Lohnarten
Lohnarten ordnen jede Zahlung einer Kategorie zu, von Grundlohn bis Zuschlag. Welche Typen es gibt und wie sie in die Abrechnung einfließen.
Lohnarten sind die Grundlage jeder professionellen Entgeltabrechnung. Sie entscheiden, wie Zahlungen an Ihre Mitarbeitenden richtig zugeordnet, versteuert und ausgewertet werden – von Grundgehalt bis Bonus. In diesem Artikel erfahren Sie als Arbeitgeber, welche Lohnarten es gibt, wie sie funktionieren und wie Sie sie praxisnah und korrekt in Ihrer Lohnbuchhaltung einsetzen.
Was sind Lohnarten? - Erklärung
Lohnarten sind verschiedene Kategorien oder „Typen“ von Zahlungen, die Sie an Ihre Mitarbeitenden leisten – also zum Beispiel Grundlohn, Überstundenvergütung, Zuschläge, geldwerte Vorteile oder auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Jede dieser Zahlungen erfüllt einen bestimmten Zweck und wird in der Lohn- und Gehaltsabrechnung unterschiedlich behandelt – sei es steuerlich, sozialversicherungsrechtlich oder buchhalterisch.
Lohnarten sind somit nicht bloß ein technischer Begriff aus dem Personalwesen, sondern ein zentrales Instrument, um die Entgeltabrechnung korrekt, nachvollziehbar und rechtskonform zu gestalten. Wenn Sie als Arbeitgeber Lohnarten sauber definieren und korrekt zuordnen, schaffen Sie Klarheit – sowohl für Ihre HR-Abteilung als auch für Ihre Mitarbeitenden und das Finanzamt.
Kurz gesagt: Lohnarten sind der Schlüssel zu einer transparenten und effizienten Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Welche Lohnarten gibt es?
Es gibt eine Vielzahl von Lohnarten, die in der Entgeltabrechnung verwendet werden, um die unterschiedlichen Formen der Vergütung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu klassifizieren. Diese Vielfalt ermöglicht es Unternehmen, die Bezahlung ihrer Mitarbeiter genau und gerecht zu gestalten, angepasst an die jeweiligen Arbeitsleistungen, Qualifikationen und Vereinbarungen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der gängigsten Lohnarten:
Grundlohnarten
Stundenlohn: Bezahlung basierend auf der tatsächlich gearbeiteten Zeit.
Monatsgehalt: Feste Summe, unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden.
Akkordlohn: Vergütung nach erbrachter Leistung, oft in Produktionsberufen angewandt.
Prämienlohn: Zusätzliche Zahlung für besondere Leistungen oder Erreichen bestimmter Ziele.
Zusätzliche Lohnarten
Überstundenlohn: Zusätzliche Bezahlung für Arbeit über die reguläre Arbeitszeit hinaus.
Schichtzulagen: Zusätzliche Vergütung für Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten (Nacht-, Feiertagsarbeit).
Urlaubsgeld: Einmalige oder jährliche Extra-Zahlung zur Urlaubszeit.
Weihnachtsgeld: Jährliche Sonderzahlung, oft als 13. Gehalt.
Sozialleistungen und steuerfreie Lohnarten
Vermögenswirksame Leistungen: Vom Arbeitgeber unterstützte Sparbeiträge.
Kinderzuschläge: Steuerfreie Zahlungen an Arbeitnehmer mit Kindern.
Dienstwagen: Nutzung eines Firmenwagens auch für private Zwecke.
Essensmarken/Zuschüsse: Unterstützung für Mahlzeiten während der Arbeitszeit.
Sonstige Lohnarten
Tantiemen: Anteil am Unternehmensgewinn, oft an leitende Angestellte gezahlt.
Entsendungszulagen: Zusätzliche Vergütung für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter.
Abfindungen: Einmalzahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Diese Übersicht verdeutlicht, dass die Gestaltung der Lohnarten flexibel auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer sowie die Anforderungen des Unternehmens und der jeweiligen Branche angepasst werden kann. Jede Lohnart spiegelt einen spezifischen Teil des Gesamtentgelts wider und dient dazu, die Arbeitsleistung, die Arbeitsbedingungen oder besondere Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziell zu honorieren. In der Lohnbuchhaltung ist die präzise Erfassung und Zuordnung dieser verschiedenen Lohnarten essentiell, um eine korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Einhaltung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben zu gewährleisten.
🔍 Lohnarten Übersicht
Hier ist eine kurze und übersichtliche Tabelle, die verschiedene Lohnarten zusammenfasst:
Lohnart | Beschreibung |
|---|---|
Stundenlohn | Bezahlung nach der Anzahl gearbeiteter Stunden. |
Monatsgehalt | Feste Summe pro Monat, unabhängig von den gearbeiteten Stunden. |
Akkordlohn | Bezahlung nach Leistung, gemessen an der Menge der produzierten Einheiten. |
Prämienlohn | Zusatzbezahlung für das Erreichen spezifischer Ziele oder besondere Leistungen. |
Überstundenlohn | Zusätzliche Bezahlung für Arbeitsstunden über die reguläre Arbeitszeit hinaus. |
Schichtzulagen | Zulagen für Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten wie Nachtschichten. |
Urlaubsgeld | Einmalige oder jährliche Extra-Zahlung zur Urlaubszeit. |
Weihnachtsgeld | Jährliche Sonderzahlung, oft als 13. Gehalt ausgezahlt. |
Vermögenswirksame Leistungen | Vom Arbeitgeber unterstützte Sparbeiträge. |
Kinderzuschläge | Steuerfreie Zahlungen an Arbeitnehmer mit Kindern. |
Dienstwagen | Nutzung eines Firmenwagens auch für private Zwecke, als geldwerter Vorteil. |
Essensmarken/Zuschüsse | Unterstützung für Mahlzeiten während der Arbeitszeit. |
Tantiemen | Anteil am Unternehmensgewinn, oft an leitende Angestellte gezahlt. |
Entsendungszulagen | Zusätzliche Vergütung für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter. |
Abfindungen | Einmalzahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. |
Diese Tabelle bietet einen schnellen Überblick über die gängigsten Lohnarten, die in der Entgeltabrechnung eine Rolle spielen können. Jede Lohnart reflektiert unterschiedliche Aspekte der Vergütung und Arbeitsleistung und ermöglicht es Arbeitgebern, ein flexibles und faires Vergütungssystem zu gestalten.
Was sind typische Beispiele für Lohnarten bei Arbeitnehmenden?
Auf jeden Fall. In der Lohnbuchhaltung unterscheiden wir verschiedene Lohnarten, je nachdem, wofür ein Betrag gezahlt wird, wie er versteuert wird und ob er sozialversicherungspflichtig ist. Diese Zuordnung ist zentral für die korrekte Entgeltabrechnung – und für die Kommunikation mit Steuerberater, Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern.
Hier sind typische Lohnarten, die Sie kennen sollten – inklusive kurzer Erklärung:
➡️Regelmäßiger Arbeitslohn
Was ist das? Der monatliche Grundlohn oder das feste Gehalt.
Beispiel: 3.000 Euro Monatsgehalt für eine Vollzeitkraft im Innendienst.
Merkmal: voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
➡️Überstundenvergütung
Was ist das? Bezahlung für zusätzliche Arbeitszeit über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl hinaus.
Beispiel: 20 Überstunden à 20 €/h → 400 € zusätzlich zum Monatslohn.
Merkmal: ebenfalls steuer- und SV-pflichtig.
➡️Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
Was ist das? Zuschläge für besondere Arbeitszeiten.
Beispiel: 25 % Zuschlag für Nachtarbeit → 100 € zusätzlich.
Merkmal: teilweise steuerfrei, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen.
➡️Sachbezüge / geldwerte Vorteile
Was ist das? Leistungen, die nicht in bar, sondern als Vorteil gewährt werden.
Beispiel: Dienstwagen zur privaten Nutzung oder Tankgutscheine.
Merkmal: häufig steuer- und beitragspflichtig, je nach Freibetrag.
➡️Einmalzahlungen
Was ist das? Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Beispiel: 1.200 € Weihnachtsgeld im November.
Merkmal: steuer- und SV-pflichtig, aber gesondert zu behandeln in der Abrechnung.
➡️Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Was ist das? Arbeitgeberzuschuss zum Vermögensaufbau der Mitarbeitenden.
Beispiel: 40 € monatlich in einen Bausparvertrag.
Merkmal: kann steuerfrei sein, abhängig von Voraussetzungen.
➡️Tantieme / Gewinnbeteiligung
Was ist das? Beteiligung am Unternehmenserfolg.
Beispiel: 2 % vom Jahresgewinn als Bonuszahlung.
Merkmal: steuer- und beitragspflichtig, aber motivierend bei Führungskräften.
➡️Auslagenersatz / steuerfreie Erstattungen
Was ist das? Rückerstattung von beruflich bedingten Kosten.
Beispiel: 200 € für Reisekosten oder 30 € Verpflegungspauschale.
Merkmal: steuerfrei, wenn korrekt nachgewiesen.
Was sind Lohnarten in der Lohnbuchhaltung?
In der Lohnbuchhaltung dienen Lohnarten als strukturierte Kategorien zur einheitlichen Zuordnung und Auswertung von Zahlungen an Ihre Mitarbeitenden. Man könnte sagen: Lohnarten sind das „Ordnungssystem“ Ihrer gesamten Entgeltabrechnung. Jede Zahlung – egal ob Gehalt, Zuschlag oder geldwerter Vorteil – wird dabei mit einer klar definierten Lohnart versehen, die automatisch alle zugehörigen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regeln mitliefert.
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Warum ist das wichtig für Sie als Arbeitgeber?
Weil die saubere Verwendung von Lohnarten dafür sorgt, dass…
Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen korrekt und rechtskonform erstellt werden,
Steuern und Sozialabgaben automatisch richtig berechnet werden,
die Zahlen buchhalterisch zugeordnet werden können (z. B. für Kostenstellen),
Auswertungen und Statistiken intern oder für Behörden leicht abrufbar sind,
Schnittstellen zu DATEV, Finanzamt, Sozialversicherung oder Controlling einwandfrei funktionieren.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Wenn Sie etwa 150 € als steuerfreien Fahrtkostenzuschuss auszahlen möchten, dann muss diese Zahlung mit der richtigen Lohnart (z. B. „Fahrtkostenzuschuss, steuerfrei“) versehen sein. Nur dann weiß das System, dass dieser Betrag nicht versteuert wird und keine Sozialabgaben anfallen. Falsch zugeordnete Lohnarten führen hier schnell zu unnötigen Korrekturen oder sogar Betriebsprüfungsrisiken.
Welche Merkmale definieren eine Lohnart in der Buchhaltung?
Jede Lohnart ist in der Lohnsoftware wie Shiftbase durch bestimmte Eigenschaften hinterlegt:
Steuermerkmale (z. B. steuerpflichtig / steuerfrei)
Sozialversicherungspflicht (ja / nein)
Abrechnungszeitraum (laufend oder einmalig)
Auswertungskennzeichen (für interne Reports)
Verbuchung (z. B. Zuordnung zu Kostenstellen oder Kontenrahmen)
Diese automatisierten Zuordnungen helfen Ihrer Buchhaltung, alles effizient, sicher und gesetzeskonform abzuwickeln – und sparen Zeit sowie Kosten.
Welche Lohnarten sind steuerfrei?
Ja, es gibt verschiedene steuerfreie Lohnarten, die Sie als Arbeitgeber nutzen können, um Ihren Mitarbeitenden zusätzliche Vorteile zu bieten – ohne dass darauf Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. Diese Zahlungen sind nicht nur finanziell attraktiv für Ihre Beschäftigten, sondern auch kostenoptimierend für Ihr Unternehmen.
Allerdings gelten für steuerfreie Lohnarten klare gesetzliche Voraussetzungen. Werden diese eingehalten, sind die Zahlungen sowohl lohnsteuerfrei als auch sozialversicherungsfrei.
Hier sind die wichtigsten steuerfreien Lohnarten im Überblick:
1️⃣ Fahrtkostenzuschüsse (z. B. ÖPNV)
Was: Zuschuss für den Arbeitsweg mit Bus, Bahn oder Jobticket.
Steuerfreiheit: Ja, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt wird.
Tipp: Die steuerfreien Beträge dürfen nicht mit dem regulären Gehalt verrechnet werden („Zusätzlichkeitskriterium“).
2️⃣ Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Was: Lohnzuschläge für Arbeitszeiten außerhalb der Regelarbeitszeit.
Steuerfreiheit: Ja, unter bestimmten Bedingungen und gesetzlichen Höchstgrenzen (z. B. bis zu 25 % bei Nachtarbeit).
3️⃣ Verpflegungsmehraufwand (Spesen)
Was: Erstattung von Verpflegungskosten bei Dienstreisen.
Steuerfreiheit: Ja, bis zur gesetzlich festgelegten Pauschale (aktuell z. B. 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit).
4️⃣ Erstattung von Reisekosten
Was: Fahrt-, Übernachtungs- und Nebenkosten bei Dienstreisen.
Steuerfreiheit: Ja, wenn Nachweise vorliegen und die Beträge angemessen sind.
5️⃣ Kindergartenzuschuss
Was: Zuschuss zu den Betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder.
Steuerfreiheit: Ja, wenn die Zahlung direkt an die Kita oder zweckgebunden erfolgt.
6️⃣ Sachzuwendungen bis 50 € (monatlich)
Was: Gutscheine, Tankkarten, Prepaid-Karten etc.
Steuerfreiheit: Ja, wenn es sich um sogenannte steuerfreie Sachbezüge handelt und die Freigrenze eingehalten wird (50 € pro Monat seit 2022).
7️⃣ Betriebliche Gesundheitsförderung
Was: Zuschuss für zertifizierte Maßnahmen (z. B. Rückenschule, Stressbewältigung).
Steuerfreiheit: Ja, bis 600 € pro Jahr pro Mitarbeitendem.
8️⃣ Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Was: Arbeitgeberbeiträge für Sparverträge (z. B. Bausparvertrag, Fondssparen).
Steuerfreiheit: Teilweise – je nach Einkommenshöhe können Mitarbeitende staatliche Förderung erhalten, der Arbeitgeberanteil ist jedoch oft steuerpflichtig.
Wichtig für Sie als Arbeitgeber:
Damit diese Zahlungen steuerfrei bleiben, müssen sie in der Lohnabrechnung korrekt mit der passenden Lohnart abgebildet werden.
Praxisfehler vermeiden:
Vermeiden Sie es, steuerfreie Leistungen als Gehaltsumwandlung darzustellen (also z. B. einen Fahrtkostenzuschuss vom Bruttogehalt abzuziehen). In solchen Fällen entfällt die Steuerfreiheit.
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Fazit: Lohnarten richtig nutzen – Ihr Schlüssel zu klaren und effizienten Abrechnungen
Lohnarten sind weit mehr als nur technische Codes in der Lohnbuchhaltung. Sie bilden das Fundament für eine rechtssichere, strukturierte und transparente Gehaltsabrechnung. Wer als Arbeitgeber hier den Überblick behält, spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch bares Geld – etwa durch die korrekte Nutzung steuerfreier Zahlungen, sauber getrennte Entlohnungsformen oder digitale Unterstützung.
Ob Grundgehalt, Zuschlag, Prämie oder geldwerter Vorteil: Jede Zahlung muss im Lohnsystem eindeutig zugeordnet sein – steuerlich, sozialversicherungsrechtlich und buchhalterisch. Eine professionelle Lohnsoftware unterstützt Sie genau dabei: Sie sorgt für automatisch richtige Zuordnungen, prüft gesetzliche Rahmenbedingungen und ermöglicht Ihnen, auch bei komplexeren Gehaltsmodellen den Durchblick zu behalten.
Gerade in Zeiten steigender administrativer Anforderungen, wachsender Belegschaften oder flexibler Arbeitszeitmodelle lohnt es sich, das Thema Lohnarten nicht als Pflicht, sondern als strategischen Vorteil zu betrachten. Denn mit einer klugen Lohnstruktur und einer klaren Abbildung in der Software schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Mitarbeitenden – und Stabilität in Ihrer Abrechnung.
Häufig gestellte Fragen
Eine falsche Zuordnung kann ernsthafte Konsequenzen haben: Falsche Steuer- und SV-Beiträge, fehlerhafte Abrechnungen, Rückforderungen durch das Finanzamt oder unnötige Korrekturläufe. Besonders bei Prüfungen durch die Rentenversicherung oder das Finanzamt kann das unangenehm und teuer werden. Daher ist es wichtig, Lohnarten korrekt und nachvollziehbar einzusetzen – idealerweise softwaregestützt.
Grundsätzlich sollten Sie mindestens einmal jährlich prüfen, ob Ihre Lohnarten noch aktuell sind – etwa zum Jahreswechsel, wenn gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Auch bei betrieblichen Veränderungen wie neuen Vergütungsmodellen, Bonusstrukturen oder steuerfreien Leistungen lohnt sich ein gezielter Check.
Hier bieten sich u. a. Sachbezüge bis 50 € monatlich, Zuschüsse zu ÖPNV-Tickets, betriebliche Gesundheitsförderung, Verpflegungspauschalen oder Kindergartenzuschüsse an. Diese Lohnarten sind unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei – und gleichzeitig ein starkes Argument bei der Personalbindung und im Recruiting.
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