Urlaubsanspruch in der Elternzeit

In der Elternzeit entsteht Urlaub weiter. Der Arbeitgeber darf ihn pro vollem Kalendermonat um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt, aber nicht bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Resturlaub verfällt nicht.

Der Urlaubsanspruch entsteht in der Elternzeit weiter, als würde normal gearbeitet. Der Arbeitgeber darf ihn aber für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Bei 24 Urlaubstagen sind das 2 Tage pro vollem Monat. Gekürzt wird nur, wenn der Arbeitgeber das erklärt, und nie, wenn jemand in der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit arbeitet. Offener Urlaub aus der Zeit vor der Elternzeit verfällt nicht.

Darf der Arbeitgeber den Urlaub in der Elternzeit kürzen?

Ja, er darf, er muss aber nicht. Die Kürzung ist ein Recht des Arbeitgebers und passiert nicht automatisch: Ohne Kürzungserklärung bleibt der volle Urlaub auch für die Elternzeit bestehen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Kürzung auch für den gesetzlichen Mindesturlaub bestätigt (BAG, 19.03.2019, 9 AZR 362/18).

  • Nur volle Kalendermonate: Beginnt oder endet die Elternzeit mitten im Monat, darf dieser Monat nicht gekürzt werden.

  • Nur mit Erklärung: Der Arbeitgeber muss die Kürzung gegenüber dem Beschäftigten erklären. Das geht vor, während oder nach der Elternzeit, aber erst, nachdem die Elternzeit verlangt wurde.

  • Nur im laufenden Arbeitsverhältnis: Ist das Arbeitsverhältnis beendet, darf nicht mehr gekürzt werden; offener Urlaub wird dann voll abgegolten (BAG, 19.05.2015, 9 AZR 725/13).

  • Nicht bei Teilzeit in der Elternzeit beim selben Arbeitgeber (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BEEG).

Für Arbeitgeber heißt das: Wer kürzen will, schreibt es am besten gleich in die Bestätigung der Elternzeit, zum Beispiel so: „Wir kürzen deinen Erholungsurlaub nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG für jeden vollen Kalendermonat deiner Elternzeit vom 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 um ein Zwölftel.“ Damit ist die Kürzung erklärt, bevor jemand nach der Elternzeit kündigt.

Urlaubsanspruch in der Elternzeit berechnen

Die Formel: Jahresurlaub ÷ 12 × volle Kalendermonate Elternzeit im Urlaubsjahr = Kürzung. Was übrig bleibt, ist der Urlaub für dieses Jahr. Gerechnet wird für jedes Kalenderjahr getrennt, weil eine Elternzeit meist über einen Jahreswechsel geht.

Volle Monate Elternzeit im Jahr

Kürzung bei 24 Urlaubstagen

Urlaub bleibt

1

2 Tage

22 Tage

2

4 Tage

20 Tage

3

6 Tage

18 Tage

4

8 Tage

16 Tage

6

12 Tage

12 Tage

8

16 Tage

8 Tage

10

20 Tage

4 Tage

12

24 Tage

0 Tage

Bei 30 Urlaubstagen kürzt der Arbeitgeber 2,5 Tage pro vollem Monat. Eine Rundungsregel enthält das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nicht; wie halbe Tage behandelt werden, ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag.

Beispiel 1: Ein Jahr Elternzeit ab dem 1. März

Ein Koch hat 30 Urlaubstage und nimmt vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2027 Elternzeit. 2026 liegen zehn volle Monate in der Elternzeit: 30 ÷ 12 × 10 = 25 Tage Kürzung, es bleiben 5 Urlaubstage. 2027 sind es zwei volle Monate: 5 Tage Kürzung, es bleiben 25.

Beispiel 2: Elternzeit nach dem Mutterschutz

Eine Verkäuferin mit 24 Urlaubstagen bekommt am 10. Juni 2026 ein Kind. Der Mutterschutz endet acht Wochen nach der Geburt, ihre Elternzeit läuft vom 6. August 2026 bis zum 5. August 2027. Der Mutterschutz zählt voll als Beschäftigungszeit, August 2026 ist kein voller Elternzeit-Monat. 2026 kürzt der Arbeitgeber also nur September bis Dezember: 4 × 2 = 8 Tage, es bleiben 16. 2027 sind Januar bis Juli volle Monate: 7 × 2 = 14 Tage Kürzung, es bleiben 10.

Kein Urlaubsverlust im Mutterschutz

Die Schutzfristen vor und nach der Geburt und jedes Beschäftigungsverbot gelten als Beschäftigungszeit (§ 24 MuSchG). Für den Mutterschutz darf der Urlaub deshalb nicht gekürzt werden. Urlaub, der vor dem Mutterschutz nicht mehr genommen wurde, kann nach dessen Ende im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr genommen werden.

Viele Beschäftigte nehmen ihren Resturlaub direkt vor dem Mutterschutz. Das ist erlaubt; der Arbeitgeber darf den Antrag wie jeden anderen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Teilzeit in der Elternzeit: keine Kürzung

Wer in der Elternzeit beim eigenen Arbeitgeber in Teilzeit arbeitet, behält den Urlaub ohne Kürzung. Die Zahl der Urlaubstage richtet sich dann nach den neuen Arbeitstagen: Hat eine Vollzeitkraft 30 Tage bei fünf Arbeitstagen und arbeitet in der Elternzeit an drei Tagen, stehen ihr für diese Zeit 18 Urlaubstage im Jahr zu, also weiterhin sechs Wochen frei. Arbeitet sie in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber, darf der eigene Arbeitgeber kürzen.

Urlaub bei zwei oder drei Jahren Elternzeit

Elternzeit kann pro Kind bis zu drei Jahre dauern; bis zu 24 Monate davon lassen sich auf die Zeit bis zum achten Geburtstag verschieben (§ 15 Abs. 2 BEEG). Für jedes dieser Jahre gilt dieselbe Rechnung. Kürzt der Arbeitgeber, entsteht für drei volle Jahre Elternzeit kein neuer Urlaub; offen bleibt nur, was vor der Elternzeit nicht genommen wurde. Kürzt er nicht, sammeln sich bei 30 Urlaubstagen in drei Jahren 90 Tage an, die nach der Rückkehr genommen oder bei einer Kündigung ausgezahlt werden müssen.

Elternzeit für Väter und kurze Elternzeiten

Für Väter gelten dieselben Regeln wie für Mütter. Bei kurzen Elternzeiten, etwa den zwei Partnermonaten, entscheidet das Datum: Eine Elternzeit vom 1. Juni bis 31. Juli umfasst zwei volle Kalendermonate, bei 24 Urlaubstagen darf der Arbeitgeber 4 Tage kürzen. Läuft dieselbe Elternzeit vom 15. Juni bis 14. August, ist nur der Juli ein voller Monat, und es sind 2 Tage. Mehr zur Zeit rund um die Geburt steht unter Vaterschaftsurlaub.

Resturlaub nach der Elternzeit

Was vor Beginn der Elternzeit noch offen war, verfällt nicht. Der Arbeitgeber muss diesen Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Folgt direkt eine zweite Elternzeit, etwa für ein weiteres Kind, wird der Resturlaub auch über diese hinweg übertragen (BAG, 20.05.2008, 9 AZR 219/07).

Kommt jemand nach der Elternzeit in Teilzeit zurück, behält der in Vollzeit erworbene Resturlaub seinen Wert: Zehn offene Tage aus der 5-Tage-Woche bleiben zehn Tage, auch bei einer 3-Tage-Woche (EuGH, 13.06.2013, C-415/12; BAG, 10.02.2015, 9 AZR 53/14 (F)).

Zu viel Urlaub vor der Elternzeit genommen

Hat jemand vor der Elternzeit mehr Urlaub bekommen, als ihm nach der Kürzung zusteht, darf der Arbeitgeber den Urlaub nach der Elternzeit um die zu viel gewährten Tage kürzen (§ 17 Abs. 4 BEEG). Beispiel: 24 Urlaubstage, im Januar und Februar alle 24 genommen, Elternzeit ab 1. April bis Jahresende. Zugestanden hätten 24 ÷ 12 × 3 = 6 Tage; die 18 Tage zu viel werden vom Urlaub nach der Rückkehr abgezogen.

Wann verfällt der Resturlaub?

Wird der übertragene Urlaub im Jahr der Rückkehr und im Folgejahr nicht genommen, gelten die normalen Regeln zum Urlaubsverfall: Er verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig zum Urlaub aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat. Auch die dreijährige Verjährung beginnt erst mit diesem Hinweis (BAG, 20.12.2022, 9 AZR 266/20).

Urlaub bei Kündigung in oder nach der Elternzeit

Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder direkt danach, zahlt der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub als Urlaubsabgeltung aus (§ 17 Abs. 3 BEEG). Hat er die Kürzung bis dahin nicht erklärt, wird der volle Urlaub abgegolten, auch für alle Monate der Elternzeit. Bei drei Jahren Elternzeit und 30 Urlaubstagen können so 90 Tage und mehr zusammenkommen.

Der „Elternzeit-Urlaub-Trick“

Mit dem Trick sind meist zwei legale Gestaltungen gemeint. Erstens: Beginnt die Elternzeit etwa am Zweiten eines Monats, ist dieser Monat kein voller Kalendermonat und darf nicht gekürzt werden. Zweitens: Wer den Resturlaub direkt an den Mutterschutz oder an das Ende der Elternzeit anhängt, verlängert die Zeit zu Hause, ohne Elternzeit dafür zu verbrauchen. Beides ist zulässig, und Arbeitgeber sollten es bei der Planung einrechnen.

Elternzeit und Urlaub im Dienstplan

In Gastronomie und Handel fehlt bei einer Elternzeit oft eine feste Kraft für ein ganzes Jahr, und nach der Rückkehr kommen noch Wochen Resturlaub dazu. Plane diese Wochen gleich mit, wenn die Elternzeit angemeldet wird, und kläre dabei die Kürzung. Mehr zu Fristen und Verlängerung steht unter Elternzeit verlängern, zur Bezahlung unter Lohnfortzahlung in der Elternzeit und zu den allgemeinen Regeln unter Urlaubsanspruch.

Im Urlaubsplaner von Shiftbase berechnen sich die Urlaubskonten aus dem Vertrag. Gesetzlicher Urlaub und vertraglicher Mehrurlaub laufen getrennt, jeweils mit eigenem Verfallsdatum, und eine Freigabe passt den Dienstplan sofort an.

Häufig gestellte Fragen

In der Elternzeit entsteht der Urlaubsanspruch weiter wie bei normaler Arbeit. Der Arbeitgeber darf ihn aber für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, wenn er das erklärt (§ 17 Abs. 1 BEEG). Ohne Erklärung bleibt der volle Urlaub bestehen.

Der Arbeitgeber darf den Urlaub in der Elternzeit um ein Zwölftel pro vollem Kalendermonat kürzen, bei 24 Urlaubstagen also um 2 Tage pro Monat. Angefangene Monate am Anfang oder Ende der Elternzeit zählen nicht. Bei Teilzeit in der Elternzeit beim selben Arbeitgeber darf er gar nicht kürzen.

Den Resturlaub nach der Elternzeit berechnet man aus zwei Teilen: dem Urlaub, der vor der Elternzeit offen war, und dem gekürzten Urlaub der Jahre mit Elternzeit (Jahresurlaub ÷ 12 × Monate ohne Elternzeit). Wurde vor der Elternzeit zu viel Urlaub genommen, wird die Differenz abgezogen (§ 17 Abs. 4 BEEG).

Resturlaub verfällt während der Elternzeit nicht. Der Arbeitgeber muss ihn nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG), auch wenn direkt eine zweite Elternzeit folgt.

Der Urlaub wird im Mutterschutz nicht gekürzt. Schutzfristen und Beschäftigungsverbote gelten als Beschäftigungszeit (§ 24 MuSchG), und Urlaub, der vorher offen war, kann danach im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr genommen werden.

Bei Teilzeit in der Elternzeit beim selben Arbeitgeber darf der Urlaub nicht gekürzt werden (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Die Urlaubstage richten sich dann nach den neuen Arbeitstagen pro Woche, die Zahl der freien Wochen bleibt gleich.

Wenn du in oder direkt nach der Elternzeit kündigst, wird der offene Urlaub als Urlaubsabgeltung ausgezahlt (§ 17 Abs. 3 BEEG). Hat der Arbeitgeber die Kürzung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht erklärt, wird auch der Urlaub aus der Elternzeit voll ausgezahlt.

Mit dem Elternzeit-Urlaub-Trick ist meist gemeint, die Elternzeit nicht am Monatsersten beginnen zu lassen, damit dieser Monat nicht gekürzt werden darf, oder den Resturlaub an Mutterschutz oder Elternzeit anzuhängen. Beides ist legal.

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