Would you like to view this website in another language?

Stressfreie Schichtplanung

Verfolge Arbeitszeiten und Abwesenheiten an einem Ort

Benutzerfreundliche Software

Ideal für 10 bis 500 Mitarbeitende

Kostenloses Onboarding und Support

Arbeitszeiterfassung Pflicht 2026: Rechtsgrundlagen und Umsetzung

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 7 April 2026
In einem modernen Büro sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung beschäftigt. Sie nutzen ein digitales System zur genauen Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer ihrer täglichen Arbeitszeit, um den Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gerecht zu werden.

Inhaltsverzeichnis

Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland geltendes Recht - auch ohne explizites Gesetz. Wer heute noch keine systematische Zeiterfassung betreibt, handelt bereits rechtswidrig. Mit der geplanten ArbZG-Reform 2026 werden die Anforderungen weiter konkretisiert: digitale Erfassung wird zum Standard, Vertrauensarbeitszeit ohne Nachweis läuft aus.

    • Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bereits heute - auf Basis von EuGH 2019 und BAG 2022, unabhängig von der noch ausstehenden ArbZG-Gesetzgebung.
    • Erfasst werden müssen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit inklusive Pausen.
    • ArbZG-Reform 2026 (geplant): Elektronische Erfassung wird Pflicht, die Tagesarbeitszeit-Grenze wird durch eine Wochenarbeitszeit-Grenze ersetzt.
    • Verstöße gegen das ArbZG können mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden.
    • Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, aber die Zeiten müssen trotzdem erfasst werden.
    • Aufbewahrungspflicht: mindestens 2 Jahre (laut geplantem Gesetzentwurf), aktuell bereits 2 Jahre nach MiLoG für Minijobs und bestimmte Branchen.

Was bedeutet Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet Arbeitgeber, die von ihren Mitarbeitenden geleistete Arbeitszeit systematisch, objektiv und verlässlich zu erfassen - vollständig, tagesaktuell und nachvollziehbar.

Arbeitszeiterfassung vs. Arbeitszeitnachweis:
Die Erfassung ist der laufende Prozess (täglich), der Nachweis ist das Ergebnis - das Dokument, das auf Verlangen vorgelegt werden muss. Beide Begriffe beschreiben denselben gesetzlichen Anspruch, nur aus unterschiedlicher Perspektive.

Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlage Inhalt Seit
EuGH, Urteil 14. Mai 2019 (C-55/18) EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichten 2019
BAG, Beschluss 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt in Deutschland bereits auf Basis von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG - auch ohne explizites Gesetz 2022
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Arbeitgeber muss geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz treffen - Grundlage für BAG-Entscheidung Dauerhaft
§ 16 Abs. 2 ArbZG Bestehende Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten über 8 Stunden täglich sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Dauerhaft
§ 17 MiLoG Aufzeichnungspflicht für Minijobber, bestimmte Branchen (Bau, Gastronomie, Transport) - Beginn, Ende, Dauer täglich Dauerhaft
ArbZG-Reform (geplant 2026) Elektronische Erfassung als Standard, Wochenarbeitszeit-Grenze, Delegation an Arbeitnehmer möglich mit Kontrollpflicht Geplant


Was muss erfasst werden?

Laut EuGH und BAG müssen folgende Arbeitszeiten dokumentiert werden:

  • Arbeitsbeginn - Uhrzeitgenaue Erfassung, täglich
  • Arbeitsende - Uhrzeitgenaue Erfassung, täglich
  • Pausen - Beginn und Ende der Unterbrechungen (oder automatisch gesetzte Mindestpausen nach ArbZG)
  • Gesamte Arbeitsdauer - Netto-Arbeitszeit nach Abzug der Pausen
  • Überstunden und Mehrarbeit - separat ausgewiesen
  • Homeoffice und mobile Arbeit - gelten dieselben Erfassungspflichten wie im Betrieb
  • Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft - soweit als Arbeitszeit zu werten

Was nicht erfasst werden muss: Der Aufenthaltsort des Arbeitnehmers, private Pausen oder Tätigkeitsinhalte. Die Erfassung darf nur arbeitszeitrelevante Daten umfassen (DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit).

Arbeitszeitrechner Brutto · Pausen · Netto
Arbeitsbeginn
:Uhr
Arbeitsende
:Uhr
Pausen (Minuten)
1. Pause
2. Pause
3. Pause
4. Pause
Schichten über Mitternacht werden automatisch berücksichtigt.
Arbeitszeiten digital verwalten?
Shiftbase — Schichten, Pausen & Zeiten zentral planen.
Kostenlos testen →

ArbZG-Reform 2026: Was sich ändert

Die geplante Novellierung des Arbeitszeitgesetzes konkretisiert die bestehende Pflicht und bringt neue Flexibilitäten:

Elektronische Erfassung wird Standard

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitszeiten künftig elektronisch erfasst werden müssen - per App, Terminal oder Software. Papier und Excel-Listen sind nur noch als Übergangslösung zulässig. Übergangsfristen für kleinere Betriebe sind noch nicht final festgelegt.

Wochenarbeitszeit-Grenze statt Tagesgrenze

Statt der bisherigen 8-Stunden-Tagesgrenze (verlängerbar auf 10 Stunden) soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit eingeführt werden. Das ermöglicht flexiblere Modelle: An einzelnen Tagen darf mehr gearbeitet werden, solange die Wochengrenze eingehalten wird.

Shiftbase Tipp: Wochenarbeitszeit vs. Tagesarbeitszeit: Flexibel planen | 2026 

Vertrauensarbeitszeit bleibt - aber mit Nachweis

Vertrauensarbeitszeit wird nicht verboten. Arbeitgeber dürfen die Erfassung an Arbeitnehmer delegieren - müssen aber sicherstellen, dass die Zeiten tatsächlich erfasst und kontrolliert werden. "Vertrauen" entbindet nicht von der Dokumentationspflicht.

Delegation an Arbeitnehmer möglich

Arbeitgeber können die Zeiterfassung auf Arbeitnehmer übertragen. Die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit bleibt jedoch beim Arbeitgeber. Interne Kontrollprozesse sind daher zwingend erforderlich.

Formen der Zeiterfassung: Was ist erlaubt?

Methode Status 2026 Revisionssicher Empfehlung
Digitale App / Software Empfohlen / künftig Pflicht Ja Beste Lösung für alle Betriebsgrößen
Terminal / Stechuhr Zulässig Ja Bewährt in Produktion und Handel
Excel-Tabellen Übergangslösung Nein Nur kurzfristig tolerierbar
Papier-Stundenzettel Übergangslösung Nein Nicht empfehlenswert, fehleranfällig
E-Mails / Kalendereinträge Nicht zulässig Nein Erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen


Welche Branchen haben besondere Pflichten?

Für bestimmte Branchen gelten bereits heute verschärfte Dokumentationsanforderungen nach § 17 MiLoG - unabhängig von der allgemeinen Zeiterfassungspflicht:

Branche Besondere Pflicht Grundlage
Gastronomie und Hotellerie Tägliche Aufzeichnung für alle Minijobber und kurzfristig Beschäftigten § 17 MiLoG
Baugewerbe Aufzeichnung für alle Beschäftigten § 17 MiLoG i.V.m. AEntG
Transport und Logistik Fahrertagebuch + Arbeitszeitaufzeichnung § 17 MiLoG + FPersV
Pflege und Gesundheitswesen TVöD-P-konforme Erfassung inkl. Bereitschaftsdienst Tarifvertrag
Einzelhandel Aufzeichnung für Minijobber und flexible Kräfte § 17 MiLoG
Zeitarbeit Vollständige Erfassung für alle Leiharbeitnehmer AÜG + MiLoG


Risiken bei fehlender Zeiterfassung

Wer die Arbeitszeiterfassung vernachlässigt, riskiert:

--> Bußgelder nach ArbZG: Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten (§ 22 ArbZG) können mit bis zu 15.000 € geahndet werden. Verstöße gegen Höchstarbeitszeiten bis zu 30.000 €.

--> Beweislastumkehr bei Überstunden: Ohne lückenlose Zeiterfassung kann das Arbeitsgericht im Streitfall zugunsten des Arbeitnehmers entscheiden. Die Rechtsprechung entwickelt sich zunehmend in Richtung Arbeitgeberhaftung bei fehlenden Nachweisen.

--> Zoll-Prüfungen nach MiLoG: Besonders in Gastronomie, Bau und Transport prüft der Zoll die Einhaltung der Mindestlohn-Aufzeichnungspflichten. Bußgelder bis zu 500.000 € bei schweren Verstößen.

--> Tarifvertragliche Konsequenzen: Viele Tarifverträge (NGG, TVöD-P, HDE) verlangen explizite Nachweise für Zuschlagszahlungen. Fehlende Dokumentation kann zu Nachzahlungsansprüchen führen.

Aufbewahrungspflichten

Rechtsgrundlage Aufbewahrungsdauer Gilt für
§ 16 Abs. 2 ArbZG 2 Jahre Arbeitszeiten über 8 Stunden + Sonn-/Feiertagsarbeit
§ 17 MiLoG 2 Jahre Minijobber + Branchen mit Aufzeichnungspflicht
ArbZG-Reform (geplant) 2 Jahre Alle Arbeitnehmer
§ 147 AO (Steuerrecht) 10 Jahre Lohnunterlagen mit steuerlicher Relevanz


Fazit

Die Arbeitszeiterfassungspflicht ist seit dem BAG-Urteil 2022 geltendes Recht - und die geplante ArbZG-Reform 2026 wird die Anforderungen weiter verschärfen. Wer heute noch auf Papier, Excel oder informelle Absprachen setzt, handelt nicht nur rechtswidrig, sondern trägt auch das volle Haftungsrisiko bei Überstundenprozessen und Zoll-Prüfungen.

Die wichtigsten Schritte für Arbeitgeber: Ein objektives, verlässliches und manipulationssicheres System einführen, Pausenerfassung sicherstellen, Homeoffice einbeziehen und Aufbewahrungsfristen kennen. Die geplante Umstellung auf wöchentliche Arbeitszeitgrenzen bietet dabei auch Chancen - mehr Planungsflexibilität bei gleichzeitig klaren Nachweispflichten.

Shiftbase unterstützt Arbeitgeber mit digitaler Zeiterfassung per App, Terminal und Browser - ArbZG-konform, manipulationssicher und direkt verknüpft mit Schichtplanung und Lohnabrechnung.Testen Sie jetzt 14 Tage kostenlos! 🚀

Häufig gestellte Fragen

  •  Bereits heute. Das BAG hat am 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) festgestellt, dass die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung auf Basis des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG bereits gilt - unabhängig von der noch ausstehenden ArbZG-Gesetzgebung. Die neue Gesetzgebung schafft nur Klarheit über Form, Digitalpflicht und Aufbewahrungsanforderungen. 

  •  Aktuell noch nicht. Das BAG verlangt ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" - das kann auch noch analog sein. Die geplante ArbZG-Reform 2026 sieht elektronische Erfassung als künftigen Standard vor, mit Übergangsfristen für kleinere Betriebe. 

  • Ja. Vertrauensarbeitszeit wird durch die Pflicht nicht verboten. Arbeitgeber können die Erfassung auf Arbeitnehmer delegieren - müssen aber sicherstellen, dass die Zeiten tatsächlich erfasst und kontrolliert werden. Das BAG hat dies ausdrücklich bestätigt. 

  •  Im Überstundenprozess trägt der Arbeitgeber ohne Zeiterfassungsnachweise das Risiko der Beweislastumkehr. Zusätzlich drohen Bußgelder nach § 22 ArbZG (bis 15.000 €) sowie bei Branchen mit MiLoG-Pflicht Bußgelder bis 500.000 €. 

  • Fehlende Arbeitszeiterfassung kann zu Bußgeldern, Problemen bei der Überstundenabrechnung und tariflichen Verstößen führen. Ohne Nachweise trägt der Arbeitgeber im Streitfall ein hohes Beweislast-Risiko und muss oft nachzahlen.

  •  Leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG sind vom Anwendungsbereich des ArbZG ausgenommen. Für Fremdgeschäftsführer ohne Arbeitnehmerstatus gilt das ArbZG ebenfalls nicht. Alle anderen Arbeitnehmer - einschließlich Homeoffice-Mitarbeitende und Minijobber - unterliegen der Erfassungspflicht. 

  •  Dieselben Regeln wie im Büro. Ort der Arbeit ändert nichts an der Erfassungspflicht. Viele Arbeitgeber nutzen App-basierte Zeiterfassung, die unabhängig vom Standort funktioniert. 

Zeiterfassung

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

Disclaimer

Bitte beachte, dass die Informationen auf unserer Website für allgemeine Informationszwecke gedacht sind und keine verbindliche Beratung darstellen. Die Informationen auf unserer Website können nicht als Ersatz für eine rechtliche und verbindliche Beratung in einer bestimmten Situation angesehen werden. Trotz unserer Recherchen übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf unserer Website. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung der Informationen auf unserer Website entstehen.

Behalte die Zeit mit präziser Zeiterfassung

14 Tage Testversion, kostenloser Support

  • Stemple per App oder Stechuhr
  • Gewinne Einblick in deine Lohnkosten
  • Umfangreiche Berichtsmöglichkeiten
Use Shiftbase on mobile