29 September 2022

Stechuhr-Urteil: Gibt es eine handhabbare Lösung zur Zeiterfassung?

Stechuhr-Urteil

Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts lässt nur wenig Spielraum für Ausnahmen zu: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten künftig festhalten und das Ganze auch noch systematisch. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil macht aber Hoffnung, dass das Ganze durchaus „handhabbar und flexibel“ geregelt werden soll.

Sein Ziel dabei: Die verpflichtende Arbeitszeit Erfassung in leicht umsetzbare Lösungen zu fassen. Sinn der Aktion sei es, das Urteil zu einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung vernünftig zu regeln.

Klar sei, dass das Grundsatzurteil durchaus weitreichende Folgen habe. Derzeit überprüfe man, welche Konsequenzen sich für den Gesetzgeber daraus ergeben. Eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung dürfe nicht zu unflexiblen, starren Arbeitsmodellen führen. Praxisnah und flexibel sollen die Möglichkeiten sein, auf die du als Arbeitgeber hoffen darfst.

Wofür gibt es die verpflichtende Arbeitszeiterfassung?

Das Ziel der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung auf systematischer Basis ist es nicht, dich als Arbeitgeber zu gängeln, sondern vielmehr die Ausbeutung von Mitarbeitern zu verhindern. Denn wer zu viel arbeitet und das über eine längere Zeit, der macht nicht nur viele Fehler. Er gefährdet auch nachhaltig seine Gesundheit.

Diese systematische Arbeitszeiterfassung war bisher nur für Überstunden und Sonntagsarbeit so starr geregelt. Die Grundlage für die Erweiterung dieser Regelungen auf generelle Arbeitszeiten liegt in dem jüngst gefällten sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGh). Die aktuellen Bemühungen der Bundesregierung laufen bereits seit dem Jahr 2019, als der Europäische Gerichtshof objektive, verlässliche und zugängliche Erfassungen von Arbeitszeiten auf Bundesebene forderte.

Was gibt es bei der Arbeitszeiterfassung zu bedenken?

Wenn du als Arbeitgeber die Arbeitszeiten deiner Mitarbeiter erfasst und das auf systematischer Basis, gibt es viele Dinge zu bedenken:

Was passiert mit den Menschen im Home Office? Hast du dort bisher auf Vertrauensbasis gearbeitet, bist du jetzt in der Pflicht, das zu ändern. Eine Möglichkeit besteht in vielen Apps oder browsergestützten Lösungen. Auch Chat Bots sind eine Möglichkeit, dass sich Mitarbeiter ein- und ausstempeln. Aber auch per GPS kannst du den Aufenthaltsort und damit unter Umständen die Arbeitszeit erfassen.

Dabei gibt es aber allein aus datenschutzrechtlichen Überlegungen vieles zu beachten. Denn solche personenbezogenen Daten sind schützenswert – eine weitere Regelung der EU, die auf Bundesebene in der DSGVO umgesetzt wurde und seit dem Jahr 2016 verbindlich ist. Oft ist nicht nur das Einverständnis der Mitarbeiter einzuholen. Auch der Betriebsrat hat hier etwas mitzureden.

Letztlich gilt es auch, das Ganze nicht nur zu erfassen, sondern auch auszulesen. Und dann ist da noch die Frage der Finanzierung. Denn einerseits sollen solche Systeme natürlich funktionieren, andererseits müssen sie aber auch aktuell gehalten und immer wieder gewartet werden. Und all das muss zu deiner bestehenden Technik passen. Je größer und komplexer das System, desto fehleranfälliger kann es eventuell sein.

Deine Mitarbeiter ins Boot holen

Gerade, wenn du in letzter Zeit stark auf Vertrauensbasis gearbeitet hast, gilt es, deine Mitarbeiter ins Boot zu holen. Sie sollten den Nutzen der Regelungen verstehen und sich nicht unnötig kontrolliert fühlen. Dafür ist es sinnvoll, dass du festlegst, was genau zur Arbeit zählt und was eben nicht. Es gilt auch, einen guten Modus zu finden, für welche Unterbrechungen ausgestempelt wird und für welche nicht. Auch die vielen freiwilligen Arbeiten in der eigentlichen Freizeit müssen bedacht werden. Und es gilt, eine einheitliche Regelung für alle Varianten der Arbeit zu finden.

Denn jemand, der im Home Office arbeitet, hat einen ganz anderen Rahmen als jemand, der standardmäßig im Außendienst ist. Und auch die Inhouse Kräfte sollten bedacht werden. Ab wann gilt etwas als Arbeit und bis wohin gilt es? Wie wird damit umgegangen, wenn jemand vergessen hat, sich einzustempeln?

Einfach nur mit gesetzlichen Regelungen zu argumentieren, dürfte wenig hilfreich sein. Viel wichtiger ist es, dass die Mitarbeiter erkennen, dass in erster Linie sie durch das Gesetz geschützt werden. Es geht nämlich darauf zurück, dass es besonders im europäischen Ausland gar keine Arbeitszeiterfassung gab. Hier haben sich viele Mitarbeiter systematisch überarbeitet und darunter hat das ganze Unternehmen gelitten. Die Forderung, dass eine Erfassung überhaupt stattfinden sollte, wurde als Anlass genommen, auf europäischer Ebene hinzusehen. So entstand die Forderung, dass alle Länder entsprechende Gesetze umsetzen müssten.

Hast du noch Fragen?

Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren mit praxisnahen und vor allen Dingen bezahlbaren Lösungen zur Arbeitszeiterfassung. Du tust das nicht und siehst dich nach einer Zeit der Arbeitszeit auf Zuruf nun zum ersten Mal in der Situation, dir ein System zu überlegen. Gerade in kleineren Teams kann so etwas gut diskutiert werden. In größeren Firmen muss vor allen Dingen der Faktor der Händelbarkeit bedacht werden. Denn die erfassten Daten müssen nicht nur ausgelesen, sondern auch gespeichert werden und das Ganze auch noch sicher. Und es muss möglich sein, daraus Abrechnungen zu erstellen. Wenn du dich dafür interessierst, nimm doch einfach Kontakt auf.

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