbeabsichtigte Entfristung kann erhebliche organisatorische und finanzielle Folgen haben.
Zentrale Risiken:
- Anwendung des Kündigungsschutzes
- Kündigungen nur noch aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen
- Langfristige Bindung von Personalkosten
- Eingeschränkte Flexibilität in der Personalplanung
- Erhöhtes Konflikt- und Prozessrisiko
Typische Fehler in der HR-Praxis
Entfristungen entstehen häufig durch organisatorische Versäumnisse im Tagesgeschäft.
Häufige Fehlerquellen:
- Verlängerung erst nach Ablauf der Befristung
- Inhaltliche Änderungen bei Vertragsverlängerungen
- Unvollständige oder uneinheitliche Vertragsdokumentation
- Keine zentrale Übersicht über Befristungsfristen
- Unklare Verantwortlichkeiten zwischen HR und Führungskräften
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Ein Mitarbeitender arbeitet nach Ablauf des Vertrags weiter, da die Verlängerung noch nicht unterschrieben wurde. → Automatische Entfristung.
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Bei einer Verlängerung wird die Wochenarbeitszeit erhöht. → Keine wirksame Verlängerung → Entfristung.
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Eine sachgrundlose Befristung wird ein viertes Mal verlängert. → Gesetzliche Grenze überschritten → Entfristung.
Wie Arbeitgeber Entfristungsrisiken vermeiden können
Rechtssicherheit entsteht durch klare Prozesse und konsequente Kontrolle.
Bewährte Maßnahmen:
- Zentrale Erfassung aller befristeten Arbeitsverträge
- Automatisierte Fristen- und Erinnerungsfunktionen
- Rechtzeitige Vorbereitung von Verlängerungen
- Klare Trennung von Vertragsverlängerung und Vertragsänderung
- Regelmäßige Schulung von HR und Führungskräften
Digitale HR-Systeme unterstützen dabei, Transparenz zu schaffen und Risiken frühzeitig zu erkennen.
Fazit: Entfristung strategisch und rechtssicher managen
Die Entfristung eines Arbeitsvertrags ist ein zentrales Compliance-Thema für Arbeitgeber. Schon kleine formale Fehler können dauerhafte arbeitsrechtliche Bindungen nach sich ziehen.
Unternehmen, die Befristungen systematisch verwalten, Fristen transparent dokumentieren und Vertragsänderungen sauber trennen, reduzieren ihr Risiko erheblich und schaffen Planungssicherheit für HR und Management.
Häufig gestellte Fragen
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Wenn die Befristung unwirksam ist oder der Mitarbeitende nach Vertragsende weiterbeschäftigt wird.
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Nein. Eine einmal eingetretene Entfristung kann rechtlich nicht aufgehoben werden.
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Nein. Die Entfristung tritt kraft Gesetzes ein. Eine gerichtliche Klärung kann jedoch notwendig sein.
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Nein. Verlängerungen sind zulässig, wenn sie rechtzeitig erfolgen und inhaltlich unverändert bleiben.

