Überstunden steuerfrei
Sind Überstunden steuerfrei? Stand Oktober 2026 nein. Steuerfrei sind nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Was die geplante Reform vorsieht und was heute gilt.
Sind Überstunden steuerfrei?
Nein. Stand Oktober 2026 sind Überstunden in Deutschland voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das gilt für den Lohn der Überstunde selbst und für einen Überstundenzuschlag von zum Beispiel 25 %. Beides ist normaler Arbeitslohn.
Steuerfrei sind nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG. Das gilt auch dann, wenn diese Stunden Überstunden sind. Eine eigene Steuerbefreiung für Überstunden gibt es bisher nicht.
Steuerfreie Überstundenzuschläge: der Stand der Reform
Im Koalitionsvertrag von 2025 haben CDU, CSU und SPD vereinbart, Zuschläge für Mehrarbeit über die Vollzeit hinaus steuerfrei zu stellen. Der Entwurf aus dem Finanzministerium vom September 2025 sah Folgendes vor:
• Steuerfrei wird nur der Zuschlag, höchstens 25 % des Grundlohns. Der Lohn für die Überstunde bleibt steuerpflichtig.
• Begünstigt sind nur Stunden über der tariflichen Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, ohne Tarifvertrag über 40 Stunden.
• Sozialversicherungsbeiträge fallen weiter an.
Im Regierungsentwurf vom Herbst 2025 fehlte die Regelung dann; er enthielt nur noch die Aktivrente. Beschlossen ist die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge bis heute nicht. Wer Überstundenzuschläge jetzt schon steuerfrei auszahlt, muss bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung mit Nachzahlungen rechnen, für die der Arbeitgeber haftet.
Welche Zuschläge sind schon heute steuerfrei?
Nach § 3b EStG bleiben diese Zuschläge steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden:
Arbeit | Zeitraum | Steuerfrei bis |
|---|---|---|
Nachtarbeit | 20 bis 6 Uhr | 25 % |
Nachtarbeit | 0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr begonnen hat | 40 % |
Sonntagsarbeit | 0 bis 24 Uhr | 50 % |
Feiertagsarbeit | gesetzliche Feiertage, 31. Dezember ab 14 Uhr | 125 % |
Weihnachten und 1. Mai | 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai | 150 % |
Die Prozente beziehen sich auf den Grundlohn, steuerlich höchstens 50 € pro Stunde. Sozialversicherungsfrei sind die Zuschläge nur bis zu einem Grundlohn von 25 € pro Stunde. Mehr dazu unter Nachtzuschlag, Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag.
Überstunden in der Nacht oder am Sonntag
Fällt eine Überstunde auf einen Sonntag oder in die Nacht, werden die Bestandteile getrennt behandelt. Beispiel: Grundlohn 20 € pro Stunde, 25 % Überstundenzuschlag und 50 % Sonntagszuschlag.
Bestandteil | Betrag | Steuer und Sozialversicherung |
|---|---|---|
Lohn für die Überstunde | 20,00 € | pflichtig |
Überstundenzuschlag 25 % | 5,00 € | pflichtig |
Sonntagszuschlag 50 % | 10,00 € | frei |
Zahlt der Arbeitgeber einen einheitlichen Zuschlag für beides, ist nur der Teil steuerfrei, der auf die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit entfällt. Deshalb gehören die Zuschläge in der Lohnabrechnung getrennt ausgewiesen.
Warum vom Überstundenlohn so wenig übrig bleibt
Eine eigene Überstundensteuer gibt es nicht. Die Lohnsteuer wird jeden Monat auf den gesamten Monatslohn berechnet, so als würde man das ganze Jahr so viel verdienen. In einem Monat mit vielen Überstunden fällt der Abzug deshalb höher aus. Was zu viel einbehalten wurde, kommt mit der Steuererklärung zurück.
Freizeitausgleich statt Auszahlung
Werden Überstunden mit Freizeit ausgeglichen, entsteht kein zusätzlicher Lohn: Im freien Zeitraum läuft das normale Gehalt weiter. Für Betriebe mit schwankender Auslastung ist ein Arbeitszeitkonto der übliche Weg. Wie man Plusstunden geregelt abbaut, steht unter Überstundenabbau.
Was Arbeitgeber dokumentieren müssen
Steuerfrei sind Zuschläge nur, wenn sich die Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsstunden einzeln nachweisen lassen. Eine Pauschale ohne Zeitnachweis reicht nicht. Mit einer digitalen Zeiterfassung steht für jede Schicht fest, wann gearbeitet wurde. Shiftbase berechnet die Stunden deines Teams aus den Stempelzeiten, mit Pausen, Zuschlägen und Plus-Minus-Stunden, und exportiert sie abrechnungsfertig, auch DATEV-kompatibel.
Häufig gestellte Fragen
Überstunden sind 2026 nicht steuerfrei. Der Lohn für die Überstunde und ein Überstundenzuschlag sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG.
Ein Starttermin für steuerfreie Überstundenzuschläge steht nicht fest. Die Koalition hat sie 2025 vereinbart, im Regierungsentwurf vom Herbst 2025 fehlte die Regelung aber. Stand Oktober 2026 ist kein Gesetz beschlossen.
Nach dem Entwurf vom September 2025 sollte der Überstundenzuschlag bis 25 % des Grundlohns steuerfrei sein, für Stunden über der tariflichen Wochenarbeitszeit oder ohne Tarifvertrag über 40 Stunden. Sozialversicherungsbeiträge wären weiter angefallen.
Der Nachtzuschlag für eine Überstunde ist steuerfrei, bis 25 % des Grundlohns zwischen 20 und 6 Uhr. Der Lohn der Überstunde und ein zusätzlicher Überstundenzuschlag bleiben steuerpflichtig.
Shiftbase berechnet die Stunden aus den Stempelzeiten, mit Pausen, Zuschlägen und Plus-Minus-Stunden. Die Stunden exportierst du abrechnungsfertig an die Lohnabrechnung, als Datei oder DATEV-kompatibel.
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