Der Arbeitsmarkt wandelt sich, wodurch Zeitarbeit an Bedeutung gewinnt und sowohl Vor- als auch Nachteile bietet. In dieser Serie beleuchten wir alle Aspekte der Zeitarbeit. Dieser Leitfaden gibt Tipps für den Erfolg in der Zeitarbeitswelt.
Zeitarbeit, auch bekannt als Arbeitnehmerüberlassung, bietet Unternehmen eine flexible Lösung, um personelle Engpässe zu überbrücken. Ob saisonale Auftragsspitzen, Krankheitsvertretungen oder temporäre Projekte – Zeitarbeit verschafft Ihnen als Arbeitgeber Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Personalvermittlung?
Die Personalvermittlung vermittelt Arbeitskräfte dauerhaft an ein Unternehmen. Bei der Zeitarbeit hingegen besteht der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen, nicht mit dem Kundenunternehmen. Die Einsatzdauer ist befristet und geregelt.
Wie funktioniert Zeitarbeit?
In der Zeitarbeit besteht ein sogenanntes Dreiecksverhältnis zwischen drei Parteien:
👥 Der Zeitarbeitnehmer (Arbeitnehmer/in)
Der Zeitarbeiter ist beim Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) fest angestellt. Das heißt: Der Arbeitsvertrag besteht nicht mit dem Einsatzbetrieb, sondern mit dem Personaldienstleister.
🏢 Das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher)
Es übernimmt die Rekrutierung, Anstellung und Gehaltszahlung des Zeitarbeitnehmers. Gleichzeitig überlässt es diesen zur Arbeitsleistung an ein Kundenunternehmen, den sogenannten Entleiher.
🏭 Das Kundenunternehmen (Entleiher)
Das Unternehmen, bei dem der Zeitarbeitnehmer tatsächlich arbeitet, erhält dessen Arbeitskraft gegen eine vertraglich vereinbarte Überlassungsgebühr. Es trägt die fachliche Verantwortung, ist aber nicht rechtlich der Arbeitgeber.
Beispiel aus der Praxis Ein Produktionsbetrieb benötigt kurzfristig 5 zusätzliche Fachkräfte für einen Großauftrag. Statt eigene Stellenanzeigen zu schalten, wendet er sich an ein Zeitarbeitsunternehmen, das innerhalb von wenigen Tagen passende Kandidaten vermittelt. Die Zeitarbeitnehmer beginnen direkt mit dem Einsatz, bleiben aber beim Verleiher angestellt.
Wie lange Zeitarbeit bis Übernahme?
In der Zeitarbeit ist eine Übernahme in eine Festanstellung grundsätzlich jederzeit möglich – es gibt keine gesetzliche Mindestdauer. Die Entscheidung hängt vom Kundenunternehmen (Entleiher) und dem Zeitarbeitnehmer ab. In der Praxis erfolgt eine Übernahme oft nach einer Bewährungszeit von 6 bis 12 Monaten.
Gesetzliche Höchstdauer: 18 Monate
Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) darf ein Zeitarbeitnehmer maximal 18 Monate ununterbrochen beim gleichen Kundenunternehmen eingesetzt werden. Danach muss entweder:
Tipp von Shiftbase: Mit unserer Software können Sie Einsatzzeiten, Mitarbeiterdaten und Vertragslaufzeiten übersichtlich nachverfolgen – ideal für eine geplante und rechtssichere Übernahme aus der Zeitarbeit.
Was sind die rechtlichen Grundlagen der AÜG?
Die rechtliche Basis für die Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) in Deutschland bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es regelt die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien – also von Verleihern (Zeitarbeitsfirmen), Entleihern (Kundenunternehmen) und Zeitarbeitnehmern.
📜 Wichtige Grundsätze des AÜG:
Erlaubnispflicht
Ein Unternehmen darf Arbeitnehmer nur verleihen, wenn es über eine gültige Überlassungserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit verfügt.
Höchstüberlassungsdauer
Ein Zeitarbeitnehmer darf maximal 18 Monate ununterbrochen beim selben Entleiher eingesetzt werden – es sei denn, ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor.
Nach spätestens 9 Monaten Einsatz im selben Betrieb muss der Zeitarbeitnehmer denselben Lohn wie vergleichbare Festangestellte erhalten. Ab dem ersten Tag gelten zudem gleiche Arbeitsbedingungen (z. B. Pausenregelungen, Zugang zu Kantine, Schichtpläne).
Informationspflichten
Der Verleiher muss seine Zeitarbeitnehmer schriftlich über Arbeitsort, Einsatzdauer, Aufgaben und Entlohnung informieren. Auch der Entleiher trägt eine Mitverantwortung für die Einhaltung dieser Regeln.
Tarifverträge und Branchenzuschläge
Viele Einsätze unterliegen speziellen Tarifverträgen der Zeitarbeitsbranche (z. B. iGZ, BAP), die Zuschläge, Urlaubsansprüche und Sonderregelungen definieren.
Welche Punkte sind im Zeitarbeitsvertrag besonders wichtig?
Ein Zeitarbeitsvertrag – also der Arbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) und dem Zeitarbeitnehmer – unterscheidet sich in einigen Punkten von klassischen Arbeitsverträgen. Als Entleiher (Kundenunternehmen) sollten Sie wissen, worauf es ankommt, um rechtssicher und effizient mit Personaldienstleistern zusammenzuarbeiten.
Shiftbase, Ihre Softwarelösung für Personalverwaltung und Zeiterfassung, unterstützt Sie dabei, alle relevanten Vertrags- und Einsatzdaten stets im Blick zu behalten.
⏰ Arbeitszeitregelung
Ist der Mitarbeitende in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis tätig? Wird mit festen Arbeitszeiten oder einem flexiblen Schichtsystem gearbeitet? Diese Angaben müssen im Vertrag klar definiert sein, damit die Einsatzplanung im Kundenunternehmen abgestimmt erfolgen kann.
Tipp: Mit Shiftbase lassen sich verschiedene Arbeitszeitmodelle flexibel abbilden – ideal für Zeitarbeitseinsätze mit wechselnden Anforderungen.
💶 Vergütung & Zuschläge
Der Vertrag sollte transparent Auskunft über den Grundlohn und mögliche Zuschläge geben – z. B. für Nachtarbeit, Sonntagsdienste oder Überstunden. Auch Regelungen zu Equal Pay ab dem 10. Einsatzmonat sind relevant.
📍 Einsatzort(e)
Ist der Einsatzort festgelegt oder flexibel? Bei bundesweiten Einsätzen oder häufigem Ortswechsel ist eine gute Koordination nötig. Der Vertrag sollte regeln, wie oft und wohin ein Zeitarbeitnehmer versetzt werden darf.
📆 Vertragsdauer
Ein Zeitarbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Bei befristeten Verträgen sollten Sachgründe dokumentiert sein – z. B. saisonale Projekte oder Krankheitsvertretungen.
📤 Kündigungsfristen
Im Vergleich zu regulären Arbeitsverträgen gelten in der Zeitarbeit oft kürzere Kündigungsfristen. Diese müssen im Vertrag rechtskonform verankert sein.
🎁 Zusatzleistungen
Werden Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Fahrtkostenzuschüsse gewährt? Diese Punkte sollten konkret geregelt sein, damit der Zeitarbeitnehmer und das Kundenunternehmen Klarheit über die Gesamtkonditionen haben.
🧑🏭 Arbeitsbedingungen beim Entleiher
Gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 8 AÜG) müssen Zeitarbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen erhalten wie festangestellte Mitarbeitende – das betrifft Pausen, Zugang zu Einrichtungen, Arbeitsmittel u. v. m.
Bietet der Personaldienstleister Schulungen oder Weiterbildungen an? Diese Maßnahmen verbessern nicht nur die Qualifikation, sondern auch die Bindung an das Unternehmen – ein Pluspunkt für Sie als Entleiher bei langfristiger Zusammenarbeit.
📄 Einsatzbeschreibung
Ein professioneller Zeitarbeitsvertrag enthält eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit, damit alle Parteien wissen, was der Mitarbeitende konkret leisten soll. Dies ist wichtig für reibungslose Abläufe und Vermeidung von Fehlbesetzungen.
Fazit: Zeitarbeit als strategisches Instrument für Arbeitgeber
Zeitarbeit, auch als Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit bekannt, ist weit mehr als nur eine kurzfristige Notlösung: Sie ist ein strategisches Modell, mit dem Unternehmen flexibel auf Personalbedarf reagieren, neue Fachkräfte testen und Rekrutierungskosten reduzieren können. In vielen Branchen – von Logistik bis Gesundheitswesen – ist Zeitarbeit längst ein fester Bestandteil moderner Personalstrategien.
Für Arbeitgeber bietet Zeitarbeit klare Vorteile:
Schneller Zugriff auf qualifizierte Arbeitskräfte
Kalkulierbare Kosten durch feste Überlassungssätze
Weniger administrativer Aufwand dank externer Abwicklung
Option auf Festanstellung nach erfolgreichem Einsatz
Gleichzeitig verlangt das Modell ein hohes Maß an Transparenz, Rechtssicherheit und effizienter Kommunikation zwischen Verleiher, Entleiher und Zeitarbeitnehmer.
Häufig gestellte Fragen
Nach AÜG dürfen Zeitarbeiter in der Regel maximal 18 Monate bei demselben Entleiher tätig sein. Es gibt aber Ausnahmen durch Tarifverträge.
Das Zeitarbeitsunternehmen als Verleiher zahlt den Lohn und bleibt rechtlich Arbeitgeber.
Nein, aber eine Übernahme ist möglich und häufig gängige Praxis – vor allem bei guter Leistung.
Nein. Zeitarbeitnehmer müssen nicht jeden Einsatz akzeptieren. Die Arbeitsbedingungen und Einsatzorte werden im Voraus mit dem Personaldienstleister abgestimmt. Wer wiederholt ablehnt, sollte jedoch mit dem Arbeitgeber im Gespräch bleiben, um Missverständnisse zu vermeiden.
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