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Nebenbeschäftigung: Tipps und rechtliche Grundlagen für Arbeitnehmer

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 3 Juli 2025
Beispiel für eine Nebenbeschäftigung von einer Beamte im Arbeitsverhältnis, basierend auf den Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitsrecht zum Thema Nebenjob.

In der modernen Arbeitswelt ist die Nebenbeschäftigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet, wie Personalabteilungen Nebenjobs handhaben und bietet einen detaillierten Einblick in die rechtlichen Aspekte von Teilzeit- und Nebenbeschäftigungen.

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Was ist eine Nebenbeschäftigung?

Eine Nebenbeschäftigung (auch: Nebentätigkeit oder Nebenjob) ist jede zusätzliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Hauptbeschäftigung ausübt – unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Das kann ein Minijob sein, eine freiberufliche Tätigkeit oder ehrenamtliches Engagement.

Wichtig: Auch wenn Nebenbeschäftigungen grundsätzlich erlaubt sind, können sie unter bestimmten arbeitsrechtlichen Bedingungen untersagt oder genehmigungspflichtig sein.

In Deutschland sind Nebenjobs weit verbreitet. Etwa 2,7 Millionen Arbeitnehmer haben eine Teilzeitstelle (Stand: 2023)

Regelungen für Nebenbeschäftigung

Ist eine Nebenbeschäftigung grundsätzlich erlaubt?
Ja – gemäß dem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich Nebentätigkeiten ausüben. Allerdings unterliegen sie bestimmten arbeitsrechtlichen Regelungen, die die Interessen des Arbeitgebers schützen sollen.

Was muss arbeitsvertraglich geregelt sein?
Arbeitgeber sollten im Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeitsklausel integrieren. Gängige Bestandteile sind:

  • Anzeigepflicht: Der Arbeitnehmer muss jede Nebenbeschäftigung vor Aufnahme melden.

  • Genehmigungsvorbehalt: Eine schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich.

  • Konkurrenzverbot: Tätigkeiten bei Mitbewerbern oder mit Interessenkonflikten sind untersagt.

Tipp von Shiftbase: Eine rechtssichere Vertragsklausel verhindert Unklarheiten und schützt Ihr Unternehmen.

Welche gesetzlichen Grundlagen greifen?
Folgende gesetzliche Rahmenbedingungen sind für Nebenbeschäftigungen entscheidend:

Regelung Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) Die Wochenarbeitszeit inkl. Nebenjob darf 48 Stunden nicht überschreiten.
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Die Nebentätigkeit darf nicht zur Erschöpfung im Urlaub führen.
Bundesbeamtengesetz (BBG) Beamte benötigen vorab eine Genehmigung für jede Nebenbeschäftigung.
Tarifverträge / Betriebsrat Können Sonderregelungen zur Nebentätigkeit vorsehen.
 

Wann darf der Arbeitgeber die Nebenbeschäftigung verbieten?
Ein Verbot ist nur bei berechtigtem Interesse zulässig – insbesondere wenn:

  • Die Tätigkeit die Leistungsfähigkeit im Hauptjob gefährdet

  • Ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz droht

  • Ein Wettbewerbsverhältnis besteht

  • Der Ruf oder die Interessen des Unternehmens beeinträchtigt werden

Wie kann die Einhaltung der Regelungen kontrolliert werden?
Mit modernen Zeiterfassungssystemen lassen sich Arbeitszeiten effizient überwachen. Zusätzlich helfen:

Regelmäßige Mitarbeitergespräche

  • Schriftliche Offenlegungspflichten im Rahmen des Arbeitsvertrages

  • Dokumentierte Arbeitszeitauswertung zur Vermeidung von Gesetzesverstößen

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Haupt- und Nebenbeschäftigung beim selben Arbeitgeber

Haupt- und Nebenbeschäftigung beim selben Arbeitgeber können sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich bringen. Dieses Arbeitsarrangement bedeutet, dass ein Arbeitnehmer eine zusätzliche Rolle oder Aufgaben innerhalb derselben Organisation übernimmt, oft außerhalb seiner regulären Arbeitszeiten.

✅Vorteile:

  • Vereinfachte Koordination: Da beide Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber ausgeübt werden, ist es oft einfacher, Arbeitszeiten und Verantwortlichkeiten zu koordinieren, was zu einer besseren Work-Life-Balance führen kann.

  • Zusätzliches Einkommen: Diese Konstellation ermöglicht es Arbeitnehmern, ihr Einkommen aufzubessern, ohne die Komplexität einer Beschäftigung bei einem zweiten Arbeitgeber.

  • Professionelle Entwicklung: Eine Nebenbeschäftigung kann zusätzliche Erfahrungen und Fähigkeiten bieten und somit zur beruflichen Weiterentwicklung beitragen.

⚡Herausforderungen:

  • Arbeitsrechtliche Bedingungen: Es müssen bestimmte rechtliche und vertragliche Bedingungen beachtet werden, z.B. in Bezug auf Gesamtarbeitszeit, Überstundenvergütung und Ruhezeiten.

  • Interessenkonflikt: Es kann zu einem Interessenkonflikt kommen, wenn die Nebenbeschäftigung die Leistung in der Haupttätigkeit beeinträchtigen könnte.

  • Steuerliche Implikationen: Zusätzliches Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung kann steuerliche Auswirkungen haben, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer klare Vereinbarungen treffen, die die Erwartungen an die Nebenbeschäftigung definieren. Dies umfasst Arbeitszeiten, Aufgabenbereiche, Vergütung und wie mögliche Konflikte gehandhabt werden sollen. Eine transparente Kommunikation ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Nebenbeschäftigung sowohl den Bedürfnissen des Arbeitnehmers als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht wird.

Muss eine Nebenbeschäftigung dem Arbeitgeber gemeldet werden?

Person denkt über Nebenjob nach – Definition von Wettbewerbsverbot und Regelungen in Arbeitsverträge beachten

Ja – Arbeitnehmer sind verpflichtet, jede Nebenbeschäftigung ihrem Arbeitgeber zu melden, selbst wenn sie in der Freizeit ausgeübt wird oder nicht entgeltlich erfolgt. Diese Meldepflicht ergibt sich aus der Nebenpflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis (§ 241 BGB) und wird meist durch eine vertragliche Regelung oder Betriebsvereinbarung konkretisiert.

Warum ist die Meldung für Arbeitgeber so wichtig?
Nur durch die rechtzeitige Information können Arbeitgeber prüfen, ob:

  • gesetzliche Arbeitszeitgrenzen (max. 48 Std./Woche nach ArbZG) eingehalten werden,

  • eine Gefährdung der Hauptbeschäftigung vorliegt (z. B. durch Übermüdung),

  • ein Wettbewerbsverhältnis oder Interessenkonflikt entsteht,

  • die Nebenbeschäftigung gegen interne Unternehmensrichtlinien verstößt.

Darf die Meldung formlos erfolgen?
Nein – Arbeitgeber haben das Recht, eine schriftliche Mitteilung zu verlangen, idealerweise mit folgenden Informationen:

  • Art der Tätigkeit

  • Umfang (Stunden pro Woche)

  • Arbeitgeber oder Auftraggeber

  • Zeitraum der Tätigkeit

Was passiert bei unterlassener Meldung?
Wenn ein Mitarbeiter seine Nebenbeschäftigung nicht meldet, kann das je nach Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen haben:

  • Abmahnung

  • Vertragsstrafe (bei entsprechender Klausel)

  • Kündigung, wenn z. B. ein vorsätzlicher Wettbewerbsverstoß vorliegt

Wie können Arbeitgeber vorbeugen?
Arbeitgeber sollten im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Betriebsrichtlinie festlegen, dass:

  • jede Nebenbeschäftigung vorab und schriftlich gemeldet werden muss,

  • eine Genehmigungspflicht besteht (optional, aber rechtlich zulässig),

  • Verstöße arbeitsrechtliche Folgen haben können.

Die Meldungspflicht für Nebenbeschäftigungen schützt sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. Mit klaren Regeln und Tools behalten Sie als Unternehmen jederzeit den Überblick – rechtssicher, transparent und dokumentiert.

Nebenbeschäftigung während Abwesenheit

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➡️Nebenbeschäftigung im Krankheitsfall

Eine Nebenbeschäftigung während eines krankheitsbedingten Ausfalls von der Haupttätigkeit kann kompliziert sein. Grundsätzlich gilt die Arbeitsunfähigkeit, die ein Arzt feststellt, für die Hauptbeschäftigung. Die Fortsetzung einer Nebentätigkeit in dieser Zeit kann jedoch zu Konflikten am Arbeitsplatz führen, unter Umständen sogar zu einer Kündigung, auch wenn diese von Gerichten oft als ungerechtfertigt erachtet wird. Um die Arbeitsbeziehung nicht zu belasten, ist es ratsam, die Fortsetzung der Nebenbeschäftigung während des Krankheitsurlaubs offen mit der Personalabteilung zu besprechen.

Der Schlüssel hierbei ist, zu beurteilen, ob die Nebentätigkeit den Genesungsprozess beeinträchtigt. Eine von zu Hause aus durchgeführte Tätigkeit, die keinen physischen Stress verursacht, könnte akzeptabel sein, vorausgesetzt, sie hindert den Arbeitnehmer nicht an der Genesung. Sollte der Arbeitnehmer jedoch trotz ärztlicher Anweisung zur Ruhe körperlich anspruchsvolle Aufgaben übernehmen, könnte dies als Verstoß gegen die Genesungsverpflichtungen angesehen werden, was zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie Abmahnungen oder im wiederholten Fall sogar zu einer verhaltensbedingten Kündigung, führen kann.

Die Zustimmung des Arbeitgebers ist in solchen Fällen unerlässlich. Offene Kommunikation und die Bereitschaft, die Anweisungen des Arztes zu befolgen, sind wichtig, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu wahren.

➡️Nebenbeschäftigung im Urlaub

Eine Nebenbeschäftigung während des Urlaubs ist grundsätzlich zulässig, jedoch sollten Arbeitnehmer die gesetzlichen Bestimmungen und die Erholungsabsicht des Urlaubs berücksichtigen. Der Urlaub ist primär zur Erholung da, und das Weiterführen einer Nebentätigkeit sollte diesen Zweck nicht untergraben.

Es ist nicht verboten, während des Urlaubs einer bereits bestehenden Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, solange die Arbeitszeiten beibehalten und die Tätigkeit nicht übermäßig körperlich anstrengend oder stressig ist. Der Schlüssel liegt darin, dass die Tätigkeit die Erholung nicht beeinträchtigen darf. Zum Beispiel könnte eine extrem körperlich anstrengende Arbeit, wie die Mithilfe bei der Ernte, je nach den Umständen, als erholungswidrig angesehen werden.

Arbeitnehmer müssen achtsam sein und dürfen ihren Urlaub nicht dazu verwenden, eine Vollzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufzunehmen oder sich in einer Weise zu engagieren, die den Erholungszweck des Urlaubs gefährdet. Bei Zuwiderhandlung hat der Arbeitgeber das Recht, Einwände zu erheben und die Nebenbeschäftigung während des Urlaubs zu untersagen.

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Fazit

Nebenbeschäftigungen bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen oder persönliche Interessen weiterzuverfolgen. Wichtig ist jedoch, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, insbesondere in Bezug auf Arbeitsverträge, Wettbewerbsverbote und eventuelle Meldepflichten beim Arbeitgeber. Eine klare Absprache hilft dabei, Konflikte zu vermeiden und die Haupttätigkeit nicht zu gefährden.

Häufig gestellte Fragen

  • Ja – auch wenn keine Genehmigungspflicht besteht, ist eine Informationspflicht üblich und empfehlenswert.

  • Eine Genehmigungspflicht besteht nicht automatisch, kann aber durch den Arbeitsvertrag oder Tarifverträge geregelt sein. Besonders relevant:

    • In sensiblen Branchen (z. B. Finanzwesen, Gesundheitswesen)

    • Bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst (laut Bundesbeamtengesetz & Nebentätigkeitsverordnungen)

    • Wenn eine Gefahr von Interessenkonflikten besteht

    Empfehlung: Als Arbeitgeber klare Informationspflichten im Arbeitsvertrag regeln.

     

  • Unzulässig sind:

    • Tätigkeiten, die dem Unternehmen Konkurrenz machen (Wettbewerbsverbot)

    • Jobs, die die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschreiten

    • Beschäftigungen, die die Gesundheit oder Leistung im Hauptjob gefährden

    • Tätigkeiten, bei denen ein Interessenkonflikt vorliegt

  • Eine unerlaubte Nebenbeschäftigung kann führen zu:

    • Abmahnung

    • Kündigung (im Extremfall fristlos)

    • Rückforderungen von Lohn bei nachgewiesenem Arbeitszeitverstoß

    • Sozialversicherungsrechtlichen Problemen, wenn der Umfang nicht korrekt gemeldet wird

    Tipp: Nutzen Sie digitale Zeiterfassung wie Shiftbase, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu dokumentieren.

  • Auch Teilzeitkräfte dürfen Nebenjobs ausüben – solange die Gesamtarbeitszeit nicht über das gesetzliche Maximum hinausgeht und der Hauptarbeitgeber nicht benachteiligt wird.

    Besonderheit: Teilzeitkräfte nutzen häufig Nebentätigkeiten zur Einkommensaufstockung, was aus Sicht der Arbeitgeber transparent kommuniziert und dokumentiert sein sollte.

Personaleinsatzplanung
Diana Tran

Verfasst von:

Diana Tran

Diana ist nicht nur eine leidenschaftliche Expertin im Bereich Personalwesen, sondern auch eine talentierte Content Writerin. Ihr tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Mitarbeitern befähigt sie dazu, Inhalte zu erstellen, die nicht nur informativ, sondern auch inspirierend sind. Mit ihrer einzigartigen Fähigkeit, hochwertige HR-Inhalte zu produzieren, ist Diana ein wahrer Schatz für alle, die ihr Wissen über das Personalwesen erweitern möchten.

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