Welche Vertragsarten gibt es im Arbeitsrecht?

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 9 April 2024
Unterschiedliche Vertragsarten - sie legen auch fest, welches Recht Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.

Arbeitsverträge bilden die Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Solche Verträge regeln die Rechte und Pflichten beider Seiten und legen die Bedingungen für die Zusammenarbeit fest. In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen, die sich in ihrer Form, Struktur und Anwendung unterscheiden. In diesem Text werden wir auf die wichtigsten Vertragsarten eingehen, um dir eine umfassende Übersicht über die Verträge zu verschaffen.

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Der unbefristete Arbeitsvertrag ist die häufigste Vertragsart in Deutschland. Hierbei handelt es sich um Verträge ohne zeitliche Begrenzung. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht und von beiden Seiten in der Regel nur unter Einhaltung gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Kündigungsfristen beendet werden kann. Die meisten Arbeitnehmer streben eine unbefristete Anstellung an, da sie langfristige Sicherheit bietet und eine gute Grundlage für die persönliche Lebensplanung darstellt.

Befristeter Arbeitsvertrag

Im Gegensatz zum unbefristeten Arbeitsvertrag hat der befristete Arbeitsvertrag eine feste Laufzeit, die von vornherein festgelegt ist. Nach Ablauf dieser Frist endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Befristete Arbeitsverträge werden oft eingesetzt, um vorübergehende Personalengpässe zu überbrücken oder um Mitarbeiter während einer Probezeit kennenzulernen. In Deutschland sind befristete Arbeitsverträge an gesetzliche Vorgaben gebunden. So darf ein befristeter Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen und maximal für zwei Jahre abgeschlossen werden, wobei die Befristung insgesamt höchstens dreimal verlängert werden darf. Diese Form des Vertrags kann in allen Zeitmodellen (Teilzeit, Vollzeit, Minijob, Leiharbeit) angewendet werden.

Teilzeitvertrag

Teilzeitbeschäftigte arbeiten weniger als die übliche Vollzeitbeschäftigung, die in der Regel 38 bis 40 Stunden pro Woche beträgt. Die Arbeitszeit kann dabei individuell vereinbart werden und auf verschiedene Weise organisiert sein, z. B. durch eine Verteilung der Arbeitsstunden auf bestimmte Tage oder Wochen. Verträge über Teilzeitbeschäftigung bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern mehr Flexibilität und ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. In Deutschland haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch darauf, von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle zu wechseln.

Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Entgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (aktuell 520 Euro). Minijobs sind in Deutschland weit verbreitet und werden oft als Nebentätigkeit ausgeübt. Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, sind in der Regel von der Einkommenssteuer befreit und zahlen nur reduzierte Sozialabgaben. Arbeitgeber profitieren von geringeren Lohnnebenkosten. Verträge über Minijobs können sowohl auf Basis eines befristeten als auch eines unbefristeten Vertrags abgeschlossen werden.

Ein guter Überblick ist für alle Vertragsarten und jeden Vertrag wichtig.

Leiharbeitsvertrag

Leiharbeitsverträge sind Arbeitsverträge zwischen Arbeitnehmer und einem Verleiher (Leiharbeitsfirma). Der Verleiher stellt den Arbeitnehmer dann einem Entleiher (Kundenunternehmen) zur Verfügung, der die Arbeitskraft auf Zeit nutzen kann. Der Arbeitnehmer bleibt während der gesamten Dauer der Leiharbeit bei dem Verleiher angestellt und ist diesem gegenüber weisungsgebunden. Leiharbeitsverträge können sowohl befristet als auch unbefristet sein. Die Beschäftigung bei einem Kundenunternehmen ist jedoch meist zeitlich begrenzt. In Deutschland unterliegt die Leiharbeit strengen gesetzlichen Regelungen, um Missbrauch zu verhindern und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.

Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist eine Vertragsform, bei der der Auftragnehmer verpflichtet ist, ein konkretes Werk oder ein bestimmtes Ergebnis zu erbringen. Das Werk kann dabei eine materielle oder immaterielle Leistung sein, wie zum Beispiel die Errichtung eines Gebäudes, die Entwicklung einer Software oder die Erstellung eines Marketingkonzepts. Es geht also um den tatsächlichen Arbeitserfolg. Der Werkvertrag legt die Leistungen, Fristen und Vergütungsmodalitäten im Detail fest. Der Auftragnehmer hat dabei in der Regel einen großen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Umsetzung des Projekts und ist nicht weisungsgebunden. Die Vergütung für diese Verträge erfolgt meist nach Fertigstellung und Abnahme des Werks durch den Auftraggeber.

Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass das vereinbarte Werk erfolgreich und in der vereinbarten Qualität erstellt wird. Sollte das Werk mangelhaft sein, kann der Auftraggeber Nachbesserung oder Schadensersatz verlangen. Werkverträge sind insbesondere in den Bereichen Bau, IT, künstlerische Tätigkeiten oder Consulting üblich. Werkverträge sind meist zeitlich befristet und enden, sobald das vereinbarte Werk vollendet ist. Da es sich bei einem Werkvertrag nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt, gelten auch nicht die üblichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen, wie z. B. Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch.

Freier Dienstvertrag

Ein freier Dienstvertrag ist eine der Vertragsarten, bei der der Auftragnehmer zwar zur Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet ist, jedoch in der Regel nicht weisungsgebunden und nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert ist. Freie Dienstverträge kommen häufig bei freiberuflichen Tätigkeiten zum Einsatz, wie etwa bei Beratern, Designern oder Journalisten. Eine erfolgreiche Erbringung der Dienstleistung ist dabei nicht zwingend geschuldet, sondern lediglich das Bemühen um diese. Hier geht es also nur um die Arbeitsleistung. Typische Dienstverträge sind zum Beispiel Beratungsverträge, Trainingsverträge oder Reinigungsverträge. Freie Mitarbeiter sind im Gegensatz zu regulären Arbeitnehmern in der Regel selbst für ihre soziale Absicherung verantwortlich und unterliegen nicht den üblichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen.

Sowohl beim Werkvertrag als auch beim Dienstvertrag handelt es sich nicht um klassische Arbeitsverhältnisse, weshalb die üblichen Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht gelten. Die Vertragspartner sollten sich daher genau über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein und diese im Vertrag festhalten, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

In Deutschland gibt es also eine Vielzahl unterschiedlicher Vertragsarten, die sich in ihrer Struktur und Anwendung unterscheiden. Die Wahl der passenden Vertragsart hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. dem Bedarf des Arbeitgebers, den persönlichen Präferenzen des Arbeitnehmers oder den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wichtig ist, dass beide Parteien die Bedingungen des jeweiligen Vertrages kennen und verstehen, um eine faire und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Wie werden diese verschiedenen Vertragsarten geschlossen?

Der Arbeitsvertrag ist wichtig, um ein gutes Miteinander ohne ständige Differenzen zu gewährleisten. Unabhängig davon, welcher Vertrag geschlossen wird, gibt es ein bestimmtes Procedere, wie er zustande kommt. Wenn sich alle Parteien an die folgenden Schritte halten, steht einem erfolgreichen Vertragsschluss nichts im Wege:

Angebot und Annahme

Der Abschluss eines Arbeitsvertrags beginnt mit dem Angebot des Arbeitgebers an den potenziellen Arbeitnehmer. Dieses Angebot kann mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen und beinhaltet die wesentlichen Vertragsbedingungen, wie die Art der Tätigkeit, das Gehalt und die Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen, unabhängig davon, welche Vertragsarten vorliegen. Die Annahme des Angebots kann ebenfalls mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Sobald der Arbeitnehmer das Angebot annimmt, kommt der Arbeitsvertrag zustande.

Schriftform

In Deutschland wird ein Vertrag üblicherweise schriftlich geschlossen – das gilt für alle Vertragsarten

In Deutschland ist es üblich, dass der Vertrag schriftlich abgeschlossen wird, obwohl dies gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Schriftform der Verträge hat den Vorteil, dass die Vertragsparteien alle Vereinbarungen klar und transparent festhalten können, was spätere Missverständnisse und Streitigkeiten vermeidet. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte von beiden Parteien unterzeichnet werden und alle Vertragsarten sollten mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitszeit und -ort
  • Vergütung und Zusatzleistungen (etwa der Beitrag zu einem privaten Pensionsfond)
  • Urlaubsanspruch (wie viele Urlaubstage genau)
  • Kündigungsfristen
  • Hinweis auf etwaige Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Bankverbindung und Zeitpunkt der Auszahlung
  • eventuelle Provisionsregelungen (bei Fixlohn und zusätzlichen Zahlungen)

Je nachdem, welche Vertragsarten vorliegen, können auch zusätzliche Informationen in den Vertrag aufgenommen werden.

Verhandlungen

Vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrags ist es üblich, dass die Vertragsparteien über die Vertragsbedingungen verhandeln. Dabei kann es um Aspekte wie Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub oder Weiterbildungsmöglichkeiten gehen. Bei diesen Verhandlungen sollte der Arbeitnehmer darauf achten, dass seine Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden und er sich über seine Rechte und Pflichten im Klaren ist. Arbeitnehmer sollten sich vor der Vertragsunterzeichnung ausreichend Zeit nehmen, um den Vertrag sorgfältig zu prüfen und eventuell rechtlichen Rat einzuholen.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

In einigen Branchen und Unternehmen gelten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die bestimmte Arbeitsbedingungen regeln. In diesem Fall sollte der Arbeitsvertrag auf die entsprechenden Regelungen hinweisen und diese einhalten. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können beispielsweise Regelungen zu Gehältern, Arbeitszeiten, Urlaub oder Sozialleistungen enthalten.

Zusammenfassend ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der sorgfältige Planung und Verhandlung erfordert. Beide Parteien sollten ihre Rechte und Pflichten kennen und darauf achten, dass ihre Interessen im Vertrag angemessen berücksichtigt werden. Die Verträge geben im Zweifelsfall wichtige Informationen, welche Verpflichtungen tatsächlich gelten. Folgende Schritte können dabei hilfreich sein:

Rechtliche Prüfung

Arbeitnehmer sollten den Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig prüfen und sich eine Übersicht über die einzelnen Punkte verschaffen. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, sich rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle Grundlagen und Vereinbarungen des Arbeitsvertrages rechtlich korrekt und fair sind. Dies kann besonders wichtig sein, wenn der Vertrag komplex ist oder spezielle Regelungen enthält, die für den Arbeitnehmer schwer zu verstehen sind. Schließlich geht es um das eigene Recht im Job und da kann es sinnvoll sein, sich mit jemandem kurzzuschließen, der sich im Arbeitsrecht auskennt und der tagtäglich Verträge liest.

Nachverhandlungen

Wenn der Angestellte bei der Prüfung des Vertrages auf Bedingungen stößt, die für ihn nicht akzeptabel sind oder wenn er der Meinung ist, dass bestimmte Aspekte noch verhandelbar sind, kann er versuchen, Nachverhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen. Dies kann zum Beispiel bei Gehalt, Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch der Fall sein. Wichtig ist dabei, dass der Angestellte gut vorbereitet ist und seine Forderungen begründen kann.

Probezeit für den Vertrag

Für alle Vertragsarten gilt: Während der Probezeit kann der Vertrag schneller beendet werden.

In vielen Arbeitsverträgen ist eine Probezeit vereinbart, die als Standard zwischen drei und sechs Monaten liegt. Während dieser Zeit haben beide Parteien die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist zu beenden, um herauszufinden, ob die Zusammenarbeit für beide Seiten zufriedenstellend ist. Die Probezeit sollte im Arbeitsvertrag festgehalten werden, ebenso wie die Fristen für die Kündigung während dieser Zeit.

Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag

Sollten sich im Laufe der Zeit die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses ändern, ist es wichtig, den Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen. Dies kann zum Beispiel bei einer Beförderung, einer Gehaltserhöhung oder einer Veränderung der Arbeitszeit notwendig sein. Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrags sollten schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Insgesamt ist der Abschluss von Verträgen ein bedeutender Prozess, der die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schafft. Beide Parteien sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein und darauf achten, dass der Vertrag fair und transparent ist. Eine sorgfältige Verhandlung, Prüfung und gegebenenfalls Anpassung des Vertrags trägt dazu bei, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden und ein angenehmes Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.

Wir hoffen, wir konnten dir einen guten Überblick über die Form von Verträgen und den Abschluss geben.

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Thema: Vertrag / Vertragsarten