Nebenbeschäftigung: HR-Umgang mit Mitarbeiter-Nebentätigkeiten

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 18 April 2024
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In der modernen Arbeitswelt ist die Nebenbeschäftigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet, wie Personalabteilungen Nebenjobs handhaben und bietet einen detaillierten Einblick in die rechtlichen Aspekte von Teilzeit- und Nebenbeschäftigungen.

Was ist eine Nebenbeschäftigung?

Eine Nebenbeschäftigung ist eine zusätzliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung ausübt.

In Deutschland sind Nebenjobs weit verbreitet, mit etwa 2,7 Millionen Arbeitnehmern, die Teilzeitstellen innehaben.

Der Trend zeigt deutlich nach oben, mit einem Anstieg von 170.000 Nebenjobs im letzten Jahr. Besonders seit der Einführung von Hartz 4 hat sich die Zahl der Menschen, die eine zusätzliche Beschäftigung neben ihrer Haupttätigkeit annehmen, mehr als verdoppelt.

Auskunftspflicht bei Nebentätigkeit

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Bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit besteht grundsätzlich eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Allerdings gibt es rechtliche Einschränkungen bezüglich der Informationen, die Arbeitgeber verlangen dürfen. Sie können Auskunft über folgende Punkte verlangen:

  • Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche
  • Die generellen Arbeitszeiten
  • Den Namen des zusätzlichen Arbeitgebers
  • Die Art der Tätigkeit

Arbeitnehmer sind jedoch nicht dazu verpflichtet, Informationen über das Einkommen aus ihrer Nebentätigkeit preiszugeben. Arbeitgeber sollten es vermeiden, nach diesen Details zu fragen, da viele Arbeitnehmer es vorziehen, diese Informationen aus verschiedenen Gründen nicht offenzulegen. Eine Ausnahme besteht, wenn Arbeitnehmer eine 450-Euro-Nebenbeschäftigung ausüben und gleichzeitig bei demselben Arbeitgeber auf 450-Euro-Basis tätig sind; in diesem Fall ist es notwendig, den Arbeitgeber zu informieren, da dies die Sozialversicherungsgrenzen betrifft.

Regelungen für Nebenbeschäftigung

Nebenbeschäftigungen werden typischerweise in der Freizeit des Arbeitnehmers ausgeführt, und der Hauptarbeitgeber hat normalerweise kein Mitspracherecht bei diesen Aktivitäten. Was außerhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten geschieht, gilt als Privatangelegenheit des Arbeitnehmers.

Dennoch ist die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung in der Regel zulässig, solange sie nicht gegen bestimmte Bedingungen verstößt:

  • Arbeitszeiten: Die Gesamtarbeitszeit darf nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

  • Konkurrenz: Eine Nebentätigkeit, die in direktem Wettbewerb zur Haupttätigkeit steht oder den Interessen des Hauptarbeitgebers schadet, ist unzulässig.

  • Auswirkungen auf die Hauptbeschäftigung: Die Nebenbeschäftigung darf die Leistung in der Haupttätigkeit nicht negativ beeinflussen.

  • Sozialversicherung: Die Nebentätigkeit darf nicht zu Konflikten mit den Sozialversicherungsgesetzen führen.

Die Einhaltung dieser Richtlinien gewährleistet, dass Nebentätigkeiten rechtlich abgesichert sind und keine negativen Konsequenzen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber haben.

Arbeitsgesetze und berufliche Beschränkungen

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Das Einhalten des Arbeitszeitgesetzes ist von entscheidender Bedeutung, da es die Höchstarbeitszeit pro Woche für Arbeitnehmer regelt. Laut Gesetz ist die Arbeitszeit auf maximal 48 Stunden pro Woche begrenzt, unabhängig von der Anzahl der Jobs.

Falls ein Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle mit 38 Stunden wöchentlich und eine zusätzliche Teilzeitbeschäftigung hat, darf die Nebentätigkeit nicht mehr als zehn Stunden wöchentlich umfassen. Komplikationen können entstehen, wenn Überstunden für die Vollzeitstelle anfallen. In diesen Situationen muss der Arbeitnehmer die Hauptarbeit priorisieren und die Stunden für die Nebentätigkeit entsprechend anpassen.

Eine Weigerung, Überstunden aufgrund von Verpflichtungen aus einer Nebentätigkeit zu leisten, kann die Hauptbeschäftigung gefährden. Solch eine Weigerung kann zu Beschränkungen für die Nebentätigkeit führen.

Eine verringerte Arbeitsleistung aufgrund der Nebenbeschäftigung kann ebenfalls als Einschränkung angesehen werden. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise regelmäßig späte Schichten in einer Bar hat und daraufhin übermüdet zur Hauptarbeit erscheint, beeinträchtigt dies seine Leistungsfähigkeit. Dies wird insbesondere dann problematisch, wenn die Haupttätigkeit mit Sicherheitsrisiken verbunden ist.

In beiden Fällen kann der Arbeitgeber gerechtfertigterweise ein Verbot der Nebentätigkeit aussprechen. Arbeitnehmer, die ihre Haupttätigkeit zugunsten der Nebentätigkeit vernachlässigen, verstoßen gegen ihren Arbeitsvertrag. Gleiches gilt, wenn der Schlafmangel des Arbeitnehmers ein erhöhtes Sicherheitsrisiko am Arbeitsplatz darstellt und der Arbeitgeber gezwungen ist, Maßnahmen zu ergreifen.

Haupt- und Nebenbeschäftigung beim selben Arbeitgeber

Haupt- und Nebenbeschäftigung beim selben Arbeitgeber können sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich bringen. Dieses Arbeitsarrangement bedeutet, dass ein Arbeitnehmer eine zusätzliche Rolle oder Aufgaben innerhalb derselben Organisation übernimmt, oft außerhalb seiner regulären Arbeitszeiten.

Vorteile

  • Vereinfachte Koordination: Da beide Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber ausgeübt werden, ist es oft einfacher, Arbeitszeiten und Verantwortlichkeiten zu koordinieren, was zu einer besseren Work-Life-Balance führen kann.

  • Zusätzliches Einkommen: Diese Konstellation ermöglicht es Arbeitnehmern, ihr Einkommen aufzubessern, ohne die Komplexität einer Beschäftigung bei einem zweiten Arbeitgeber.

  • Professionelle Entwicklung: Eine Nebenbeschäftigung kann zusätzliche Erfahrungen und Fähigkeiten bieten und somit zur beruflichen Weiterentwicklung beitragen.

Herausforderungen

  • Arbeitsrechtliche Bedingungen: Es müssen bestimmte rechtliche und vertragliche Bedingungen beachtet werden, z.B. in Bezug auf Gesamtarbeitszeit, Überstundenvergütung und Ruhezeiten.

  • Interessenkonflikt: Es kann zu einem Interessenkonflikt kommen, wenn die Nebenbeschäftigung die Leistung in der Haupttätigkeit beeinträchtigen könnte.

  • Steuerliche Implikationen: Zusätzliches Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung kann steuerliche Auswirkungen haben, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer klare Vereinbarungen treffen, die die Erwartungen an die Nebenbeschäftigung definieren. Dies umfasst Arbeitszeiten, Aufgabenbereiche, Vergütung und wie mögliche Konflikte gehandhabt werden sollen. Eine transparente Kommunikation ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Nebenbeschäftigung sowohl den Bedürfnissen des Arbeitnehmers als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht wird.

Nebentätigkeit kollidiert mit Unternehmenszielen

Wenn die Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers mit den Zielen des Hauptarbeitgebers kollidiert, insbesondere wenn sie bei einem direkten Konkurrenten ausgeübt wird, kann der Hauptarbeitgeber die Genehmigung für diese Tätigkeit verweigern. Dies basiert häufig auf einem Wettbewerbsverbot, das jedoch in der Regel nur unter bestimmten, von der Rechtsprechung definierten Umständen Anwendung findet:

  • Die Nebentätigkeit geht über eine einfache Aufgabe hinaus.

  • Sie trägt substantiell zum wirtschaftlichen Erfolg des konkurrierenden Unternehmens bei.

Beispielsweise wäre eine Nebentätigkeit als Reinigungskraft oder Wachpersonal bei einem Konkurrenten normalerweise nicht problematisch, da sie nicht direkt zur Kerngeschäftsstrategie des Konkurrenten beiträgt. Wenn jedoch ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit aktiv zum Verkauf der Produkte oder Dienstleistungen eines Konkurrenten beiträgt oder Marketingstrategien für diesen entwickelt, stellt dies eine direkte Konkurrenz zu den Interessen seines Hauptarbeitgebers dar und ist typischerweise unzulässig.

In solchen Fällen muss der Arbeitnehmer die Zustimmung seines Hauptarbeitgebers einholen, bevor er eine solche Nebentätigkeit aufnimmt. Arbeitgeber haben das Recht, die Ausübung von Tätigkeiten zu verbieten, die ihre Geschäftsinteressen beeinträchtigen könnten, und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Bestimmungen ihres Arbeitsvertrags und die Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber zu wahren.

So einfach geht's: Nebenbeschäftigung anmelden

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Die Anmeldung einer Nebenbeschäftigung ist ein wichtiger Schritt, um rechtliche Probleme zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten. Hier ist eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man eine Nebenbeschäftigung anmeldet:

#1 Informieren Sie Ihren Hauptarbeitgeber: Bevor Sie eine Nebenbeschäftigung aufnehmen, sollten Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber informieren, falls dies in Ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen ist oder es sich um eine potenzielle Konfliktsituation handelt. Dies geschieht am besten schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden.

#2 Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Überprüfen Sie Ihren Hauptarbeitsvertrag auf Klauseln bezüglich Nebenbeschäftigungen. Einige Verträge erfordern eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers, andere legen Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeit oder des Konkurrenzverbots fest.

#3 Melden Sie die Nebenbeschäftigung beim Finanzamt: Abhängig von Ihrem Einkommen aus der Nebenbeschäftigung müssen Sie möglicherweise eine Steuererklärung abgeben. Informieren Sie sich beim Finanzamt oder einem Steuerberater, um Ihre steuerlichen Pflichten zu verstehen.

#4 Klären Sie die Sozialversicherungspflicht: In einigen Fällen kann eine Nebenbeschäftigung die Sozialversicherungspflichten beeinflussen. Kontaktieren Sie Ihre Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, um mögliche Änderungen Ihres Beitragsstatus zu besprechen.

#5 Beachten Sie die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen: Die Gesamtarbeitszeit aus Haupt- und Nebenbeschäftigung darf bestimmte gesetzliche Grenzen nicht überschreiten, üblicherweise maximal 48 Stunden pro Woche.

#6 Erhalten Sie eine schriftliche Vereinbarung: Wenn Ihr Arbeitgeber die Nebenbeschäftigung genehmigt, lassen Sie sich diese Genehmigung schriftlich geben. So haben Sie im Falle von Unstimmigkeiten einen Nachweis.

Nebenbeschäftigung im Krankheitsfall

Eine Nebenbeschäftigung während eines krankheitsbedingten Ausfalls von der Haupttätigkeit kann kompliziert sein. Grundsätzlich gilt die Arbeitsunfähigkeit, die ein Arzt feststellt, für die Hauptbeschäftigung. Die Fortsetzung einer Nebentätigkeit in dieser Zeit kann jedoch zu Konflikten am Arbeitsplatz führen, unter Umständen sogar zu einer Kündigung, auch wenn diese von Gerichten oft als ungerechtfertigt erachtet wird. Um die Arbeitsbeziehung nicht zu belasten, ist es ratsam, die Fortsetzung der Nebenbeschäftigung während des Krankheitsurlaubs offen mit der Personalabteilung zu besprechen.

Der Schlüssel hierbei ist, zu beurteilen, ob die Nebentätigkeit den Genesungsprozess beeinträchtigt. Eine von zu Hause aus durchgeführte Tätigkeit, die keinen physischen Stress verursacht, könnte akzeptabel sein, vorausgesetzt, sie hindert den Arbeitnehmer nicht an der Genesung. Sollte der Arbeitnehmer jedoch trotz ärztlicher Anweisung zur Ruhe körperlich anspruchsvolle Aufgaben übernehmen, könnte dies als Verstoß gegen die Genesungsverpflichtungen angesehen werden, was zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie Abmahnungen oder im wiederholten Fall sogar zu einer verhaltensbedingten Kündigung, führen kann.

Die Zustimmung des Arbeitgebers ist in solchen Fällen unerlässlich. Offene Kommunikation und die Bereitschaft, die Anweisungen des Arztes zu befolgen, sind wichtig, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu wahren.

Nebenbeschäftigung im Urlaub

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Eine Nebenbeschäftigung während des Urlaubs ist grundsätzlich zulässig, jedoch sollten Arbeitnehmer die gesetzlichen Bestimmungen und die Erholungsabsicht des Urlaubs berücksichtigen. Der Urlaub ist primär zur Erholung da, und das Weiterführen einer Nebentätigkeit sollte diesen Zweck nicht untergraben.

Es ist nicht verboten, während des Urlaubs einer bereits bestehenden Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, solange die Arbeitszeiten beibehalten und die Tätigkeit nicht übermäßig körperlich anstrengend oder stressig ist. Der Schlüssel liegt darin, dass die Tätigkeit die Erholung nicht beeinträchtigen darf. Zum Beispiel könnte eine extrem körperlich anstrengende Arbeit, wie die Mithilfe bei der Ernte, je nach den Umständen, als erholungswidrig angesehen werden.

Arbeitnehmer müssen achtsam sein und dürfen ihren Urlaub nicht dazu verwenden, eine Vollzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen oder sich in einer Weise zu engagieren, die den Erholungszweck des Urlaubs gefährdet. Bei Zuwiderhandlung hat der Arbeitgeber das Recht, Einwände zu erheben und die Nebenbeschäftigung während des Urlaubs zu untersagen.

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Häufig gestellte Fragen

  • Ihr Arbeitgeber kann Ihnen eine Nebenbeschäftigung in der Regel nicht verbieten, es sei denn, die Tätigkeit verstößt gegen Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag oder allgemeine Arbeitsrechtbestimmungen, wie beispielsweise eine direkte Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber oder eine Überschreitung der maximalen Arbeitszeit.

  • In der Regel müssen Sie Ihren Hauptarbeitgeber nicht über die Höhe Ihres Einkommens aus einer Nebenbeschäftigung informieren. Eine Ausnahme besteht, wenn die zusätzlichen Einkünfte Auswirkungen auf versicherungsrechtliche Aspekte haben, wie zum Beispiel das Überschreiten von Einkommensgrenzen für geringfügige Beschäftigungen.

  • Die Fortführung einer Nebentätigkeit während eines Krankheitsurlaubs kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, vor allem wenn die Tätigkeit den Heilungsprozess behindert oder im Widerspruch zur Krankmeldung steht. Dies kann von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung reichen. Es ist empfehlenswert, vorher die Zustimmung des Hauptarbeitgebers einzuholen oder zumindest die Personalabteilung zu informieren.

  • Grundsätzlich ist es erlaubt, während des Urlaubs einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Allerdings sollten die Tätigkeiten den Erholungszweck des Urlaubs nicht beeinträchtigen und die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit müssen weiterhin eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung kann der Arbeitgeber Einspruch erheben und im schlimmsten Fall die Tätigkeit untersagen.

Human Resource
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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