Ruhezeit

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wann sie kürzer sein darf, was sie unterbricht und Beispiele aus dem Schichtplan.

Die Ruhezeit ist die arbeitsfreie Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG muss sie mindestens 11 Stunden am Stück dauern. Wer eine Spätschicht um 23 Uhr beendet, darf also frühestens um 10 Uhr am nächsten Morgen wieder anfangen.

Gemeint ist hier die Ruhezeit im Arbeitsrecht. Nacht- und Mittagsruhe im Wohnhaus regeln Hausordnungen und Landesrecht, sie kommen in diesem Beitrag nicht vor.

Was das Arbeitszeitgesetz zur Ruhezeit sagt

Mit dem Ende der täglichen Arbeitszeit beginnt die Ruhezeit, und sie läuft, bis die Arbeit wieder anfängt. Es zählt das tatsächliche Arbeitsende. Bleibt eine Kellnerin wegen einer Feier eine Stunde länger, verschiebt sich ihr frühester Arbeitsbeginn am nächsten Tag um genau diese Stunde.

Die 11 Stunden müssen ununterbrochen sein. Wird jemand in der Ruhezeit zu einem Einsatz gerufen, ist sie unterbrochen, und nach dem Einsatz beginnt grundsätzlich eine neue Ruhezeit von 11 Stunden.

Auch ein zweiter Job zählt mit, denn Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Wer abends bis 22 Uhr in einer Bar arbeitet, darf im Hauptjob deshalb nicht schon um 7 Uhr anfangen.

Ruhezeit zwischen zwei Schichten

Im Schichtbetrieb entscheidet die Ruhezeit darüber, welche Schicht auf welche folgen darf. Die Tabelle zeigt den frühesten Beginn der nächsten Schicht.

Schicht endet um

Nächste Schicht frühestens (11 Stunden)

Mit Verkürzung auf 10 Stunden (nur § 5 Abs. 2)

14 Uhr (Frühschicht)

1 Uhr

0 Uhr

22 Uhr (Spätschicht)

9 Uhr

8 Uhr

23 Uhr

10 Uhr

9 Uhr

6 Uhr (Nachtschicht)

17 Uhr

16 Uhr

Am häufigsten reißt die Ruhezeit beim Wechsel von der Spät- in die Frühschicht. Spätschicht bis 22 Uhr und Frühschicht ab 6 Uhr ergeben nur 8 Stunden, und das ist auch in Gastronomie oder Pflege nicht erlaubt. Viele Betriebe lassen die Schichtfolge deshalb vorwärts laufen, also erst Früh-, dann Spät-, dann Nachtschicht, weil dabei automatisch längere Abstände entstehen.

Heikel sind Änderungen, nachdem der Plan schon steht. Ein Schichttausch, eine kurzfristige Vertretung oder eine Stunde Überstunden am Abend verschieben den Abstand zur nächsten Schicht, und genau dort fällt ein Verstoß am wenigsten auf.

Wann die Ruhezeit kürzer sein darf

Eine Stunde weniger in bestimmten Branchen

In diesen Bereichen darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde auf 10 Stunden verkürzt werden (§ 5 Abs. 2 ArbZG):

  • Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen

  • Gaststätten, Hotels und andere Betriebe zur Bewirtung und Beherbergung

  • Verkehrsbetriebe

  • Rundfunk

  • Landwirtschaft und Tierhaltung

Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen ausgeglichen werden, indem eine andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden verlängert wird. Hat ein Koch am Freitag nur 10 Stunden zwischen Spätschicht und Brunchdienst, braucht er im selben Zeitraum eine Ruhezeit von 12 Stunden. Für den Einzelhandel gilt diese Ausnahme nicht.

Bis zu zwei Stunden per Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag, oder eine Betriebsvereinbarung auf seiner Grundlage, kann die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden kürzen, wenn die Art der Arbeit das erfordert und die Kürzung in einem festgelegten Zeitraum ausgeglichen wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Wird die Arbeitszeit auf diesem Weg über 12 Stunden am Tag verlängert, muss direkt danach eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden folgen (§ 7 Abs. 9 ArbZG).

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Rufbereitschaft ohne Einsatz ist Ruhezeit: Wer zu Hause erreichbar ist und nicht gerufen wird, ruht. Ein Einsatz unterbricht die Ruhezeit. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dürfen solche Kürzungen zu anderen Zeiten ausgeglichen werden, solange die Einsätze nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit ausmachen (§ 5 Abs. 3 ArbZG). Ein Bereitschaftsdienst im Betrieb ist dagegen Arbeitszeit und kann keine Ruhezeit sein.

Notfälle

In Notfällen und außergewöhnlichen Fällen darf von der Ruhezeit abgewichen werden (§ 14 Abs. 1 ArbZG). Gemeint sind Ereignisse, die niemand beeinflussen konnte und deren Folgen sich nicht anders beseitigen lassen, etwa ein Wasserrohrbruch in der Küche. Eine Krankmeldung, für die sich eine Vertretung finden lässt, gehört nicht dazu.

Was die Ruhezeit unterbricht und was nicht

Der normale Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ist keine Arbeitszeit und liegt deshalb in der Ruhezeit. Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, etwa zu einem Kunden oder auf einer Dienstreise, können anders zu bewerten sein.

Ob eine kurze dienstliche E-Mail oder ein Anruf am Abend die Ruhezeit unterbricht, haben die Gerichte bisher nicht abschließend entschieden. Wer abends regelmäßig Aufgaben erledigen soll, arbeitet in dieser Zeit, und die Ruhezeit beginnt erst danach.

Ruhezeit für Jugendliche, Schwangere und Fahrer

Jugendliche unter 18 brauchen nach Arbeitsende mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit (§ 13 JArbSchG). Ein 17-jähriger Auszubildender, der bis 20 Uhr im Restaurant arbeitet, darf am nächsten Tag frühestens um 8 Uhr anfangen. Was sonst für die Arbeitszeiten von Jugendlichen gilt, steht im eigenen Beitrag.

Schwangere und stillende Frauen haben nach Arbeitsende Anspruch auf mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit (§ 4 Abs. 2 MuSchG). Eine Verkürzung, wie sie Gastronomie oder Pflege für andere Beschäftigte nutzen dürfen, sieht das Mutterschutzgesetz nicht vor.

Für Lkw- und Busfahrer richten sich die Ruhezeiten nach den EU-Vorschriften für Kraftfahrer, mit eigenen Regeln für die tägliche und wöchentliche Ruhezeit (§ 21a Abs. 5 ArbZG).

Ruhezeit am Wochenende

An Sonn- und Feiertagen dürfen Beschäftigte von 0 bis 24 Uhr grundsätzlich nicht arbeiten (§ 9 ArbZG). Diese Sonntagsruhe soll direkt an eine Ruhezeit von 11 Stunden anschließen, soweit technische oder organisatorische Gründe nicht dagegen sprechen (§ 11 Abs. 4 ArbZG). Der freie Sonntag und die Ruhezeit davor oder danach gehören also zusammen.

Wo sonntags gearbeitet werden darf, etwa in Gastronomie und Hotels, gibt es einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Auch er soll unmittelbar mit einer Ruhezeit von 11 Stunden verbunden sein. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG).

Wenn die 11 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten werden

Gewährt der Arbeitgeber die Mindestruhezeit nicht oder gleicht eine Verkürzung nicht rechtzeitig aus, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 € (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 ArbZG). Wer das beharrlich wiederholt oder vorsätzlich die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar (§ 23 ArbZG).

Verantwortlich ist der Arbeitgeber, auch wenn jemand freiwillig einspringt. Eine Weisung, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, müssen Beschäftigte nicht befolgen. In der Praxis hilft meist ein kurzer Hinweis an die Planung, solange sich die Schicht noch verschieben lässt.

Ruhezeiten im Dienstplan im Blick behalten

Im Dienstplan von Shiftbase siehst du die Schichten jedes Mitarbeiters über die Woche nebeneinander, so fällt eine Spätschicht vor einer Frühschicht schon beim Planen auf. Die Zeiterfassung hält das tatsächliche Arbeitsende fest. Hat eine Schicht länger gedauert als geplant, kannst du daran prüfen, ob der nächste Dienst noch passt.

Häufig gestellte Fragen

Die Ruhezeit nach der Arbeit muss mindestens 11 Stunden am Stück dauern (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Für Jugendliche unter 18 sind es 12 Stunden (§ 13 JArbSchG).

Zwischen zwei Schichten müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. In Krankenhäusern, Pflege, Gastronomie, Hotels, Verkehrsbetrieben, Rundfunk und Landwirtschaft sind 10 Stunden erlaubt, wenn eine andere Ruhezeit innerhalb eines Monats oder von vier Wochen auf 12 Stunden verlängert wird.

Der normale Arbeitsweg zwischen Wohnung und Betrieb zählt zur Ruhezeit, weil er keine Arbeitszeit ist. Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, etwa zu Kunden oder auf Dienstreisen, können als Arbeitszeit gelten.

Wenn der Arbeitgeber die 11 Stunden Ruhezeit nicht gewährt, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 € (§ 22 ArbZG). Bei beharrlicher Wiederholung oder vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit ist es eine Straftat (§ 23 ArbZG).

Die Ruhezeit darf nur in den Branchen aus § 5 Abs. 2 ArbZG um eine Stunde verkürzt werden, und nur mit Ausgleich durch eine Ruhezeit von 12 Stunden. Eine Kürzung um bis zu zwei Stunden ist allein über einen Tarifvertrag möglich (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).

Die Ruhezeit liegt zwischen zwei Arbeitstagen und dauert mindestens 11 Stunden. Die Ruhepause unterbricht den Arbeitstag und dauert je nach Arbeitszeit 30 oder 45 Minuten.

Ob eine einzelne kurze E-Mail die Ruhezeit unterbricht, ist gerichtlich nicht abschließend geklärt. Wer abends regelmäßig dienstliche Aufgaben erledigen soll, arbeitet in dieser Zeit, und die 11 Stunden Ruhezeit beginnen erst danach.

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