Akkordarbeit

Bei Akkordarbeit richtet sich der Lohn nach der Stückzahl, nicht nach der Zeit. Wie du rechnest, welche Grenzen gelten und wer nicht im Akkord arbeiten darf.

Akkordarbeit ist eine Form des Leistungslohns: Bezahlt wird nach der erbrachten Arbeitsmenge, nicht nach der Arbeitszeit. Beim Stückakkord gibt es einen festen Betrag pro Stück, beim Zeitakkord eine Vorgabezeit pro Stück, die mit einem Geldbetrag pro Minute vergütet wird.

Was ist Akkordarbeit? Definition

Bei Akkordarbeit richtet sich das Arbeitsentgelt nicht nach festen Arbeitsstunden, sondern nach der geleisteten Arbeitsmenge, also nach der Stückzahl oder nach einer festgelegten Vorgabezeit. Im Unterschied zum Zeitlohn steht das Ergebnis im Mittelpunkt: Je mehr jemand schafft, desto höher fällt der Akkordlohn aus.

Diese Lohnform passt zu Tätigkeiten mit klar messbarer Stückzahl und festen Abläufen, etwa in der Produktion, in der Montage oder in der Logistik. Für Arbeitgeber steigt meist die Leistung pro Stunde, Beschäftigte können mit höherem Tempo mehr verdienen.

Ab wann spricht man von Akkordarbeit?

Von Akkordarbeit spricht man, sobald die Vergütung unmittelbar an die Arbeitsmenge gekoppelt ist, also an die Zahl der gefertigten Stücke oder an eine Vorgabezeit pro Einheit. Bezahlt wird das Ergebnis, nicht die Zeit.

Dafür muss die Tätigkeit:

  • standardisierbar und messbar sein,

  • sich in gleichbleibender Qualität wiederholen lassen,

  • klare Leistungsvorgaben haben, zum Beispiel eine Stückzahl pro Stunde oder einen Minutenfaktor.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt und richtet sich der Lohn nach der Leistungsmenge, handelt es sich um Akkordarbeit, unabhängig von Branche oder Tätigkeit.

Für welche Branchen eignet sich Akkordarbeit?

Akkordarbeit ist vor allem in diesen Bereichen verbreitet:

  • Industrieproduktion

  • Montagebetriebe

  • Textilindustrie

  • Logistikzentren

Wichtig: Akkordarbeit eignet sich nur, wenn sich die Arbeit standardisieren und messen lässt.

Rechtliche Grundlagen der Akkordarbeit

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    Auch im Akkord gelten die tägliche Höchstarbeitszeit, die gesetzlichen Pausen und die Ruhezeiten. Die Arbeitszeit muss erfasst werden, schon weil der Mindestlohn pro Stunde gilt. Was dafür gilt, steht unter Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

  • Mindestlohn beachten
    Für jede geleistete Arbeitsstunde muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn ankommen, 2026 sind das 13,90 € (§ 1 MiLoG). Bleibt der Akkordverdienst darunter, muss der Arbeitgeber die Differenz ausgleichen.

  • Gefährdungsbeurteilung
    Arbeitgeber müssen beurteilen, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz entstehen. Dazu zählen ausdrücklich die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit sowie psychische Belastungen (§ 5 Abs. 3 ArbSchG). Bei Akkordarbeit gehört der Leistungsdruck dazu.

  • Mitbestimmung durch den Betriebsrat
    Gibt es einen Betriebsrat und regelt kein Tarifvertrag die Frage, bestimmt er mit: bei der Einführung von Akkordlohn als Entlohnungsmethode (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) und bei der Festsetzung der Akkordsätze einschließlich der Geldfaktoren (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG).

  • Nachvollziehbare Berechnung
    Vorgabezeiten, Stückpreise und Geldfaktoren sollten schriftlich festgehalten und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Nur so lässt sich ein fairer Akkordlohn begründen.

Wann ist Akkordarbeit verboten?

Akkordarbeit ist grundsätzlich erlaubt. Für zwei Gruppen ist sie verboten, und für alle gelten Grenzen:

  • Jugendliche: Unter 18-Jährige dürfen nicht im Akkord arbeiten, auch nicht bei anderen Arbeiten, bei denen höheres Tempo mehr Geld bringt, oder bei Arbeiten mit nicht nur gelegentlich vorgegebenem Tempo (§ 23 Abs. 1 JArbSchG). In einer Akkordgruppe mit Erwachsenen dürfen sie nur arbeiten, wenn das für ihr Ausbildungsziel nötig ist oder wenn sie ausgelernt haben und eine Fachkraft sie beaufsichtigt. Mehr dazu unter Arbeitszeiten für Jugendliche.

  • Schwangere und stillende Frauen: Der Arbeitgeber darf sie keine Akkordarbeit ausüben lassen (§ 11 Abs. 6 und § 12 Abs. 5 MuSchG). Was sonst im Mutterschutz gilt, steht im Lexikon.

  • Gesundheitsgefährdung: Führt der Leistungsdruck zu einer Gefährdung der Gesundheit, muss der Arbeitgeber gegensteuern, etwa mit anderen Vorgabezeiten, zusätzlichen Pausen oder einer anderen Arbeitsorganisation (§§ 3 und 5 ArbSchG).

  • Mindestlohn: Eine niedrige Stückzahl macht Akkordarbeit nicht unzulässig. Der Arbeitgeber muss aber für jede Arbeitsstunde mindestens den Mindestlohn zahlen.

  • Ungeeignete Tätigkeiten: Bei kreativen, komplexen oder stark schwankenden Aufgaben lässt sich die Leistung kaum messen. Akkord ist dort nicht verboten, aber selten sinnvoll.

Was sind die Vorteile und Risiken der Akkordarbeit?

Vorteile der Akkordarbeit

  • Höhere Produktivität
    Wer mehr schafft, verdient mehr. Das spornt an und sorgt für einen effizienten Einsatz von Personal und Material.

  • Klare Leistungsorientierung
    Weil die Arbeitsmenge messbar ist, lässt sich die Leistung einzelner Beschäftigter oder ganzer Teams objektiv vergleichen.

  • Kalkulierbare Lohnkosten
    Da der Lohn an die erbrachte Leistung gekoppelt ist, lassen sich die Personalkosten pro Stück gut planen, besonders bei gleichförmigen Produktionsprozessen.

  • Flexibilität bei Auftragsspitzen
    Bei hohem Auftragsvolumen kann kurzfristig mehr produziert werden, weil Beschäftigte ihr Arbeitstempo selbst steuern.

  • Leistungsanreiz ohne Zusatzmodell
    Anders als bei Prämien oder Zielvereinbarungen steckt der Anreiz zur Mehrleistung schon im Akkordsystem.

Herausforderungen und Risiken

  • Qualitätsverlust durch zu hohes Tempo
    Wer auf Stückzahlen achtet, arbeitet schneller, oft auf Kosten der Qualität. Bei komplexen Produkten oder sensiblen Abläufen ist das ein Problem.

  • Psychische und körperliche Belastung
    Dauerhafter Leistungsdruck kann zu Stress und Erschöpfung führen. Bei hoher Taktung ist die Gefahr der Überlastung besonders groß.

  • Schwankender Verdienst
    Schwankt die Leistung, schwankt der Lohn. Bei Krankheit richtet sich die Entgeltfortzahlung aber nach dem Durchschnittsverdienst, der in der regelmäßigen Arbeitszeit erzielbar wäre (§ 4 Abs. 1a EFZG). Fällt Arbeit wegen technischer Störungen oder fehlenden Materials aus, trägt der Arbeitgeber das Risiko (§ 615 Satz 3 BGB).

  • Nicht für alle Tätigkeiten geeignet
    Akkordarbeit setzt standardisierte, messbare Abläufe voraus. In kreativen, beratenden oder teamorientierten Berufen passt sie selten.

  • Konfliktpotenzial im Team
    Individuelle Leistungsvergütung kann Konkurrenzdenken fördern und das Betriebsklima belasten, vor allem dort, wo eigentlich Teamarbeit gefragt ist.

Akkordlohn berechnen: zwei Beispiele

Grundlage ist der Akkordrichtsatz: der Stundenverdienst bei Normalleistung, meist ein Grundlohn plus Akkordzuschlag. Daraus ergibt sich entweder ein Preis pro Stück (Stückakkord) oder ein Geldfaktor pro Vorgabeminute (Zeitakkord).

Beispiel: Stückakkord

Eine Mitarbeiterin erhält 0,80 € pro gefertigtem Stück. An einem Arbeitstag mit 8 Stunden schafft sie 250 Stück.

Rechnung:
0,80 € × 250 Stück = 200 € Akkordlohn pro Tag, das sind 25 € pro Stunde

Je mehr Stück, desto höher der Verdienst. Die Stückzahl wirkt direkt auf den Lohn.

Beispiel: Zeitakkord

Der Akkordrichtsatz liegt bei 18 € pro Stunde, also 0,30 € pro Minute (Minutenfaktor). Für ein Stück sind 5 Minuten vorgegeben. Bei Normalleistung wären das 12 Stück pro Stunde. Die Mitarbeiterin schafft an einem Tag mit 8 Stunden 110 Stück.

Rechnung:
110 Stück × 5 Vorgabeminuten = 550 Minuten
550 Minuten × 0,30 € = 165 € Akkordlohn pro Tag, rund 20,63 € pro Stunde

Bezahlt werden die Vorgabeminuten, nicht die tatsächlich gebrauchte Zeit. Bei Normalleistung (96 Stück in 8 Stunden) wären es 144 €, also genau der Akkordrichtsatz von 18 € pro Stunde.

Alternativen zur Akkordarbeit

Nicht jede Tätigkeit eignet sich für Akkordarbeit. Bei schwankender Arbeitsmenge, hoher Komplexität oder viel Teamarbeit passen andere Lohnformen oft besser:

  • Zeitlohn: Bezahlt wird die geleistete Arbeitszeit, unabhängig von Menge oder Qualität. Das passt zu Tätigkeiten mit wechselnden Anforderungen, etwa in der Pflege oder im Dienstleistungsbereich.

  • Prämienlohn: Ein Grundlohn plus leistungsabhängige Prämien, zum Beispiel für Qualität, Tempo, Einsparungen oder Verbesserungsvorschläge.

  • Bonusmodelle und Zielvereinbarungen: Verbreitet im kaufmännischen Bereich und im Vertrieb. Der Bonus hängt von individuellen oder betrieblichen Zielen ab.

  • Provisionslohn: Vor allem im Vertrieb üblich. Die Vergütung richtet sich nach Umsatz oder abgeschlossenen Verträgen.

  • Mischmodelle: Kombinationen sind möglich, etwa Zeitlohn mit leistungsabhängiger Prämie.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Akkordlohn ist erlaubt, solange für jede geleistete Arbeitsstunde mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, 2026 sind das 13,90 €. Bleibt der Akkordverdienst darunter, muss der Arbeitgeber die Differenz ausgleichen.

Leg Vorgabezeiten oder Stückpreise fest, die bei normaler Leistung erreichbar sind, und halte fest, wie sie berechnet werden. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei der Einführung und bei den Akkordsätzen mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG). Jugendliche, Schwangere und stillende Frauen dürfen nicht im Akkord arbeiten.

Entscheidend ist die Tätigkeit: gleichförmig, messbar und in gleichbleibender Qualität wiederholbar, etwa in Montage, Kommissionierung oder Produktion. Ausgeschlossen sind Jugendliche unter 18 sowie schwangere und stillende Frauen.

Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber den Durchschnittsverdienst weiter, den die Person in ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erzielen könnte (§ 4 Abs. 1a EFZG). Bei geringer Leistung sinkt der Akkordlohn, aber pro Arbeitsstunde nie unter den gesetzlichen Mindestlohn.

Eher selten, weil sich viele Dienstleistungen schwer messen oder standardisieren lassen. Dort sind Prämien- oder Provisionsmodelle häufiger.

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