Arbeitsstunden pro Monat

Im Schnitt hat ein Monat 4,33 Wochen: Bei 40 Stunden pro Woche sind das 173,33 Arbeitsstunden im Monat, bei 35 Stunden 151,67. Für einen bestimmten Monat zählen die Arbeitstage.

Arbeitsstunden pro Monat berechnen

Wochenstunden, Arbeitstage, Monat und Bundesland eintragen. Der Rechner zeigt den Durchschnitt pro Monat und die genauen Sollstunden für den gewählten Monat.

Der Durchschnitt rechnet mit 13 Wochen pro Quartal, also Wochenstunden × 13 ÷ 3. Für einen bestimmten Monat zählt der Rechner die Arbeitstage ohne die Feiertage, die im ganzen Bundesland gelten.

Arbeitstage in der Woche

Durchschnitt pro Monat

173,33 Std.

40 Std. × 13 ÷ 3

Im Oktober 2026

176 Std.

22 Arbeitstage × 8 Std.

Pro Arbeitstag

8 Std.

Pro Jahr

2.080 Std.

52 Wochen, vor Urlaub und Feiertagen

In Shiftbase hinterlegst du die Vertragsstunden und siehst beim Planen, wenn jemand mehr Stunden eingeplant hat als vereinbart. Plus- und Minusstunden laufen im Saldo mit.

Die Arbeitsstunden pro Monat berechnest du mit Wochenstunden × 13 ÷ 3. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das im Durchschnitt 173,33 Stunden, bei 38,5 Stunden 166,83 und bei 20 Stunden 86,67. Wie viele Stunden ein bestimmter Monat tatsächlich hat, hängt von seinen Arbeitstagen ab: Der Oktober 2026 hat in Nordrhein-Westfalen 22 davon, bei acht Stunden am Tag also 176 Stunden.

Warum 13 ÷ 3 und nicht 4 Wochen?

Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Quartal also 13. Verteilt man diese 13 Wochen auf drei Monate, hat ein Monat im Schnitt 4,33 Wochen. Wer mit vier Wochen rechnet, unterschlägt jeden Monat ein Drittel einer Woche, bei Vollzeit mehr als 13 Stunden. Manche Rechner nehmen 4,35 Wochen (52,18 Wochen ÷ 12) und kommen bei 40 Stunden auf 174 statt 173,33 Stunden. In Arbeitsverträgen und in der Lohnabrechnung hat sich der Faktor 13 ÷ 3 durchgesetzt; auf ihm beruht auch die Minijob-Grenze.

Arbeitsstunden pro Monat: Tabelle für 10 bis 40 Wochenstunden

Wochenstunden

pro Monat (Durchschnitt)

pro Jahr

Oktober 2026 (NRW, Mo–Fr)

10

43,33

520

44

15

65

780

66

20

86,67

1.040

88

25

108,33

1.300

110

30

130

1.560

132

32

138,67

1.664

140,8

35

151,67

1.820

154

37,5

162,5

1.950

165

38

164,67

1.976

167,2

38,5

166,83

2.002

169,4

39

169

2.028

171,6

40

173,33

2.080

176

Die Jahreszahl ist ein Bruttowert vor Urlaub und Feiertagen; wie viele Arbeitsstunden pro Jahr nach Abzug übrig bleiben, hängt vom Bundesland und vom Urlaubsanspruch ab. Für die zwei häufigsten Modelle, die 35-Stunden-Woche und die 40-Stunden-Woche, gibt es eigene Beiträge mit den Regeln zu Tarif und Überstunden.

Arbeitsstunden in einem bestimmten Monat

Für die Planung eines Monats reicht der Durchschnitt nicht. Ein Monat hat je nach Kalender und Bundesland 18 bis 23 Arbeitstage. Die Sollstunden eines bestimmten Monats rechnest du deshalb so aus: Arbeitstage des Monats zählen, die Feiertage im Bundesland abziehen und mit den Stunden pro Arbeitstag malnehmen.

Bei einer 40-Stunden-Woche von Montag bis Freitag hat der Februar 2026 20 Arbeitstage und damit 160 Stunden, der Oktober 2026 in Nordrhein-Westfalen 22 und damit 176 Stunden. Im Januar 2027 sind es in Bayern nur 19 Arbeitstage, weil neben Neujahr auch Heilige Drei Könige ein Feiertag ist; in Nordrhein-Westfalen sind es 20. Der Rechner oben macht das für jeden Monat und jedes Bundesland, der Arbeitstage-Rechner auch für beliebige Zeiträume.

Ob der Lohn trotzdem jeden Monat gleich bleibt, regelt der Arbeitsvertrag. Beim Monatsgehalt ändern sich nur die Sollstunden, beim Stundenlohn auch der Lohn.

Monatsstunden in einen Stundenlohn umrechnen

Teilst du das Monatsgehalt durch die durchschnittlichen Monatsstunden, erhältst du den Stundenlohn. Bei 3.000 € brutto und 40 Wochenstunden sind das 3.000 € ÷ 173,33 = 17,31 € pro Stunde. Umgekehrt ergibt ein Stundenlohn von 15 € bei 30 Wochenstunden 15 € × 130 = 1.950 € im Monat. Für Zuschläge, Überstunden und anteilige Gehälter brauchst du diesen Wert regelmäßig.

Teilzeit und Minijob: Stunden pro Monat

Bei Teilzeit rechnest du genauso, mit den vereinbarten Wochenstunden: 20 Stunden pro Woche ergeben 86,67 Stunden im Monat, 30 Stunden 130. Beim Minijob begrenzt der Verdienst die Stunden. 2026 darf ein Minijobber im Schnitt 603 € im Monat verdienen, beim Mindestlohn von 13,90 € sind das 43,38 Stunden. Wie viele Stunden bei einem höheren Lohn in die Grenze passen, zeigt der Minijob-Rechner. Liegt der Verdienst darüber, ist es ein Midijob mit eigenen Beitragsregeln.

Wie viele Stunden im Monat sind erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit auf acht Stunden pro Werktag, mit Ausgleich auf bis zu zehn (§ 3 ArbZG). Werktage sind Montag bis Samstag. Im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen sind also 48 Stunden pro Woche erlaubt, rund 208 Stunden im Monat. Abweichungen sind nur über einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf dessen Grundlage möglich (§ 7 ArbZG). Wer im Schichtdienst plant, muss außerdem elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten einhalten (§ 5 ArbZG).

Arbeitsstunden pro Monat im Schichtbetrieb

In Gastronomie, Handel oder Pflege wird nach Dienstplan gearbeitet, oft auch am Wochenende. Die Rechnung mit Arbeitstagen von Montag bis Freitag passt dann nicht, und der Durchschnitt wird zur Grundlage: Eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden soll im Schnitt 173,33 Stunden im Monat arbeiten, an welchen Tagen auch immer. Wie sich die Stunden über die Woche verteilen, entscheidet der Dienstplan.

Feiertage zählen bei der Lohnfortzahlung nur für Beschäftigte, die an diesem Tag ohne den Feiertag gearbeitet hätten (§ 2 EFZG). Wer laut Dienstplan ohnehin frei gehabt hätte, bekommt für den Feiertag nichts gutgeschrieben. Wer am Feiertag arbeitet, leistet seine normalen Stunden und bekommt je nach Vertrag oder Tarif einen Feiertagszuschlag, der an den meisten Feiertagen bis 125 % des Grundlohns steuerfrei ist (§ 3b EStG).

Weil die Monate unterschiedlich viele Schichten haben, führen viele Schichtbetriebe ein Arbeitszeitkonto. Plus- und Minusstunden gleichen sich dann über mehrere Monate oder das ganze Jahr aus und werden nicht jeden Monat ausgezahlt oder abgezogen.

Sollstunden und Überstunden im Monat

Die Monatsstunden aus dem Arbeitsvertrag sind die Sollstunden. Arbeitet jemand mehr, entstehen Plusstunden, die je nach Vereinbarung ausgezahlt oder auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden; arbeitet er weniger, entstehen Minusstunden. Ob du mit dem Durchschnitt oder mit den echten Arbeitstagen des Monats rechnest, legst du einmal fest und wendest es für alle gleich an.

Der Unterschied ist spürbar. Rechnest du mit dem Durchschnitt von 173,33 Stunden, hat eine Vollzeitkraft im Februar 2026 mit 160 geplanten Stunden über 13 Minusstunden und im Oktober mit 176 Stunden fast drei Überstunden, obwohl sie in beiden Monaten jeden Arbeitstag acht Stunden gearbeitet hat.

Monatsstunden im Dienstplan mit Shiftbase

In Shiftbase hinterlegst du die Vertragsstunden pro Mitarbeitenden und siehst schon beim Planen, wenn jemand mehr Stunden eingeplant hat als vereinbart. Die gearbeiteten Stunden erfassen deine Mitarbeitenden per App, und Plus- und Minusstunden laufen im Saldo mit. So weißt du am Monatsende, wer über oder unter seinen Sollstunden liegt, bevor die Stunden an die Lohnabrechnung gehen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 Arbeitswochen. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 173,33 Arbeitsstunden im Monat, bei 38,5 Stunden 166,83 und bei 35 Stunden 151,67. Ein bestimmter Monat hat bei 40 Wochenstunden je nach Arbeitstagen und Feiertagen zwischen 144 und 184 Stunden.

Die Arbeitsstunden pro Monat berechnet man mit Wochenstunden × 13 ÷ 3. Die 13 steht für die Wochen eines Quartals, die 3 für seine Monate. Für einen bestimmten Monat nimmt man stattdessen die Arbeitstage des Monats mal die Stunden pro Arbeitstag.

160 Stunden im Monat entsprechen rund 37 Stunden pro Woche und damit einer Vollzeitstelle. Eine gesetzliche Grenze für Vollzeit gibt es nicht; in Deutschland gelten meist 35 bis 40 Wochenstunden als Vollzeit, je nach Tarifvertrag.

Bei 30 Stunden pro Woche arbeitet man im Durchschnitt 130 Stunden im Monat, aufs Jahr gerechnet 1.560 Stunden vor Urlaub und Feiertagen.

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Beschäftigte im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten, rund 208 Stunden im Monat. Kurzfristig sind bis zu 60 Stunden pro Woche möglich, wenn der Durchschnitt über sechs Monate stimmt (§ 3 ArbZG).

Wie viele Stunden ein Minijobber im Monat arbeiten darf, hängt vom Stundenlohn ab, denn die Grenze liegt 2026 bei 603 € Verdienst. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind das 43,38 Stunden, bei 15 € 40,2 Stunden.

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