Arbeitszeit auf Dienstreisen

Auf einer Dienstreise ist Arbeitszeit, was in die normale Arbeitszeit fällt, das Fahren auf Anweisung und jede Arbeit unterwegs; Bahn- oder Flugzeit ohne Arbeitsauftrag zählt meist nicht.

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Wann eine Dienstreise Arbeitszeit ist

Auf einer Dienstreise ist Arbeitszeit, was in die normale Arbeitszeit fällt, die Fahrt am Steuer, wenn der Arbeitgeber sie anordnet, und jede Arbeit, die unterwegs auf seine Anweisung erledigt wird. Wer außerhalb der normalen Arbeitszeit im Zug oder Flugzeug sitzt und die Zeit frei nutzen kann, hat dagegen meist keine Arbeitszeit. Die Gerichte stellen darauf ab, wie stark jemand während der Reise beansprucht wird, man spricht von der Beanspruchungstheorie.

Eine Dienstreise ist eine Fahrt an einen Ort außerhalb der üblichen Arbeitsstätte, um dort zu arbeiten, etwa zu einer anderen Filiale, einem Lieferanten oder einer Schulung. Der kurze Weg zu einem Termin in der Nähe heißt Dienstgang. Der tägliche Weg von zu Hause zur Arbeit ist weder das eine noch das andere, sondern Wegezeit. Für Beschäftigte, deren Arbeit selbst aus Fahrten besteht, gelten die Regeln zur Fahrzeit als Arbeitszeit.

Wie bei jeder Fahrt muss man zwei Fragen trennen. Die erste betrifft den Arbeitsschutz: Zählt die Reise bei den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes mit? Die zweite betrifft das Geld: Wird die Reisezeit bezahlt? Die Antworten können verschieden ausfallen.

Reisezeit auf Dienstreisen im Überblick

Situation

Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz?

Reise innerhalb der normalen Arbeitszeit, egal mit welchem Verkehrsmittel

ja

Selbst am Steuer, weil der Arbeitgeber die Fahrt mit dem Auto anordnet

ja

Selbst am Steuer, obwohl der Arbeitgeber die Bahn vorgibt oder die Wahl lässt

in der Regel nein

Beifahrer, Zug oder Flugzeug außerhalb der Arbeitszeit, ohne Arbeitsauftrag

in der Regel nein

Arbeit unterwegs auf Anweisung, etwa eine Präsentation im Zug vorbereiten

ja

Termine, Besprechungen und ein Geschäftsessen am Zielort

ja

Abend im Hotel, Wartezeit zwischen Terminen ohne Aufgabe

nein

Wer im Zug freiwillig E-Mails liest, macht daraus noch keine Arbeitszeit. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Arbeit verlangt oder die Art der Reise so vorgibt, dass keine Erholung möglich ist.

Dienstreisen und die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes

Zählt eine Reise als Arbeitszeit, gelten dafür dieselben Grenzen wie im Betrieb. Der Arbeitstag darf acht Stunden haben und nur mit Ausgleich bis zu zehn, die Höchstarbeitszeit gilt also auch auf der Autobahn. Nach dem Ende der Arbeit stehen elf Stunden Ruhezeit zu, auch wenn das Ende die Rückkehr von einer Reise ist.

Beispiel: die Bezirksleiterin auf Filialbesuch

Eine Bezirksleiterin im Einzelhandel soll eine Filiale in 250 Kilometern Entfernung besuchen. Der Arbeitgeber sagt ihr, sie solle mit dem Dienstwagen fahren. Die Hinfahrt dauert zweieinhalb Stunden, der Besuch mit Gesprächen und Rundgang sechs Stunden ohne die Pause, die Rückfahrt wieder zweieinhalb Stunden.

Weil sie auf Anweisung selbst fährt, zählen beide Fahrten mit: Der Tag hat elf Stunden Arbeitszeit und liegt damit über der Grenze von zehn. Die Bahn hilft nur zum Teil: Ohne Arbeitsauftrag zählt die Fahrt nicht mit, soweit sie außerhalb ihrer normalen Arbeitszeit liegt, eine Fahrt am Vormittag während der üblichen Dienstzeit zählt trotzdem. Sicher zulässig wird der Tag mit einer Übernachtung vor Ort oder einem kürzeren Besuch.

Die Rückkehr ist der zweite Punkt. Kommt sie mit dem Auto um 21:30 Uhr zurück, beginnt ihre Ruhezeit erst dann. Steht sie am nächsten Morgen um 7:00 Uhr für die Öffnung im Dienstplan, sind das nur neuneinhalb Stunden Ruhe. Im Einzelhandel lässt sich die Ruhezeit ohne abweichenden Tarifvertrag nicht verkürzen, der Dienst am nächsten Morgen muss also später beginnen.

Dienstreise am Sonntag

An Sonn- und Feiertagen dürfen Beschäftigte nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nicht arbeiten (§ 9), Ausnahmen gibt es nur in den Fällen des § 10. Eine Anreise am Sonntag fällt nicht unter dieses Verbot, solange sie keine Arbeitszeit ist, etwa als Bahnfahrt ohne Arbeitsauftrag. Fährt jemand dagegen auf Anweisung selbst oder bereitet unterwegs den Termin vor, ist das Sonntagsarbeit. Dann muss eine Ausnahme greifen, und es steht ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu (§ 11 Abs. 3).

Mehrtägige Dienstreisen und Übernachtung

Auf einer Reise mit Übernachtung ist Arbeitszeit nur, was tatsächlich Arbeit ist: Fahrten, die als Arbeitszeit zählen, Termine und Besprechungen. Der Abend im Hotel gehört der reisenden Person, ebenso die Zeit zwischen zwei Terminen, in der nichts zu tun ist. Ein Abendessen mit Kunden zählt mit, wenn es um das Geschäft geht. Ein Essen, das nur gemeinsam stattfindet, zählt nicht.

Wird Reisezeit auf Dienstreisen bezahlt?

Ob Reisezeit bezahlt wird, steht zuerst im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Verträge können Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit nur teilweise oder pauschal vergüten, die Regel muss dann aber klar formuliert sein. Reisen innerhalb der normalen Arbeitszeit werden wie Arbeit bezahlt.

Fehlt eine Regelung, gilt § 612 BGB: Bezahlt werden muss, was nach den Umständen nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Dabei kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber die Reise angeordnet hat, ob sie nötig war und wie es im Betrieb üblich ist. Für Reisezeit, die bezahlt werden muss, ist der gesetzliche Mindestlohn die Untergrenze. Dass eine Bahnfahrt für das Arbeitszeitgesetz nicht zählt, heißt also nicht, dass sie unbezahlt bleibt.

Dienstreisen planen und erfassen

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit erfassen, auch die auf Reisen. Am einfachsten ist es, die Regeln vor der Reise festzulegen: welches Verkehrsmittel, ob unterwegs gearbeitet werden soll und wann der nächste Dienst im Betrieb frühestens beginnt. Wer die Arbeitszeiterfassung der Reisetage erst am Monatsende rekonstruiert, findet Verstöße gegen Höchstarbeitszeit und Ruhezeit zu spät.

In Shiftbase stempeln Beschäftigte auch unterwegs per App ein und aus, wenn eine Fahrt oder ein Termin Arbeitszeit ist. Im Dienstplan siehst du, wann jemand nach einer Reise wieder eingeplant ist, und in der Zeiterfassung stehen die gestempelten Stunden neben den geplanten. Ob ein Reisetag die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes einhält, prüfst du selbst. Du kannst Shiftbase 14 Tage kostenlos testen.

Häufig gestellte Fragen

Eine Dienstreise ist Arbeitszeit, soweit sie in die normale Arbeitszeit fällt, die reisende Person auf Anweisung selbst fährt oder unterwegs arbeiten soll. Wer außerhalb der Arbeitszeit im Zug oder Flugzeug sitzt und die Zeit frei nutzen kann, hat in der Regel keine Arbeitszeit. Die Bezahlung regeln Vertrag und Tarifvertrag.

Bahnfahren auf einer Dienstreise ist Arbeitszeit, wenn es in die normale Arbeitszeit fällt oder der Arbeitgeber verlangt, dass unterwegs gearbeitet wird. Ohne Arbeitsauftrag außerhalb der Arbeitszeit zählt die Bahnfahrt meist nicht als Arbeitszeit, auch nicht, wenn jemand freiwillig E-Mails liest.

Die Autofahrt zur Dienstreise zählt als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber die Fahrt mit dem Auto anordnet und die Person selbst fährt. Schreibt der Arbeitgeber die Bahn vor oder lässt er die Wahl, ist die freiwillige Autofahrt in der Regel keine Arbeitszeit. Beifahrer haben meist keine Arbeitszeit.

Eine Dienstreise darf nicht mehr als 10 Stunden Arbeitszeit am Tag haben, wenn nicht ein Tarifvertrag oder ein Ausnahmefall mehr erlaubt. Mitgezählt werden nur die Teile, die Arbeitszeit sind, also etwa das Fahren auf Anweisung, nicht die Bahnfahrt ohne Arbeitsauftrag. Wann längere Tage möglich sind, steht bei der Höchstarbeitszeit.

Die Zeit im Hotel ist auf einer Dienstreise keine Arbeitszeit, solange keine Arbeit anfällt. Der Abend gehört der reisenden Person. Ein Geschäftsessen mit Kunden zählt dagegen als Arbeitszeit, wenn es um das Geschäft geht.

Reisezeit auf Dienstreisen wird bezahlt, wenn sie in die normale Arbeitszeit fällt. Für Reisezeit außerhalb davon gilt, was Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung regeln; fehlt eine Regelung, entscheidet § 612 BGB nach den Umständen. Für bezahlte Reisezeit ist der gesetzliche Mindestlohn die Untergrenze.

Die Anreise am Sonntag ist Arbeitszeit, wenn die Person auf Anweisung selbst fährt oder unterwegs arbeitet. Dann ist es Sonntagsarbeit, die nur in den Ausnahmefällen des Arbeitszeitgesetzes erlaubt ist, und es steht ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu. Eine Bahnfahrt ohne Arbeitsauftrag ist keine Sonntagsarbeit.

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