9 Juni 2022

Der Sommerurlaub steht vor der Tür: Baden in der Karibik, sonnen am Strand, Cocktails trinken unter den Palmen. Es gibt endlose Möglichkeiten, seinen Urlaubstag zu geniessen. All das klingt wie im Traum und fast zu teuer, um wahr zu sein. Denn selbst im Corona-Jahr 2021, als Auslandsreisen kaum möglich waren, gaben wir Deutsche durchschnittlich 1.355 € alleine für unseren Haupturlaub aus. Denn unsere ungezügelte Reisefreude wird weltweit lediglich von China und den USA übertroffen. Ansonsten sind wir Deutsche berühmt dafür, jede Gelegenheit zu nutzen, um in die Ferne zu reisen, selbst die entlegensten Ecken unserer Erde zu erkunden und von All-Inclusive-Urlaub bis zu Outdoor-Abenteuer nichts abzuschlagen. Ein kostspieliges Hobby, das mit einem Durchschnittseinkommen von monatlich 2.084 € netto jedoch nur schwer zu stemmen ist. Zum Glück sind wir jedoch auch ein Land, in dem jeder Beschäftigte Anspruch auf bezahlten Urlaub hat und darüber hinaus oftmals sogar einen Bonus erhält. Wie hoch diese Sonderzahlung in der Regel ausfällt, wer Anspruch darauf hat und unter welchen Umständen das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, erfährst du in diesem Beitrag.
Definition: Was ist Urlaubsgeld?
Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige Auszahlung, die von Arbeitgebern den Beschäftigten einmal im Jahr ausgezahlt werden kann. Diese Bonuszahlung überseigt das normale Entgelt des Mitarbeiters und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Urlaubsgeld kann entweder tariflich geregelt sein oder nach dem Belieben des Arbeitgebers ausgezahlt werden, um seine Mitarbeiter zu motivieren, sich bei ihnen zu bedanken oder ihre gute Arbeit zu belohnen.
Ähnlich verhält es sich auch bei dem Weihnachtsgeld. Auch für diese Sonderzahlung besteht ebenfalls kein gesetzlicher Anspruch, dennoch erhält ihn fast jeder zweite Mitarbeiter. Im Jahre 2021 durften sich laut einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung rund 52 % der Befragten über diese Zusatzleistung freuen – bei den Tarifbeschäftigten waren es sogar 77%. Aus diesem Grund wird das Weihnachtsgeld umgangssprachlich auch als 13. Lohn bezeichnet und das Urlaubsgeld als 14. Monatsgehalt.
Achtung: Das Urlaubsgeld wird häufig mit dem Urlaubsentgeld verwechselt. Die Unterscheidung von Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt in diesem Bereich ist aber wichtig. Das Urlaubsentgeld ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben und steht jedem Arbeitnehmer zu. Es bezeichnet lediglich die Fortzahlung des normalen Gehaltes an den Mitarbeiter während seines Urlaubes. Denn in Deutschland hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf bezahlten Urlaubsanspruch.
Rechtslage: Wann besteht Anspruch auf Urlaubsgeld?
Die Zahlung von Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzzahlung. Dementsprechend besteht kein gesetzlicher Urlaubsgeldanspruch für den Arbeitnehmer und keine Pflicht für den Arbeitgeber das Urlaubsgeld als solche Sonderzahlung auszuzahlen. Ob der seinen Mitarbeitern Urlaubsgeld auszahlt, liegt ihm vollkommen frei.
Dennoch hat jede Regel eine Ausnahme, und die des Urlaubsgeldanspruches sogar drei. Denn obwohl Mitarbeiter generell keinen gesetzlichen Anspruch auf ein 14. Monatsgehalt haben, können sie in folgenden Fällen dennoch auf eines bestehen:
-
Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung
-
Betriebliche Übung
-
Gleichbehandlungsgrundsatz
1. Vertraglicher Anspruch:
Auch wenn das Urlaubsgeld nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es dennoch vertraglich vorgeschrieben sein. Wie sich zeigt sind dabei Beschäftigte nach einem Tarifvertrag klar im Vorteil – bei ihnen steigt die Anzahl der Urlaubsgeldempfänger von 35 % auf 73 % an. Wenn hingegen weder der Tarifvertrag noch die Betriebsvereinbarung die Sonderzahlungen regeln, bleibt es dem eigenen Verhandlungsgeschickt überlassen. In diesem Fall kommt es darauf an, ob vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei den Gehaltsverhandlungen eine Klausel im Arbeitsvertrag bezüglich des Urlaubsgeldes eingefügt wurde.
2. Betriebliche Übung:
Erhalten Arbeitnehmer über Jahre hinweg Urlaubsgeld, greift die sogenannte betriebliche Übung und es besteht auch weiterhin Anspruch auf diese Sonderzahlung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht willkürlich seine Meinung ändern und künftige Boni aussetzen kann. Wurde dreimal hintereinander ohne Vorbehalt eine geleichbleibende Zusatzleistung ausgezahlt, hat der Arbeitnehmer auch in Zukunft ein Recht darauf.
3. Gleichbehandlungsgrundsatz:
Vor dem Gesetz sind alle gleich und vor dem Arbeitgeber auch. Erhalten deine Kollegen Urlaubsgeld, hast auch du einen Anspruch darauf. Denn wenn alle von einer zusätzlichen Zahlung profitieren, darf sie nicht einem einzelnen verwehrt werden. Umgekehrt ist es jedoch möglich, einen einzelnen für besonders gute Leistungen zu belohnen, ohne, dass alle anderen ebenfalls einen Vorteil erhalten müssen.
Rechner: Wie viel Urlaubsgeld steht jedem zu?
Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt, ist auch dessen Höhe nicht festgelegt. Generell richtet sich diese nach dem normalen Monatsgehalt, weshalb es nicht nur zwischen den Betrieben, sondern auch zwischen den Branchen zu großen Unterschieden kommt. So ist die riesige Spannweite zwischen 155 € - 2.450 € Urlaubsgeld bei Beschäftigten der mittleren Vergütungsgruppe zu erklären. Darüber hinaus gibt es auch nach wie vor noch eine große Lohnlücke zwischen Ost und West: Mit durchschnittlich 1.317 € im Westen und 927 € im Osten ist das Urlaubsgeld in den alten Bundesländern 42 % höher.
Für die Berechnung des Urlaubszuschusses spielen deshalb viele Faktoren eine Rolle. Das Bundesland, die Branche, der Betrieb, das eigene Gehalt und die tariflichen Vereinbarungen müssen berücksichtigt werden, um die ungefähre Höhe der Sonderzahlungen zu ermitteln.
Zeitpunkt: Auch für den Zeitpunkt, an dem das Urlaubsgeld ausgezahlt wird, gibt es keine staatliche Regelungen. Klassischerweise überweist der Arbeitgeber deshalb den Bonus zu einem bestimmten Stichtag, der meist auf den Beginn der Reisezeit im Mai oder Juni fällt. Das genau Datum kann im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt sein.
Sonderregelungen: Wie verhält es sich mit dem Urlaubsgeld bei Elternzeit, Mutterschutz, Kündigung, Minijob, Krankheit und Tod?
Auch wenn der Anspruch auf ein zusätzliches Monatsgehalt nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, so sind doch alle damit einhergehenden Rechte und Pflichten genauestens geregelt. Deshalb gibt es eine Reihe von Sonderregelungen, die klären, wie es sich mit dem Urlaubsgeld in folgenden Situationen verhält:
-
Elternzeit: Nutzt der Arbeitgeber Zuschüsse (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), um die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter zu belohnen, ist es verständlich, dass er diese während der Elternzeit nicht auszahlen muss. Bei andere Gründen, wie um Loyalität oder Betriebstreue zu belohnen, muss dieses auch während der Elternzeit weiterhin gewährt werden. Wie viel Urlaubsgeld der Arbeitnehmer in diesem Fall erhält, hängt jedoch davon ab, in welchem Beschäftigungsverhältnis (erwerbstätig oder nicht erwerbstätig) und in welchem Versicherungsverhältnis (sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei) er sich befindet. Entsprechend werden die Höhe und die Besteuerung des Urlaubzuschusses angepasst.
-
Mutterschutz: Während des Mutterschutzes hat der Arbeitnehmer auch weiterhin ein Recht auf Urlaubsgeld. Der Grund dafür ist, dass diese Wochen als Zeitraum betrachtet werden, in denen die werdende Mutter eigentlich noch gearbeitet hätte.
-
Kündigung: Bei einer Kündigung verliert der Arbeitnehmer weder den Anspruch auf seine Urlaubstage, noch auf sein Urlaubsgeld. Beides richtet sich jedoch nach den in diesem Kalenderjahr geleisteten Arbeitstagen und kann aus diesem Grund bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses geringer ausfallen. Kündigt der Arbeitnehmer nachdem er sein volles Urlaubsgeld bereits erhalten hat, kann der Arbeitgeber dieses in bestimmten Fällen wieder (anteilig) zurückfordern. Das ist allerdings nur möglich, wenn es sich bei diesem Zuschuss um eine freiwillige Leistung (z.B. zur Mitarbeitermotivation oder Belohnung der Loyalität) handelt. Ist das Urlaubsgeld jedoch als Bonus für geleistete Arbeit definiert oder als akzessorisches Urlaubsgeld betitelt, kann der Arbeitsgeber es nicht zurückfordern.
-
Minijob: Bei diesem Arbeitsverhältnis darf der Mini-Jobber nicht mehr als 450 € im Monat verdienen, damit seine Beschäftigung weiterhin steuerfrei bleibt. Da das Urlaubsgeld als Sonderzahlung rechtlich zum Gehalt zählt, ist es ratsam solche Zuschüsse bereits im Vorfeld ablehnen, falls er durch diese die 450-Euro-Grenze überschreitet.
-
Krankheit: Ist der Beschäftigte zum Zeitpunkt der Bonusauszahlung krank, hat er dennoch einen Anspruch auf diese. Ist er jedoch über einen langen Zeitraum hinweg krank, kann er sein Anspruch darauf verlieren. Das Urlaubsgeld richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetzt und kann deshalb abhängig von der Anzahl der Krankheitstage entsprechend gekürzt oder ganz gestrichen werden. Es kommt hier also in der Abrechnung auf den Fall an.
-
Tod: Hat der Beschäftigte Anspruch auf Urlaubsgeld, kann dieser sogar im Todesfall noch von den Angehörigen geltend gemacht werden. Auch in diesem Falle muss der Bonus vollständig oder anteilig ausgezahlt werden, abhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitstage.
Pflichten: Muss das Urlaubsgeld versteuert werden?
Natürlich ist es wichtig, die Versteuerung des Urlaubsgeldes richtig zu handhaben. Offiziell gesehen handelt es sich beim Urlaubsgeld um ein zusätzliches Einkommen, weshalb dieses ganz normal versteuert werden muss. In der Steuererklärung wird es als „sonstiger Bezug“ neben dem Arbeitslohn angegeben. Dementsprechend fallen nicht nur Steuern, sondern auch Sozialangaben an, wodurch der Bonus je nach Steuerklasse und Gehaltsverdienst häufig deutlich geringer ausfällt, als erhofft.
Steuerfreie Alternative: Das Urlaubsgeld muss zwar vollständig versteuert werden, die Erholungsbeihilfe jedoch nicht. Diese ist kann pro Jahr 156 € zuzüglich Zuschüssen für Ehepartner (104 €) oder Kinder (52 €) betragen. Da sie steuer- und sozialabgabefrei ist, stellt sie in manchen Fällen eine gute Alternative zum herkömmlichen Urlaubszuschuss dar. Gleiches gilt auch für Tankgutscheine, Bahntickets, Kita-Beiträge, Mittagessen oder andere steuerfreie Extras.

Workforce Management Software von Shiftbase