Elternzeit
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung bis zum dritten Geburtstag, die Mütter und Väter sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Mit Rechner für Beginn, Ende und Antragsfrist.
Elternzeit berechnen
Geburtstag oder errechneten Termin, Elternteil und Dauer eintragen. Der Rechner zeigt Beginn und Ende der Elternzeit, bis wann der Antrag beim Arbeitgeber sein muss und ab wann der Kündigungsschutz gilt.
Der Rechner folgt §§ 15, 16 und 18 BEEG. Bei der Mutter beginnt die Elternzeit nach dem Mutterschutz, der auf die drei Jahre angerechnet wird. Die Frist ist vorsichtig gerechnet: Der Antrag sollte spätestens am angezeigten Tag beim Arbeitgeber sein.
Elternzeit
06.05.2027 bis 05.05.2028
Mutterschutz bis 05.05.2027
Antrag spätestens beim Arbeitgeber
17.03.2027
7 Wochen vor Beginn
Kündigungsschutz frühestens ab
11.03.2027
ab dem Antrag, bis zum Ende der Elternzeit
Für Kinder ab dem 1. Mai 2025 genügt Textform, also auch eine E-Mail.
Im Antrag legst du fest, welche Zeiten du bis zum 09.03.2029 nimmst. Anspruch bis zum 3. Geburtstag: bis 09.03.2030.
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die Mütter und Väter für jedes Kind bis zu drei Jahre lang nehmen können. Sie wird beim Arbeitgeber angemeldet, in der Regel sieben Wochen vor Beginn, und er darf sie nicht ablehnen. Statt Lohn gibt es Elterngeld vom Staat, das getrennt bei der Elterngeldstelle beantragt wird. Geregelt ist beides im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Wie lange dauert die Elternzeit?
Jeder Elternteil hat für jedes Kind Anspruch auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag, also bis zu 36 Monate (§ 15 BEEG). Bis zu 24 Monate davon lassen sich auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag verschieben. Beide Eltern können die Elternzeit gleichzeitig oder nacheinander nehmen, und jeder darf seine Elternzeit in bis zu drei Abschnitte teilen.
Bei der Mutter zählt der Mutterschutz nach der Geburt mit: Dauert er acht Wochen, bleiben bis zum dritten Geburtstag noch gut 34 Monate Elternzeit. Bekommt die Familie in der Elternzeit ein weiteres Kind, entsteht für dieses Kind ein eigener Anspruch, auch wenn sich die Zeiten überschneiden.
Beispiel (Geburt 10.03.2027) | Elternzeit | Antrag spätestens |
|---|---|---|
Mutter, ein Jahr nach dem Mutterschutz | 06.05.2027 bis 05.05.2028 | 17.03.2027 |
Vater, zwei Monate ab der Geburt | 10.03.2027 bis 09.05.2027 | 19.01.2027 |
Vater, drei Monate ab dem ersten Geburtstag | 10.03.2028 bis 09.06.2028 | 20.01.2028 |
Den Rechner oben kannst du mit jedem Datum füllen. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt dauert der Mutterschutz zwölf Wochen, und die Elternzeit der Mutter beginnt entsprechend später.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Anspruch hat jeder Arbeitnehmer, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut, vom ersten Arbeitstag an und auch in der Probezeit: in Vollzeit, Teilzeit, im Minijob oder befristet. Das gilt für leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder und für das Kind des Ehe- oder Lebenspartners, dann mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. Großeltern haben einen Anspruch, wenn ein Elternteil minderjährig ist oder sehr jung in Ausbildung steckt und keiner der Eltern selbst Elternzeit nimmt (§ 15 Abs. 1a BEEG).
Auszubildende haben denselben Anspruch; ihre Ausbildung verlängert sich um die Elternzeit, außer sie wird in der Elternzeit in Teilzeit fortgesetzt (§ 20 BEEG). Ein befristeter Vertrag endet dagegen zum vereinbarten Datum, auch wenn die Elternzeit noch läuft.
Elternzeit beantragen: Frist, Form und Inhalt
Angemeldet wird die Elternzeit beim Arbeitgeber, eine Behörde ist dafür nicht zuständig (§ 16 BEEG); das Elterngeld beantragst du getrennt bei der Elterngeldstelle. Die Fristen hängen davon ab, wann die Elternzeit liegt:
Vor dem dritten Geburtstag: spätestens sieben Wochen vor Beginn.
Zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag: spätestens 13 Wochen vor Beginn.
Mütter, deren Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließt, müssen deshalb etwa in der ersten Woche nach der Geburt anmelden; Väter, die ab der Geburt zu Hause bleiben, sieben Wochen vor dem errechneten Termin.
Per E-Mail oder mit Unterschrift?
Hier sind viele Ratgeber nicht mehr aktuell. Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, genügt nach dem Gesetz die Textform, also auch eine E-Mail. Für ältere Kinder gilt noch die frühere Fassung: Die Elternzeit muss schriftlich angemeldet werden, mit eigenhändiger Unterschrift; eine E-Mail, ein Fax oder ein Scan reichen dann nicht (§ 28 Abs. 1b BEEG). Das betrifft zum Beispiel Eltern, die für ein 2024 geborenes Kind ab dem dritten Geburtstag noch Elternzeit nehmen. Mündlich ist die Anmeldung in keinem Fall wirksam.
Was in den Antrag gehört
Wer Elternzeit vor dem dritten Geburtstag anmeldet, muss sich gleichzeitig festlegen, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren er Elternzeit nimmt. Bei der Mutter zählen Mutterschutz und ein direkt anschließender Urlaub zu diesen zwei Jahren. Für die Zeit danach muss noch nichts feststehen. Der Arbeitgeber bescheinigt die Elternzeit; ablehnen darf er nur einen dritten Abschnitt, der zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag liegt, und das nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von acht Wochen.
Musterantrag Elternzeit
Sehr geehrte Frau Schneider,
hiermit nehme ich für mein Kind Mia, geboren am 10.03.2027, Elternzeit nach § 16 BEEG in Anspruch, und zwar vom 06.05.2027 bis zum 05.05.2028. Für die Zeit bis zum 09.03.2029 nehme ich darüber hinaus keine Elternzeit. Bitte bestätigen Sie mir die Elternzeit.
Mit freundlichen Grüßen, Laura Becker
Bei einem Kind, das vor dem 1. Mai 2025 geboren wurde, druckst du das Schreiben aus, unterschreibst es und gibst es persönlich oder per Einschreiben ab. Wer in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte, kann das im selben Schreiben beantragen; unter bestimmten Voraussetzungen gibt es darauf einen Anspruch.
Elternzeit für Väter
Väter haben denselben Anspruch wie Mütter und können ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen. Viele nehmen zwei Monate, weil die Eltern dann gemeinsam auf zwei weitere Monate Elterngeld kommen, die sogenannten Partnermonate (§ 4 BEEG): zwölf Monate für einen Elternteil, vierzehn für beide zusammen. Wer die zwei Monate direkt nach der Geburt nehmen will, meldet sie sieben Wochen vor dem errechneten Termin an. Einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland nicht; die Elternzeit ist der Weg dorthin.
Kündigungsschutz in der Elternzeit
Ab der Anmeldung darf der Arbeitgeber nicht kündigen, frühestens aber acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, bei Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag 14 Wochen vorher (§ 18 BEEG). Der Schutz gilt bis zum letzten Tag der Elternzeit, auch bei Teilzeit in der Elternzeit. Eine Ausnahme kann nur die oberste Arbeitsschutzbehörde des Landes für zulässig erklären, etwa bei einer Betriebsschließung.
Umgekehrt können Beschäftigte zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 19 BEEG), auch wenn ihr Arbeitsvertrag eine längere Frist vorsieht.
Geld, Versicherung und Minijob in der Elternzeit
Der Arbeitgeber zahlt in der Elternzeit keinen Lohn. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat (§ 2 BEEG); mit ElterngeldPlus gibt es halb so viel, dafür doppelt so lange. Kein Elterngeld bekommt, wer im Jahr vor der Geburt mehr als 175.000 € zu versteuerndes Einkommen hatte, bei Paaren zusammen (§ 1 Abs. 8 BEEG, für Geburten ab dem 1. April 2025). Ob Weihnachtsgeld in der Elternzeit gezahlt wird, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag, nicht das Gesetz.
Gesetzlich Versicherte bleiben in der Elternzeit Mitglied ihrer Krankenkasse (§ 192 SGB V). Auf das Elterngeld fallen keine Beiträge an; wer daneben arbeitet, zahlt auf diesen Lohn wie üblich. In der Rentenversicherung zählen die ersten 36 Kalendermonate nach dem Geburtsmonat als Kindererziehungszeit (§ 56 SGB VI), und in der Arbeitslosenversicherung bleibt man bis zum dritten Geburtstag versichert, wenn man vorher versicherungspflichtig war (§ 26 Abs. 2a SGB III). Beiträge zahlt der Arbeitgeber in dieser Zeit nur für eine Teilzeit.
Arbeiten ist in der Elternzeit bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt, auch als Minijob. Beim eigenen Arbeitgeber reicht eine Vereinbarung; bei einem anderen Arbeitgeber oder einer Selbständigkeit muss der eigene Arbeitgeber zustimmen, und er kann das nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Elternzeit aus Sicht des Arbeitgebers
Für den Betrieb beginnt die Planung mit dem Antrag. In der Gastronomie und im Handel fehlt dann oft eine eingearbeitete Kraft für ein Jahr oder länger. Die Vertretung darf befristet eingestellt werden, denn die Vertretung während einer Elternzeit ist ein gesetzlicher Sachgrund für die Befristung (§ 21 BEEG). Der Vertrag kann für die Dauer der Elternzeit oder für einen Teil davon laufen.
Bescheinigen: Die Elternzeit schriftlich oder per E-Mail bestätigen, mit den angemeldeten Zeiten.
Urlaub klären: Den Urlaubsanspruch in der Elternzeit darf der Betrieb um ein Zwölftel pro vollem Monat kürzen, aber nur, wenn er das ausdrücklich erklärt.
Änderungen abstimmen: Wer die Elternzeit verlängern oder verkürzen will, braucht in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers.
Rückkehr planen: Nach der Elternzeit gilt wieder der alte Arbeitsvertrag mit der alten Stundenzahl, und offener Urlaub aus der Zeit davor muss noch genommen werden.
In Shiftbase trägst du die Elternzeit als Abwesenheit ein und siehst sie direkt im Dienstplan, auch für die Monate, in denen eine Vertretung eingeplant werden muss.
Häufig gestellte Fragen
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die Mütter und Väter für jedes Kind bis zum dritten Geburtstag nehmen können, mit bis zu 24 Monaten bis zum achten Geburtstag. Der Arbeitgeber darf sie nicht ablehnen, zahlt in dieser Zeit aber keinen Lohn; dafür gibt es Elterngeld.
Elternzeit kann jeder Elternteil für jedes Kind bis zu drei Jahre nehmen, in bis zu drei Abschnitten. Bis zu 24 Monate davon dürfen zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag liegen. Bei der Mutter wird der Mutterschutz nach der Geburt auf die drei Jahre angerechnet.
Elternzeit musst du spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden, für die Zeit ab dem dritten Geburtstag 13 Wochen vorher. Schließt die Elternzeit der Mutter direkt an den Mutterschutz an, heißt das: etwa in der ersten Woche nach der Geburt.
Per E-Mail kannst du Elternzeit für Kinder beantragen, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, denn dafür genügt die Textform. Für ältere Kinder gilt noch die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 28 Abs. 1b BEEG).
Der Mutterschutz nach der Geburt zählt bei der Mutter zur Elternzeit: Er wird auf die drei Jahre angerechnet und auf die zwei Jahre, für die sie sich bei der Anmeldung festlegen muss. Die Elternzeit selbst beginnt erst nach dem Mutterschutz.
Der erste Tag der Elternzeit ist der Tag, den du im Antrag angibst. Bei der Mutter ist das meist der Tag nach dem Ende des Mutterschutzes, bei Vätern häufig der Tag der Geburt.
Elternzeit wird vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Statt Lohn gibt es Elterngeld, in der Regel 65 bis 67 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat, das bei der Elterngeldstelle beantragt wird.
Einen Minijob darfst du in der Elternzeit machen, solange du insgesamt höchstens 32 Wochenstunden arbeitest. Bei einem anderen Arbeitgeber braucht er die Zustimmung deines Arbeitgebers.
Alle Begriffe ansehen
- Arbeitsstunden pro MonatIm Schnitt hat ein Monat 4,33 Wochen: Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Arbeitsstunden im Monat, bei 35 Stunden 151,67. Für einen bestimmten Monat zählen die Arbeitstage.
- BetriebsvereinbarungEine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle im Betrieb gilt. Was sie regeln darf, besonders bei Arbeitszeit und Dienstplänen.
- Bradford-FaktorDer Bradford-Faktor gewichtet häufige kurze Fehlzeiten stärker als eine lange Krankheit. Formel, Beispiele und was in Deutschland beim Einsatz gilt.
- ElterneigenschaftDie Elterneigenschaft entscheidet, wie viel jemand in die Pflegeversicherung zahlt. Was sie bedeutet, wer als Eltern zählt und wie der Arbeitgeber sie seit 2025 digital abruft.
- ElternzeitElternzeit ist eine unbezahlte Freistellung bis zum dritten Geburtstag, die Mütter und Väter sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Mit Rechner für Beginn, Ende und Antragsfrist.
- LadenschlussgesetzWas vom Ladenschlussgesetz übrig ist: Ladenöffnung ist Ländersache, Bayern hat seit August 2025 ein eigenes Gesetz, und das gilt für dein Personal am Sonntag.
- LohnsteuerDie Lohnsteuer richtet sich nach Bruttolohn, Steuerklasse und Freibeträgen. Wie sie berechnet wird, wann du sie abführst und was als Arbeitgeber dazugehört.
- SchichttauschBeim Schichttausch übernehmen zwei Mitarbeitende gegenseitig ihre Dienste. Wer zustimmen muss, welche Regeln gelten und ein Muster für das Protokoll.
- Trinkgeld versteuernTrinkgeld ist für Angestellte steuerfrei, wenn Gäste es freiwillig geben, auch per Karte und aus der Trinkgeldkasse. Steuerpflichtig sind feste Bedienungszuschläge und Trinkgeld an den Inhaber.
- Urlaubsanspruch in der ElternzeitIn der Elternzeit entsteht Urlaub weiter. Der Arbeitgeber darf ihn pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt, aber nicht bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub verfällt nicht.
- UrlaubsbescheinigungDie Urlaubsbescheinigung zeigt, wie viel Urlaub ein Mitarbeiter im laufenden Jahr schon bekommen hat. Pflicht beim Ausscheiden, mit Muster.
- WegeunfallEin Wegeunfall ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause. Was versichert ist, was nicht, und was Arbeitgeber melden müssen.
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