Über die Hälfte der Deutschen leistet jede Woche Überstunden und nur ca. 38 % erhalten einen Ausgleich. Überstunden sind Schei ... aber gehören mittlerweile zum Alltag. Gerade in der Ferienzeit, wenn Kollegen im Urlaub oder krank sind, fehlt immer Jemand an allen Ecken und Kanten. Dann heißt es für viele: Überstunden schieben. Doch was ist erlaubt? Wie berechne ich Überstunden? Leider, haben wir keinen Zauberstab, um die Überstunden wegzuzaubern, aber wir haben ein paar praktische Informationen.
Was sind Überstunden?
Wenn Sie mehr Stunden pro Woche arbeiten, als tariflich oder vertraglich festgehalten, dann spricht man von Überstunden. Doch aufgepasst, denn laut dem Arbeitsgesetz gilt auch Arbeitszeit, die über acht Stunden pro Tag hinausgeht, als Überstunden. Wenn diese Zeit jedoch innerhalb der Wochenarbeitszeit ausgeglichen werden kann, spricht man hier von Mehrarbeit.
Was ist die Grenze für Überstunden?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten Überstunden vermeiden und das Arbeitszeitgesetz hat strenge Regelungen hierfür:
Nein sagen zu Überstunden?
Ein Arbeitnehmer ist eigentlich nur dazu verpflichtet, die Arbeitszeit zu erbringen, die im Arbeitsvertrag geregelt ist. Eine gesetzliche Verpflichtung Überstunden zu leisten, gibt es nicht. In vielen Arbeitsverträgen ist eine Überstundenklausel enthalten, die festhält, in welchem Umfang Mehrarbeit zu leisten ist. Schauen Sie einfach mal in ihren Vertrag und sollte es eine Formulierung geben, die zum Beispiel, pauschal das Ableisten von Mehrarbeit verlangt, ist dies nicht rechtens. Ein Arbeitnehmer kann nicht abschätzen, wie viele Überstunden bevorstehen könnten. Chefs dürfen nicht mal so Überstunden anordnen, denn ohne gesonderte Vereinbarung besteht grundsätzlich keine Verpflichtung.
Tipp: Sie arbeiten bis zu 30 Wochenstunden (Teilzeit), dann darf der Chef keine Überstunden verlangen.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Leider wahr, aber es gibt Ausnahmeregelungen und der Arbeitgeber kann dann Überstunden anordnen, sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte:
Tipp: Wenden Sie sich bei Unklarheiten an den Betriebsrat oder die Arbeiterkammer.
Bezahlung oder Zeitausgleich?
Das Überstunden berechnen fällt den meisten Arbeitnehmern relativ schwer und ob Überstunden bezahlt werden oder nicht, hängt vom Vertrag ab. Leider, gibt es auch keinen Rechtsanspruch auf Überstundenvergütung. Die Grundregel lautet: Überstunden werden bezahlt und nur wenn Sie etwas anderes vereinbart haben, bekommen Sie einen Zeitausgleich. Sie sollten mindestens einen Zuschlag von 50% bekommen für jede geleistete Überstunde. Fehlt eine Überstundenregelung, können Sie sich auf §612 Absatz 1 des BGB berufen. In diesem Absatz heisst es u.a.:”... Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist." Schreiben Sie alle Überstunden auf.
Tipp: Es ist verboten, um die Überstundenvergütung pauschal auszuschliessen! Solche Klauseln sind in der Regel verboten und Sie könnten Ihren Chef verklagen.
Zu viele Überstunden – Tipps für den Chef und Mitarbeiter.
Laut einer Studie leisten Deutsche mehr dann 1,7 Milliarden Überstunden im Jahr! Zu viele Überstunden können Einfluss haben auf das Wohlbefinden der Arbeitnehmer. Zu wenig Pausen, steigende Belastung und sinkende Produktivität sind Gift für jede Firma. Hier ein paar Tipps, um den Überstunden den Kampf anzusagen:
Mit vertraglichen Vereinbahrungen weiß ein Arbeitnehmer genau, was ihn erwartet. Sollten die Überstunden überhandnehmen, könnte es auch Zeit für einen neuen Job sein. Ziehen Sie an der Notbremse und denken Sie an sich, an Ihre Familie, an Ihre Freunde – Eine gute Work-Life-Balance ist die Basis eines zufriedenen Lebens.
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