Dienstplan in der Pflege: Regeln & Arbeitszeitgesetz

  • Verfasst von: Diana Tran
  • Letzte Aktualisierung: 6 Juni 2023
pflege dienstplan, dienstpläne, dienstplanes, standard,wünsche,beschäftigten,herausforderung,tipp

Ein effektiver Dienstplan ist von entscheidender Bedeutung für den reibungslosen Ablauf in der Pflegebranche. Eine sorgfältige Personalplanung gewährleistet nicht nur eine optimale Versorgung der Patienten, sondern auch eine ausgewogene Work-Life-Balance für die Pflegekräfte. In diesem Artikel werden wir uns mit dem Thema "Dienstplan Pflege" auseinandersetzen und einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Online-Software für die Personalplanung sowie wichtige Aspekte wie Arbeitszeiten, Urlaub und Feiertagsregelungen geben.

Als Arbeitgeber in der Pflegebranche ist es unerlässlich, den Dienstplan effizient zu gestalten, um die Arbeitsbelastung gerecht zu verteilen und gleichzeitig den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden. Ob Sie eine Klinik, ein Pflegeheim oder eine ambulante Pflegeeinrichtung leiten - die richtige Planung und Organisation des Personals kann die Produktivität steigern, die Mitarbeiterzufriedenheit fördern und letztendlich die Qualität der Pflege verbessern.

Was versteht man unter einem Dienstplan in der Pflege?

Ein Dienstplan in der Pflege ist eine strukturierte und detaillierte Aufstellung, die die Arbeitszeiten und Schichten für das Pflegepersonal festlegt. Er bildet die Grundlage für eine effiziente Personalplanung und ermöglicht eine reibungslose Organisation der Pflegeabläufe.

Der Dienstplan in der Pflege umfasst die zeitliche Verteilung der Arbeit, die Zuordnung zu bestimmten Schichten und die Berücksichtigung von individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Mitarbeiter. Er stellt sicher, dass zu jeder Zeit ausreichend qualifizierte Pflegekräfte vorhanden sind, um die Versorgung und Betreuung der Patienten zu gewährleisten.

Bei der Erstellung eines Dienstplans in der Pflege müssen verschiedene rechtliche Grundlagen beachtet werden. Dazu gehören die Arbeitszeitbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, Regelungen zum Urlaub sowie Vorgaben zum Mutterschutz und Jugendschutz. Ein professionelles Dienstplan-Tool, wie beispielsweise eine Software zur Personalplanung, kann dabei helfen, den Dienstplan effizient zu erstellen und zu verwalten.

Ein gut durchdachter Dienstplan in der Pflege ermöglicht eine gerechte Verteilung der Arbeitsbelastung, minimiert Engpässe und Überlastungen und trägt zur Arbeitszufriedenheit der Pflegekräfte bei. Gleichzeitig gewährleistet er eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung der Patienten, was für den Erfolg einer Pflegeeinrichtung von entscheidender Bedeutung ist.

Wer ist für den Dienstplan in der Pflegebranche zuständig?

stationsleitung, personaleinsatzplanung,pflegedienstleitung,planer,acht stunden,betreuung

In der Pflegebranche ist die Zuständigkeit für den Dienstplan von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Erstellung und Organisation des Dienstplans beim Arbeitgeber, also der Pflegeeinrichtung oder dem Krankenhaus. Es obliegt dem Arbeitgeber, sicherzustellen, dass der Dienstplan den rechtlichen Vorgaben entspricht und den Bedürfnissen der Mitarbeiter und der Versorgung der Patienten gerecht wird.

Oftmals wird die Aufgabe der Dienstplanung an speziell dafür zuständige Mitarbeiter oder Abteilungen übertragen. Das können beispielsweise Pflegedienstleitungen, Personalabteilungen oder Schichtplaner sein. Diese Personen haben in der Regel das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um den Dienstplan effektiv zu erstellen und zu koordinieren.

Es ist wichtig, dass bei der Dienstplanung auch die Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen und den Pflegekräften ist entscheidend, um einen ausgewogenen und gerechten Dienstplan zu erstellen. Individuelle Arbeitszeitwünsche, Urlaubstage und persönliche Belange sollten nach Möglichkeit in die Planung einfließen, um die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter zu fördern.

Letztendlich ist es die gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeber und Mitarbeitern, einen gut funktionierenden Dienstplan zu gewährleisten, der den Anforderungen der Pflegebranche gerecht wird und eine optimale Versorgung der Patienten ermöglicht.

Dienstplan online erstellen – Software für die Personalplanung

Bei der Erstellung eines Dienstplans in der Pflege kann der Einsatz einer Online-Software für die Personalplanung wie Shiftbase äußerst vorteilhaft sein. Shiftbase bietet eine benutzerfreundliche Plattform, die es ermöglicht, den Dienstplan effizient und digital zu erstellen, zu verwalten und zu optimieren.

Die Verwendung einer solchen Software erleichtert den gesamten Prozess der Dienstplanung erheblich. Durch die Integration von Shiftbase können Arbeitgeber und Planungsverantwortliche die Verfügbarkeit der Mitarbeiter in Echtzeit überprüfen, Schichtwünsche berücksichtigen und eine gerechte Verteilung der Arbeitszeiten gewährleisten. Die Software ermöglicht auch die automatische Berechnung von Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Überstunden, was Zeit und Aufwand spart.

Darüber hinaus bietet Shiftbase weitere nützliche Funktionen wie die Möglichkeit zur Kommunikation mit den Mitarbeitern, die Erfassung von Arbeitszeiten sowie die Erstellung von Berichten und Statistiken. Diese Funktionen tragen zur besseren Transparenz, Kommunikation und Organisation in der Personalplanung bei.

Durch den Einsatz von Shiftbase als Online-Software für die Dienstplanung in der Pflege können Arbeitgeber Zeit sparen, Fehler minimieren und gleichzeitig eine effektive Personalplanung gewährleisten. Die digitale Lösung bietet Flexibilität, Genauigkeit und eine optimale Ressourcennutzung, was zu einer effizienteren Arbeitsorganisation und letztendlich zu einer verbesserten Pflegequalität führt.

Dienstplan, pflegeeinrichtungen, dienstplanes

Welche Arbeitszeitmodelle gibt es in der Pflege?

In der Pflegebranche gibt es verschiedene Arbeitszeitmodelle, die auf die Bedürfnisse von Mitarbeitern und Arbeitgebern abgestimmt werden können. Hier sind einige gängige Arbeitszeitmodelle in der Pflege:

1) Vollzeit: Das Vollzeitmodell umfasst in der Regel eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 bis 40 Stunden. Vollzeitkräfte arbeiten in der Regel an festgelegten Tagen und haben Anspruch auf alle damit verbundenen Vorteile wie Urlaub und Sozialleistungen.

2) Teilzeit: Teilzeitbeschäftigung bietet die Möglichkeit, eine reduzierte wöchentliche Arbeitszeit zu haben. Die Arbeitszeiten werden individuell vereinbart und können je nach Bedarf und Verfügbarkeit angepasst werden. Teilzeitkräfte haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub und Sozialleistungen, die im Verhältnis zur Arbeitszeit reduziert sein können.

3) Schichtarbeit: In der Pflege sind Schichtarbeit und Dienstpläne, die rund um die Uhr arbeiten, weit verbreitet. Dies umfasst Tag-, Nacht- und Wochenendschichten. Schichtarbeiter haben häufig einen rotierenden Dienstplan, der regelmäßige Wechsel zwischen verschiedenen Schichten beinhaltet.

4) Gleitende Arbeitszeit: Bei der gleitenden Arbeitszeit können Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten innerhalb eines bestimmten Rahmens flexibel gestalten. Dabei können individuelle Bedürfnisse, wie beispielsweise Kinderbetreuung oder persönliche Verpflichtungen, berücksichtigt werden. Es werden Kernarbeitszeiten festgelegt, in denen die Anwesenheit erforderlich ist. Mehr über Gleitzeit, erfahren Sie hier.

5) Teilzeit in Blockform: Bei diesem Modell arbeiten Mitarbeiter in Teilzeit, aber in längeren Arbeitsblöcken. Zum Beispiel können sie an einigen Tagen in der Woche volle Arbeitstage leisten und haben dann an anderen Tagen frei.

Diese Arbeitszeitmodelle können je nach Einrichtung, Tätigkeitsbereich und individuellen Vereinbarungen variieren. Es ist wichtig, die rechtlichen Bestimmungen zu Arbeitszeitregelungen zu beachten und sicherzustellen, dass die Arbeitszeitmodelle den Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht werden, während gleichzeitig eine effektive Versorgung der Patienten gewährleistet wird.

Aufbau und Inhalt - Dienstpläne in der Pflege

pflegekraft, personaleinsatzplanung,pflegedienstleitung,dienstplänen,termine,planer,text

Dienstpläne in der Pflege folgen einem bestimmten Aufbau und enthalten wichtige Informationen, um eine reibungslose Organisation und Durchführung der Arbeit zu gewährleisten. Der Aufbau und Inhalt eines Dienstplans sind von großer Bedeutung, um die Bedürfnisse der Patienten zu erfüllen und gleichzeitig den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden. Im Folgenden werden die wesentlichen Elemente eines Dienstplans in der Pflege erläutert:

Schichtplanung: Der Dienstplan legt fest, welche Mitarbeiter zu welchen Zeiten arbeiten und welche Schichten sie übernehmen. Dabei werden Aspekte wie Früh-, Spät- und Nachtschichten berücksichtigt, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.

Arbeitszeiten: Der Dienstplan enthält genaue Angaben zu den Arbeitszeiten der Mitarbeiter. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigt, um Überbelastungen zu vermeiden und die Arbeitszeiten gerecht zu verteilen.

Pausenregelungen: Die Pausenzeiten sind ein wichtiger Bestandteil des Dienstplans. Sie dienen der Erholung der Mitarbeiter und müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Urlaubsplanung: Im Dienstplan wird die Urlaubsplanung der Mitarbeiter berücksichtigt, um eine gleichmäßige Verteilung der Urlaubstage zu gewährleisten und Engpässe zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen: Der Dienstplan berücksichtigt auch besondere Bestimmungen wie den Mutterschutz oder Jugendschutz für Pflegekräfte. Hierbei werden spezifische Regelungen beachtet, um den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Kommunikation und Information: Der Dienstplan dient auch als Kommunikationsmittel, um die Mitarbeiter über ihre Dienste, Schichtänderungen oder besondere Anforderungen zu informieren. Eine klare und rechtzeitige Kommunikation ist essentiell, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ein gut strukturierter Dienstplan in der Pflege berücksichtigt all diese Aspekte und stellt sicher, dass die Bedürfnisse der Patienten erfüllt werden, während gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Durch eine professionelle Dienstplanung wird eine optimale Arbeitsorganisation erreicht und die Pflegequalität gesteigert.

Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz für Dienstpläne

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt wichtige Bestimmungen für Dienstpläne in Bezug auf Arbeitszeiten, Urlaub und weitere Aspekte fest. Diese gesetzlichen Vorgaben dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und regeln die Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche. Im Folgenden werden einige relevante Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes im Zusammenhang mit Dienstplänen erläutert:

Arbeitszeiten

Das ArbZG legt Höchstarbeitszeiten fest, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu schützen. Es schreibt vor, dass die tägliche Arbeitszeit in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten darf und dass eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden eingehalten werden muss. Der Dienstplan muss die Arbeitszeiten so planen, dass diese Bestimmungen erfüllt werden.

Ruhezeiten

Das ArbZG sieht bestimmte Ruhezeiten vor, in denen die Arbeitnehmer sich erholen können. Nach einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen den Mitarbeitern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit Ruhepausen von mindestens 11 Stunden gewährt werden. Der Dienstplan sollte sicherstellen, dass ausreichende Ruhezeiten eingehalten werden.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Das ArbZG enthält auch Bestimmungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit. Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, es liegen besondere Ausnahmeregelungen vor. Der Dienstplan sollte die Sonn- und Feiertage entsprechend berücksichtigen und Ausnahmen nur in den gesetzlich festgelegten Fällen zulassen.

Urlaubsanspruch

Das Arbeitszeitgesetz regelt auch den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. Es schreibt vor, dass jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr zusteht. Der Dienstplan sollte die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigen und sicherstellen, dass der Urlaubsanspruch erfüllt wird.

Durch die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes im Dienstplan wird nicht nur der Schutz der Mitarbeiter gewährleistet, sondern auch die Qualität der Pflegeleistungen verbessert. Arbeitgeber sollten sich daher mit den rechtlichen Vorgaben vertraut machen und sicherstellen, dass der Dienstplan entsprechend gestaltet wird, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

pflege dienstplan, dienstpläne,pflegeeinrichtungen, dienstplanerstellung, pflegepersonal,dienstplangestaltung

Regelungen im Bereich Mutterschutz oder Jugendschutz für Pflegekräfte

Im Bereich der Pflege gelten spezifische Regelungen zum Mutterschutz und Jugendschutz, die auch bei der Erstellung von Dienstplänen berücksichtigt werden müssen. Diese Bestimmungen dienen dem Schutz von schwangeren Mitarbeiterinnen und jugendlichen Pflegekräften. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen zu Mutterschutz und Jugendschutz erläutert:

Mutterschutz

Gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) haben schwangere Pflegekräfte Anspruch auf besondere Schutzmaßnahmen. Der Dienstplan sollte so gestaltet sein, dass die Gesundheit der werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes geschützt wird. Dazu gehören beispielsweise die Vermeidung von Gefährdungen am Arbeitsplatz, die Reduzierung von körperlich belastenden Tätigkeiten und die Möglichkeit zur Ausübung von Mutterschutzfristen und -urlaub.

Jugendschutz

Jugendliche Pflegekräfte unterliegen besonderen Schutzbestimmungen gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Der Dienstplan muss sicherstellen, dass die Arbeitszeitgrenzen für Jugendliche eingehalten werden, um Überlastungen zu vermeiden. Zudem müssen ausreichende Ruhepausen und Ruhezeiten gewährt werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der jugendlichen Mitarbeiter zu gewährleisten.

Bei der Dienstplanung sollten Arbeitgeber die Bestimmungen zum Mutterschutz und Jugendschutz sorgfältig beachten. Eine enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist wichtig, um ihre spezifischen Bedürfnisse zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens zu treffen. Individuelle Anpassungen im Dienstplan können erforderlich sein, um den Mutterschutz oder Jugendschutz zu gewährleisten und dennoch eine kontinuierliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.

beispiel, pflegeheime, betrieb,dienstplänen, personaleinsatz,dienstplan erstellen,vorgesetzten

Feiertagsregelung für Mitarbeiter in der Pflege

Die Feiertagsregelungen für Mitarbeiter in der Pflege unterliegen bestimmten Bestimmungen, um den Schutz der Arbeitnehmer und die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen. Feiertage sind wichtige Ruhe- und Erholungstage für die Beschäftigten. Im Folgenden werden die gängigen Regelungen für Feiertage in der Pflege erläutert:

Anspruch auf freie Tage

Mitarbeiter in der Pflege haben grundsätzlich Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag an gesetzlichen Feiertagen. Dieser freie Tag dient der Erholung und sollte im Dienstplan entsprechend berücksichtigt werden.

Besondere Dienstleistungen

Da die Pflege rund um die Uhr gewährleistet werden muss, werden an Feiertagen oft zusätzliche Dienstleistungen benötigt. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, dass Mitarbeiter an Feiertagen arbeiten müssen. In solchen Fällen sollten Ausgleichsregelungen getroffen werden, beispielsweise durch einen Ersatzruhetag oder eine entsprechende Vergütung.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

In einigen Fällen können tarifvertragliche Bestimmungen oder Betriebsvereinbarungen spezifische Regelungen für Feiertage in der Pflege enthalten. Diese sollten bei der Dienstplanung berücksichtigt werden, um die Rechte der Mitarbeiter zu wahren und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Bei der Dienstplanung an Feiertagen ist es wichtig, sowohl die Bedürfnisse der Mitarbeiter als auch die kontinuierliche Versorgung der Patienten im Blick zu behalten. Eine transparente und faire Planung, die den gesetzlichen Vorgaben und individuellen Bedürfnissen gerecht wird, ist von großer Bedeutung. Durch eine angemessene Berücksichtigung der Feiertagsregelungen wird ein ausgewogenes Arbeitsumfeld geschaffen und das Wohlbefinden der Mitarbeiter gefördert.

Dürfen spontane Überstunden im Dienstplan verordnet werden?

Die Verordnung spontaner Überstunden im Dienstplan ist grundsätzlich nicht zulässig. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die Arbeitszeiten und Überstunden und schützt die Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung. Überstunden sollten grundsätzlich im Voraus geplant und mit den Mitarbeitern abgestimmt werden.

Gemäß dem ArbZG dürfen Überstunden nur unter bestimmten Bedingungen angeordnet werden, beispielsweise in Ausnahmesituationen oder bei unvorhersehbarem Arbeitsaufkommen. Dabei müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, wie beispielsweise die Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit und die Einhaltung von Ruhezeiten.

Spontane Überstunden im Dienstplan können zu einer unzumutbaren Belastung für die Mitarbeiter führen und ihre Arbeitsbedingungen negativ beeinflussen. Daher ist es wichtig, Überstunden sorgfältig zu planen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu handhaben. Arbeitgeber sollten mit den Mitarbeitern kommunizieren, um Überstunden im Voraus zu besprechen und eine ausgewogene Arbeitsbelastung sicherzustellen. Eine transparente und faire Überstundenregelung fördert das Wohlbefinden der Mitarbeiter und trägt zur langfristigen Motivation und Produktivität bei.

Beispielrechnung zur Vermeidung von Urlaubsspitzen

personen, pflegepersonal, dienstplanerstellung,umfrage,pflege dienstplan,wünsche, krankenhäuser, dienstplänen

Eine Beispielrechnung zur Vermeidung von Urlaubsspitzen kann Arbeitgebern helfen, den Urlaub der Mitarbeiter effizient zu planen und Engpässe zu vermeiden. Durch eine sorgfältige Vorausplanung und Berücksichtigung der Mitarbeiterwünsche kann ein reibungsloser Betriebsablauf gewährleistet werden. Hier ist eine mögliche Beispielrechnung:

Ermittlung der Urlaubswünsche

Der Arbeitgeber fordert die Mitarbeiter auf, ihre Urlaubswünsche frühzeitig einzureichen. Dabei werden die bevorzugten Urlaubszeiten und die Dauer des Urlaubs erfasst.

Kapazitätsanalyse

Der Arbeitgeber prüft die vorhandene Personalstärke und Kapazität während des gesamten Jahres. Dabei werden auch saisonale Schwankungen und Stoßzeiten berücksichtigt.

Verteilung des Urlaubs

Basierend auf den Urlaubswünschen der Mitarbeiter und der Kapazitätsanalyse erfolgt eine faire Verteilung des Urlaubs. Dabei werden auch die betrieblichen Anforderungen berücksichtigt, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

Vermeidung von Spitzen

Um Urlaubsspitzen zu vermeiden, können bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise die Einführung von Urlaubsplanungszeiträumen oder die Begrenzung der Urlaubsansprüche in bestimmten Monaten.

Kommunikation mit den Mitarbeitern

Eine offene Kommunikation mit den Mitarbeitern ist wichtig, um über den Urlaubsplanungsprozess zu informieren und mögliche Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.

Eine Beispielrechnung zur Vermeidung von Urlaubsspitzen kann individuell auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten des Unternehmens angepasst werden. Eine gute Planung und frühzeitige Kommunikation helfen, den Urlaub gerecht zu verteilen und Engpässe zu vermeiden, was letztendlich zu einer zufriedenen Belegschaft und einem reibungslosen Arbeitsablauf führt.

Berechnungsbeispiel für Urlaubsspitzen

Anzahl der Beschäftigten x Jahresurlaubstage x Resturlaubstage + Gesamturlaubstage = Anzahl der Urlaubstage für das Jahr

Gesamturlaubstage / zwölf Monate = Urlaubstage pro Monat

Das folgende Ergebnis basiert auf zehn Arbeitnehmern mit jeweils 30 verbleibenden und 30 zusätzlichen Urlaubstagen:

10 x 30 + 30 = 330 Urlaubstage/Jahr

330 / 12 = 27,5 Urlaubstage/Monat

Sie sollten also 27 Urlaubstage in den monatlichen Dienstplan aufnehmen. Ein Zuschlag von 20 % auf das Ergebnis ist in der Regel ausreichend. Die Mitarbeiter können sich 33 Urlaubstage pro Monat teilen, indem sie sich abwechseln.